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Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
14.11.2017
Erstellt
10.11.17, 15:01
Aktualisiert
10.11.17, 15:01
Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße) Beschlussvorlage (Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger   Straße und Bahnhofstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 384/2017 Az.: 66 19-3022 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 14.08.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 14.11.2017 Bemerkungen beschließend Einrichtung von Testphasen auf der Carl-Schurz-Straße zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 10.000,00 Folgekosten in €: Kostenträger: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1.In einer ersten Testphase wird im Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße eine Lichtsignalanlage für die Dauer von mind.3 Monaten eingerichtet. 2.Die ursprünglich vorgesehene Testphase zur Einrichtung eines Linksabbiegeverbots aus der Tempo 20-Zone der Carl-Schurz-Straße in Richtung Bliesheimer Straße wird nicht umgesetzt. 3.In einer weiteren Testphase wird eine „Einbahnstraßenregelung in der Carl-Schurz-Straße“ zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße mit Fahrtrichtung Bahnhofstraße unmittelbar nach der ersten Testphase für mind. 3 Monaten eingerichtet. 4.Die Verwaltung wird beauftragt während der beiden durchzuführenden Testphasen die Verkehrsmengen festzustellen und die Ergebnisse dem Ausschuss vorzulegen Begründung: Die erste Maßnahme aus dem Handlungskonzept „Masterplan Liblar“ (1. Prioritätenliste, Einbau des Kreisverkehrs Köttinger Straße/ Gartenstraße/ Zufahrt REWE-Markt) wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Nach dem Erläuterungsbericht zum Verkehrskonzept des Masterplanes (V 503/2015) sollten zur Konfliktlösung im Bereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße drei unterschiedliche Probebetriebe durchgeführt werden, um die verkehrliche „Umfeldwirkung“ sowie die Akzeptanz durch die Bevölkerung bewerten zu können: 1. „Einbahnstraßenregelung in der Carl-Schurz-Straße“ (zwischen Köttinger Straße und Bahnhofstraße mit Fahrtrichtung Bahnhofstraße) 2. „Linksabbiegeverbot aus der Carl-Schurz-Straße in Richtung Bliesheimer Straße“ 3.- „Lichtsignalanlage im Knoten Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße“ Alle drei Verkehrsversuche habe ich in einer Besprechung am 23.10.2017 mit den verkehrslenkenden Behörden des Rhein-Erft-Kreises erörtert: Zu 1. Bei Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Carl-Schurz-Straße mit Fahrtrichtung zur Bahnhofstraße wird voraussichtlich der Unfallhäufungspunkt Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße entschärft. Im Verkehrskonzept zum Masterplan wurden die Auswirkungen dargestellt. Es wird vorgeschlagen, bei der Umsetzung des Verkehrsversuches eine zusätzliche Wegweisung zur Bundesstraße B 265 zu installieren. Wegen den notwendigen Fahrkurven der LKWs ist die Entfernung der Verkehrsinsel in der Einmündung „Zum Grünen Weg“ erforderlich. Bei einer Freigabe der Einbahnstraße in Gegenfahrtrichtung für den Linienverkehr kann nicht ausgeschlossen werden, dass einige PKWs ordnungswidrig den Bussen folgen. Eine Umleitung der Linienbusse über die Straße „Zum Grünen Weg“ – Gartenstraße – Köttinger Straße wird wegen des zu geringen Fahrbahnquerschnitts in der Gartenstraße (kleiner 5,30m) nicht vorgesehen. Für die Umsetzung des Verkehrsversuches „Einbahnstraße“ ist die Zustimmung des Baulastträgers im Kreuzungsbereich K 45/ Carl-Schurz-Straße/ Zum Grünen Weg notwendig. Zu 2. Bezüglich der Einrichtung eines Linksabbiegeverbotes aus der Tempo 20-Zone der Carl-SchurzStraße in Richtung Bliesheimer Straße bestehen seitens der Kreispolizeibehörde große Bedenken hinsichtlich der Einhaltung dieses Verbotes. Der Linienbus, der in Richtung Lechenich fährt, kann im neu eingerichteten Kreisverkehr am REWE-Markt wegen seiner notwendigen Fahrkurve keine 360 Grad Wendeschleife fahren. Deshalb müsste er von einem Linksabbiegeverbot ausgenommen werden. Dieses wäre zwar möglich, aber da eine Überwachung des Verbotes von der Polizei nicht geleistet wird, müsste hier eine Kontrolle durch die städtische Ordnungsbehörde erfolgen. In anderen Städten wurden in der Vergangenheit diese Verkehrsversuche erfolglos abgebrochen. Auch ein Linksabbiegeverbot ohne Ausnahme für den Linienverkehr wird von der Kreispolizeibehörde abgelehnt. Das Linksabbiegen müsste ansonsten baulich verhindert werden was an dieser Stelle wegen den notwendigen Fahrkurven größerer Kraftfahrzeuge nicht umsetzbar ist. Da mit einer positiven Resonanz aus diesem Verkehrsversuch nicht zu rechnen ist, rate ich von einer Durchführung ab. Zu 3. Für die Durchführung eines Verkehrsversuches „Aufstellung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Carl-Schurz-Straße/ Köttinger Straße“ bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Hierbei ist die Aufstellung einer 3-phasigen LSA incl. einer separaten Phase für die Fußgänger erforderlich. Die beiden Bushaltestellen auf der Köttinger Straße müssen verlegt werden, da sonst -2- zeitweise mit einem Rückstau in den signalisierten Kreuzungsbereich gerechnet werden muss. Eine enge Abstimmung mit dem Regionalverkehr ist notwendig. Um den Voraussetzungen zur Umsetzung der geplanten Verkehrsversuche gerecht zu werden und unter Berücksichtigung der zeitlichen Spanne der gesamten Testphasen, beabsichtige ich mit dem Probeversuch „Aufstellung einer Lichtsignalanlage“ zu beginnen. Beide Testphasen in der Carl-Schurz-Straße sollen zeitlich noch vor der Kanalbaumaßnahme eingeleitet werden. Auf die Testphase „Linksabbiegeverbot im Kreuzungsbereich Cal-Schurz-Straße/ Köttinger Straße“ soll ganz verzichtet werden. Um festzustellen welche Auswirkungen sich aus den beiden Testphasen ergeben beabsichtige ich vor- und nach jedem Versuch Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchführen zu lassen. Eine Information der Bevölkerung durch Funk- und Printmedien ist vorgesehen. In Vertretung (Hallstein) -3-