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Beschlussvorlage (Informationen zur Neuausschreibung und der Neuausrichtung der Grünflächenpflege)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
14.11.17, 15:02
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 491/2017 Az.: 6711-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: -- 65.2 -Datum: 11.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.11.2017 zur Kenntnis Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Informationen zur Neuausschreibung und der Neuausrichtung der Grünflächenpflege Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Informationen zur Neuausschreibung und der Neuausrichtung der Grünflächenpflege werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die z.Zt. noch gültigen Verträge zur Pflege sämtlicher Grünflächen (einschl. des Straßenbegleitgrüns) laufen zum 31.12.2017 aus. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen Grünpflege müssen diese Leistungen zum 01.01.2018 neu ausgeschrieben werden. Die Neuausschreibung habe ich zum Anlass genommen, die Durchführung der Pflegeleistungen konzeptionell auf die einzelnen Stadtteile abzustimmen. Dieser Wunsch wurde häufig durch die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister an mich heran getragen. Daher wurde eine Ausschreibung mit mehreren Losen vorbereitet, die jeweils die Pflege sämtlicher Grünflächen mit Ausnahme der Friedhöfe sowie der Schlossparks Liblar und Lechenich sowie des Gesundheitsgartens und Stadtgartens in Liblar beinhalten: Los 1 Blessem, Bliesheim und Liblar Los 2 Ahrem, Dirmerzheim, Herrig und Lechenich Los 3 Gymnich, Kierdorf und Köttingen Los 4 Außenanlagen von 11 Kindergärten Aufgrund der vorliegenden kalkulierten Summen für die vorgenannten Lose müssen die Arbeiten, bedingt durch eine Änderung im Vergaberecht, erstmalig europaweit öffentlich ausgeschrieben werden. Die Pflege der Grünflächen der Ortsteile Erp, Friesheim Borr und Niederberg habe ich aufgrund der Unterschreitung des Schwellenwerts und im Einklang mit dem EU-Recht beschränkt ausgeschrieben. Eine wesentliche Änderung in der Ausschreibung betrifft die Position „Gehölzflächen pflegen“. Der Text dieser Position macht sehr deutlich, dass der Fokus auf einer gründlichen und fachgerechten Pflege der Gehölzflächen liegt. Zudem wurde die Pflegehäufigkeit der Verkehrsberuhigungselemente und Fahrbahnteiler von zwei auf vier Durchgänge erhöht. Den Ausschreibungsunterlagen wurden zusätzlich die von meiner Fachabteilung angefertigten Jahrespflegepläne beigefügt. Durch eine stadtteilbezogene Pflege wird sichergestellt, dass innerhalb des jeweiligen Stadtteils ein einheitlicher Pflegezustand geschaffen wird. Die Ortsteile Liblar und Lechenich werden hierbei aufgrund ihrer Größe in Pflegebezirke aufgeteilt. Die Termine der Schützenfeste für das Jahr 2018 wurden in den Pflegeplänen entsprechend der Termine 2017 Jahr berücksichtigt. Eine terminliche Verschiebung der Pflegegänge ist aber selbstverständlich möglich, sofern noch weitere Termine für ggf. andere Feste und Veranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen bekannt werden. Die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister werden noch gesondert kontaktiert, um ihre Wünsche bzgl. der Pflege in ihrem jeweiligen Ortsteil nennen zu können. Die Ausschreibung für die Pflege der Parkanlagen ist aktuell in Vorbereitung. Die Gegenüberstellung der für eine aufwändigere Parkpflege zu erwartenden Kosten wird in einer gesonderten Vorlage eingebracht. Die Vertragslaufzeit der EU-weit ausgeschriebenen Leistungen beginnt am 01.01.2018 und endet erstmals am 31.12.2019. Eine Verlängerung um zwei weitere Jahre (bis zum 31.12.2021) ist in den Vertragsbedingungen (nicht obligatorisch) vorgesehen. Die Vertragslaufzeit der beschränkt ausgeschriebenen Leistungen ist auf zwei Jahre begrenzt. In Vertretung (Hallstein) -2-