Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
572 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
06.11.17, 08:35
Aktualisiert
06.11.17, 08:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Gutachterliche Untersuchungen von 13 Feuerwehrgerätehäusern
in der Stadt Erftstadt
Gymnich
Baulicher Bestand
Bei dem Feuerwehrgerätehaus in Gymnich handelt es sich um ein 2-geschossiges
Gebäude mit Satteldach. Am Gebäude befindet sich ein ca. 14 m hoher Turm (ehemaliger Schlauchtrockenturm) mit 3 zweiseitigen „Balkonen“. Das Gebäude ist zudem
teilweise unterkellert.
Im Erdgeschoss befindet sich die Nutzung als Feuerwehrgerätehaus, bestehend aus
der Fahrzeughalle mit 2 Stellplätzen und offenen Umkleide- und Aufenthaltsbereichen
im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle. Desweiteren ist im EG eine für Frauen und
Männer getrennte WC-Anlage und eine Küche angeordnet.
Giebelseitig über ein Treppenhaus separat erschlossen ist im Obergeschoss eine
Wohnung vorhanden; bewohnt wird diese Wohnung von einem Mitglied der Löschgruppe; ca. 90 m2 Wohnfläche. Ebenfalls im OG befindet sich ein Schulungsraum der
Feuerwehr; Zugang vom Zwischenpodest; ca. 22,50 m2.
Im Kellergeschoss befinden sich Abstellräume und die Heizung. Im Treppenhaus sind
im Untergeschoss Waschmaschine, Trockner usw. aufgestellt.
Aufgrund der beengten Toranlagen wurden 2011 neue Falttore eingebaut; hierfür
wurde ein Vorbau vor die vorhandenen Toröffnungen eingeschossig errichtet. Zudem
wurde vor einem Stellplatz der Boden abgesenkt um eine größere Torhöhe zu
erreichen. Der jetzige Zustand ist ausreichend.
Bis auf die neuen Torlanlagen mit seitlicher neuer Eingangstür befinden sich die Bauteile der äußeren Hülle des Gebäudes in älterem Zustand; Eternitplatten-Verkleidungen; Ziegelsichtmauerwerk; Betondachsteineindeckung des Satteldachs.
Sämtliche Fenster sind Kunststoffenster mit Isolierverglasungen in erhaltensfähigem
Zustand. Gleiches gilt für die Eingangstüranlage zum Treppenhaus (Aluglasanlage mit
Briefkästen, Türöffner, usw.). Oberhalb dieser Türanlage befindet sich eine Glasbaustein-Vermauerung ohne Schäden.
Der nicht mehr genutzte Turm weist in nicht unerheblichem Maße Betonschäden auf;
diese stellen den Erhalt zumindest in Frage.
Die Löschgruppe Gymnich verfügt zurzeit über 21 Aktive, davon 2 Frauen, hinzu
kommen 18 Jugendlkiche, davon 4 Mädchen.
Bauliche Schäden und Mängel
Bauliche Schäden und Mängel sind im Wesentlichen an der äußeren Hülle sowie dem
ehemlaigen Schlauchtrockenturm vorhanden; im Einzelnen:
* Schadhafte Eternitplattenverkleidung im Obergeschoss (ein Giebel, beide Traufseiten)
* Überalterte Dachentwässerung (Zinkhängerinnen und Zinkfallrohre)
* Überalterte Dacheindeckung aus Betondachsteinen, insbesondere schadhafte Vermörtelung des Firstes
* Erhebliche Betonschäden am Sichtbeton des ehemaligen Schlauchtrockenturms
(Balkonbrüstungen und Untersichten, Turmwände)
Ein Mangel besteht wie bei den meisten der Feuerwehrgerätehäuser in dem mangelhaften Wärmeschutz der Außenwände. Da jedoch bis auf die Fassadenplattenflächen
keine Maßnahmen an den Fassaden erforderlich sind, werden entsprechend den
Planungsvorgaben hier keine Verbesserungen vorgeschlagen.
Im Inneren befindet sich das Feuerwehrgerätehaus in einem instandgehaltenen und
weiterverwendbaren Zustand (dies betrifft auch die Sanitäreinrichtungen und die
Küche).
Die Heizzentrale ist nach Angabe der Stadt Erftstadt erneuerungsbedürftig.
Nutzungsspezifische Mängel
Wie in fast allen Gerätehäusern fehlen abgetrennte Umkleidebereiche, getrennt für
Frauen und Männer. Das Umkleiden erfolgt im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle,
die zudem als Aufenthaltsbereich genutzt wird. WC-Anlagen getrennt für Frauen und
Männer sind vorhanden; es fehlen jedoch Duschmöglichkeiten.
Aufgrund der Zweigeschossigkeit des Gebäudes mit unterschiedichen Nutzungen ist
baurechtlich ein abgeschlossener Treppenraum erforderlich; dieser ist nicht vorhanden; die wesentlichen Defizite sind:
* Die Tür vom Treppenraum in die Fahrzeughalle im Erdgeschoss entspricht nicht den
baurechtlichen Anforderungen (T30 RS)
* Die Türen vom Treppenraum in die Kellerräume entsprechen in keinster Weise den
Anforderungen (T30 RS)
* Der Schulungsraum im Obergeschoss bedarf ebenfalls der Brandschutzabtrennung
zum Treppenraum (Fenster- und Holztür)
* Im Keller befinden sich im Treppenraum Waschmaschinen, Trockner und weitere
Brandlasten in Form abgestellter Möbel
Zudem ist die künstliche Beleuchtung der Fahrzeughalle unzureichend (Schatten
neben den Fahrzeugen)
Außenraum
Die Zu- und Ausfahrtsituation ist übersichtlich und ausreichend. PKW-Stellplätze für die
Einsatzkräfte sind auf dem Grundstück nicht vorhanden (und können auch nicht
geschaffen werden); Stellplätze im Straßenraum sind vorhanden; ein von der Löschgruppe bemängeltes Defizit besteht nicht.
Planungskonzepte
Die Behebung der beschriebenen baulichen Schäden und Mängel sowie der
nutzungsspezifischen Mängel erfordert verschiedene bauliche Maßnahmen; im
Einzelnen:
Baukonstruktionen
* Abbruch des ehemaligen Schlauchtrockenraums inkl. Herstellen der Fassaden im
Abbruchbereich
* Einrüsten der Bereiche mit den Eternitplatten-Verkleidungen
* Entfernen der vorhandenen Plattenverkleidung (Schadstoffe) und Herstellen einer
neuen Plattenverkleidung inkl. Wärmedämmung
* Erneuerung der Dachentwässerung
* Neuverlegung des Dachfirstes (Betondachsteine inkl. Firstelementen)
* Erneuerung der Heizzentrale
Es wird davon ausgegenagen, dass die Dacheindeckung noch eine Lebensdauer von
10 bis 20 Jahren hat.
Nutzungsspezifische Maßnahmen
Gemäß den Planungsanforderungen ist die Schaffung getrennter Umkleidebereiche
inkl. Duschmöglichkeiten für Männer und Frauen vorgesehen. Diese Räume können im
rückwärtigen Bereich der Fahrzeughale (heutige Umkleide- und Aufenthasltsbereiche)
angeordnet werden. Hierdurch entfällt der Aufenthaltsbereich. Hierfür stünde nur
noch der Schulungsraum im Obergeschoss zur Verfügung.
Zur Behebung der Brandschutzmängel im Treppenraum ist der Einbau von T30 RS Türen
im Kellergeschoss (2 Stück), Im Erdgeschoss (1 Stück, Tür zur Fahrzeughalle) und im
Obergeschoss (1 Stück, Tür zum Schulungsraum) erforderlich. Hinzu kommt das
Schließen des Fensters des Schulungsraums zum Treppenraum. Die Nutzung des
Treppenraums im Keller als „Waschküche“ sowie als Abstellraum ist aufzugeben.
Nachfolgend sind Grundrissskizzen mit Eintragung des Planungskonzeptes dargestellt.
Erdgeschoss
Obergeschoss
Kellergrschoss
Kostenermittlungen
Die Kosten für die beschriebenen baulichen Maßnahmen werden nach Grobbauteilen ermittelt; die Kostenwerte enthalten 19 % Mehrwertsteuer; Kostenstand ist das 2.
Quartal 2017.
Eventuell erforderliche Maßnahmen zur Beseitigung von Schad- und Gefahrstoffen
sind nicht berücksichtigt; entsprechende Untersuchungen liegen nicht vor. Ebenfalls
nicht enthalten sind Kosten für Ausstattungen (Kostengruppe 600, DIN 276) und
Baunebenkosten (Kostengruppe 700, DIN 276).
* Abbruch Turm + Fassaden im Abbruchbereich
Pauschal
* Gerüste
300 m2 x 20 €/m2 =
* Abbruch Fassadenplatten + neue Plattenverkleidung
100 m2 x 250 €/m2 =
* Neue Dachentwässerungen + Dachfirste
50 m x 50 €/m =
25.000 €
6.000 €
25.000 €
2.500 €
* Einbau der Umkleideräume mit Duschen im rückwärtigen Bereich der Fahrzeughalle
25 m2 NF x 500 €/m2 NF =
12.500 €
2 DU x 5.000 €/DU =
10.000 €
* T30 RS Türen im Treppenhaus inkl. Schließen des Fensters im OG
5 St. x 1.000 €/St. =
5.000 €
* Neue Beleuchtung Fahrzeughalle
8 St. x 250 €/St. =
2.000 €
* Neue Heizzentrale
Angabe Stadt Erftstadt
Gesamtkosten KG 300 + 400
10.000 €
98.000 €