Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
22.11.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 567/2017
Az.: 51 12-10/Rö
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 06.11.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Feldmann
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
22.11.2017
Bemerkungen
beschließend
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten der städt. Kindertageseinrichtungen in
Erftstadt 2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2018 fest.
Die Öffnungs- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft werden zur
Kenntnis genommen.
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss legt gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertageseinrichtungen die Öffnungszeiten fest.
Die Einrichtungen haben unter Beachtung der Kriterien gem. § 13e Abs. 2 Kinderbildungsgesetz
(KiBiz) die Öffnungs- und Schließzeiten mit den neu gewählten Elternbeiräten abgestimmt. Alle
Voten der Elternbeiräte wurden einstimmig getroffen.
Das Jugendamt bietet auch in 2018 für alle städtischen Kindertageseinrichtungen einen Notdienst
in den Sommerferien an. Er wird im Familienzentrum „Willy-Brandt-Straße“ in Liblar stattfinden.
In den Sommerferien 2017 haben 8 Eltern kontinuierlich von dem Angebot Gebrauch gemacht.
Vier weitere Kinder wurden nur wochenweise betreut
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten der freien Träger lediglich zur Kenntnis. Von drei freien Trägern lagen bis zum Erstellungstermin der Vorlage
noch keine Meldungen vor.
Um frühestmöglich den Eltern deren Kinder die städtischen Kindertageseinrichtungen besuchen,
die Öffnungs- und Schließzeiten bekanntgeben zu können, hat die Verwaltung des Jugendamtes
die Vorlage zum jetzigen Zeitpunkt gefertigt.
(Erner)
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