Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
166 kB
Datum
28.09.2017
Erstellt
14.09.17, 14:20
Aktualisiert
29.09.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 437/2017
Az.: -32-
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 05.09.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
28.09.2017
Bemerkungen
beschließend
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen in der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Unter Verzicht auf die Vorberatung im Ausschuss öffentliche Ordnung und Verkehr beschliesst der
Rat die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Erftstadt.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 14.06.2017 per Dringlichkeitsentscheidung die bis dahin geltende Verordnung, in der u.a. geregelt war, dass die Verkaufsstellen im Erftstadt-Center, ErftstadtLiblar, anlässlich des Oktoberfestes und der Autoschau sowie in der Innenstadt von ErftstadtLechenich, anlässlich des Weihnachtsmarktes am 3. Adventsonntag, geöffnet sein dürfen, aufgehoben.
Dem vorausgegangen war eine beim Verwaltungsgericht Köln von der Gewerkschaft ver.di eingereichte Klage gegen die bis dato geltende Verordnung. Die Klage wurde u.a. mit der Begründung
eingereicht, dass für die in der Verordnung geregelten verkaufsoffenen Sonntage die im Ladenöff-
nungsgesetz NRW vorgeschriebene Anhörung der Gewerkschaftsverbände und eine nachvollziehbare Prognose zu der Frage, ob die Ladenöffnung im Verhältnis zum Anlass untergeordnete
Bedeutung spiele, unterblieben sei. Die Klage war mit einem Eilantrag verbunden.
Die geltende Verordnung wurde somit im Wege der Dringlichkeit aufgehoben und gleichzeitig wurde eine neue Verordnung, ebenfalls im Wege der Dringlichkeit, erlassen. Die neue Verordnung
bezog sich aber nur auf den verkaufsoffenen Sonntag anlässlich des Bürgerfestes an Fronleichnam im Innenstadtbereich von Lechenich. Ich habe die vorgeschriebenen Anhörungen mit kurzer
Frist durchgeführt und eine umfangreiche Prognose erstellt, mit dem Ergebnis, dass das Bürgerfest nicht nur einen Annex zum verkaufsoffenen Sonntag bildet. (vgl. dazu V 308/2017).
Die Gewerkschaft ver.di hatte auch dazu Stellung genommen und beim Verwaltungsgericht insgesamt diese Vorgehensweise kritisiert.
In erster Instanz wurde dem Eilantrag der Gewerkschaft ver.di seitens des Verwaltungsgerichts
Köln stattgegeben. Die Stadt Erftstadt hat dagegen Beschwerde beim OVG Münster eingelegt und
in zweiter Instanz Recht bekommen.
Beim Erlass der Verordnung im Juni 2017 wurde sich ausschließlich auf das Bürgerfest konzentriert. Zu dem Zeitpunkt war es nicht möglich, auch noch gleichzeitig Anhörverfahren und Prognosen für eine Öffnung der Verkaufsstellen im Oktober im Erftstadt Center und für eine Öffnung
der Verkaufsstellen im Dezember in Lechenich durchzuführen.
Zudem musste abgewartet werden, wie das OVG Münster entscheiden würde. Das OVG Münster
hat am 14.06.2017 entschieden und die von der Stadt Erftstadt erarbeitete Prognose für nicht offensichtlich unhaltbar erklärt. Somit stand der Öffnung der Verkaufsstellen am 15.06.2017 anlässlich des Bürgerfestes im Innenstadtbereich von Lechenich nichts mehr im Wege.
Um nun auch dem Erftstadt-Center in Erftstadt-Liblar anlässlich des am 08. Oktober 2017 stattfindenden Oktoberfestes mit gleichzeitiger Autoschau sowie dem Innenstadtbereich von ErftstadtLechenich anlässlich des Weihnachtsmarktes am 3. Adventsonntag die Öffnung der Verkaufsstellen rechtssicher zu ermöglichen, habe ich die nach § 6 Ladenöffnungsgesetz NRW vorgeschriebenen Anhörungen an die Kirchen, an die zuständigen Gewerkschaften, an die IHK Köln und an
die Handwerkskammer Köln veranlasst und eine Frist bis 30.08.2017 eingeräumt.
Ich habe dazu eine Prognose erarbeitet und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass sowohl der
verkaufsoffene Sonntag im Erftstadt- Center, als auch in Lechenich gegenüber den jeweiligen
Anlässen in den Hintergrund tritt. Die IHK Köln hat mitgeteilt, dass die Öffnungen an den genannten Sonntagen aus deren Sicht dem vorgeschriebenen Anlassbezug entsprechen und die
Prognosen nachvollziehbar und die jeweiligen Anlässe prägend sind, so dass nicht die Öffnung der
Geschäfte im Vordergrund steht. Die katholischen Kirchengemeinden St.Alban/St.Michael, Erftstadt-Liblar/Erftstadt-Blessem, haben ebenfalls keine Bedenken vorgetragen. Die katholische Kirchengemeinde St. Barbara, Erftstadt-Liblar, hat mitgeteilt, dass eine fristgerechte Stellungnahme
aufgrund urlaubsbedingter Vakanz nicht möglich ist. Die evangelische Kirchengemeinde und die
Handwerkskammer Köln haben sich ebenso wie die Gewerkschaft ver.di nicht geäußert.
Die Nichtäußerung ist für den weiteren Verfahrensablauf unerheblich.
Weiterhin habe ich eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt die beabsichtigte Verordnung auf
Rechtssicherheit hin zu überprüfen.
Zur beabsichtigten Ladenöffnung der Verkaufsstellen im Erftstadt-Center, Erftstadt-Liblar,
aus Anlass des Oktoberfestes und der Autoschau am 08. Oktober 2017:
-2-
Bei der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen am 08. Oktober 2017 anlässlich des Oktoberfestes und der Autoschau im Erftstadt-Center Erftstadt-Liblar ist der Anlass prägend für die zu
erwartenden Besucher/-innen und nicht der verkaufsoffene Sonntag.
Das Erftstadt-Center wurde 1978 im Westen von Erftstadt-Liblar, dem mit 13.290 Einwohnern
einwohnerstärksten Stadtteil, errichtet. Das Erftstadt-Center verfügt über ein ausreichendes Warenangebot für die Erftstädter Bevölkerung, spielt aber eine untergeordnete Rolle über die Stadtgrenzen hinweg. Seit Anbeginn wird im Oktober im Erftstadt-Center ein Oktoberfest durchgeführt.
Die Veranstaltung findet im Jahre 2017 zum 39. Male statt. Vor rund 30 Jahren wurde zusätzlich noch eine Autoschau in das Programm aufgenommen. Das Fest wird im Erftstadt-Center in
Erftstadt-Liblar, Holzdamm, und auf den dort direkt angrenzenden Parkplatzflächen in der Zeit
von 11 Uhr – 18 Uhr veranstaltet.
Die Veranstaltung Oktoberfest in Kombination mit der Autoschau ist sehr beliebt und zieht insbesondere aufgrund der Autoschau sehr viele Menschen an. Anlässlich dieser Veranstaltung kommen durchaus auch Menschen aus den benachbarten Städten in das Erftstadt-Center nach Erftstadt-Liblar.
Die Autos werden im Rahmen der Autoschau auf ca. 850 m² Fläche präsentiert. Die Autoschau
ist eine Veranstaltung im Sinne des §§ 65 und 69 Abs. 1 Gewerbeordnung und wird vom RheinErft-Kreis festgesetzt.
Daneben findet ein Oktoberfest statt. Dies ist eine Marktveranstaltung, die auf den Freiflächen
des Erftstadt-Centers stattfindet. Hier werden ca. 400 m² Fläche mit Marktständen mit einem
Warenangebot aus den Bereichen Kunsthandwerk, Gartenbedarf, Deko für Haus und Garten,
Blumen und Floristik etc. belegt. Außerdem gibt es ein Kinderkarussell, Imbissstände, Getränkestände und eine Aktionsfläche (Bühne).
Nach Prognosen und basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre kommen zu dieser Veranstaltung ca. 6.000 – 8.000 Besucher/innen. Diese Zahlen wurden mir von den Veranstaltern
des Oktoberfestes und der Autoschau geliefert und sind mir aufgrund eigener Beobachtungen
aus den Vorjahren plausibel.
Bei dem Erftstadt-Center handelt es sich um ein Einkaufszentrum in dem sich 33 Ladenlokale mit
unterschiedlichen Warenangeboten befinden. Hier ansässig sind sowohl inhabergeführte Einzelhandelsbetriebe (Mode-Boutiquen, Juwelier, Dessous, Buchhandlung, Elektronik), als auch Discounter mit Waren aller Art im niederschwelligen Preissegment, ein Lebensmitteldiscounter und
ein Gemüsehändler. Ferner wird das Angebot durch ein Eiscafé und ein Bäckereicafé ergänzt.
Diese Cafés dürfen jedoch grundsätzlich öffnen und sind unabhängig von einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen. Darüber hinaus nehmen am
beabsichtigten verkaufsoffenen Sonntag der Lebensmitteldiscounter und der Lebensmittelmixmarkt nicht teil. Im Erftstadt-Center findet sich darüber hinaus kein Magnetbetrieb, ein größeres namhaftes Bekleidungsgeschäft oder ähnliches.
Am verkaufsoffenen Sonntag möchten somit 29 Geschäfte teilnehmen. Insgesamt stehen damit
ca. 7.500 m² Verkaufsfläche zur Verfügung. Die genannten Verkaufsstellen verzeichneten im
Jahre 2016 anl. des verkaufsoffenen Sonntages zum Oktoberfest ca. 3.400 Kunden. Zum Vergleich besuchen an einem starken Werktag, einem Samstag, etwa 2.000 Kunden die Verkaufsstellen. Diese Zahlen wurden durch Abfragen in den Verkaufsstellen ermittelt.
Nach alledem kann davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung (Oktoberfest/Autoschau) das prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist, hinter dem die sonntägliche Ladenöffnung in ihrer Wirkung ersichtlich zurücktritt. Die anlassgebende Veranstaltung wird
aller Voraussicht nach deutlich mehr Besucher/innen anziehen, als der reine verkaufsoffene
Sonntag und ist nicht zuletzt auch aufgrund seiner langjährigen Tradition und Beliebtheit sehr
öffentlichkeitswirksam. Zudem wird die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags ganz bewusst
ausschließlich auf die Verkaufsstellen im Erftstadt-Center, mit Ausnahme der Lebensmittelgeschäfte, und damit auf das unmittelbare Umfeld der Veranstaltung begrenzt, sodass die sonntäg-3-
liche Öffnung auch vor diesem Hintergrund als bloßer Annex zur anlassgebenden Veranstaltung
angesehen werden kann. Die Geschäfte haben anl. des verkaufsoffenen Sonntages einen stärkeren Kundenstrom, als an einem Samstag. Dies liegt daran, dass die Veranstaltung Oktoberfest/Autoschau bei den Menschen, wie beschrieben, auch über die Stadtgrenzen hinaus, ein
sehr starkes Interesse hervorruft und somit Hauptanziehungspunkt für einen Sonntagsausflug ist
und das Einkaufs-Center mit den verkaufsoffenen Geschäften anschließend zu einem Rundgang
einlädt.
Zur beabsichtigten Ladenöffnung aus Anlass des Weihnachtsmarktes in ErftstadtLechenich am 3. Adventsonntag, 17.12.2017
Bei der beabsichtigten Öffnung der Verkaufsstellen am 17. Dezember 2017 anlässlich des
Weihnachtsmarktes in Erftstadt-Lechenich ist der Anlass prägend für die zu erwartenden Besucher/-innen und nicht der verkaufsoffene Sonntag.
Der Weihnachtsmarkt wird in Erftstadt-Lechenich zum 36. Male durchgeführt. Als Veranstaltungsfläche dient der Marktplatz, die Straßen Markt, Schloßstraße, Franz-Busbach-Straße, der
Parkplatz Franz-Busbach Straße am katholischen Pfarrzentrum sowie der Platz rund um die
kath. Pfarrkirche St. Kilian in der Franz Busbach Straße von Erftstadt-Lechenich. Insgesamt stehen ca. 3.000 m² Veranstaltungsfläche zur Verfügung. Das Angebot des Weihnachtsmarktes
erstreckt sich auf die jahreszeit- und weihnachtsüblichen Artikel und wird ergänzt durch ein Kinderkarussell, Imbiss- und Getränkestände. Außerdem wird ein Bühnenprogramm dargeboten.
Der Weihnachtsmarkt beginnt turnusmäßig freitags um 17 Uhr, dauert bis 22 Uhr und erstreckt
sich dann über den kompletten Samstag (11 Uhr – 22 Uhr) und Sonntag (11 Uhr – 21 Uhr).
Laut Angaben des Veranstalters besuchen über die 3 Tage verteilt ca. 10.000 Menschen den
Weihnachtsmarkt. Der Sonntag ist dabei der publikumsintensivste Tag. Hier kommen schätzungsweise mehr als 5.000 Besucher/innen. Diese Angaben basieren auf jahrelangen Erfahrungswerten des Weihnachtsmarktveranstalters und sind für mich aufgrund eigener Beobachtungen aus den Vorjahren plausibel.
Der Weihnachtsmarkt ist sowohl im 11.700 Einwohner zählenden Stadtteil Lechenich, als auch
darüber hinaus in ganz Erftstadt und den anliegenden Nachbarkommunen sehr beliebt.
Direkt angrenzend zum Veranstaltungsbereich liegen 53 Verkaufsstellen. Bei dieser Anzahl der
Verkaufsstellen wurden keine Gastronomiebetriebe, Blumengeschäfte, Bäckereien, Cafés oder
Eisdielen berücksichtigt, da diese unabhängig von einer ordnungsbehördlichen Verordnung über
das Offenhalten von Verkaufsstellen öffnen dürfen. Die so zahlenmäßig benannten Verkaufsstellen sind zum ganz überwiegenden Anteil inhabergeführt und verfügen über das für eine Kleinstadttypisches Sortiment mit relativ kleinen Verkaufsflächen, meist deutlich unter 100 m². Im Angebot zu finden sind Taschen, Gürtel, Tücher, Schuhe, Boutiquen mit Damen- oder Herrenoberbekleidung, Schmuck, Bücher, Schreibwaren, Heimtextilien, Feinkost (Öle und Essige), Antiquitäten, Kosmetikartikel, Hundefutter, Apotheken, Mobilfunkläden, Bastelbedarf, Lampen und Leuchten, Parfümerie. Zu finden ist auch ein Lebensmitteldiscounter sowie ein Drogeriemarkt und zwei
Discounter mit Waren aller Art im niederschwelligen Preissegment. Nicht im Sortiment ist ein
Möbelmarkt oder ein Garten- oder Blumencenter. Auch einen Bau- oder Elektromarkt findet man
im Innenstadtbereich nicht, ebenso wie größere Bekleidungshäuser, wie in den großen Ballungszentren.
Die Verkaufsstellen sind alle auf ein kleinstadttypisches Sortiment ausgelegt und erzielen mit
ihrem Angebot eher einen Mitnahmeeffekt. Ein Magnetbetrieb hingegen fehlt.
Insgesamt stehen mit Ausnahme des Lebensmitteldiscounters ca. 4.000 m² Verkaufsfläche zur
Verfügung, wobei einige Verkaufsstellen bei einer Anfrage signalisiert haben, nicht öffnen zu
wollen und damit die faktisch verfügbare Fläche verringern werden. Diese Verkaufsstellen stehen im räumlichen Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt.
Die genannten Verkaufsstellen verzeichneten im Jahre 2016 ca. 3.000 Kunden/Kundinnen, die
aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntages zum Weihnachtsmarkt kamen. Zum Vergleich: an
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einem starken Werktag, einem Samstag, besuchen bis zu 5.250 Kunden/Kundinnen die Ladenlokale. Hier ist zu berücksichtigen, dass an einem Samstag den Kunden/Kundinnen ein größeres
Warenangebot zur Verfügung steht. Außerdem findet samstags turnusmäßig der Wochenmarkt
auf dem Lechenicher Marktplatz statt, der Menschen in die Innenstadt zieht und animiert, die
Geschäfte zu besuchen. Die ermittelte Kundenzahl von 5.250 bezieht sich auf einen gewöhnlichen Samstag. An einem Samstag in der Weihnachtszeit kommen hier sicher noch mehr Kunden/Kundinnen hinzu. Die Kundenzahlen wurden durch Abfragen in den Verkaufsstellen ermittelt.
Nach alledem kann davon ausgegangen werden, dass die Veranstaltung Weihnachtsmarkt das
prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist, hinter dem die sonntägliche Ladenöffnung
in ihrer Wirkung ersichtlich zurücktritt. Die anlassgebende Veranstaltung wird mehr Besucher/innen anziehen, als der reine verkaufsoffene Sonntag und ist nicht zuletzt auch aufgrund
seiner langjährigen Tradition und Beliebtheit sehr öffentlichkeitswirksam. Zudem wird die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags ganz bewusst auf die Straßen begrenzt, die direkt an den Veranstaltungsbereich grenzen. Der im Veranstaltungsbereich liegende Lebensmitteldiscounter wird
von der Möglichkeit der Ladenöffnung bewusst ausgenommen.
Unter Gesamtwürdigung der Umstände bleibt festzuhalten, dass der Weihnachtsmarktbesuch in
Erftstadt-Lechenich am 3. Adventsonntag ein sehr starkes Interesse hervorruft und somit Hauptanziehungspunkt für eine sonntägliche Beschäftigung für die ganze Familie in der Adventzeit ist
und die geöffneten Geschäfte nur als Annex und Abrundung des Warenangebotes zu sehen
sind. Damit wird deutlich, dass der Weihnachtsmarkt das prägende und im Vordergrund stehende Ereignis ist.
(Erner)
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