Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
367 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
1
Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 (erneute Offenlage vom 17.07.2017 bis 24.08.2017)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße
Ldf.
Nr.
T1
Absender
GASCADE Gastransport GmbH
Kölnische Straße 108 112
34119 Kassel
Datum
Posteingang
14.07.2017
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Die Antwort erfolgt auch im Namen und Auftrag Kenntnisnahme.
der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL
Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport Weitere Versorgungsunternehmen wurden beGmbH & Co. KG.
teiligt.
Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf
eine Beeinträchtigung der Anlagen wird mitgeteilt, dass Anlagen der GASCADE zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies
schließt die Anlagen der v.g. Betreiber mit ein.
Als weitere Möglichkeit zur Leitungsauskunft
steht unter der Internetadresse
https://portal.bil-leitunasauskunft.de das kostenfreie Online-Portal BlL zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und
Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet
befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen.
T2
Landesbetrieb Straßen- 19.07.2017
bau NRW
Straßen NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Keine grundsätzlichen Bedenken.
Sollten Ertüchtigungsmaßnahmen (Fußgänger- Die Hinweise werden zur Kenntnis genomquerungen, Radfahrerquerung oder Maßnah- men.
men für andere Verkehrsteilnehmer) erforderlich
werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der
Stadt Erftstadt.
2
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen ge- Entsprechende Hinweise sind in den Bebaugenüber der Straßenbauverwaltung keine recht- ungsplan bereits aufgenommen worden.
lichen Ansprüche auf aktive und/oder passive
Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der L
162, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub,
Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser
bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe
liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziffer
24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
T3
Amprion GmbH Betrieb
/ Projektierung Leitungen Bestandssicherung
Rheinlanddamm 24,
44139 Dortmund T
21.07.2017
Verweis auf Stellungnahme vom 28.09.2016
Kenntnisnahme.
Inhalt dieser Stellungnahme
Weitere Versorgungsunternehmen wurden beIm Plangeltungsbereich verlaufen keine Höchst- teiligt.
spannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Ferner wird davon ausgegangen, dass bezüglich
weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen
Unternehmen beteiligt wurden.
3
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
T4
NETCOLOGNE
Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Am Coloneum 9
50829 Köln
24.07.2017
Zurzeit bestehen keine Bedenken und aktuelle Kenntnisnahme.
Planungen bezüglich eines Netzausbaus in diesem Bereich.
Es ist zu beachten, dass hiermit keine Leitungsauskunft und somit auch keine Aussage über bestehende oder geplante Anlagen der NetCologne GmbH erteilt wurden.
Registrieren Sie sich hierzu an unserer Online
Planauskunft unter der URL https://planauskunft.netcologne.de/ und stellen Sie Ihre Anfragen über diese.
T5
Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft
50329 Hürth
25.07.2017
Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Kenntnisnahme
Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der
GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne
etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt.
Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der die
inhaltliche Antwort erfolgt.
T6
Erftverband
50103 Bergheim
31.07.2017
Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen seitens Kenntnisnahme.
des Erftverbandes derzeit keine weiteren Bedenken.
T7
Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK)
08.08..2017
Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Kenntnisnahme.
zu Köln bestehen keine Anregungen oder Bedenken.
4
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
T8
Bezirksregierung Köln
10.08.2017
Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz
50606 Köln
Das Dezernat 52 wird in seiner Zuständigkeit Kenntnisnahme.
nicht berührt.
T9
unitymedia NRW GmbH 17.08.2017
Postfach 10 20 28
34020 Kassel
Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Kenntnisnahme.
Unitymedia NRW GmbH. Diese ist grundsätzlich
daran interessiert, das glasfaserbasiertes Kabel- Die Vorhabenträger werden entsprechend infornetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit miert.
einen Beitrag zur Sicherung der Breitband Versorgung für Ihre Bürger zu leisten.
Die Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet.
T 10
Rheinische Netzgesell- 22.08.2017
schaft mbH
Parkgürtel 26
50823 Köln
Aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung beste- Kenntnisnahme.
hen keine Bedenken.
T 11
Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft, Gewässerschutz
50606 Köln
Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIa des geplanten Wasserschutzgebietes Dirmerzheim.
Angrenzend befinden sich festgesetzte Überschwemmungsgebiete.
22.08.2017
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Auf die geplante Wasserschutzzone wird in den
Verfahrensunterlagen bereits hingewiesen.
Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise
durch ein Wohnhaus sowie die geplante Tiefgarage in Anspruch genommen.
Der Gesichtspunkt, wonach Teile des Plangebietes sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, wird im § 7
5
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
des Durchführungsvertrages berücksichtigt. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger, den Umfang des verlorengehenden Retentionsvolumens der Stadt Erftstadt nachzuweisen und bei
der Bebauung einen Antrag gem. § 84 LWG
NRW i.V.m. § 78 III WHG einzureichen. Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt dann die Beteiligung der Unteren Wasserbehörde. “
Die Tiefgarage liegt zwar nicht mehr vollständig
im Innenbereich. Diese soll aber nicht über das
ursprüngliche Geländeniveau herausragen. D.h.
dass das Überschwemmungsgebiet – abgesehen von der Bauzeit - nicht beeinträchtigt wird.
Hinsichtlich der Belange des Trinkwasserschutzes bestehen gegenüber dem vorhabenbezogenen B-Plan keine Bedenken, sofern:
bauliche Anlagen an eine Kanalisation angeschlossen werden,
die Tiefgarage grund- und hochwasserdicht
hergestellt wird,
bei Planung, Bau und Nutzung der Tiefgarage der mögliche Grundwasseranstieg nach
Beendigung der bergbaubedingen Sümpfung sowie daraus resultierende Schäden
(vgl. Stellungnahme der Bezirksregierung
Arnsberg vom 18.08.15) berücksichtigt werden, so dass eine Verunreinigung des
Grundwassers durch wassergefährdende
Der Trinkwasserschutz wird berücksichtigt.
Die baulichen Anlagen sind bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Ebenso werden die geplanten Neubauten angeschlossen.
Die notwendigen Regelungen, damit die Tiefgarage grund- und hochwasserdicht hergestellt
wird, werden im Baugenehmigungsverfahren
und zusätzlich durch den Durchführungsvertrag
gesichert.
Im Textteil wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Um einen Auftrieb der geplanten Tiefgarage
durch einen Grundwasseranstieg zu verhindern
werden bauliche Maßnahmen getroffen.
6
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
Stoffe (Kraft- und Schmierstoffe...) vermie- Die abschließende Entscheidung wird auf der
den wird.
Ebene des Baugenehmigungsverfahrens getroffen.
Generell gelten die allgemeinen Sorgfaltspflich- Die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 5
ten nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes, auf WHG werden beachtet.
die mit der Bitte um Beachtung hingewiesen
wird.
Die ggf. betroffenen Fragestellungen in Blick auf
§78 WHG (i.V.m. § 84 LWG) in Blick auf das benachbarte festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegen in Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
Ansonsten ist keine Betroffenheit in den Zuständigkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung
Köln (Obere Wasserbehörde) erkennbar.
T 12
Rhein-Erft-Kreis
23.08.2017
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
50124 Bergheim
Naturschutz und Landschaftspflege
Kenntnisnahme.
Gegen die Planung bestehen keine Bedenken,
da die Berücksichtigung des Geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-28 „Burgpark Lechenich
und nördlich angrenzende neuangelegte Parkerweiterung" im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt ist.
Wasserwirtschaft
Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Die Hinweise werden zur Kenntnis genomSicht der Unteren Wasserbehörde folgende Ein- men.
schränkungen:
Auf die geplante Wasserschutzzone wird in den
Verfahrensunterlagen bereits hingewiesen.
7
Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung
1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt.
2. Teilbereiche des Plangebietes liegen in dem
am 25.07.2013 festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) des Lechenicher Mühlengrabens / der Erpa / des Rotbaches. Den
Unterlagen ist aber nicht zu entnehmen, wie
der verlorengehende Retentionsraum ausgeglichen werden soll.
Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise
durch ein Wohnhaus sowie die geplante Tiefgarage in Anspruch genommen.
Der Gesichtspunkt, wonach Teile des Plangebietes sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, wird im § 7
des Durchführungsvertrages berücksichtigt. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger, den Umfang des verlorengehenden Retentionsvolumens der Stadt Erftstadt nachzuweisen und bei
der Bebauung einen Antrag gem. § 84 LWG
Daher ist im Rahmen des Baugenehmigungs- NRW i.V.m. § 78 III WHG einzureichen. Im Bauverfahrens ein entsprechender Nachweis zu genehmigungsverfahren erfolgt dann die Beteilierbringen. Die Untere Wasserbehörde des gung der Unteren Wasserbehörde. “
Rhein-Erft-Kreises ist an dem Verfahren zu
beteiligen und muss gemäß § 78 WHG in Verbindung mit § 84 LWG eine Einvernehmens
Erklärung abgeben.
Gemäß § 78 WHG kann der Rhein-Erft-Kreis
für das geplante Vorhaben aber nur dann das
Einvernehmen erklären, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich
beeinträchtigt und der Verlust von verloren
gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird.
Bodenschutz
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen un- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
ter Berücksichtigung der im Umweltbericht unter
Punkt 3.1.3 aufgeführten Auflagen keine Bedenken.
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Ldf.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Kurzinhalt der Stellungnahme
Art und Umfang der Berücksichtigung