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Beschlussvorlage (Überlassung des Sportlerheims auf dem Sportplatz Erftstadt-Herrig an die Erfa Bravehearts des SV Erfa 09 Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
104 kB
Datum
29.11.2017
Erstellt
21.09.17, 11:52
Aktualisiert
17.10.17, 15:01
Beschlussvorlage (Überlassung des Sportlerheims auf dem Sportplatz Erftstadt-Herrig an die Erfa Bravehearts des SV Erfa 09 Gymnich) Beschlussvorlage (Überlassung des Sportlerheims auf dem Sportplatz Erftstadt-Herrig an die Erfa Bravehearts des SV Erfa 09 Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 448/2017 Az.: 822 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 13.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 05.10.2017 beschließend Sportausschuss 18.10.2017 vorberatend Sportausschuss 29.11.2017 vorberatend Betrifft: Bemerkungen Überlassung des Sportlerheims auf dem Sportplatz Erftstadt-Herrig an die Erfa Bravehearts des SV Erfa 09 Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft überlässt ab dem 01.11.2017 den Erfa Breavehearts des SV Erfa 09 Gymnich aus den Grundstücken Gemarkung Lechenich, Flur 4, Flurstücke 36/2 und 35, insgesamt 9.901 m² groß, die aufstehenden Gebäude (Sportlerheim). Die Überlassung erfolgt auf die Dauer von 10 Jahren; danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von einem halben Jahr zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt wird. Im Übrigen kann der Vertrag von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben; allerdings haben die Erfa Bravehearts die jährlichen Unterhaltungskosten für Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Abfallgebühren, Gebäudeversicherung und Grundbesitzabgaben zu zahlen. Die Bravehearts übernehmen die laufende Unterhaltung der Gebäude und der Grundstücke (Grünpflege, etc.). Sollten Unterhaltungsmaßnahmen an Dach und Fach anstehen, die die Leistungsfähigkeit des Vereins übersteigen, so ist die Stadt Erftstadt um- gehend zu informieren. Beide Vertragsparteien versuchen dann, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Das Sportlerheim in Erftstadt-Herrig auf dem dort befindlichen Sportplatz (siehe Anlage) befindet sich im Eigentum und Besitz der Stadt Erftstadt. Die „Erfa Bravehearts“ sind ein im Oktober 2016 durch motivierte und vom Football-Virus infizierte Eltern neu gegründeter Verein als Unterabteilung des SV Erfa 09 Gymnich. Ziel des Vereins ist es, allen Kindern und Erwachsenen sowie Interessierten diese Sportart näherzubringen und zu begeistern. American Football ist eine Trendsportart, die sich dadurch auszeichnet, dass der Teamgedanke und das Sozialverhalten sehr groß geschrieben wird. Durch erfahrene Coaches wird kompetentes Training gewährleistet. Es zeichnet sich aus durch Ausdauer, sowie Technik, Taktik und Respekt. Ganz wichtig ist der Teamzusammenhalt. Größere Events werden i.d.R. mit der ganzen Familie gestaltet. Um wettkampffähige Teams zu erhalten und unter Wettkampfbedingungen zu trainieren, benötigen die Bravehearts ein Trainingsgelände mit Umkleidemöglichkeiten und haben sich mit ihrem Anliegen an die Stadt Erftstadt gewandt und um Hilfe gebeten. Ich schlage daher vor, einen langfristigen Nutzungsvertrag mit den Bravehearts abzuschließen und damit zur Förderung einer weiteren Sportart in Erftstadt beizutragen. In Vertretung (Hallstein) -2-