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Antrag (Antrag 487)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
12.10.17, 15:01
Aktualisiert
12.10.17, 15:01
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Inhalt der Datei

CDU Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt 2 I 4 1 6 132140 43 STADT ERFTSTADT - Der Bürgermeister - 01.4 Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner Holzdamm 10 / Rathaus 50374 Erftstadt 01.5 50 51 10. OKT. 2017 61 01.6 62 1 83 10 14 10513701 82 81 65 09.10.2017 Antrag zur Gründung einer Stadtverkehrsgesellschaft Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hiermit bitten wir Sie, den nachfolgenden gemeinsamen Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien zu setzen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Rhein-Erft-Kreis kurzfristig die Übertragung der Aufgabenträgerschaft im Ortsverkehr - hier insbesondere für die Linie 974 und das AST - auf die Stadt Erftstadt zu beantragen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gründung einer eigenen Stadtverkehrsgesellschaft mit äußerster Priorität vorzubereiten und zeitnah die rechtlichen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Aspekte durch externe Gutachter prüfen zu lassen. 3. Vorrangige Ziele der zu gründenden Stadtverkehrsgesellschaft sind neben der Aufgabenträgerschaft für die o.g. Linien a. die Einrichtung von „schnellen" Buslinien zu den schienengebundenen Bahnhöfen in Horrem und Brühl. b. die Koordinierung der überregionalen Zusammenarbeit bzgl. der Optimierung der Kommunalgrenzen überschreitenden Buslinien (z.B. 979, 807, 990). Die Verwaltung prüft, inwiefern ein Behördenmodell (interkommunale Zusammenarbeit) mit anderen Stadtverkehrsgesellschaften darstellbar ist. CDU-Fraktion Im Rat der Stadt Erftstadt Bonner Str. 5 • 50374 Erftstadt Tel.: 02235 75954 • Fax: 02235 688685 E-Mall: fraktion@cdu-erftstadt.de • www.cdu-erftstadt.de SPD-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Bahnhofstr. 38. 50374 Erftstadt Tel.: 02235 463003 •Fax: 02235463002 E-Mail: mail@spd-erftstadt.de • www.spd-erftstadt.de 4. Die zu gründende Stadtverkehrsgesellschaft wird als eigene Gesellschaft - die optimale Rechtsform gilt es noch gutachterlich zu ermitteln - direkt beim Dezernat VI angebunden. Begründung: Ende September hat der Kreisausschuss mehrheitlich beschlossen, ab 01.01.2019 den ÖPNV im Kreisgebiet mit eigenem Personal und Fahrzeugen über die REVG zu organisieren. D.h.: Dem Kreis bzw. der REVG bleiben ganze 15 Monate, urn die erforderlichen Infrastrukturen für einen reibungslosen ÖPNV aufzubauen. Dies ist aus Sicht der antragstellenden Fraktionen kaum realisierbar und von daher steht zu befürchten, dass die Kommunen des Kreises ab dem 01.01.2019 nicht nur ohne funktionierenden ÖPNV auskommen müssen, sondern auch, dass der ÖPNV für sie erheblich teurer wird. Über die Erlangung der Aufgabenträgerschaft in Verbund mit der Gründung der Stadtverkehrsgesellschaft sehen die antragstellenden Fraktionen die Möglichkeit, unabhängig von den weiteren Planungen des Kreises den ÖPNV in Erftstadt voranzubringen. Da die Stadt Erftstadt den ÖPNV zu 100% selber zahlt ist es auch sinnvoll, dass sie über dessen Belange selbst bestimmen kann. Mit freundlichen Grüßen Alfred Zerres CrIV2 Fraktionsvorsitzender CDU Ber Bo en Fraktl i nsvorsitzender ( SPD Euskirchen, Christiane Von: Gesendet: An: Cc: Betreff: Anlagen: Bernd Bohlen <Bernd.Bohlen@mieterbund.de> Dienstag, 10. Oktober 2017 14:11 Bürgermeister Thanner, Alois Anträge Antrag Stadtverkehrsgesellschaft.pdf; Antrag Stoppschild.p f i? it7toe Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Anhang finden Sie zwei Anträge, darunter ein gemeinsamer Antrag von CDU- und SPD-Fraktion zum Thema Stadtbusgesellschaft. Den Antrag Stadtbusgesellschaft bitte ich wegen der diffusen Entwicklungen beim Kreis als dringlich zu beachten. Er sollte schon im nächsten Rat auf der Tageordnung stehen. Mit freundlichen Grüßen Bernd Bohlen 1