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Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf) Beschlussvorlage (Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7217/2008 3. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 17.03.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 04.11.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.06.2009 Betreff: Alleenradweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Rhein-Erft-Kreis, der Stadt Bergheim, der Gemeinde Elsdorf sowie der Stadt Bedburg zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17.03.2009 beschlossen, dass die Baulast und die Unterhaltungspflicht des Alleenradweges auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Bedburg und Elsdorf nach Fertigstellung der K 38 n oder einer anderen Verbindung/Erschließung der LEP-6 Fläche auf den Rhein-Erft-Kreis übergeht, spätestens jedoch 5 Jahre nach Inbetriebnahme des Alleenradweges.In diesem Fall sind die der Stadt Bedburg entstandenen Kosten des Grunderwerbs durch den Rhein-Erft-Kreis zu erstatten. In einer gemeinsamen Besprechung wurde mit allen Beteiligten eine ergänzte Vereinbarung erarbeitet. Diese Änderungen sind in eine neue Verwaltungsvereinbarung zwischen dem RheinErft-Kreis, der Gemeinde Elsdorf, der Stadt Bergheim sowie der Stadt Bedburg aufgenommen worden. Die Verwaltungsvereinbarung ist in der Anlage beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 14.05.2009 ---------gez. Metzmacher------Angelika Metzmacher Sachbearbeiterin ----------------------------------- ----------------------------------Jürgen Schmeier Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Gunnar Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-217/2008 3. Ergänzung Seite 2