Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
13.11.15, 13:22
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Sp
Jülich, 26.10.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 449/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.11.2015
Stadtrat
03.12.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt
Anlg.: 1
I
32
32
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten
von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt wie folgt:
„Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“
Begründung:
Mit Schreiben vom 06.07.2015 beantragt die Werbegemeinschaft Jülich e.V. vier verkaufsoffene
Sonntage im Jahre 2016 für die Besucher und Bürger der Stadt anbieten zu können, und zwar für
die:
1. Durchführung des Frühlingsfestes am 20. März 2016
2. anlässlich des Stadtfestes am 12. Juni 2016
3. des Erntedankfestes am 02. Oktober 2016
4. und dem dritten Adventssonntag am 11. Dezember 2016
jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen sollen in besonderem Maße das positive
Image als Einkaufsstadt des Jülicher Landes und weit darüber hinaus weiter stärken.
Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 20.03.2016, auf dem Marktplatz und in den anliegenden Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen
und seitdem jährlich wieder durchgeführt werden.
In diesem Jahr ist wieder vorgesehen, dieses Frühlingsfest mit einem großen Marktgeschehen auf
dem Marktplatz mit Modenschauen des Jülicher Einzelhandels der neuen Frühjahrsmode vor dem
Alten Rathaus, Präsentation von Blumen der Gärtnereibetriebe mit Verkauf und Schauveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter durchzuführen. In den anliegenden Einkaufsstraßen werden Stände
und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang aufgeführt und Aktionen und Vorführungen von Fitness- und Bewegungsstudios durchgeführt. Gleichzeitig erfolgen Aktionen und
Vorführungen mit Ernährungstipps. Die Jülicher Autohändler stellen ihre Cabrios vor.
Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen
gestaltet.
Auf Grund der positiven Resonanz der letzten Jahre wird nun auch in 2016 das Frühlingsfest im
Bereich Marktplatz zeitgleich mit der Frühjahrskirmes auf dem Schlossplatz abgehalten. Durch diese Gleichzeitigkeit werden beide Veranstaltungen für die Besucher noch attraktiver.
Im Rahmen des Stadt- u. Erntedankfestes soll jeweils an den Sonntagen (12.06. und 02.10.2016)
ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Zu diesen Festen werden entsprechend den Feststellungen
der vergangenen Jahre wiederum über 8.000- 10.000 Besucher je Veranstaltung erwartet.
Zum Stadt- und zum Erntedankfest ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher
Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen.
Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist,
wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite
Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen.
Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen
durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des Weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden.
Als 4. verkaufsoffener Sonntag wird seitens der Werbegemeinschaft im Rahmen des Weihnachtsmarktes der dritte Adventsonntag, der 11.12.2016, beantragt, um mit Blick auf die Besonderheiten der Vorweihnachtszeit einen Familieneinkaufstag anzubieten.
In der vorliegenden Verordnung wurde die nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten
längstmögliche Öffnungszeit (5 Stunden) berücksichtigt. Durch das Gesetz können die Kommunen
aufgrund des § 6 höchstens vier verkaufsoffene Sonntage durch Verordnung freigeben. Diese vier
verkaufsoffenen Sonntage werden durch die Jülicher Werbegemeinschaft e.V. mit dem o.g. Antrag
nunmehr insgesamt in Anspruch genommen.
Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 zur Ausführung
des Gesetzes über den Ladenschluss sind vor Erlass einer Rechtsverordnung die Stellungnahmen
der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften z.B. ver.di e.V., der
Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen.
Das Anhörverfahren wurde eingeleitet. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen haben sich die
Arbeitnehmerverbände grundsätzlich aus Arbeitnehmerschutzgründen gegen den Erlass der Verordnung ausgesprochen, während die Industrie- und Handelskammer sowie der Einzelhandelsverband
dem Erlass der Verordnung positiv gegenüberstehen.
Die Kirchengemeinden haben sich zu dem Erlass der letzten Verordnungen nicht geäußert.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der besondere Schutz der Arbeitnehmer
jeweils bereits in § 11 des Ladenöffnungsgesetzes NRW und des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. I S.
1170) geregelt ist.
Sitzungsvorlage 449/2015
Seite 2
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 449/2015
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