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Beschlussvorlage (08_05_Abwägung_Offenlage 3_TOEB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
367 kB
Datum
15.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03

Inhalt der Datei

1 Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 2 (erneute Offenlage vom 17.07.2017 bis 24.08.2017) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 177, Erftstadt-Lechenich, Frenzenstraße Ldf. Nr. T1 Absender GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108 112 34119 Kassel Datum Posteingang 14.07.2017 Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Die Antwort erfolgt auch im Namen und Auftrag Kenntnisnahme. der Anlagenbetreiber WINGAS GmbH, NEL Gastransport GmbH sowie OPAL Gastransport Weitere Versorgungsunternehmen wurden beGmbH & Co. KG. teiligt. Nach Prüfung des Vorhabens im Hinblick auf eine Beeinträchtigung der Anlagen wird mitgeteilt, dass Anlagen der GASCADE zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht betroffen sind. Dies schließt die Anlagen der v.g. Betreiber mit ein. Als weitere Möglichkeit zur Leitungsauskunft steht unter der Internetadresse https://portal.bil-leitunasauskunft.de das kostenfreie Online-Portal BlL zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Kabel und Leitungen anderer Betreiber in diesem Gebiet befinden können. Diese Betreiber sind gesondert zur Ermittlung der genauen Lage der Anlagen und eventuellen Auflagen anzufragen. T2 Landesbetrieb Straßen- 19.07.2017 bau NRW Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Keine grundsätzlichen Bedenken. Sollten Ertüchtigungsmaßnahmen (Fußgänger- Die Hinweise werden zur Kenntnis genomquerungen, Radfahrerquerung oder Maßnah- men. men für andere Verkehrsteilnehmer) erforderlich werden, gehen sämtliche Kosten zu Lasten der Stadt Erftstadt. 2 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen ge- Entsprechende Hinweise sind in den Bebaugenüber der Straßenbauverwaltung keine recht- ungsplan bereits aufgenommen worden. lichen Ansprüche auf aktive und/oder passive Schutzmaßnahmen durch den Verkehr der L 162, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch daraufhin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziffer 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. T3 Amprion GmbH Betrieb / Projektierung Leitungen Bestandssicherung Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund T 21.07.2017 Verweis auf Stellungnahme vom 28.09.2016 Kenntnisnahme. Inhalt dieser Stellungnahme Weitere Versorgungsunternehmen wurden beIm Plangeltungsbereich verlaufen keine Höchst- teiligt. spannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Ferner wird davon ausgegangen, dass bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt wurden. 3 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung T4 NETCOLOGNE Gesellschaft für Telekommunikation mbH Am Coloneum 9 50829 Köln 24.07.2017 Zurzeit bestehen keine Bedenken und aktuelle Kenntnisnahme. Planungen bezüglich eines Netzausbaus in diesem Bereich. Es ist zu beachten, dass hiermit keine Leitungsauskunft und somit auch keine Aussage über bestehende oder geplante Anlagen der NetCologne GmbH erteilt wurden. Registrieren Sie sich hierzu an unserer Online Planauskunft unter der URL https://planauskunft.netcologne.de/ und stellen Sie Ihre Anfragen über diese. T5 Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft 50329 Hürth 25.07.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Kenntnisnahme Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der die inhaltliche Antwort erfolgt. T6 Erftverband 50103 Bergheim 31.07.2017 Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen seitens Kenntnisnahme. des Erftverbandes derzeit keine weiteren Bedenken. T7 Industrie- und Handelskammer Aachen (IHK) 08.08..2017 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer Kenntnisnahme. zu Köln bestehen keine Anregungen oder Bedenken. 4 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung T8 Bezirksregierung Köln 10.08.2017 Dezernat 52 – Abfallwirtschaft und Bodenschutz 50606 Köln Das Dezernat 52 wird in seiner Zuständigkeit Kenntnisnahme. nicht berührt. T9 unitymedia NRW GmbH 17.08.2017 Postfach 10 20 28 34020 Kassel Im Planbereich liegen Versorgungsanlagen der Kenntnisnahme. Unitymedia NRW GmbH. Diese ist grundsätzlich daran interessiert, das glasfaserbasiertes Kabel- Die Vorhabenträger werden entsprechend infornetz in Neubaugebieten zu erweitern und damit miert. einen Beitrag zur Sicherung der Breitband Versorgung für Ihre Bürger zu leisten. Die Anfrage wurde an die zuständige Fachabteilung weitergeleitet. T 10 Rheinische Netzgesell- 22.08.2017 schaft mbH Parkgürtel 26 50823 Köln Aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung beste- Kenntnisnahme. hen keine Bedenken. T 11 Bezirksregierung Köln Dezernat 54 - Wasserwirtschaft, Gewässerschutz 50606 Köln Das Plangebiet liegt innerhalb der Wasserschutzzone IIIa des geplanten Wasserschutzgebietes Dirmerzheim. Angrenzend befinden sich festgesetzte Überschwemmungsgebiete. 22.08.2017 Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf die geplante Wasserschutzzone wird in den Verfahrensunterlagen bereits hingewiesen. Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise durch ein Wohnhaus sowie die geplante Tiefgarage in Anspruch genommen. Der Gesichtspunkt, wonach Teile des Plangebietes sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, wird im § 7 5 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung des Durchführungsvertrages berücksichtigt. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger, den Umfang des verlorengehenden Retentionsvolumens der Stadt Erftstadt nachzuweisen und bei der Bebauung einen Antrag gem. § 84 LWG NRW i.V.m. § 78 III WHG einzureichen. Im Baugenehmigungsverfahren erfolgt dann die Beteiligung der Unteren Wasserbehörde. “ Die Tiefgarage liegt zwar nicht mehr vollständig im Innenbereich. Diese soll aber nicht über das ursprüngliche Geländeniveau herausragen. D.h. dass das Überschwemmungsgebiet – abgesehen von der Bauzeit - nicht beeinträchtigt wird. Hinsichtlich der Belange des Trinkwasserschutzes bestehen gegenüber dem vorhabenbezogenen B-Plan keine Bedenken, sofern:  bauliche Anlagen an eine Kanalisation angeschlossen werden,  die Tiefgarage grund- und hochwasserdicht hergestellt wird,  bei Planung, Bau und Nutzung der Tiefgarage der mögliche Grundwasseranstieg nach Beendigung der bergbaubedingen Sümpfung sowie daraus resultierende Schäden (vgl. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg vom 18.08.15) berücksichtigt werden, so dass eine Verunreinigung des Grundwassers durch wassergefährdende Der Trinkwasserschutz wird berücksichtigt. Die baulichen Anlagen sind bereits an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Ebenso werden die geplanten Neubauten angeschlossen. Die notwendigen Regelungen, damit die Tiefgarage grund- und hochwasserdicht hergestellt wird, werden im Baugenehmigungsverfahren und zusätzlich durch den Durchführungsvertrag gesichert. Im Textteil wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. Um einen Auftrieb der geplanten Tiefgarage durch einen Grundwasseranstieg zu verhindern werden bauliche Maßnahmen getroffen. 6 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung Stoffe (Kraft- und Schmierstoffe...) vermie- Die abschließende Entscheidung wird auf der den wird. Ebene des Baugenehmigungsverfahrens getroffen. Generell gelten die allgemeinen Sorgfaltspflich- Die allgemeinen Sorgfaltspflichten nach § 5 ten nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes, auf WHG werden beachtet. die mit der Bitte um Beachtung hingewiesen wird. Die ggf. betroffenen Fragestellungen in Blick auf §78 WHG (i.V.m. § 84 LWG) in Blick auf das benachbarte festgesetzte Überschwemmungsgebiet liegen in Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Ansonsten ist keine Betroffenheit in den Zuständigkeiten von Dezernat 54 der Bezirksregierung Köln (Obere Wasserbehörde) erkennbar. T 12 Rhein-Erft-Kreis 23.08.2017 Amt für Umweltschutz und Kreisplanung 50124 Bergheim Naturschutz und Landschaftspflege Kenntnisnahme. Gegen die Planung bestehen keine Bedenken, da die Berücksichtigung des Geschützten Landschaftsbestandteils 2.4-28 „Burgpark Lechenich und nördlich angrenzende neuangelegte Parkerweiterung" im vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt ist. Wasserwirtschaft Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Die Hinweise werden zur Kenntnis genomSicht der Unteren Wasserbehörde folgende Ein- men. schränkungen: Auf die geplante Wasserschutzzone wird in den Verfahrensunterlagen bereits hingewiesen. 7 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung 1. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bauvorhaben in der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage Dirmerzheim liegt. 2. Teilbereiche des Plangebietes liegen in dem am 25.07.2013 festgesetzten Überschwemmungsgebiet (HQ100) des Lechenicher Mühlengrabens / der Erpa / des Rotbaches. Den Unterlagen ist aber nicht zu entnehmen, wie der verlorengehende Retentionsraum ausgeglichen werden soll. Das Überschwemmungsgebiet wird teilweise durch ein Wohnhaus sowie die geplante Tiefgarage in Anspruch genommen. Der Gesichtspunkt, wonach Teile des Plangebietes sich innerhalb eines festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, wird im § 7 des Durchführungsvertrages berücksichtigt. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger, den Umfang des verlorengehenden Retentionsvolumens der Stadt Erftstadt nachzuweisen und bei der Bebauung einen Antrag gem. § 84 LWG Daher ist im Rahmen des Baugenehmigungs- NRW i.V.m. § 78 III WHG einzureichen. Im Bauverfahrens ein entsprechender Nachweis zu genehmigungsverfahren erfolgt dann die Beteilierbringen. Die Untere Wasserbehörde des gung der Unteren Wasserbehörde. “ Rhein-Erft-Kreises ist an dem Verfahren zu beteiligen und muss gemäß § 78 WHG in Verbindung mit § 84 LWG eine Einvernehmens Erklärung abgeben. Gemäß § 78 WHG kann der Rhein-Erft-Kreis für das geplante Vorhaben aber nur dann das Einvernehmen erklären, wenn die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen un- Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. ter Berücksichtigung der im Umweltbericht unter Punkt 3.1.3 aufgeführten Auflagen keine Bedenken. 8 Ldf. Nr. Absender Datum Posteingang Kurzinhalt der Stellungnahme Art und Umfang der Berücksichtigung