Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
10.11.17, 15:01
Aktualisiert
10.11.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 384/2017
Az.: 66 19-3022
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 14.08.2017
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
14.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße
und Bahnhofstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
10.000,00
Folgekosten in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.In einer ersten Testphase wird im Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße
eine Lichtsignalanlage für die Dauer von mind.3 Monaten eingerichtet.
2.Die ursprünglich vorgesehene Testphase zur Einrichtung eines Linksabbiegeverbots aus der
Tempo 20-Zone der Carl-Schurz-Straße in Richtung Bliesheimer Straße wird nicht umgesetzt.
3.In einer weiteren Testphase wird eine „Einbahnstraßenregelung in der Carl-Schurz-Straße“
zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße mit Fahrtrichtung Bahnhofstraße unmittelbar nach
der ersten Testphase für mind. 3 Monaten eingerichtet.
4.Die Verwaltung wird beauftragt während der beiden durchzuführenden Testphasen die Verkehrsmengen festzustellen und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzulegen
Begründung:
Die erste Maßnahme aus dem Handlungskonzept „Masterplan Liblar“ (1. Prioritätenliste, Einbau
des Kreisverkehrs Köttinger Straße/ Gartenstraße/ Zufahrt REWE-Markt) wurde zwischenzeitlich
umgesetzt. Nach dem Erläuterungsbericht zum Verkehrskonzept des Masterplanes (V 503/2015)
sollten zur Konfliktlösung im Bereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße drei unterschiedliche
Probebetriebe durchgeführt werden, um die verkehrliche „Umfeldwirkung“ sowie die Akzeptanz
durch die Bevölkerung bewerten zu können:
1. „Einbahnstraßenregelung in der Carl-Schurz-Straße“ (zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße mit Fahrtrichtung Bahnhofstraße)
2. „Linksabbiegeverbot aus der Carl-Schurz-Straße in Richtung Bliesheimer Straße“
3.- „Lichtsignalanlage im Knoten Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße“
Alle drei Verkehrsversuche habe ich in einer Besprechung am 23.10.2017 mit den verkehrslenkenden Behörden des Rhein-Erft-Kreises erörtert:
Zu 1.
Bei Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Carl-Schurz-Straße mit Fahrtrichtung zur Bahnhofstraße wird voraussichtlich der Unfallhäufungspunkt Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße
entschärft. Im Verkehrskonzept zum Masterplan wurden die Auswirkungen dargestellt.
Es wird vorgeschlagen, bei der Umsetzung des Verkehrsversuches eine zusätzliche Wegweisung
zur Bundesstraße B 265 zu installieren.
Wegen den notwendigen Fahrkurven der LKWs ist die Entfernung der Verkehrsinsel in der Einmündung „Zum Grünen Weg“ erforderlich.
Bei einer Freigabe der Einbahnstraße in Gegenfahrtrichtung für den Linienverkehr kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige PKWs ordnungswidrig den Bussen folgen. Eine Umleitung der
Linienbusse über die Straße „Zum Grünen Weg“ – Gartenstraße – Köttinger Straße wird wegen
des zu geringen Fahrbahnquerschnitts in der Gartenstraße (kleiner 5,30m) nicht vorgesehen.
Für die Umsetzung des Verkehrsversuches „Einbahnstraße“ ist die Zustimmung des Baulastträgers im Kreuzungsbereich K 45/ Carl-Schurz-Straße/ Zum Grünen Weg notwendig.
Zu 2.
Bezüglich der Einrichtung eines Linksabbiegeverbotes aus der Tempo 20-Zone der Carl-SchurzStraße in Richtung Bliesheimer Straße bestehen seitens der Kreispolizeibehörde große Bedenken
hinsichtlich der Einhaltung dieses Verbotes.
Der Linienbus, der in Richtung Lechenich fährt, kann im neu eingerichteten Kreisverkehr am
REWE-Markt wegen seiner notwendigen Fahrkurve keine 360 Grad Wendeschleife fahren.
Deshalb müsste er von einem Linksabbiegeverbot ausgenommen werden. Dieses wäre zwar
möglich, aber da eine Überwachung des Verbotes von der Polizei nicht geleistet wird, müsste hier
eine Kontrolle durch die städtische Ordnungsbehörde erfolgen. In anderen Städten wurden in der
Vergangenheit diese Verkehrsversuche erfolglos abgebrochen.
Auch ein Linksabbiegeverbot ohne Ausnahme für den Linienverkehr wird von der Kreispolizeibehörde abgelehnt. Das Linksabbiegen müsste ansonsten baulich verhindert werden was an
dieser Stelle wegen den notwendigen Fahrkurven größerer Kraftfahrzeuge nicht umsetzbar ist.
Da mit einer positiven Resonanz aus diesem Verkehrsversuch nicht zu rechnen ist, rate ich von
einer Durchführung ab.
Zu 3.
Für die Durchführung eines Verkehrsversuches „Aufstellung einer Lichtsignalanlage im
Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße“ bestehen grundsätzlich keine Bedenken.
Hierbei ist die Aufstellung einer 3-phasigen LSA incl. einer separaten Phase für die Fußgänger
erforderlich. Die beiden Bushaltestellen auf der Köttinger Straße müssen verlegt werden, da sonst
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zeitweise mit einem Rückstau in den signalisierten Kreuzungsbereich gerechnet werden muss.
Eine enge Abstimmung mit dem Regionalverkehr ist notwendig.
Um den Voraussetzungen zur Umsetzung der geplanten Verkehrsversuche gerecht zu werden und
unter Berücksichtigung der zeitlichen Spanne der gesamten Testphasen, beabsichtige ich mit dem
Probeversuch „Aufstellung einer Lichtsignalanlage“ zu beginnen.
Beide Testphasen in der Carl-Schurz-Straße sollen zeitlich noch vor der Kanalbaumaßnahme
eingeleitet werden.
Auf die Testphase „Linksabbiegeverbot im Kreuzungsbereich Cal-Schurz-Straße/ Köttinger Straße“
soll ganz verzichtet werden.
Um festzustellen welche Auswirkungen sich aus den beiden Testphasen ergeben beabsichtige ich
vor- und nach jedem Versuch Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen
zu lassen.
Eine Information der Bevölkerung durch Funk- und Printmedien ist vorgesehen.
In Vertretung
(Hallstein)
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