Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
15.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 401/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.1- Datum: 17.08.2017
Kämmerer
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Bemerkungen
05.09.2017
vorberatend
Betriebsausschuss Immobilien
05.10.2017
beschließend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
14.11.2017
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
beschließend
Betrifft:
Sanierungsbedarf im Bereich der Feuerwehrgerätehäuser
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Berichte über den baulichen Zustand einiger Feuerwehrgerätehäuser wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Zeit- und Maßnahmenplan für die Sanierung der
Häuser zu erstellen.
Begründung:
Im Zusammenhang mit den Beratungen über den Brandschutzbedarfsplan wurde die Verwaltung
gebeten, den Zustand der Feuerwehrgerätehäuser zu prüfen und die Kosten für notwendige Sanierungen sowie für die Anpassung an die Anforderungen der Feuerwehr zu ermitteln.
Mit den Arbeiten wurde die Planungsgesellschaft pbs architekten, Aachen, beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Berichte zu den Gerätehäusern in Bliesheim, Ahrem, Friesheim, Niederberg,
Borr, Erp, Herrig und Kierdorf vorgelegt. Diese sind als Anlage beigefügt. Die noch ausstehenden
Berichte sollen kurzfristig vorgelegt werden.
In den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werde ich
vorsorglich einen Betrag in Höhe von 200.000,- € für die Sanierung von Feuerwehrgerätehäusern
einstellen. Nach der Vorlage aller Berichte und nach der Festlegung im Brandschutzbedarfsplan,
welche Gerätehäuser dauerhaft erhalten werden sollen, werde ich dann einen Vorschlag für die
Verwendung dieser Mittel vorlegen.
In Vertretung
(Hallstein)
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