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Antrag (Anschr. Landrat Aufgabenträgersch Okt. 17)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
193 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
13.11.17, 15:02
Aktualisiert
13.11.17, 15:02
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Rhein-Erft-Kreis Herrn Landrat Michael Kreuzberg Willy-Brandt-Platz 1 . Dienststelle Telefax 02235/ 409-… Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Verkehrsförderung/Mobilität Frau Raduner 02235 / 409-328 Mein Zeichen Ihr Zeichen 61.1 inge.raduner@erftstadt.de Datum 18.10.2017 Antrag auf Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr in der Stadt Erftstadt Gründung eines kommunalen Verkehrsunternehmens Übernahme des AST-Verkehrs sowie der Linie 974 Sehr geehrter Herr Landrat Kreuzberg, herzlichen Dank für das Schreiben von Herrn Dr. Nettersheim vom 11.10.2017, in dem nach mündlicher Vorklärung noch einmal schriftlich dargelegt wurde, dass die Bestrebungen der Stadt Erftstadt um kommunale ÖPNV-Verantwortung vom Rhein-Erft-Kreis unterstützt werden. Vor dem Hintergrund dieses Schreibens hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner gestrigen Sitzung mit breiter Mehrheit beschlossen, beim Rhein-Erft-Kreis die Übertragung der ÖPNVAufgabenträgerschaft zu erwirken. Daher beantrage ich die Übertragung der Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr gemäß § 4 Abs. 1 ÖPNVG NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Begründung: Aufgrund der immer unwägbareren Implikationen der Bestrebungen des Rhein-Erft-Kreises, den ÖPNV kreisweit neu strukturieren zu wollen, ist es für die Stadt Erftstadt dringend geboten, eigene ÖPNV-Kompetenzen zu erlangen. Dazu zählt es, die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft für den Ortsverkehr wahrzunehmen. Unmittelbar damit verbundenes Ziel ist es, den AST-Verkehr, den die Stadt heute zu 100% über die REVG finanziert, sowie die Linie 974 zu übernehmen, da beide Leistungsangebote im Stadtgebiet bereits offeriert werden und in Eigenregie für die Stadt Erftstadt kostengünstiger durchgeführt werden können. Konten der Stadtkasse Bürgerbüro, Bonner Str. 32, E.-Lechenich Busverbindungen Kreissparkasse Köln: IBAN: DE65370502990191000100 BIC: COKSDE33XXX montags von 07.15 - 12.00 Uhr dienstags Rentenabt. von nur 08.00 nach - 12.00 Vereinbarung Uhr mittwochs von 08.00 - 12.00 Uhr donnerstags von 08.00 - 12.00 Uhr freitags Linien 920, 979, 990 von 08.00 - 12.00 Uhr 1. Samstag / Monat von 09.00 - 11.00 Uhr Rentenabt. nur nach Vereinbarung Linien 920, 979, 990 Rathaus Liblar: Haltestelle Liblar EKZ Bürgerbüro: Haltestelle Lechenich Markt VR-Bank Rhein-Erft eG: IBAN: DE02371612891000001011 BIC: GENODED1BRH -2- Die Stadt Erftstadt beabsichtigt, ein eigenes Verkehrsunternehmen zu gründen, welches alle personenbeförderungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Sobald das eigene Verkehrsunternehmen handlungsfähig ist, wird die Stadt Erftstadt den Prozess zur Übernahme von AST-Verkehr und Linie 974 initiieren. Bitte weisen Sie die REVG an, die Übergangsmodalitäten vorzubereiten. Insbesondere die Linie 974 ist zwingend erforderlich, um den Großteil der Schülerbeförderung in der Stadt Erftstadt auch dann sicherzustellen, wenn der ÖPNV-Neustrukturierungsprozess des Kreises nicht fristgerecht durchgeführt werden kann. Nach entsprechenden Abstimmungen mit den benachbarten kreisangehörigen Kommunen im südlichen Rhein-Erft-Kreis strebt die Stadt Erftstadt zu gegebener Zeit auch gemeinsame Aufgabenträgerschaften für die jeweiligen Nachbarortsverkehre an. Aufgrund des engen Zeitfensters wäre ich für eine kurzfristige Bearbeitung und Rückmeldung sehr dankbar, damit die Stadt Erftstadt ihren Beitrag zur Mobilitätssicherung der Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Daseinsvorsorge leisten kann. Mit freundlichen Grüßen (Volker Erner) Vorab per Email an Herrn Landrat Michael Kreuzberg Kopie per Email an Herrn Dr. Nettersheim Kopie an Büro Landrat, Herrn Heerz