Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
409 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Beteiligungsverfahren gem. §4 Abs. 2 (nach Umstellung des Verfahrens auf „Vollverfahren“, 18.04.2017 bis 17.05.2017))
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
Ldf.
Nr.
T1
T2
Absender
Datum
Posteingang
NETCOLOGNE
Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Am Coloneum 9
50829 Köln
10.04.2017
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
12.04.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Aktuelle Planungen bezüglich eines Netzausbaus in diesem Bereich bestehen nicht.
Aussagen über bestehende oder geplante Anlagen der NetCologne GmbH unter der URL
https://Dianauskunft.netcologne.de/.
Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen
der Planung und den öffentlichen Interessen des
Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum
Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist
diesbezüglich nur eine Prognose möglich.
Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG
NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot
bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und
wird hingewiesen.
Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als
Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen
und der Anregung gefolgt.
Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden.
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Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Nideggen, Zehnthof Straße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039- 0, Fax: 02425/9039-199,
unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und
Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist
abzuwarten.
T3
Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK)
21.04.2017
T4
Landesbetrieb Straßen- 25.04.2017
bau NRW
Straßen NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Kenntnisnahme.
zu Köln bestehen hinsichtlich der Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße keine Anregungen oder Bedenken.
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Sollten Ertüchtigungsmaßnahmen (Fußgängerquerungen, Radfahrerquerung oder Maßnahmen für andere Verkehrsteilnehmer) erforderlich
werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der
Stadt Erftstadt.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen ge- Entsprechende Hinweise sind in den Bebaugenüber der Straßenbauverwaltung keine recht- ungsplan bereits aufgenommen worden.
lichen Ansprüche auf aktive und/oder passive
Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der L
162, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub,
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Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser
bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe
liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziffer
24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
T5
Erftverband
50103 Bergheim
04.05.2017
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen seitens Kenntnisnahme.
der Erftverbandes gegen die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 177 keine weiteren Bedenken.
T6
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
50329 Hürth
09.05.2017
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Kenntnisnahme
Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbach verpachtet, die somit die Belange der
GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt.
Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der die
inhaltliche Antwort erfolgt.
T7
Rhein-Erft-Kreis
17.05.2017
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
50124 Bergheim
Naturschutz und Landschaftspflege
Der östliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplan 5 innerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-28 „Burgpark Lechenich
und nördlich angrenzende neuangelegte Parkerweiterung". Der Bebauungsplanentwurf setzt für
die überschneidenden Flächen überwiegend
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Festsetzung erfolgt jedoch als private Grünfläche, da auf diesen Streifen Abstandsflächen
entfallen.
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Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Flächen fest, auf denen Nebenanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig sind. Im
Nordosten des B- Plan-Entwurfs wird auf der den
Geschützten
Landschaftsbestandteil
überschneidenden Fläche „Allgemeines Wohngebiet" dargestellt.
Beides ist mit der Unterschutzstellung der Flächen als Teil des Geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-28 nicht vereinbar.
Mit der Rücknahme des Geschützten Landschaftsbestandteils für die geplante Tiefgarage
und mit dem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren für die Umgestaltung der angrenzenden Schlossparkflächen wurde der Planungsabsicht des Bauleitplanverfahrens naturschutzrechtlich Rechnung getragen.
Eine mit der Unterschutzstellung zu vereinbarende Festsetzung der weiterhin im Schutzgebiet liegenden Flächen innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die Planungsabsicht des VBP und des VEP nicht beeinträchtigen.
Ich rege daher an, für die im Geschützten Landschaftsbestandteil liegenden Flächen des VBP
„Öffentliche Grünfläche" im Sinne des § 9 Abs. 1
Nr. 15 BauGB festzusetzen.
Art und Umfang der Berücksichtigung
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Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Wasserwirtschaft
Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus
Sicht der Unteren Wasserbehörde folgende Hinweise:
1.
Das Bauvorhaben liegt in der geplanten
Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim.
2.
Teilbereiche des Plangebietes liegen in
dem am 25.07.2013 festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) des Lechenicher Mühlengrabens / der Erpa /
des Rotbaches. Den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass durch die
Baumaßnahme ein auszugleichendes
Überschwemmungsgebietsvolumen von
ca. 46 m³ ermittelt worden ist. Den Unterlagen ist aber nicht zu entnehmen, wie
der verlorengehende Retentionsraum
ausgeglichen werden soll.
Art und Umfang der Berücksichtigung
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf die geplante Wasserschutzzone wird in den
Verfahrensunterlagen hingewiesen.
Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise
durch ein Wohnhaus sowie die geplante Tiefgarage in Anspruch genommen.
Das geplante Wohnhaus ist nach bestehendem
Baurecht als Innenverdichtung zu betrachten, so
dass eine Genehmigung nach § 78 Absatz 3
ausreichend ist.
Die Tiefgarage liegt zwar nicht mehr vollständig
im Innenbereich. Diese soll aber nicht über das
Daher ist im Rahmen des Baugenehmi- ursprüngliche Geländeniveau herausragen. D.h.
gungsverfahrens ein entsprechender dass das Überschwemmungsgebiet – abgeseNachweis zu erbringen. Die Untere Was- hen von der Bauzeit - nicht beeinträchtigt wird.
serbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist an
dem Verfahren zu beteiligen und muss Auch hier wird eine Genehmigung nach §78 Abgemäß § 78 WHG in Verbindung mit § 84 satz 3 WHG erforderlich.
LWG eine Einvernehmenserklärung abgeben.
Gemäß § 78 WHG kann der Rhein-ErftKreis für das geplante Vorhaben aber nur
dann das Einvernehmen erklären, wenn
die Hochwasserrückhaltung nicht oder
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Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
nur unwesentlich beeinträchtigt und der
Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird.
Bodenschutz
Meine Auflagen vom 25.08.2015 wurden im Um- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
weltbericht als Maßnahmen festgelegt.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen bei
Berücksichtigung
meiner
Auflagen
vom
25.08.2015 keine Bedenken gegen den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreis
es keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.