Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
208 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 521/2017
Az.: 51-JHP
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51 - Datum: 18.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
08.11.2017
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
22.11.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Bericht zur Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe in Erftstadt:
Darstellung der Konsequenzen aus den Überprüfungsergebnissen der Qualitätsbeschreibungen sowie deren Herleitung in den einzelnen Arbeitsfeldern
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Zwischenbericht zur Qualitätsentwicklung der Jugendhilfe in Erftstadt wird wie vorgelegt zur Kenntnis genommen.
2. Die drei Arbeitsbereiche der Jugendhilfe erhalten den Auftrag zur Fortführung des QEProzesses („Merchel“-Schritte 17 – 19, s. V 288/2013)
a. mit kritischer Durchsicht der Qualitätskriterien (QK)
b. und Auswahl von QK für einen zweiten Qualitätsentwicklungsteilprozess (Schritte 9 –
15)
Begründung:
Nachdem die Auswahl der Qualitätskriterien in den Handlungsfeldern getroffen wurden [V
363/2015], ist eine strukturierte Qualitätsbewertung auf den Qualitätsebenen Struktur-, Prozessund Ergebnisqualität vorgenommen worden. Diese wurde dem Unterausschuss Jugendhilfeplanung am 19.04.2016 [V 176/2016] zur Diskussion vorgelegt. Hieraus erfolgte der Auftrag, die sich
aus den Qualitätsbewertungen abzuleitenden Konsequenzen detailliert darzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.
Insofern erfolgt dieser (Zwischen-)Bericht mit einer Präsentation der drei Arbeitsbereiche der Jugendhilfe zum Stand und Fortgang des Prozesses der Qualitätsentwicklung. Hierbei soll (Schritt 14
gemäß Expertise von Prof. Dr. Merchel/ vgl. V 288/2013 und V 538/2014) in den einzelnen Handlungsfeldern verdeutlicht werden, was im Rahmen der in den AGs abgesprochenen Aktivitäten zu
Qualitätsentwicklung getan wurde und mit welchen Erfahrungen zum Prozess der Qualitätsentwicklung dies verbunden war.
Der folgende Bericht der Steuerungs- und Arbeitsgruppen (Schritt 15) soll nun im Unterausschuss
Jugendhilfeplanung und im JHA – schwertpunktmäßig mit Blick auf beschlussfähige Konsequenzen für die weitere Arbeit – erörtert werden (Schritt 16). Weitere Aufgabe des Jugendhilfeausschuss ist die Auswertung dieser Ergebnisse der Steuerungsgruppe und der Arbeitsgruppen, in
ihren Konsequenzen für die Jugendhilfeplanung sowie die Entscheidung über das weitere Vorgehen, indem das Qualitätskonzept entweder bestätigt oder modifiziert wird.
Handlungsfeld: „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - § 8a“
Die Arbeitsgruppe Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entwickelte und bearbeitete im Rahmen der Qualitätsentwicklung die drei Kriterien:
Standardisiertes Verfahren
Beteiligung von Eltern und Kindern
Evaluation
bezüglich der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
In einem ersten Schritt verständigten sich die Teilnehmer*innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), des Pädagogischen Familiendienstes (PFD) und der Erziehungsberatungsstelle (EB)
auf die zuvor genannten Qualitätskriterien und stellten ihre standardisierten Verfahren im Bereich
des Kinderschutzes gemäß § 8a SGB VIII vor. Aufgrund moderierter Nachfragen bzgl. Struktur,
Ablauf und Plausibilität konnten die jeweiligen Verfahren teilweise überarbeitet und angepasst
werden.
Anschließend wurden die bestehenden räumlichen und personalen Ressourcen und Rahmenbedingungen analysiert, die notwendige fachliche (Weiter-)Qualifizierung, gerade auch für neue
Fachkräfte, beschrieben und die grundsätzliche, notfallmäßige Erreichbarkeit sowie die ausreichende Einbeziehung weiterer Kooperationspartner selbstkritisch hinterfragt.
Außerdem wurde das Fehlen einer Software im ASD bzgl. einer quantitativen und qualitativen Fallauswertung bemängelt sowie die Einbeziehung der Klienten in die Risikoeinschätzung und weitere
Intervention im Rahmen einer Befragung offen erörtert und die Schaffung eines internen Fehlermanagements geprüft.
Folgende Konsequenzen können zusammenfassend daraus abgeleitet werden:
Prüfung der Personalausstattung aufgrund von Fallobergrenzen (fortlaufend)
Bereitstellung ausreichender Fortbildungs- und Supervisionsmittel
Evaluation durch Anschaffung einer entsprechenden Software,
Prüfung vorhandener Angebote und Bereitstellung von Haushaltsmitteln
(siehe Haushaltsmittelanmeldung 2018)
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Einbeziehung der Klienten durch eine Kundenbefragung und Entwicklung eines Fragebogens (steht noch aus)
Anpassung der Standards fortlaufend und Überleitung exemplarischer Fälle in ein qualifiziertes Fehlermanagement ggf. unter Einbeziehung eines externen Anbieters (steht noch
aus)
Insgesamt ist festzustellen, dass im Jugendamt jährlich ca. 100 Mitteilungen von Kindeswohlgefährdungen eingehen. Diese werden jeweils durch mehrere Fachkräfte zeitnah unter Einbeziehung
von Leitung bearbeitet und das weitere Vorgehen in einer Fallbesprechung festgelegt. Dazu gehört
in der Regel die persönliche Inaugenscheinnahme des Kindes, die Einbeziehung der Eltern (sofern
möglich) und die Kontaktaufnahme mit weiteren Institutionen. Anschließend wird überlegt, ob ein
konkreter Schutzplan erstellt werden muss, Hilfen einzuleiten sind bzw. eine Inobhutnahme des
Kindes erforderlich ist.
Handlungsfeld: „Erziehungsberatung - § 28“
Qualitätskriterien:
Kompetenzgewinn / Zufriedenheit mit der Beratung
Mitarbeiterbelastung / Mitarbeiterzufriedenheit
Weiterentwicklung der Angebote: Phönix plus
Qualität der Vernetzung mit dem Pädagogischen Familiendienst (PFD)
In einem ersten Schritt wurden die oben stehenden Qualitätskriterien in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Fachkräften der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, des Allgemeinen Sozialen
Dienstes und des Pädagogischen Familiendienstes erarbeitet. Diese beziehen sich auf die wesentlichen Säulen von Erziehungsberatung. Anschließend wurden diese Qualitätskriterien bezüglich
der dazugehörigen Strukturqualitäten, Prozessqualitäten und Ergebnisqualitäten bearbeitet.
Die Analyse dieser Qualitäten führte zu mehreren Ergebnissen und Konsequenzen:
Qualitätskriterium „Kompetenzgewinn / Zufriedenheit mit der Beratung“
2015 wurde eine Klientenbefragung durchgeführt, die im Ergebnis eine hohe Zufriedenheit
der Klienten mit den Beratungsprozessen und eine Stärkung elterlicher Kompetenz und
kindlicher Entwicklung durch die Beratung ergab.
In weiteren Rückmeldungen von Klienten und Kooperationspartnern wurde deutlich, dass
„Digitale Medien und Familie“ ein aktuelles Querschnittsthema ist, das die Arbeit in den unterschiedlichen Institutionen beeinflusst. Daher ist ein gemeinsames Netzwerktreffen zu
dem Thema zwischen Jugendamt, Erziehungs- und Familienberatungsstelle und Pädagogischem Familiendienst für Januar 2018 geplant.
Qualitätskriterium „Mitarbeiterbelastung / Mitarbeiterzufriedenheit“
Erstellung eines „Ablauf-ABC‘s“ mit wichtigen Abläufen, Informationen, Regelungen und
Zuständigkeiten, um Prozesse zu vereinfachen und besonders neue Fachkräfte zu entlasten.
Qualitätskriterium „Weiterentwicklung der Angebote: Phönix plus“
Kinder psychisch erkrankter und suchterkrankter Eltern sind besonders gefährdet, selbst eine Erkrankung zu entwickeln. Daher brauchen diese Kinder und Familien eine besondere Unterstützung. Seit 2014 läuft das Projekt „Phönix“ als besonderes Angebot der Beratungsstelle für betroffene Familien.
Dem Bedarf entsprechender Aufbau des Projektes „Phönix“ und Erweiterung zu „Phönix
plus“ durch Projektmittel des Caritasverbandes für den Rhein-Erft-Kreis und des Diözesancaritasverbandes bis Mitte 2019 (½ Beraterstelle für die Einzelfallarbeit; ¼ Beraterstelle für
die Gruppenarbeit mit betroffenen Kindern)
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Akquirieren finanzieller Mittel zur Fortführung des Projekts ab Mitte 2019; Umfang: ½ Beraterstelle für die Einzelfallarbeit; ¼ Beraterstelle für die Gruppenarbeit mit betroffenen Kindern (steht noch aus)
Qualitätskriterium „Qualität der Vernetzung mit dem Pädagogischen Familiendienst (PFD)“
Seit 2016 jährlicher Fachaustausch zwischen PFD und Erziehungsberatungsstelle in einem
halbtägigen Netzwerktreffen
Erheben und jährliches Auswerten statistischer Daten (steht noch aus)
Konzeptentwicklung für „Begleitete Umgänge“ und „Aufsuchende Arbeit“ für Familien mit
besonderen Problemlagen (steht noch aus)
Durch die Erarbeitung und Analyse der Qualitätskriterien in den verschiedenen Bereichen und die
systematische Auseinandersetzung mit unserer Beratungs- und Kooperationsarbeit ergab sich als
zusätzliches Querschnittsthema der „Einfluss der Digitalen Medien auf die Beziehungsgestaltung
in Familien und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“. Daher werden wir die Beratungsund Kooperationsarbeit in Bezug auf dieses Thema zukünftig intensivieren und weiterentwickeln.
Handlungsfeld: „Jugendhilfe im Strafverfahren - § 52“
Dier Arbeitsgruppe „Jugendhilfe im Strafverfahren“ definierte im Rahmen der Qualitätsentwicklung
folgende Kernprozesse als Qualitätskriterien „JuHiS“:
Das pädagogische Gespräch
Verfassen einer schriftlichen Stellungnahme
Vermittlung und Betreuung von Auflagen und Weisungen
Vermeidung von Untersuchungshaft
Auf den Wirkungsebenen Struktur, Prozess und Ergebnis wurden, neben einer Betrachtung der
Jugendhilfe im Strafverfahren als Ganzes, die oben angegebenen Qualitätskriterien beschrieben
und analysiert. Die hieraus entwickelten Kriterien-Raster dienen in der täglichen Praxis als wirkungsvolles Überprüfungsinstrument im Rahmen von Selbstevaluation. So werden rasch Unstimmigkeiten, Fehler, Versäumnisse etc. deutlich, die dann durch das Einleiten entsprechender Konsequenzen behoben werden können. Der gesamte Arbeitsprozess wird transparenter, bewusster
und einheitlicher. Zudem gelingt es schnell, die Arbeit an sich verändernde Rahmenbedingung
anzupassen. Auch der Ressourceneinsatz kann noch genauer als bisher gesteuert werden.
Die bisherige Befassung mit dem Thema Qualitätsentwicklung ergab, dass zurzeit keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen, um die Arbeit fachlich qualifiziert leisten zu können. Lediglich eine Anbindung an eine zukünftige einheitliche Jugendamtssoftware wäre sinnvoll und
wünschenswert.
Schließlich bleibt noch zu erwähnen, dass neben der Jugendhilfe im Strafverfahren andere Institutionen wie Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, Anwälte und Polizei eine wesentliche Rolle im gesamten Jugendgerichtsprozess spielen, die von der JuHiS nur sehr mittelbar zu beeinflussen sind.
FAZIT
Die sich aus der Qualitätsentwicklung ergebenden Konsequenzen und Maßnahmen können wie
folgt für alle Handlungsfelder zusammengefasst werden.
1. Die Anschaffung einer Fach-Software, kompatibel für alle Arbeitsfelder des Jugendamtes
(ASD, PFD, JuHiS, WJH), wird für erforderlich erachtet. Diesbezüglich werden seitens der
Verwaltung die notwendigen Maßnahmen zur Marktsondierung und Ermittlung passender
Anbieter und Angebote in die Wege geleitet.
2. In Verbindung mit der Installierung einer Fach-Software für das Jugendamt wird die Betreuung durch einen Administratoren erforderlich werden. Der hierfür erforderliche Umfang
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wird in Abstimmung auf die einzuführende Software und das konkrete Angebot ermittelt.
Der derzeit gesehene Bedarf wird über die Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe
abgedeckt.
3. Der Aufbau eines regelmäßigen (sozialräumlichen) Berichtswesens in den einzelnen Handlungsfeldern der Jugendhilfe wird nach Einrichtung einer Software angestrebt.
4. Die Weiterentwicklung der Angebote in allen drei Handlungsfeldern (z. B. Phönix plus, Digitale Medien, Beteiligung, Fehler-/ Ideen- und Beschwerdemanagement…) durch die freien
und den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wird als sinnvoll erachtet.
(Erner)
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