Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-07
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
154/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.11.2001
04.12.2001
17.12.2001
TOP: Widmung der Straße „Pfarrer-Schulte-Krumpen-Weg“ im Ortsteil Leversbach gemäß § 6
Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Nach zwischenzeitlich erfolgter endgültiger Erschließung der Straße „Pfarrer-Schulte-KrumpenWeg“ im Ortsteil Leversbach muss diese nunmehr von der Gemeinde als Träger der
Straßenbaulast gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW dem
öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Gemäß § 3 Abs. 1 a.a.O. handelt es sich um eine
Gemeindestraße. Nach § 3 Abs. 4 a.a.O. erfolgt die Einstufung als „Anliegerstraße“.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Straße „Pfarrer-Schulte-Krumpen-Weg“ im Ortsteil Leversbach wird mit sofortiger Wirkung
gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW vom 01.08.1983 (GV NW S.
306) in der derzeit geltenden Fassung als Gemeindestraße -Untergruppe „Anliegerstraße“- dem
öffentlichen Verkehr gewidmet.“
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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