Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr BM Ramm/Herr Graßmann
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
64/2002
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.06.2002
10.07.2002
16.07.2002
TOP: Raumkapazitäten, Raumnutzung und Schülerzahlen am Schulzentrum „Heribertschule
Kreuzau“ sowie detaillierter Nachweis der Einrichtungskosten im Zusammenhang mit dem
III. Bauabschnitt
I. Sach- und Rechtslage:
A. Allgemeine Ausführungen/Schulpäd. Anforderungen/Bestehende Beschlusslage
Bekanntlich bestanden im Bereich des Schulzentrums „Heribertschule Kreuzau“ seit vielen
Jahren erhebliche Raum- bzw. Raumnutzungsprobleme.
Um diese in den Griff zu bekommen, war mit Wirkung zum Schuljahr 1998/99 bereits ein Ratsbeschluss gefasst worden, der die Eingangszügigkeit für die Hauptschule verbindlich mit 2-,
für die Realschule mit 3- sowie für das Gymnasium mit 4-Zügen, also demnach insgesamt 9
Züge innerhalb des gesamten Schulzentrums, festsetzte. Handikap war hierbei aber regelmäßig die Tatsache, dass die damit festgelegte Eingangszügigkeit, insbesondere bei Haupt- und
Realschule einige Jahrgänge später bereits überstiegen werden musste. Auch die Neugründung von Realschulen mit Beginn des Schuljahres 1998/99 in Hürtgenwald und Nideggen sowie die gleichzeitig veranlasste Einstellung des Schülersonderverkehrs für den Bereich der
Gemeinde Hürtgenwald konnte das Raumproblem nicht verhindern bzw. beheben.
Von daher hat die Verwaltung im Jahr 1998 den Auftrag erhalten, ein Gesamtnutzungskonzept einschließlich damit verbundener Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Ausgehend von
diesem Gesamtnutzungskonzept wurde 1999 ein Auftrag an die Bezirksregierung Köln mit dem
Ziel einer nochmaligen Erweiterung des Schulzentrums im Rahmen eines III. BA gestellt.
Da zu diesem Zeitpunkt aber die Raumnot sehr akut war, mussten, erstmalig zum Schuljahr
2000/01, vier und später zum Schuljahr 2001/02 weitere fünf Klassencontainereinheiten angemietet werden. (Davon 8 für das Gymnasium, 1 ab dem Schuljahr 2001/02 für die Realschule).
Im Übrigen enthielt die Planung für den III. BA insgesamt 11 Unterrichtsräume (UR), davon 6
UR für den Bereich des Gymnasiums Kreuzau im Hinblick auf die Erweiterung von einer 3- auf
eine 4-Zügigkeit sowie 5 UR im Zusammenhang mit dem „Mehrbedarf“ der Realschule durch
das Erreichen einer höheren Zügigkeit als die festgelegte Eingangszügigkeit ab dem 7. bzw. 8.
Jahrgang; daneben 5 Fachräume.
Mit den Bauarbeiten wurde im April 2001 begonnen; ihre Fertigstellung und damit Inbetriebnahme für schulische Belange wird mit Beginn des kommenden Schuljahres 2002/03 erwartet.
-2B. Derzeitige Raumsituation sowie daraus resultierender bzw. zu entwickelnder Klassen/Raumbedarf.
a) Allgemeines
Ausgehend von einer Besichtigung des Realschulgebäudes im Rahmen der 6. Sitzung des
Schulausschusses vom 24.04.2002 wurde durch verschiedene der vertretenen Schulleitungen festgestellt, dass trotz der Erweiterung des Schulzentrums Kreuzau noch nicht genügend Räume zur Verfügung stehen, obwohl aufgrund der Eingangszügigkeit, gemäß Unterlagen inzwischen ausreichend Unterrichtsräume vorhanden sind und auch 5 Räume als
„Reserve“ für die Belange der höher werdenden Zügigkeit an Haupt- und Realschule zur
Verfügung stehen.
Ursache ist der Tatbestand, dass das Gymnasium gezwungen war, im Schuljahr 1997/98
und auch zum jetzigen Schuljahr 2002/03 so viele Schüler-/innen aufzunehmen, dass 5 Parallelklassen gebildet werden mussten bzw. zu bilden sind. Dies wurde von der Verwaltung
zugesagt, da nach Abwägung aller sachlichen Vorgaben ein „Losentscheid“, der auch nach
den Schulvorschriften korrekt wäre, die Gefahr mit sich gebracht hätte, dass Kreuzauer
Schüler/-innen bei der Aufnahme in dieses Schulsystem nicht hätten berücksichtigt werden
können; Auswärtige je nach Ergebnis dieses Losentscheids aber doch. Daneben wird seitens des Gymnasiums dargelegt, dass für die Sekundarstufe II der Bedarf an Klassen in
Zukunft auf 14 bis teilweise sogar 15 anwachsen wird.
Dies erstaunt umso mehr, zumal in allen vorhergehenden Verhandlungen, der Sekundarstufen II-Bereich mit den im Rahmen des II. BA geschaffenen 12 Kursräumen (3x 4 Jahrgänge) als ausreichend dargestellt wurde.
Ursache hierfür ist zum anderen aber auch, dass sowohl an der Hauptschule als auch an
der Realschule, ein erhöhter Bedarf an Unterrichtsräumen in späteren Jahrgangsstufen besteht und das empfohlene restriktive Aufnahmeverhalten für auswärtige Schülerinnen
und Schüler sowohl bei der Schulwahl als vor allem später auch beim Schulwechsel, nach
unserer Kenntnis nicht konsequent eingehalten wurde.
Im Übrigen wurden die 3 im Schulzentrum untergebrachten Schulformen gebeten, u.a. zur
Frage der Raumnutzungen entsprechende Auswertungen zu erstellen, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt sind (Anlage 1a – 1c).
Hierauf wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
b) Derzeitiger Schülerbestand einschließlich deren Herkunftsorte sowie Schüler- und
Klassenbildungsprognose für die kommenden Jahre
Im Zusammenhang mit dieser Diskussion wurde von den 3 im Schulzentrum untergebrachten Schulen desweiteren eine Liste der derzeitigen Schülerzahlen sowie der für das kommende Schuljahr 2002/03 zu erwartenden Schülerzahlen, aufgeteilt nach den Jahrgangsstufen bzw. Klassen und ihren Herkunftsorten, angefordert; diese sind ebenfalls beigefügt
(Anlagen 2a – 2c).
Wie hieraus ersichtlich, ist bei der Hauptschule, insbesondere aber bei der Realschule festzustellen, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Schülerinnen und Schülern aus dem
Bereich der Stadt Düren hier (auch weiterhin) beschult werden.
Zur Situation der Hauptschule ist in diesem Zusammenhang auszuführen, dass ihr dies
vor einigen Jahren konzidiert wurde, um (bereits) im Einschulungsjahrgang eine 2-Zügigkeit
zu erreichen. Da ich aber der Meinung bin, dass auch nur mit Schülerinnen und Schülern
aus dem Bereich der Gemeinde Kreuzau spätestens ab dem 7. Jahrgang eine volle 2Zügigkeit erreicht werden kann und auch dann eine Hauptschule als 2-zügig mit den damit
verbundenen Angeboten anerkannt wird, wäre diese Zusage zukünftig zu revidieren, obwohl ich hier durchaus gewisse Probleme und „Gefahren“ für die GHS sehe.
Dies hätte den Vorteil, dass die Hauptschule in den betreffenden Jahren, einen Unterrichtsraum (UR) weniger benötigte, der entweder deren eigenen schulischen oder aber den
-3räumlichen Belangen des Gymnasiums oder einer anderen Schule in diesem Schulzentrum zugute kommen kann. Selbstverständlich ist auch eine umgekehrte Situation denkbar.
Bei der Realschule handelt es sich bei dieser Schülerklientel in der Regel um den bilingualen Zweig, für den in jedem Jahr eine Klasse gebildet wird und deren Genehmigung auch
entsprechend besteht. Aber auch hier ist auffällig, dass in der Vergangenheit auch andere
Aufnahmen erfolgten (s. hierzu Brief der RS vom 06.06.02, Anlage 2b/1).
Wie bei der Hauptschule sollte auch hier entsprechend verfahren und ein restriktives Aufnahmeverhalten, insbesondere auch bei Schulwechslern, Quereinsteigern u.ä. aus anderen Kommunen, veranlasst werden.
Für den Bereich des Gymnasiums gilt dies m.E. auch für die Schüler, für die diese Schulform bis dato als „nächstgelegene Schule“ gewertet wurde und man davon ausgegangen
ist, dass diese Schüler, obwohl generell nicht im Einzugsbereich wohnend, aufgenommen
werden müssen. Inzwischen ist (rechtlich) geklärt, dass, vorausgesetzt es bestehen hier
Kapazitätsschwierigkeiten im betreffenden Aufnahmejahr, ein Aufnahmewunsch durchaus abgelehnt werden kann, weil in Düren ebenfalls ein entsprechendes Schulangebot in
dieser Form besteht.
Die in diesem Zusammenhang (trotzdem auch) denkbaren Ausnahmen, d.h. Aufnahme von
Schüler/-innen aus dem Bereich der Stadt Düren, sind in jedem Falle im Zusammenhang
mit dem Anmeldeverfahren und vor der Aufnahmebestätigung der Schulen jeweils mit der
Verwaltung abzustimmen.
Hieraus ergibt sich die Möglichkeit, jedes Jahr auf das Wahlverhalten der Eltern zu reagieren und UR entsprechend zuzuordnen.
Neben den beigefügten Listen zum jetzigen sowie zum Schülerbestand mit Beginn des
Schuljahres 2002/03, sind weitere Tabellen beigefügt aus denen die Schulabgänger und
das Wahlverhalten (Anlagen 3a und 3b) sowie die daraus resultierende Klassenbildung
(Anlagen 4a bis 4d), die auch mit den übrigen Vorgaben identisch ist, ersichtlich sind.
Auch hierauf wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich verwiesen.
Wie hieraus erkennbar, ist, unabhängig der für das Schuljahr 2002/03 sehr hohen Schülerzahl, eine stetige geringe Absenkung der jährlichen Schulabgänger festzustellen. Den mitgeteilten Schulabgängern aus Kreuzau sind selbstverständlich die Erfahrenswerte hinzuzurechnen, die sich aus den anderen Schuleinzugsbereichen, insbesondere aus der Stadt
Nideggen, ergeben.
Aus diesen Zahlen ist ersichtlich, dass die Klassenbildungen bei den einzelnen Schulen
den Vorgaben entsprechen und das sie bei einer strikten Einhaltung der eingangs genannten restriktiven Vorgehensweise m.E. auch realistisch sind.
Bei der Hauptschule wären dies 14 (je nach Ergebnis und nur ausnahmsweise) 15 UR, bei
der Realschule spätestens ab dem Schuljahr 2003/04 –22- und hiernach gemäß Prognose ab dem Schuljahr 2006/07 21 Klassen (auch hier mit einer Reserve für einen weiteren
UR) und beim Gymnasium, mit Ausnahme der Jahrgänge, in denen sich die beiden 5zügig aufgenommenen Eingangsklassen auswirken, letztlich 24 UR.
c) Raumsituation (vorhandene Räume und deren Nutzung)/Prognose hierzu
Hinsichtlich der im Schulzentrum insgesamt vorhandenen Unterrichtsräume und Fachräume wird neben den Ausführungen der einzelnen Schulen (Anlagen 1a bis 1c), insbesondere auch auf die hierzu gefertigte Anlage 5 verwiesen, in der ein sog. „Soll-/IstVergleich“ angestellt wurde.
Diese Aufstellung enthält in komprimierter Form einen „Vergleich“ des gemäß Runderlass des MSWF vom 19.10.1995 für Schulen der Sekundarstufen I und II vorgesehenen
Raumprogramms (Sollzahlen) mit den tatsächlich im Schulzentrum vorhandenen Räumen (Istzahlen).
-4Bezüglich der genauen Aufteilung dieser Räume wird auf die hierzu gefertigte farbige
Planunterlage (Anlage 6) verwiesen.
Zu den darin enthaltenen Angaben wird hinsichtlich der einzelnen Schulformen wie folgt
(zusätzlich) Stellung bezogen, und zwar:
1. Hauptschule
Sowohl aus der Anlage 5 (Soll-/Ist-Vergleich) als auch aus der Planunterlage (Anlage 6) ist
ersichtlich, dass mit den 14 Unterrichtsräumen, so die 2- bis 3-Zügigkeit weiter besteht,
auszukommen ist. Bei den Fachräumen ist im Abgleich ein Fehlbedarf von 1 Mehrzweckraum festzustellen.
2. Realschule
Ab dem Schuljahr 2002/03 kann die Realschule ihre Vorstellungen (endlich) verwirklichen.
Demnach verfügt diese Schule zukünftig über 20 Unterrichtsräume zuzüglich 5 sog. Kursräume, in denen in der Regel personell kleiner besetzte Klassen untergebracht sind. Die
Anzahl der Fachräume kann, nachdem ab dem Schuljahr 2002/03 ein Biologieraum einschließlich Vorbereitungs- und Sammlungsraum im Gebäude des Gymnasiums zur Verfügung stehen wird, als abgedeckt angesehen werden. Es fehlt allerdings weiterhin mind. 1
Mehrzweckraum.
Untergebracht sind diese Räume mit 16 UR und 3 KR im Gebäude der RS (davon 2 weiterhin im Kellerbereich), mit 2 UR in der Hauptschule, 2 UR im Gymnasium sowie jeweils 1 KR
in Hauptschule und Gymnasium. Es fehlen also immer 1 oder 2 „normal“ große Unterrichtsräume, wobei die Realschule andererseits aber über 5 sog. Kursräume verfügen kann.
Auch hier ist bei Erreichen der Klassenzahl von 21 (in Ausnahmefällen auch 22) seitens der
Schulleitung attestiert worden, dass bei weiterer Verfügbarkeit der o.g. Räume innerhalb
des Schulzentrums aus den Trakten der Hauptschule und des Gymnasiums, das Raumproblem, wenn sicherlich auch dann längst noch keine „Idealvorgaben“ bestehen, gelöst
werden kann.
3. Gymnasium
Das Gymnasium ist generell im Sekundarstufen-I-Bereich 4-zügig zu führen, woraus sich
24 UR errechnen. Es ist aber festzustellen, dass an dieser Schule 2 Jahrgänge, und zwar
ab dem Schuljahr 2002/03 für die 5. sowie die 10. Klasse, eine 5-Zügigkeit besteht, woraus
sich das Erfordernis von 26 UR ergibt. Dazu, wie angegeben, ein Differenzierungsraum für
das Fach Latein. Tatsächlich nutzt das Gymnasium z.Zt. aber 28 Räume, wovon sie bekanntlich seit 2 Jahren 1 UR sowie ab dem Schuljahr 2002/03 einen weiteren UR aus dem
S-I-Bereich und auch einen UR aus dem Sekundarstufen-II-Programm an die Realschule
abgetreten hat bzw. abtreten soll (= 25 UR).
Der daraus dann tatsächlich entstehende „Fehlbedarf“ sollte u.a. durch eine anderweitige
Unterbringung des Kurses Latein in einem aus den Planunterlagen durchaus recherchierbaren Raum (z.B. Arbeitsraum SII, Aufenthaltsraum SI, die beide nach dem Raumprogramm generell nicht vorgesehen sind) und der (vorübergehenden) Verwendung einer der
2 weiterhin zur Verfügung stehenden Mehrzweckräume gedeckt werden. Letztere Möglichkeit ist m.E. zukünftig auch (eher) vertretbar, da ab dem neuen Schuljahr das Forum bereitsteht, und die Mehrzweckräume nicht mehr wie bis dato üblich, u.a. auch recht regelmäßig für Elterninformationen, größere Gesprächsrunden u.ä., in Anspruch genommen
werden müssen.
Für den Bereich der Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe) stehen im Gymnasium gemäß Raumprogramm generell 12 UR zur Verfügung, allerdings hat man aufgrund Sachzwang 14 Räume hierfür vorgesehen; was auch aus den Planunterlagen ersichtlich ist.
Letztlich verbleiben hier 13 UR für die Belange des GY, da einer dieser Räume als sog.
Kursraum der Realschule zugesagt werden soll/muss.
An Fachräumen, unabhängig der genauen Aufteilung auf die Fachrichtungen, stehen im SII-Bereich insgesamt 6 Räume zur Verfügung, wobei ein weiterer Physikraum kombiniert
mit der Sekundarstufe I genutzt wird. Diese Feststellung gilt auch für eine Mediothek, die
-5ebenfalls sowohl von der Sekundarstufe I als auch der Sekundarstufe II in Anspruch genommen wird.
4. Zusammenfassung
Wie aus der vorstehenden ausführlichen Darstellung sowie auch aus den beigefügten Anlagen ersichtlich, besteht nach den „Richtlinien für das Raumprogramm“ für alle 3 Schulen
kein Bedarf einer weiteren Baumaßnahme.
Probleme sind sicherlich für die nächsten 2 Schuljahre zu erwarten.
Dies bedeutet ein „m.E. vertretbares enges Zusammenrücken“ für die Übergangszeit, da
bereits ab dem Jahre 2005/06, spätestens aber dem Schuljahr 2006/07, die zu erreichende insgesamt 9-Zügigkeit einschließlich der erforderlichen „Reserve“, dann für insgesamt
59 Klassen in der Sekundarstufe I erreicht wird.
C. Einrichtungskosten für das Jahr 2002
In der Schulausschusssitzung vom 24.04.2002 war auch hinsichtlich der enormen Einrichtungskosten für den III. BA des Schulzentrums Erläuterungs- bzw. Erklärungsbedarf angemeldet worden.
Hierzu ist generell festzuhalten, dass die im Haushaltsplan 2002 enthaltenen Mittel korrekt
zwischen Realschule, die im III. BA insbesondere einen Biologieraum in Anspruch nehmen
wird, und dem Gymnasium Kreuzau zu trennen sind. Da die im Haushaltsplan genannten (runden) Summen zum o.a. Erklärungsbedarf führten, sind entsprechende detaillierte Aufstellungen
von den genannten Schulen angefordert worden.
Die detaillierten Unterlagen der Realschule wurden bereits der Niederschrift der o.g. Schulausschusssitzung beigefügt.
Mit Schriftsatz vom 29.05.2002 hat das Gymnasium ebenfalls eine umfangreiche Darstellung
des Investitionsbedarfs übersandt, welche als Anlage 7 der Vorlage beiliegt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Für die Punkte A bis B ergeben sich keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Hinsichtlich des
Punktes C (Ersteinrichtung, III. BA) stehen die erforderlichen Mittel bei den Haushaltsstellen
1.220.9350.6 für die RS sowie 1.230.9352.6 für das GY (Einsparung ca. 7.500,-- €) bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Zusätzlich zur Festlegung der Zügigkeit in den Eingangsklassen wird für alle 3
Schulformen die zusätzliche Festlegung getroffen, dass aus Kapazitätsgründen die
Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus dem Bereich der Stadt Düren, nur in
den Fällen und dann jeweils in Abstimmung mit der Verwaltung, möglich ist, soweit
dies nach den bestehenden Schulvorschriften erfolgen muss.
Dies gilt sowohl für die Eingangsklassen als insbesondere, und hier besteht überhaupt keine Ausnahme, für die „Schulformwechsler, Quereinsteiger“ u.ä., welche grundsätzlich an die Schulen in ihren Heimatkommunen zu verweisen sind.
2. Das Gymnasium Kreuzau muss alle bestehenden Möglichkeiten ausschöpfen, der
Realschule Kreuzau die erforderlichen Räumlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf
die Benutzung von Räumen im KG, zur Verfügung zu stellen, die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlich sind. Dies war u.a. auch Zielrichtung bei der Errichtung
des III. BA.
Ein Bedarf für eine weitere Baumaßnahme wird seitens der Verwaltung insbesondere im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung, derzeit nicht gesehen. Der vorübergehende „Engpass“ ist im vorhandenen Gebäudebestand zu sichern.
-6-
3. Die Anzahl der Fachräume der im Schulzentrum untergebrachten Schulformen wurde
nicht überschritten, sodass auch deren Ersteinrichtung zwingend erforderlich ist.
Die hieraus resultierenden Einrichtungskosten sind entsprechend ihrer schulischen
Inanspruchnahme aufzuteilen, wobei die gemäß Ermittlungen der Verwaltung errechneten Einsparungen in Höhe von rd. 7.500,- € unbedingt zu berücksichtigen sind.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Anlagen
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