Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Rhein-Erft-Kreis
Herrn Landrat
Michael Kreuzberg
Willy-Brandt-Platz 1
.
Dienststelle
Telefax 02235/ 409-…
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Verkehrsförderung/Mobilität
Frau Raduner
02235 / 409-328
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
61.1
inge.raduner@erftstadt.de
Datum
18.10.2017
Antrag auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr
in der Stadt Erftstadt
Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmens
Übernahme des AST-Verkehrs sowie der Linie 974
Sehr geehrter Herr Landrat Kreuzberg,
herzlichen Dank für das Schreiben von Herrn Dr. Nettersheim vom 11.10.2017, in dem nach
mündlicher Vorklärung noch einmal schriftlich dargelegt wurde, dass die Bestrebungen der
Stadt Erftstadt um kommunale ÖPNV-Verantwortung vom Rhein-Erft-Kreis unterstützt werden.
Vor dem Hintergrund dieses Schreibens hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner gestrigen
Sitzung mit breiter Mehrheit beschlossen, beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung der ÖPNVAufgabenträgerschaft zu erwirken.
Daher beantrage ich die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr gemäß § 4
Abs. 1 ÖPNVG NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung:
Aufgrund der immer unwägbareren Implikationen der Bestrebungen des Rhein-Erft-Kreises,
den ÖPNV kreisweit neu strukturieren zu wollen, ist es für die Stadt Erftstadt dringend geboten,
eigene ÖPNV-Kompetenzen zu erlangen. Dazu zählt es, die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für
den Ortsverkehr wahrzunehmen.
Unmittelbar damit verbundenes Ziel ist es, den AST-Verkehr, den die Stadt heute zu 100% über
die REVG finanziert, sowie die Linie 974 zu übernehmen, da beide Leistungsangebote im
Stadtgebiet bereits offeriert werden und in Eigenregie für die Stadt Erftstadt kostengünstiger
durchgeführt werden können.
Konten der Stadtkasse
Bürgerbüro, Bonner Str. 32, E.-Lechenich
Busverbindungen
Kreissparkasse Köln:
IBAN:
DE65370502990191000100
BIC:
COKSDE33XXX
montags
von 07.15 - 12.00 Uhr
dienstags
Rentenabt.
von nur
08.00
nach
- 12.00
Vereinbarung
Uhr
mittwochs
von 08.00 - 12.00 Uhr
donnerstags
von 08.00 - 12.00 Uhr
freitags
Linien 920, 979, 990 von 08.00 - 12.00 Uhr
1. Samstag / Monat
von 09.00 - 11.00 Uhr
Rentenabt. nur nach Vereinbarung
Linien 920, 979, 990
Rathaus Liblar: Haltestelle Liblar EKZ
Bürgerbüro:
Haltestelle Lechenich Markt
VR-Bank Rhein-Erft eG:
IBAN:
DE02371612891000001011
BIC:
GENODED1BRH
-2-
Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, ein eigenes Verkehrsunternehmen zu gründen, welches alle
personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
Sobald das eigene Verkehrsunternehmen handlungsfähig ist, wird die Stadt Erftstadt den
Prozess zur Übernahme von AST-Verkehr und Linie 974 initiieren. Bitte weisen Sie die REVG
an, die Übergangsmodalitäten vorzubereiten.
Insbesondere die Linie 974 ist zwingend erforderlich, um den Großteil der Schülerbeförderung
in der Stadt Erftstadt auch dann sicherzustellen, wenn der ÖPNV-Neustrukturierungsprozess
des Kreises nicht fristgerecht durchgeführt werden kann.
Nach entsprechenden Abstimmungen mit den benachbarten kreisangehörigen Kommunen im
südlichen Rhein-Erft-Kreis strebt die Stadt Erftstadt zu gegebener Zeit auch gemeinsame
Aufgabenträgerschaften für die jeweiligen Nachbarortsverkehre an.
Aufgrund des engen Zeitfensters wäre ich für eine kurzfristige Bearbeitung und Rückmeldung
sehr dankbar, damit die Stadt Erftstadt ihren Beitrag zur Mobilitätssicherung der Bürgerinnen
und Bürger im Sinne der Daseinsvorsorge leisten kann.
Mit freundlichen Grüßen
(Volker Erner)
Vorab per Email an Herrn Landrat Michael Kreuzberg
Kopie per Email an Herrn Dr. Nettersheim
Kopie an Büro Landrat, Herrn Heerz