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Beschlussvorlage (06_01_02_2017-10-24 Lichtimmissionsgutachten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
635 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03

Inhalt der Datei

Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Berichtsdatum: 23.10.2017 Prognose von Lichtimmissionen Auftraggeber: ECH Grundbesitz Frenzenstraße GmbH & Co. KG Siegfried-von-Westerburg-Straße 13 50374 Erftstadt Vorhaben: Errichtung einer Tiefgarage im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau von Wohn- und Geschäftshäusern Standort des Vorhabens: Frenzenstraße 24 - 30 Erftstadt-Lechenich (NRW) Projektnummer: 553391097-B01 Durchgeführt von: DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Dr. rer. nat. Lutz Boberg Oldentruper Straße 131 D-33605 Bielefeld Telefon: +49.521.92795-84 E-Mail: lutz.boberg@dekra.com BO Auftragsdatum: 27.09.2017 Berichtsumfang: 13 Seiten Textteil und 3 Seiten Anhang Aufgabenstellung: Lichttechnische Untersuchung zur Ausfahrt der Tiefgarage im Zusammenhang mit dem Neu- und Umbau von Wohnund Geschäftshäusern an der Frenzenstraße 24 - 30 in Erftstadt-Lechenich DEKRA Automobil GmbH Handwerkstraße 15 D-70565 Stuttgart Telefon (0711) 78 61 – 0 Telefax (0711) 78 61 – 22 40 www.dekra.com Sitz Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart; HRB-Nr. 21039 Ust.ID.Nr. DE 811 297 970 Steuer-Nr. 99015/01322 Commerzbank AG, BIC: DRESDEFF600 IBAN: DE84 6008 0000 0901 0051 00 BW-Bank BIC: SOLADEST IBAN: DE74 6005 0101 0002 0195 25 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stefan Kölbl Geschäftsführer: Dr. Gerd Neumann (Vorsitzender) Guido Kutschera Wolfgang Linsenmaier Johannes Vossebrecher Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Seite 2 von 13 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Zusammenfassung 3 2 Beauftragung 5 3 Aufgabenstellung 5 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 5 Beschreibung der Örtlichkeiten 6 6 Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte 6 7 Beschreibung der Anlage 7 8 Ermittlung der Lichtimmissionen 8 8.1 Allgemeines 8.2 Berechnungsverfahren Leuchtdichte 8.3 Ergebnisse Blendmaße 8 9 11 9 Randbedingungen 11 10 Schlusswort 13 Anlagen: I - III Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 1 Seite 3 von 13 Zusammenfassung Der Auftraggeber plant auf dem Grundstück Frenzenstraße 24 – 30 in Erftstadt-Lechenich die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern. In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Tiefgaragenausfahrt befinden sich 2½-geschossige Wohnnutzungen, so dass in diesem Bereich Lichteinwirkungen durch die KfzScheinwerfer der ausfahrenden Pkw zu erwarten sind. Im Rahmen einer lichttechnischen Untersuchung sind die Lichtimmissionen durch die Pkw-Scheinwerfer im Bereich der gegenüberliegenden Wohnbebauung auf der Grundlage der Lichtleitlinie der LAI [2] bzw. des Lichtimmissionserlasses des Landes NRW [1] zu ermitteln. Die ermittelten Werte sind mit den Immissionsrichtwerten des Lichtimmissionserlasses zu vergleichen. Da zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund verschiedener möglicher Planungsvarianten die Anzahl der zu erwartenden Pkw-Ausfahrten während der einzelnen Beurteilungszeiträume noch nicht feststeht, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber so verfahren, dass für die einzelnen Beurteilungszeiträume die max. Anzahl der möglichen Pkw-Ausfahrten ermittelt wird, bei der die Immissionsrichtwerte des Lichtimmissionserlasses [1] eingehalten werden. Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: Die ermittelten möglichen Pkw-Ausfahrten unter Berücksichtigung der vorgegebenen Immissionsrichtwerte betragen je h: - Beurteilungszeitraum tags 06.00 – 20.00 Uhr: max. 9 Ausfahrten/h Beurteilungszeitraum tags 20.00 – 22.00 Uhr: max. 6 Ausfahrten/h Beurteilungszeitraum nachts 22.00 – 06.00 Uhr: max. 3 Ausfahrten/h Die oben beschriebenen max. Pkw-Ausfahrten beziehen sich jeweils auf die Dunkelstunden des jeweiligen Beurteilungszeitraums. Bei Tageslicht ergeben sich keine Einschränkungen. Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Seite 4 von 13 Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der Genehmigungsbehörde vorbehalten. Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 2 Seite 5 von 13 Beauftragung Am 27.09.2017 wurde die DEKRA Automobil GmbH von der ECH Grundbesitz Frenzenstraße GmbH & Co. KG aus 50374 Erftstadt mit der Durchführung der vorliegenden lichttechnischen Untersuchung beauftragt. 3 Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant auf dem Grundstück Frenzenstraße 24 – 30 in Erftstadt-Lechenich die Errichtung von Wohn- und Geschäftshäusern. In diesem Zusammenhang ist auch die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Seite der Tiefgaragenausfahrt befinden sich 2½-geschossige Wohnnutzungen, so dass in diesem Bereich Lichteinwirkungen durch die KfzScheinwerfer der ausfahrenden Pkw zu erwarten sind. Im Rahmen einer lichttechnischen Untersuchung sind die Lichtimmissionen durch die Pkw-Scheinwerfer im Bereich der gegenüberliegenden Wohnbebauung auf der Grundlage der Lichtleitlinie der LAI [2] bzw. des Lichtimmissionserlasses des Landes NRW [1] zu ermitteln. Die ermittelten Werte sind mit den Immissionsrichtwerten des Lichtimmissionserlasses zu vergleichen. Da zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund verschiedener möglicher Planungsvarianten die Anzahl der zu erwartenden Pkw-Ausfahrten während der einzelnen Beurteilungszeiträume noch nicht feststeht, wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber so verfahren, dass für die einzelnen Beurteilungszeiträume die max. Anzahl der möglichen Pkw-Ausfahrten ermittelt wird, bei der die Immissionsrichtwerte des Lichtimmissionserlasses [1] eingehalten werden. 4 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Der Bearbeitung liegen die folgenden Richtlinien und Vorschriften zugrunde: [1] Richtlinie Erarbeitet: Bearbeiter: Rd. Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz – V-5 8800.4.11 – DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 [2] Richtlinie [3] Planunterlagen: 5 Seite 6 von 13 und des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr – VI.I – 850 (12/2014) Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen – Lichtleitlinie der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) (10/2014) Lageplan und Schnitt des Arch. Büro Kolter vom Sept. 2017 Beschreibung der Örtlichkeiten Die Lage der geplanten Wohn- und Geschäftshäuser an der Frenzenstraße 24 – 30 in Erftstadt-Lechenich ist der Anl. I zu entnehmen. Die Lage der Tiefgaragenausfahrt ist in Anl. I gekennzeichnet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich eine 2½-geschossige Wohnbebauung. Das Wohnhaus Frenzenstraße 63 befindet sich der Tiefgaragenausfahrt direkt gegenüber. Das Gelände ist als im Wesentlichen eben anzusehen. 6 Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte Die Lage der betrachteten Immissionspunkte ist der Anl. I zu entnehmen. Bei den Immissionspunkten IP1, EG und IP1, OG 1 handelt es sich um die am ungünstigsten gelegenen Wohnraumfenster des Wohnhauses Frenzenstraße 63. Gemäß rechtsgültigem B-Plan ergibt sich für die Immissionspunkte der Schutzanspruch eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Die Immissionsrichtwerte gemäß Lichtleitlinie [2] bzw. Lichtimmissionserlass [1] sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Die Untersuchung kann sich hierbei auf die Betrachtung des Blendmaßes beschränken (zur Frage einer möglichen Aufhellung s. Pkt. 8.1). Tabelle 1 – betrachtete Immissionspunkte und -richtwerte Immissionspunkt IP1, EG IP1, OG 1 Erarbeitet: Bearbeiter: Schutzanspruch WA WA tags 06.00 – 20.00 Uhr 96 96 Immissionsrichtwert k (Blendmaß) tags 20.00 – nachts 22.00 – 22.00 Uhr 06.00 Uhr 64 32 64 32 DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 7 Seite 7 von 13 Beschreibung der Anlage Relevante Lichtimmissionen im Sinne der vorliegenden lichttechnischen Untersuchung sind bei der Ausfahrt von Pkw aus der geplanten Tiefgaragenausfahrt durch die Lichteinwirkung der Kfz-Scheinwerfer zu erwarten. Ein Schnitt der Tiefgaragenausfahrt ist der Anl. II zu entnehmen: - - - - Die Ausfahrt weist auf den ersten 2,5 m eine Steigung von 8 % auf. Anschließend ist auf einer Länge von insgesamt 18,7 m eine Steigung von 15 % vorgesehen. Auf den letzten 1,5 m ergibt sich eine Steigung von 7 %. Die Tiefgaragenausfahrt befindet sich etwa 9 m vom Straßenrand der Frenzenstraße entfernt. Diese letzte Fahrstrecke bis zum Straßenrand erfolgt ebenerdig (ohne Steigung). Die Tiefgaragenein- und -ausfahrt wird während der Abend- und Nachtstunden mit Rolltoren verschlossen, die sich nur für ein- und ausfahrende Fahrzeuge öffnen. Die Tiefgaragenausfahrt soll 2 Fahrspuren erhalten. Die Ausfahrt der Fahrzeuge erfolgt somit (von der Tiefgarage aus gesehen) auf der rechten Seite. Der Strahlenverlauf der Kfz-Scheinwerfer ist ausgehend von der Mitte der Rampe (15 % Steigung) in der folgenden Abbildung 1 verdeutlicht. Abbildung 1: Strahlenverkauf Kfz-Scheinwerfer Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Seite 8 von 13 Die horizontale Scheinwerferebene (parallel zur Fahrbahn) trifft direkt auf das gegenüberliegende Fenster im 1. OG. Das Fenster im EG wird von Scheinwerferstrahlen unterhalb der Horizontalen getroffen. Diese beiden Lichteinwirkungen stellen die ungünstigsten Situationen dar. Durch Scheinwerferstrahlen oberhalb der Horizontalen sind keine relevanten Lichteinwirkungen zu erwarten. 8 Ermittlung der Lichtimmissionen 8.1 Allgemeines Lichtimmissionen gehören nach dem BImschG zu den schädlichen Umwelteinwirkungen, wenn sie nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile und/oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Zurzeit werden die Auswirkungen von Lichtimmissionen in den o.g. Hinweisen zur Messung, Beurteilung, Minderung von Lichtimmissionen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz geregelt. Lichtimmissionen als Umwelteinwirkung machen sich für die Betroffenen in folgender Weise bemerkbar: - Raumaufhellung: Aufhellung des Wohnbereiches, insbesondere des Schlafzimmers, aber auch des Wohnzimmers, der Terrasse oder des Balkons durch die in der Nachbarschaft vorhandene Beleuchtungsanlage, die zu einer eingeschränkten Nutzung dieser Wohnbereiche führt. Die Aufhellung wird durch die mittlere Beleuchtungsstärke EF beschrieben. - Blendung: Eine Störwirkung durch Blendung durch starke Lichtquellen in der Nachbarschaft kann auch dann gegeben sein, wenn aufgrund großer Entfernungen der Lichtquelle keine übermäßige Aufhellung erzeugt wird (s.o.). Für die Störwirkung sind die mittlere Leuchtdichte Ls, die Umgebungsleuchtdichte Lu und der Raumwinkel (vom Betroffenen aus gesehen) maßgebend. Die psychologische Blendwirkung einer Lichtquelle lässt sich durch das Blendmaß ks beschreiben. Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Seite 9 von 13 k S  L S x  S  LU LS = ΩS = LU = Leuchtdichte der Lichtquelle Raumwinkel der vom Immissionspunkt aus gesehenen Blendlichtquelle. Der Raumwinkel ergibt sich aus der Lichtaustrittsfläche der Lichtquelle, der Orientierung zum Beobachter und der Entfernung zwischen Beobachter und Lichtquelle. maßgebende Leuchtdichte der Umgebung der Blendlichtquelle. Anmerkung: - Durch Kfz-Scheinwerfer sind aufgrund der nur kurzfristigen Lichteinwirkung im Allgemeinen keine relevanten Aufhellungen der untersuchten Nutzungsbereiche gegeben. - Aus lichttechnischer Sicht ist die Blendwirkung die entscheidende Größe. Die folgende Untersuchung beschränkt sich daher auf die Ermittlung der maßgebenden Blendmaße durch Kfz-Scheinwerfer. 8.2 Berechnungsverfahren Leuchtdichte Zur Beurteilung der durch Kfz-Scheinwerfer bedingten Lichtimmissionen existieren z. Zt. keine allgemein gültigen Beurteilungsgrundlagen. Die Lichtleitlinie der LAI [2] bezieht sich wie auch der Lichtimmissionserlass des Landes NRW schwerpunktmäßig auf stationäre Lichtquellen. Da die Lichtleitlinie [2] wie auch der Erlass in der Rechtsprechung jedoch zur Beurteilung von Pkw-bedingten Lichtimmissionen herangezogen wird und andere Beurteilungsgrundlagen nicht existieren, werden im Folgenden die Lichtleitlinie bzw. der Lichtimmissionserlass zur Beurteilung der Lichtimmissionen durch KfzScheinwerfer zugrunde gelegt. Den Berechnungen liegen dabei folgende Voraussetzungen und Annahmen zugrunde: - - Erarbeitet: Bearbeiter: Berechnungsverfahren gemäß Lichtleitlinie[2] bzw. Lichtimmissionserlass [1] (identisches Verfahren). Lichtemissionen der Scheinwerfer: gemäß Regelung Nr. 112 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen von Europa (UN/ECE) sowie typischen Iso-Lux-Diagrammen für Kfz-Scheinwerfer (Bilux-Scheinwerfer, H4-Scheinwefer und EllipsoidScheinwerfer). Die jeweilige Leuchtdichte L des Scheinwerfers ergibt sich aus den Isolux-Diagrammen aus der Beleuchtungsstärke in 25 m Abstand in Abhängigkeit vom Abstrahlwinkel, und zwar: unterhalb der Horizontalen: max. 40 lx im Bereich der Horizontalen: max. 25 lx 3° oberhalb der Horizontalen: 0,4 lx mittlere Höhe eines Pkw-Scheinwerfers über Boden: ca. 65 cm DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 - - - - Seite 10 von 13 mittlere Lichtaustrittsfläche eines durchschnittlichen Kfz-Scheinwerfers: kreisflächig mit einem Durchmesser von ca. 10 cm Für veränderliches Licht sind die ermittelten Blendmaße mit einem Faktor 1 – 5 zu multiplizieren. Im Folgenden wird in Analogie zu Tabelle 1a des Lichtimmissionserlasses der Faktor 1,5 zugrunde gelegt, wobei die Periodendauer (als zeitlicher Abstand zwischen zwei Lichteinwirkungen, hier: Fahrzeugausfahrten) in der Größenordnung zwischen 4 s und 5 min liegt. Die nur kurzfristige Einwirkzeit der Kfz-Scheinwerfer für einen bestimmten Immissionspunkt lässt sich wie folgt abschätzen: Einwirkzeit auf den jeweiligen Immissionspunkt je Pkw: Im Bereich der Rampe bei ca. 15 km/h: ca. 5 sec. Am Haltepunkt vor Einbiegen auf die Frenzenstraße: ca. 5 sec. Für die Fenster im EG ist im Hinblick auf die Rampe nur eine Einwirkzeit von 2,5 sec. zugrunde zu legen, da die Pkw-Scheinwerfer erst ab etwa halber Rampenhöhe für die Fenster im EG sichtbar werden. Hieraus ergibt sich die tatsächliche Einwirkzeit je h für den jeweiligen Immissionspunkt (durch Multiplikation mit der Zahl der jeweils ausfahrenden Pkw/h). Die Zahl der ausfahrenden Pkw wird im Folgenden so gewählt, dass eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte gegeben ist, und zwar: Beurteilungszeitraum 06.00 – 20.00 Uhr: max. 9 Pkw/h Beurteilungszeitraum 20.00 – 22.00 Uhr: max. 6 Pkw/h Beurteilungszeitraum 22.00 – 06.00 Uhr: max. 3 Pkw/h Gemäß Lichtleitlinie [2] bzw. Lichtimmissionserlass [1] kann eine entsprechend angepasste Bewertung im Hinblick auf die verringerte Einwirkzeit der PkwScheinwerfer (gegenüber konstantem Licht) vorgenommen werden. Im Folgenden werden die ermittelten Blendmaße daher mit der Lichteinwirkzeit je Immissionspunkt, bezogen auf 1 h, gewichtet. Ein solches Verfahren wird gewählt, weil sich die Lichtleitlinie [2] eigentlich auf konstantes Licht mit längerer Einwirkdauer bezieht. Umgebungsleuchtdichte: 1,0 cd/m2. Hierbei wird vorausgesetzt, dass die Tiefgaragenausfahrt selbst und die umgebende Fassade nicht vollkommen dunkel sind, sondern durch geeignete Lichtquellen schwach aufgehellt werden. Die durchgeführten Berechnungen mit den o. g. Parametern sind in Anl. III dokumentiert. Für die Tageszeit wird lediglich die ungünstigste Situation berechnet (Lichteinwirkung aus dem Rampenbereich in Richtung des OG1). Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 8.3 Seite 11 von 13 Ergebnisse Blendmaße Die Ergebnisse der Berechnungen für das Blendmaß sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2 – Blendmaß ks durch Autoscheinwerfer für die einzelnen untersuchten Situationen und Vergleich mit dem Immissionsrichtwert k IP IP1 OG1 IP1 EG IP1 EG Einstufung WA WA WA Zeitraum nachts nachts nachts Fahrbereich Rampe Rampe Straße Zahl der Fahrbewegungen je 3 3 10 Stunde Blendmaß ks 4896 9097 157 ks gewichtet 31 28 3 Immissionsrichtwert k 32 32 32 Überschreitung --- --- --- IP1 OG1 WA 20-22h Rampe IP1 OG1 WA 6-20h Rampe 6 9 4896 61 64 4896 92 96 --- --- Die Auswertung der Tabelle 2 zeigt Folgendes: - - - Unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Fahrzeugausfahrten kann der Immissionsrichtwert k für das Blendmaß für alle untersuchten Situationen eingehalten werden. Wie sich zeigt, ist als ungünstigste Situation die Fahrbewegung auf der Rampe anzusehen und zwar sowohl für die Fenster im EG, als auch für die Fenster im 1. OG. In der Warteposition vor dem Abbiegen in die Frenzenstraße liegt der einwirkende Lichtstrahl oberhalb der Horizontalen, so dass in diesem Bereich nicht mit relevanten Lichtimmissionen zu rechnen ist (vergl. Tabelle 3, Spalte 4) Hinweis: An den Wohnhäusern Frenzenstraße 61 und 65 sind aufgrund der Lage erheblich niedrige Lichtimmissionen zu erwarten, so dass eine explizite Betrachtung nicht erforderlich wird. Die o. g. Immissionsrichtwerte werden eingehalten. 9 Randbedingungen Um die in dieser Untersuchung ermittelten Blendmaße einhalten zu können, sind die folgenden Randbedingungen zu beachten: Erarbeitet: Bearbeiter: DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 - - - - Erarbeitet: Bearbeiter: Seite 12 von 13 Während der einzelnen Beurteilungszeiträume ist je Stunde die Zahl der folgenden Pkw-Ausfahrten möglich: Beurteilungszeitraum 06.00 – 20.00 Uhr: max. 9 Pkw/h Beurteilungszeitraum 20.00 – 22.00 Uhr: max. 6 Pkw/h Beurteilungszeitraum 22.00 – 06.00 Uhr: max. 3 Pkw/h Die Tiefgaragenausfahrt und die Fassadenumgebung (Radius von etwa 5 m um die Scheinwerfer der ausfahrenden Pkw) ist durch geeignete Leuchten schwach zu erhellen, so dass eine Umgebungsleuchtdichte LU  1 cd/m2 sichergestellt wird (u. U. bereits durch Straßenbeleuchtung gegeben). Hierdurch wird eine Abminderung der Blendwirkung erreicht (gegenüber einer vollkommen dunklen Umgebung). Wird für eine höhere Umgebungsleuchtdichte Sorge getragen, kann sich die Zahl der ausfahrenden Pkw während der einzelnen Beurteilungszeiträume entsprechend erhöhen. Eine Umgebungsleuchtdichte LU  10 cd/m2 bedeutet zum Beispiel eine Verdreifachung der möglichen Pkw-Zahlen gegenüber den o. g. Werten. Wird die Tiefgaragenausfahrt so angelegt, dass Fahrzeuge auf den letzten 5 m bereits waagrecht auf Straßenniveau stehen, und öffnet sich das Rolltor der Tiefgaragenausfahrt zum Außenbereich erst zu diesem Zeitpunkt, dann werden die Immissionsrichtwerte für Blendwirkungen auch bei Ausfahrt-Häufigkeiten eingehalten, die um den Faktor 5 über den o. g. Werten liegen. Das Tor muss in einem solchen Fall blickdicht ausgeführt sein. DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 10 Seite 13 von 13 Schlusswort Eine abschließende immissionsschutzrechtliche Beurteilung bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. Die Untersuchungsergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die genannte Anlage im beschriebenen Zustand. Eine Übertragung auf andere Anlagen ist nicht zulässig. Eine auszugsweise Vervielfältigung des Berichtes darf nur nach schriftlicher Genehmigung der DEKRA Automobil GmbH erfolgen. Bielefeld, 23.10.2017 DEKRA Automobil GmbH Industrie, Bau und Immobilien Erarbeitet: Bearbeiter: Fachgebietsverantwortlicher Projektleiter Dipl.-Ing. Thomas Knuth Dr. rer. nat. Lutz Boberg DEKRA Automobil GmbH Oldentruper Straße 131 33605 Bielefeld Dr. rer. nat. Lutz Boberg , Tel. +49.521.92795-84 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Anlage I, Blatt 1 von 1 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Anlage II, Blatt 1 von 1 Bericht- Nr.: 21486/A26930/553391097-B01 Anlage III, Blatt 1 von 1 Leuchtdichteprognose Pkw Lichtstärke Scheinwerfer: Leuchtdichte: >> Zeitfaktor: Wechsellicht: α: h L: h I: s: max. Leuchtdichte Blendmaß Immissionsrichtwert k Kurgebiete WR WA MI GE GI IP Einstufung Zeitraum Fahrbereich Umgebungsleuchtdichte LU [cd/m²] Zahl der Fahrbewegungen n Einwirkzeit / Kfz t [s] Höhe Immissionspunkt hI [m] Höhe Scheinwerfer hL [m] Abstand Scheinwerfer-IP s [m] Steigung Fahrweg in % Steigung Fahrweg in Grad α Beleuchtungsstärke E25 [lx] Leuchtdichte L [cd/m²] Blendmaß ks ks gewichtet (Ks • kw • kt) Immissionsrichtwert k Überschreitung I = E25 • s² s = 25m E25 : Beleuchtungsstärke in 25 m Abstand (Rechtsüberhöhung!) L = I / F F = pi • r² F: Scheinwerferfläche mit r = 0,05 m L = E25 • s² / F = 79577 • E25 kt = n x t / 3600s (wichtet L) n: Zahl der Fahrbewegungen Richtung IP pro Stunde t: Einwirkzeit je Kfz auf den Immissionspunkt in s kW = 1,5 (wichtet L) Winkel Scheinwerfer-Immissionspunkt / α = arctan ( (hI - hL ) / s ) Höhe Scheinwerfer Höhe Immissionspunkt IP Entfernung Scheinwerfer-IP Lmax = k • √ LU / Ω = k • s • √ LU / F ks = L • √ Ω / LU = L / s • √ F / LU ≤ k k: Immissionsrichtwert LU: Umgebungsleuchtdichte 6-20h 32 96 96 160 ----- 20-22h 32 64 64 160 ----- IP1 OG1 IP1 EG WA WA nachts nachts Rampe Rampe 1,0 1,0 3 3 5,0 2,5 4,7 2,7 -0,85 -0,10 36,0 31,0 15,0 15,0 8,5 8,5 8,8 5,2 25,0 40,0 1989425 3183080 4896 9097 31 28 32 32 --- --- 22-6h 32 32 32 32 160 160 IP1 EG IP1 OG1 IP1 OG1 WA WA WA nachts 20-22h 6-20h Straße Rampe Rampe 1,0 1,0 1 10 6 9 5,0 5,0 5,0 1,7 4,7 4,7 0,65 -0,85 -0,85 18,0 36 36 0,0 15 15 0,0 8,5 8,5 3,3 8,8 8,8 0,4 25,0 25,0 31831 1989425 1989425 157 4896 4896 3 61 92 32 64 96 --- --- ---