Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
409 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB) Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB) Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB) Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB) Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB) Beschlussvorlage (08_04_Abwaegung_Offenlage 2_TOEB)

öffnen download melden Dateigröße: 409 kB

Inhalt der Datei

1 Beteiligungsverfahren gem. §4 Abs. 2 (nach Umstellung des Verfahrens auf „Vollverfahren“, 18.04.2017 bis 17.05.2017)) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße Ldf. Nr. T1 T2 Absender Datum Posteingang NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH Am Coloneum 9 50829 Köln 10.04.2017 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Endenicher Straße 133 53115 Bonn 12.04.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Aktuelle Planungen bezüglich eines Netzausbaus in diesem Bereich bestehen nicht. Aussagen über bestehende oder geplante Anlagen der NetCologne GmbH unter der URL https://Dianauskunft.netcologne.de/. Auf Basis der derzeit für das Plangebiet verfügbaren Unterlagen sind keine Konflikte zwischen der Planung und den öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes zu erkennen. Zu beachten ist dabei jedoch, dass Untersuchungen zum Ist-Bestand an Bodendenkmälern in dieser Fläche nicht durchgeführt wurden. Von daher ist diesbezüglich nur eine Prognose möglich. Auf die Bestimmungen der §§ 15, 16 DSchG NRW (Meldepflicht- und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) und wird hingewiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und der Anregung gefolgt. Ein entsprechender Hinweis ist in den Bebauungsplan aufgenommen worden. 2 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Nideggen, Zehnthof Straße 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039- 0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. T3 Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) 21.04.2017 T4 Landesbetrieb Straßen- 25.04.2017 bau NRW Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Kenntnisnahme. zu Köln bestehen hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße keine Anregungen oder Bedenken. Keine grundsätzlichen Bedenken. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sollten Ertüchtigungsmaßnahmen (Fußgängerquerungen, Radfahrerquerung oder Maßnahmen für andere Verkehrsteilnehmer) erforderlich werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Stadt Erftstadt. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen ge- Entsprechende Hinweise sind in den Bebaugenüber der Straßenbauverwaltung keine recht- ungsplan bereits aufgenommen worden. lichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der L 162, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, 3 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziffer 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. T5 Erftverband 50103 Bergheim 04.05.2017 Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen seitens Kenntnisnahme. der Erftverbandes gegen die Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 177 keine weiteren Bedenken. T6 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 50329 Hürth 09.05.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Kenntnisnahme Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbach verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der die inhaltliche Antwort erfolgt. T7 Rhein-Erft-Kreis 17.05.2017 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 50124 Bergheim Naturschutz und Landschaftspflege Der östliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt gemäß den Festsetzungen des Landschaftsplan 5 innerhalb des Geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-28 „Burgpark Lechenich und nördlich angrenzende neuangelegte Parkerweiterung". Der Bebauungsplanentwurf setzt für die überschneidenden Flächen überwiegend Der Stellungnahme wird gefolgt. Die Festsetzung erfolgt jedoch als private Grünfläche, da auf diesen Streifen Abstandsflächen entfallen. 4 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Flächen fest, auf denen Nebenanlagen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig sind. Im Nordosten des B- Plan-Entwurfs wird auf der den Geschützten Landschaftsbestandteil überschneidenden Fläche „Allgemeines Wohngebiet" dargestellt. Beides ist mit der Unterschutzstellung der Flächen als Teil des Geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-28 nicht vereinbar. Mit der Rücknahme des Geschützten Landschaftsbestandteils für die geplante Tiefgarage und mit dem naturschutzrechtlichen Befreiungsverfahren für die Umgestaltung der angrenzenden Schlossparkflächen wurde der Planungsabsicht des Bauleitplanverfahrens naturschutzrechtlich Rechnung getragen. Eine mit der Unterschutzstellung zu vereinbarende Festsetzung der weiterhin im Schutzgebiet liegenden Flächen innerhalb des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird die Planungsabsicht des VBP und des VEP nicht beeinträchtigen. Ich rege daher an, für die im Geschützten Landschaftsbestandteil liegenden Flächen des VBP „Öffentliche Grünfläche" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festzusetzen. Art und Umfang der Berücksichtigung 5 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Wasserwirtschaft Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde folgende Hinweise: 1. Das Bauvorhaben liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim. 2. Teilbereiche des Plangebietes liegen in dem am 25.07.2013 festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) des Lechenicher Mühlengrabens / der Erpa / des Rotbaches. Den vorliegenden Unterlagen ist zu entnehmen, dass durch die Baumaßnahme ein auszugleichendes Überschwemmungsgebietsvolumen von ca. 46 m³ ermittelt worden ist. Den Unterlagen ist aber nicht zu entnehmen, wie der verlorengehende Retentionsraum ausgeglichen werden soll. Art und Umfang der Berücksichtigung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die geplante Wasserschutzzone wird in den Verfahrensunterlagen hingewiesen. Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise durch ein Wohnhaus sowie die geplante Tiefgarage in Anspruch genommen. Das geplante Wohnhaus ist nach bestehendem Baurecht als Innenverdichtung zu betrachten, so dass eine Genehmigung nach § 78 Absatz 3 ausreichend ist. Die Tiefgarage liegt zwar nicht mehr vollständig im Innenbereich. Diese soll aber nicht über das Daher ist im Rahmen des Baugenehmi- ursprüngliche Geländeniveau herausragen. D.h. gungsverfahrens ein entsprechender dass das Überschwemmungsgebiet – abgeseNachweis zu erbringen. Die Untere Was- hen von der Bauzeit - nicht beeinträchtigt wird. serbehörde des Rhein-Erft-Kreises ist an dem Verfahren zu beteiligen und muss Auch hier wird eine Genehmigung nach §78 Abgemäß § 78 WHG in Verbindung mit § 84 satz 3 WHG erforderlich. LWG eine Einvernehmenserklärung abgeben. Gemäß § 78 WHG kann der Rhein-ErftKreis für das geplante Vorhaben aber nur dann das Einvernehmen erklären, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder 6 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird. Bodenschutz Meine Auflagen vom 25.08.2015 wurden im Um- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. weltbericht als Maßnahmen festgelegt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen bei Berücksichtigung meiner Auflagen vom 25.08.2015 keine Bedenken gegen den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 177. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreis es keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.