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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018; Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2018;
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Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 503/2017 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.10.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin Bemerkungen 21.11.2017 vorberatend 05.12.2017 beschließend Haushaltsplanberatungen 2018; Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung zugeleitet. Begründung: Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein. Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 in der Ratssitzung am 17.10.2017 ausgehändigt. Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf: Allgemeiner Hinweis für alle Produkte: Die zum 01.01.2017 wirksam gewordenen verbindlichen neuen Eingruppierungsregelungen für den Bereich TVÖD-VKA sind im Stellenplanentwurf vollständig im Rahmen der Überleitung der Entgeltgruppen eingearbeitet. Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren Der Amtsleiter wird zum 01.03.2018 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit übergehen. Ich beabsichtige, diese Amtsleiterstelle nicht nach zu besetzen und das Amt wieder mit dem Amt für Jugend und Soziales zusammenzulegen (kw A 13). Produkt 050332010 Grundversorgung und Leistungen SGB XII Im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII sowie dem AsylbLG ist weiterhin eine kontinuierliche Steigerung der Fallzahlen zu konstatieren. Daneben erfordern neue und zunehmend komplexe AufgabensteIlungen einen erhöhten Personaleinsatz. Für die weitere ordnungsgemäße Aufgabenerledigung werden zwei zusätzliche Sachbearbeitungsstellen (EG 9b) benötigt. Nach der Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben obliegt den Kommunen eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung und Anweisung festgestellter Leistungsansprüche. Verwiesen wird auf § 6 SGB XII, der den Einsatz entsprechend qualifizierten Personals fordert. Die ordnungsgemäße Erfüllung der delegierten Aufgaben bedingt eine auskömmliche personelle Besetzung. Gleiches gilt für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG. Nach der signifikanten Steigerung der Fallzahlen nach dem AsylbLG seit 2015 sowie der ebenfalls stetig zunehmenden Zahl an Sozialhilfefällen (von Mai 2016 bis Mai 2017 knapp 9 %) beträgt die Fallquote pro Vollzeitkraft 1: 186. Eine ordnungsgemäße, den rechtlichen Erfordernissen adäquate Sachbearbeitung, kann ohne personelle Aufstockung nicht mehr gewährleistet werden. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund ständig zunehmender administrativer Aufgaben und der hohen Fluktuation leistungsberechtigter Personen im Flüchtlingsbereich. Die hohe Zahl der von den Kollegen/-innen abgeleisteten Überstunden, die nicht abgebaut werden können, ist ein Indiz der extremen Arbeitsbelastung. Im interkommunalen Vergleich (REK) weist bis auf eine Kommune mit einem ähnlichen Fallschlüssel keine Weitere eine derart hohe Bearbeitungsquote auf wie in Erftstadt. Durch die Einstellung von zwei weiteren Sachbearbeitern/-innen der EG 9b läge die Fallquote bei 1:131, die als angemessen angesehen werden kann. Zu Grunde liegt hierbei die Zahl der aktuell zu bearbeitenden Leistungsfälle. Prognostisch ist mittelfristig allerdings davon auszugehen, dass durch die weitere Steigerung der Zahl von Transferleistungsempfängern auch hinsichtlich dieser Fallquote wieder eine Steigerung zu erwarten sein wird. -2- Produkt 050313010 Leistungen für Asylbewerber Aktuell werden in Erftstadt knapp 800 Flüchtlinge betreut. Mit weiteren Zuweisungen bis zum Jahresende und erneut in 2018 wird gerechnet. Eine sozialprofessionelle Beratung der zu betreuenden Flüchtlinge kann nur durch entsprechendes Fachpersonal gewährleistet werden. Wie in meiner Vorlage 195/2017 dargestellt, können den Einrichtungsbetreuern/-innen keine Aufgaben übertragen werden, für deren Wahrnehmung spezielle Kenntnisse aus einem abgeschlossenen Studium Voraussetzung sind (z.B. psychosoziale Betreuung, Einzelfallberatung mit sozialwissenschaftlichem Hintergrund etc.). Über eine insoweit dezidierte Beratungskompetenz verfügen lediglich der Abteilungsleiter sowie die Integrationsbeauftragte. Beide stehen auf Grund hoher Arbeitsbelastung in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich nur sehr eingeschränkt für entsprechende Fachberatungen der Flüchtlinge zur Verfügung. Es besteht ein dringender Bedarf, um für die Vielzahl der zu betreuenden Flüchtlinge ein hinreichend sozial-professionelles Beratungsangebot vorhalten zu können. Zudem ist Folgendes zu berücksichtigen: Nach Erarbeitung des Schutzkonzeptes bis Ende 2017 im Rahmen der Bundesinitiative "Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" wird ab dem kommenden Jahr eine besondere Aufgabe darin bestehen, die erarbeitete Konzeption vertiefend zu implementieren und in weiteren Gemeinschaftsunterkünften umzusetzen. Insbesondere in der flankierenden Abstimmung mit der Tätigkeit der Einrichtungsbetreuer im Schichtdienst (Spätschicht bis 23.50 Uhr) wird ein besonderer Beitrag gesehen für ein friedliches Zusammenleben der Flüchtlinge in den (an Bewohnerzahl gewachsenen) Gemeinschaftsunterkünften. Auch dies erfordert die professionelle Kompetenz eines/r Sozialarbeiters/-in. Nach dem Vorgesagten wird daher die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Sozlalarbelter/in bzw. Sozialpädagogen/-in S 11 b beantragt. Produkt 050315010 Soziale Einrichtungen Die im Stellenplan 2017 zusätzlich zunächst befristet für ein Jahr eingerichtete halbe Stelle im Bereich der Seniorenbetreuung konnte erst zum 01.07.2017 besetzt werden. Die Besetzung der Stelle erfolgte zunächst für ein Jahr befristet (bis zum 30.06.2018). Hintergrund für die personelle Aufstockung der Abteilung von vormals 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf 2,0 VZÄ war der deutliche Aufgabenzuwachs, u.a. auf Grund der demografischen Entwicklung. Die seinerzeitige Begründung im Rahmen der Beratungen zum Stellenplan 2017 (V 543/2016) hat nach wie vor Bestand. Auch die aktuelle Dokumentation der Pflegeberatung 2016 (V 257/2017) verdeutlicht die Notwendigkeit, zur künftigen Aufrechterhaltung von Qualität und Umfang der Pflegeberatung die befristete 0,5- Stelle S 11 b zu entfristen. In Vertretung (Knips) -3-