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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
13.10.17, 11:13
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 388/2017 Az.: Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 15.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Kern Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 05.09.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.10.2017 vorberatend Rat 17.10.2017 beschließend Betrifft: Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: a. Der (Fachausschuss) empfiehlt dem Rat unter b) und c) genannten Beschluss zu fassen. b. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt. c. Die bisherige Satzung über die Erhebung und den Ersatz von Auslagen für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Erftstadt bei Kostenpflichtigen Einsätzen und Leistungen, die über den im FSHG genannten Aufgabenbereich vom 13.12.2012 wird aufgehoben Begründung: Mit Inkraft treten des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Kakastrophenschutz (BHKG). Wurde zum gleichen Zeitpunkt das bisherige Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 außer Kraft gesetz. In der Folge hat auch sdie bisherige Feuerwehrsatzung der Stadt Erftstadt ihre Gültigkeit verloren. Im Vergleich zu den bisherigen Regelungen gilt auch weiterhin der Grundsatz, dass die Einsätze im Rahmen der deb Gemeinden und Kreisen obliegenden Aufgaben unentgeltlich sind. Ausnahmetatbestände zum Kostenersatz sind in § 52 Abs. 2 BHKG geregelt. Diese entsprechen bis auf geringfügige Änderungeb den bisherigen Regelungen zu Kostenersatz. So werden die Regelungen um die Möglichkeit des Kostenersatzes auch bei grob fahrlässiger und nicht wie bisher, nur bei vorsätzlichen Verusachung eines Schadens oder der Gefahr erweitert. Ausdrücklich geregelt wurde auch, dass die sich aus der Hinzuziehung eines Drittenin die Aufgebenregelung ergebenden Kostemn zu den abrechnungfähigen Einsatzkosten zählen. Im Zuge der Satzungänderung erfolgte gleichzeitig eine Neuberechnung der pauschalen Kostensätze für die Einsatzfahrzeuge und die Personalkosten. Die Regelung zu Erstattungdes Verdienstausfalls für beruflich sebstständige ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr ist nunmehr in der Satzung gereglt. Der Regelsatz wurde auf 20,00 EURO und der Höchstsatz auf 40,00 EURO festgelegrt. In Vertretung (Lüngen) -2-