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Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
03.12.2015
Erstellt
13.11.15, 13:22
Aktualisiert
30.11.15, 14:20
Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt) Sitzungsvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Sp Jülich, 26.10.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 449/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 23.11.2015 Stadtrat 03.12.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt Anlg.: 1 I 32 32 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt den Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass für das Gebiet der Innenstadt wie folgt: „Folgt Wortlaut der ordnungsbehördlichen Verordnung gem. Anlage!“ Begründung: Mit Schreiben vom 06.07.2015 beantragt die Werbegemeinschaft Jülich e.V. vier verkaufsoffene Sonntage im Jahre 2016 für die Besucher und Bürger der Stadt anbieten zu können, und zwar für die: 1. Durchführung des Frühlingsfestes am 20. März 2016 2. anlässlich des Stadtfestes am 12. Juni 2016 3. des Erntedankfestes am 02. Oktober 2016 4. und dem dritten Adventssonntag am 11. Dezember 2016 jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Veranstaltungen mit den verkaufsoffenen Sonntagen sollen in besonderem Maße das positive Image als Einkaufsstadt des Jülicher Landes und weit darüber hinaus weiter stärken. Das Frühlingsfest findet am Sonntag, dem 20.03.2016, auf dem Marktplatz und in den anliegenden Einkaufsstraßen der Innenstadt statt. Zum Frühlingsanfang wurden seitens der Jülicher Kaufleute schon seit den 1970er Jahren Aktionen durchgeführt, die in den 90er Jahren wieder aufgegriffen und seitdem jährlich wieder durchgeführt werden. In diesem Jahr ist wieder vorgesehen, dieses Frühlingsfest mit einem großen Marktgeschehen auf dem Marktplatz mit Modenschauen des Jülicher Einzelhandels der neuen Frühjahrsmode vor dem Alten Rathaus, Präsentation von Blumen der Gärtnereibetriebe mit Verkauf und Schauveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter durchzuführen. In den anliegenden Einkaufsstraßen werden Stände und Aktionen der Jülicher Einzelhändler zum Frühlingsanfang aufgeführt und Aktionen und Vorführungen von Fitness- und Bewegungsstudios durchgeführt. Gleichzeitig erfolgen Aktionen und Vorführungen mit Ernährungstipps. Die Jülicher Autohändler stellen ihre Cabrios vor. Das gesamte Frühlingsfest wird zudem unter Einbeziehung von Jülicher Musik- und Sportvereinen gestaltet. Auf Grund der positiven Resonanz der letzten Jahre wird nun auch in 2016 das Frühlingsfest im Bereich Marktplatz zeitgleich mit der Frühjahrskirmes auf dem Schlossplatz abgehalten. Durch diese Gleichzeitigkeit werden beide Veranstaltungen für die Besucher noch attraktiver. Im Rahmen des Stadt- u. Erntedankfestes soll jeweils an den Sonntagen (12.06. und 02.10.2016) ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. Zu diesen Festen werden entsprechend den Feststellungen der vergangenen Jahre wiederum über 8.000- 10.000 Besucher je Veranstaltung erwartet. Zum Stadt- und zum Erntedankfest ist eine Teilnahme der entsprechenden Vereine des Jülicher Landes mit Tanz und Gesang und sonstigen Darbietungen auf verschiedenen Bühnen vorgesehen. Anlässlich des Erntedankfestes, bei dem die Aufstellung von Ernte- und Bauernständen geplant ist, wird u.a. den Landwirtschafts-, sowie Obst- und Gemüsehöfen Gelegenheit gegeben, eine breite Präsentation ihrer Produkte vorzunehmen. Der Jülicher Einzelhandel möchte die Attraktivität der vorstehend aufgeführten Veranstaltungen durch das vielfältige Warenangebot erhöhen und den auswärtigen Besuchern die Möglichkeit eröffnen, sich über das reichhaltige Angebot und die Leistungsfähigkeit des örtlichen Handels zu informieren. Des Weiteren soll auch eine Versorgung der Besucher sichergestellt werden. Als 4. verkaufsoffener Sonntag wird seitens der Werbegemeinschaft im Rahmen des Weihnachtsmarktes der dritte Adventsonntag, der 11.12.2016, beantragt, um mit Blick auf die Besonderheiten der Vorweihnachtszeit einen Familieneinkaufstag anzubieten. In der vorliegenden Verordnung wurde die nach dem Gesetz zur Regelung der Ladenöffnungszeiten längstmögliche Öffnungszeit (5 Stunden) berücksichtigt. Durch das Gesetz können die Kommunen aufgrund des § 6 höchstens vier verkaufsoffene Sonntage durch Verordnung freigeben. Diese vier verkaufsoffenen Sonntage werden durch die Jülicher Werbegemeinschaft e.V. mit dem o.g. Antrag nunmehr insgesamt in Anspruch genommen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 03.07.2003 zur Ausführung des Gesetzes über den Ladenschluss sind vor Erlass einer Rechtsverordnung die Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften z.B. ver.di e.V., der Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und bei der Entscheidung mit zu berücksichtigen. Das Anhörverfahren wurde eingeleitet. Entsprechend den bisherigen Erfahrungen haben sich die Arbeitnehmerverbände grundsätzlich aus Arbeitnehmerschutzgründen gegen den Erlass der Verordnung ausgesprochen, während die Industrie- und Handelskammer sowie der Einzelhandelsverband dem Erlass der Verordnung positiv gegenüberstehen. Die Kirchengemeinden haben sich zu dem Erlass der letzten Verordnungen nicht geäußert. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der besondere Schutz der Arbeitnehmer jeweils bereits in § 11 des Ladenöffnungsgesetzes NRW und des Arbeitszeitgesetzes (BGBl. I S. 1170) geregelt ist. Sitzungsvorlage 449/2015 Seite 2 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 449/2015 Seite 3