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Beschlussvorlage (Tischvorlage Rat)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
65 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
13.10.17, 11:13
Aktualisiert
13.10.17, 11:13
Beschlussvorlage (Tischvorlage Rat)

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Inhalt der Datei

TstLvov laic Pcd 47 /111‘.2D47 761‚291 3 Synopse Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr Stand 2017 Anpassung an das Gesetz zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes • Kostentarif zur Erhebung von Entgelten bei Einsätzen der Feuerwehr der Stadt Erftstadt Einsatzkosten von Fahrzeugen je Stunde 2012 2017 62,00 € 142,75 Tanklöschfahrzeug (TLF) 50,00 65,00 TSF-W 56,00 70,00 Rüst- und Gerätewagen (RW / GW) 120,00 107,00 Mannschafttransportwagen (MTF) 140,00 150,00 69,00 ausgemustert November 2012 Inbetriebnahme Einsatzdienst Ende 2012 550,00 Führungsfahrzeug (KdoW) 28,00 19,00 GW-Mess 0,00 15,00 Hubrettungsfahrzeug (DLK) 130,00 117,00 Einsatzleitfahrzeug (ELW) 14,00 46,00 Einsatz von Personal über alle Dienstgrade je Stunde 26,00 43,00 Löschgruppenfahrzeuge (HLF / LF) Lastkraftwagen ** Wechselladerfahrzeug mit Container ** • Mit Wirkung zum 01.01.2016 ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BH KG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. • Zudem geht das neue BHKG jetzt von dem betriebswirtschaftlichen Kostenbegriff des Kommunalen Abgabegesetz (KAG) aus (inkl. anteilige Verzinsung des Anlagekapitals und anteilige Abschreibung sowie Verwaltungskosten einschließlich anteiliger Gemeinkosten). Die Sach- und Bewirtschaftungskosten haben sich zur letzten Kalkulation geändert. Die Gemeinde ist zur regelmäßigen Aktualisierung verpflichtet. • Die Kosten je Einsatzstunden für das jeweilige Einsatzfahrzeug errechnet sich wie folgt: Fixkosten/Vorhaltekosten + Variable Kosten/Einsatzstunden - Diese Verfahren der Berechnung des Kostenersatzes entspricht der gängigen Rechtsprechung ** Bei Einbringung des Satzungsentwurf 2012 in den Rat, konnte dass Wechselladerfahrzeug, als Ersatz für den Lastkraftwagen, nicht in die Berechnung zur Satzung aufgenommen werden.