Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 503/2017
Az.: 20
Amt: - 20 BeschlAusf.: - 20 Datum: 16.10.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Cöln
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
21.11.2017
vorberatend
05.12.2017
beschließend
Haushaltsplanberatungen 2018;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die vorliegenden Produkte werden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Beratung
zugeleitet.
Begründung:
Änderungen an der Haushaltssatzung gegenüber dem Entwurf sind nur unter strengsten Voraussetzungen möglich. Ein eventueller Mehraufwand müsste durch einen Minderaufwand an anderer
Stelle kompensiert werden. Denn nur so wird das aufgestellte Haushaltssicherungskonzept einzuhalten sein.
Den Stadtverordneten wurde der Haushaltsplanentwurf 2018 in der Ratssitzung am 17.10.2017
ausgehändigt.
Erläuterungen zum zusätzlichen Personalbedarf:
Allgemeiner Hinweis für alle Produkte:
Die zum 01.01.2017 wirksam gewordenen verbindlichen neuen Eingruppierungsregelungen für
den Bereich TVÖD-VKA sind im Stellenplanentwurf vollständig im Rahmen der Überleitung der
Entgeltgruppen eingearbeitet.
Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren
Der Amtsleiter wird zum 01.03.2018 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit übergehen. Ich beabsichtige, diese Amtsleiterstelle nicht nach zu besetzen und das Amt wieder mit dem Amt für Jugend und Soziales zusammenzulegen (kw A 13).
Produkt 050332010 Grundversorgung und Leistungen SGB XII
Im Bereich der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII sowie dem AsylbLG ist weiterhin
eine kontinuierliche Steigerung der Fallzahlen zu konstatieren. Daneben erfordern neue und zunehmend komplexe AufgabensteIlungen einen erhöhten Personaleinsatz. Für die weitere ordnungsgemäße Aufgabenerledigung werden zwei zusätzliche Sachbearbeitungsstellen (EG 9b)
benötigt.
Nach der Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Delegation der Sozialhilfeaufgaben obliegt den
Kommunen eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung und Anweisung festgestellter Leistungsansprüche. Verwiesen wird auf § 6 SGB XII, der den Einsatz entsprechend qualifizierten Personals fordert. Die ordnungsgemäße Erfüllung der delegierten Aufgaben bedingt eine auskömmliche personelle Besetzung. Gleiches gilt für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG.
Nach der signifikanten Steigerung der Fallzahlen nach dem AsylbLG seit 2015 sowie der ebenfalls
stetig zunehmenden Zahl an Sozialhilfefällen (von Mai 2016 bis Mai 2017 knapp 9 %) beträgt die
Fallquote pro Vollzeitkraft 1: 186. Eine ordnungsgemäße, den rechtlichen Erfordernissen adäquate
Sachbearbeitung, kann ohne personelle Aufstockung nicht mehr gewährleistet werden. Dies gilt
insbesondere auch vor dem Hintergrund ständig zunehmender administrativer Aufgaben und der
hohen Fluktuation leistungsberechtigter Personen im Flüchtlingsbereich. Die hohe Zahl der von
den Kollegen/-innen abgeleisteten Überstunden, die nicht abgebaut werden können, ist ein Indiz
der extremen Arbeitsbelastung. Im interkommunalen Vergleich (REK) weist bis auf eine Kommune mit
einem ähnlichen Fallschlüssel keine Weitere eine derart hohe Bearbeitungsquote auf wie in Erftstadt.
Durch die Einstellung von zwei weiteren Sachbearbeitern/-innen der EG 9b läge die Fallquote bei
1:131, die als angemessen angesehen werden kann. Zu Grunde liegt hierbei die Zahl der aktuell zu
bearbeitenden Leistungsfälle. Prognostisch ist mittelfristig allerdings davon auszugehen, dass durch die
weitere Steigerung der Zahl von Transferleistungsempfängern auch hinsichtlich dieser Fallquote wieder
eine Steigerung zu erwarten sein wird.
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Produkt 050313010 Leistungen für Asylbewerber
Aktuell werden in Erftstadt knapp 800 Flüchtlinge betreut. Mit weiteren Zuweisungen bis zum Jahresende und erneut in 2018 wird gerechnet. Eine sozialprofessionelle Beratung der zu betreuenden Flüchtlinge kann nur durch entsprechendes Fachpersonal gewährleistet werden. Wie in meiner Vorlage 195/2017 dargestellt, können den Einrichtungsbetreuern/-innen keine Aufgaben übertragen werden, für deren Wahrnehmung spezielle Kenntnisse aus einem abgeschlossenen Studium Voraussetzung sind (z.B. psychosoziale Betreuung, Einzelfallberatung mit sozialwissenschaftlichem Hintergrund etc.). Über eine insoweit dezidierte Beratungskompetenz verfügen lediglich der
Abteilungsleiter sowie die Integrationsbeauftragte. Beide stehen auf Grund hoher Arbeitsbelastung
in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich nur sehr eingeschränkt für entsprechende Fachberatungen
der Flüchtlinge zur Verfügung. Es besteht ein dringender Bedarf, um für die Vielzahl der zu betreuenden Flüchtlinge ein hinreichend sozial-professionelles Beratungsangebot vorhalten zu können.
Zudem ist Folgendes zu berücksichtigen:
Nach Erarbeitung des Schutzkonzeptes bis Ende 2017 im Rahmen der Bundesinitiative "Schutz von
Frauen und Kindern vor Gewalt in Flüchtlingsunterkünften" wird ab dem kommenden Jahr eine besondere Aufgabe darin bestehen, die erarbeitete Konzeption vertiefend zu implementieren und in weiteren
Gemeinschaftsunterkünften umzusetzen. Insbesondere in der flankierenden Abstimmung mit der Tätigkeit der Einrichtungsbetreuer im Schichtdienst (Spätschicht bis 23.50 Uhr) wird ein besonderer Beitrag gesehen für ein friedliches Zusammenleben der Flüchtlinge in den (an Bewohnerzahl gewachsenen) Gemeinschaftsunterkünften. Auch dies erfordert die professionelle Kompetenz eines/r Sozialarbeiters/-in.
Nach dem Vorgesagten wird daher die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für eine/n Sozlalarbelter/in bzw. Sozialpädagogen/-in S 11 b beantragt.
Produkt 050315010 Soziale Einrichtungen
Die im Stellenplan 2017 zusätzlich zunächst befristet für ein Jahr eingerichtete halbe Stelle im Bereich
der Seniorenbetreuung konnte erst zum 01.07.2017 besetzt werden. Die Besetzung der Stelle erfolgte
zunächst für ein Jahr befristet (bis zum 30.06.2018). Hintergrund für die personelle Aufstockung der
Abteilung von vormals 1,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auf 2,0 VZÄ war der deutliche Aufgabenzuwachs, u.a. auf Grund der demografischen Entwicklung. Die seinerzeitige Begründung im Rahmen der
Beratungen zum Stellenplan 2017 (V 543/2016) hat nach wie vor Bestand. Auch die aktuelle Dokumentation der Pflegeberatung 2016 (V 257/2017) verdeutlicht die Notwendigkeit, zur künftigen Aufrechterhaltung von Qualität und Umfang der Pflegeberatung die befristete 0,5- Stelle S 11 b zu entfristen.
In Vertretung
(Knips)
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