Daten
Kommune
Jülich
Größe
2,4 MB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
9.
Tennisanlagen
Übersicht:
505
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
9. Tennisanlagen
Vereinsanlagen
9.1
Tennisanlage TV Blau-Weiß Jülich
9.2
Tennisanlage TC Rot-Weiß Jülich
9.3
Tennisanlage TC Grün-Weiß Barmen
9.4
Tennisanlage Kirchberger Tennisclub
9.5
Tennisanlage TC Blau-Weiß Lich-Steinstraß
9.6
Tennisanlage Turnverein Pattern 1896 e.V., Abteilung Tennis
9.7
Tennisanlage TV Stetternich
9.8
Tennisanlage TV Grün-Weiß Welldorf-Güsten
Gewerbliche Anlagen
9.9
Tennishalle TennisIn, Koslar
506
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.1
Tennisanlage Tennisvereinigung Blau-Weiß Jülich e.V.
Allgemein
Anschrift
Stadionweg 3
52428 Jülich
Ansicht
TV Blau-Weiß
Jülich
Grundstück, Lage
Lage
Stadtgebiet Jülich – Kernstadt
Gelegen am westlichen Ortsrand; vom Stadtkern aus auf der
gegenüberliegenden Rurseite.
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 1.000 m
Grundstücksgröße
~ 9.200 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich (nur die Tennisplätze)
Grundstückswert (Bilanz 2014)
53.788,00 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
13.06.1961, 28.10.1970, 01.06.1990
507
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
9 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
3 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Holzschwingboden mit
Teppichbelag
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Tennisvereinigung Blau-Weiß Jülich e.V.
gegr. 1952
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
0
50
27
22
33
83
64
2011
w
0
13
10
18
23
53
38
m
0
43
40
26
30
89
0
2012
w
0
8
14
17
21
45
0
m
1
56
41
26
21
93
59
2013
w
0
6
11
15
18
46
32
m
4
58
39
31
27
89
55
2014
w
0
3
12
13
15
45
30
m
5
57
36
31
32
88
57
Mitglieder
434
333
425
421
421
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
100
334
155
105
228
105
115
310
128
116
305
118
115
306
115
508
w
0
3
14
12
15
43
28
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.2
Tennisanlage Tennisclub Rot-Weiß Jülich e.V.
Allgemein
Anschrift
Stadionweg 9
52428 Jülich
Ansicht
TC Rot-Weiß
Jülich
Grundstück, Lage
Lage
Stadtgebiet Jülich – Kernstadt
Gelegen am westlichen Ortsrand; vom Stadtkern aus auf der
gegenüberliegenden Rurseite.
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 1.200 m
Grundstücksgröße
~ 18.000 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich (nur die Tennisplätze)
Grundstückswert (Bilanz 2014)
185.798,87 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
01.09.1965
509
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
13 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
2 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Teppichbodenbelag
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Tennisclub Rot-Weiß Jülich e.V.
gegr. 1952
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
0
31
29
9
19
72
77
2011
w
0
19
19
8
9
60
43
m
0
28
29
13
16
64
74
2012
w
1
16
19
9
6
52
45
m
2013
w
m
2014
w
53
33
54
30
172
107
167
101
m
0
26
20
21
10
56
71
Mitglieder
395
372
365
352
333
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
98
297
158
93
279
148
86
279
140
84
268
131
79
254
129
510
w
3
7
23
6
2
46
42
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.3
Tennisanlage Tennisclub Grün-Weiß Barmen e.V.
Allgemein
Anschrift
Seestraße 66
52428 Jülich
Ansicht
TC Grün-Weiß
Barmen
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Barmen
Gelegen am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Barmen in unmittelbarer
Nähe der Sportplätze und des Barmener Badesees
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 5.400 m
Grundstücksgröße
~ 4.800 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich
Grundstückswert (Bilanz 2014)
153.119,20 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
31.01.1977
511
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
4 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
-
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Tennisclub Grün-Weiß Barmen e.V.
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
0
28
4
10
16
41
24
2011
w
0
13
4
2
4
21
21
m
0
28
4
10
16
41
24
2012
w
0
15
5
1
4
21
21
m
2013
w
m
2014
w
m
w
28
31
27
24
25
20
64
84
63
56
75
51
Mitglieder
188
190
207
170
171
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
49
139
65
52
138
67
59
148
115
51
119
80
45
126
71
512
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.4
Tennisanlage Kirchberger Tennisclub e.V
Allgemein
Anschrift
An der Rur
52428 Jülich
Ansicht
Kirchberger
Tennisclub
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Kirchberg
Gelegen am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Kirchberg
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 2.700 m
Grundstücksgröße
~ 7.600 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich
Grundstückswert (Bilanz 2014)
19.090,40 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
05.05.1982
513
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
5 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
-
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Kirchberger Tennisclub e.V.
gegr. 1977
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
0
1
1
10
8
32
20
2011
w
0
19
20
11
6
30
10
m
0
15
18
9
12
29
17
2012
w
0
9
5
4
8
38
8
m
2013
w
m
2014
w
50
15
40
20
70
45
70
50
m
0
15
7
19
8
32
17
Mitglieder
168
172
180
180
159
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
41
127
96
47
125
72
65
115
60
60
120
70
34
125
61
514
w
0
8
4
3
6
24
16
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.5
Tennisanlage Tennisclub Blau-Weiß Lich-Steinstraß e.V.
Allgemein
Anschrift
Süsskind-Weg
52428 Jülich
Ansicht
TC Blau-Weiß
Lich-Steinstraß
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Lich-Steinstraß
Gelegen am östlichen Ortsrand des Stadtteils Lich-Steinstraß
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 2.400 m
Grundstücksgröße
~ 3.600 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich
Grundstückswert (Bilanz 2014)
230.800,00 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
29.03.1989
515
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
3 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
-
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Tennisclub Blau-Weiß Lich-Steinstraß e.V.
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
w
2011
m
w
2012
m
w
2013
m
w
2014
m
w
32
32
0
0
0
148
148
148
148
148
Mitglieder
180
180
148
148
148
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
32
148
32
148
0
148
0
148
0
148
516
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.6
Tennisanlage Turnverein Pattern 1896 e.V., Abteilung Tennis
Allgemein
Anschrift
Serrester Weg
52428 Jülich
Ansicht
Turnverein
Pattern
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Pattern
Gelegen am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Pattern
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 5.100 m
Grundstücksgröße
~ 6.200 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich
Grundstückswert (Bilanz 2014)
19.427,60 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
16.09.1986
517
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
3 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
-
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Turnverein Pattern 1896 e.V.
gegr. 1896
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
w
83
131
2011
m
7
24
10
7
9
48
22
w
11
18
3
3
10
27
5
2012
m
6
32
8
10
9
42
25
2013
w
6
20
6
4
7
29
5
m
5
26
10
7
8
41
27
2014
w
4
17
7
4
5
29
6
m
5
25
10
3
10
41
24
Mitglieder
214
204
209
196
195
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
83
131
-
73
131
77
78
131
77
69
127
72
70
125
77
518
w
8
16
6
4
6
30
7
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.7
Tennisanlage Tennisvereinigung Stetternich 1975 e.V
Allgemein
Anschrift
Buschacker
52428 Jülich
Ansicht
TV Stetternich
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Stetternich
Gelegen am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Stetternich, außerhalb des
Ortes
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 3.400 m
Grundstücksgröße
~ 9.200 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich
Grundstückswert (Bilanz 2014)
7.463,00 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
16.03.1989
519
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
4 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
-
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Tennisvereinigung Stetternich 1975 e.V.
gegr. 11.02.1976
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
0
17
8
9
6
38
15
2011
w
1
11
8
3
10
27
10
m
2
17
7
6
5
29
11
2012
w
3
15
6
4
9
23
12
m
1
16
9
4
3
35
15
2013
w
1
14
9
4
6
25
10
m
0
17
7
5
3
33
18
2014
w
0
13
9
7
5
26
9
m
0
13
9
8
2
34
17
Mitglieder
163
149
152
152
146
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
45
118
70
50
99
72
50
102
69
46
106
69
40
106
63
520
w
0
10
8
10
3
25
7
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.8
Tennisanlage Tennisverein Grün-Weiß Welldorf-Güsten e.V.
Allgemein
Anschrift
Sandweg 17
52428 Jülich
Ansicht
TV Grün-Weiß
Welldorf-Güsten
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Güsten
Gelegen am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Güsten
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 7.100 m
Grundstücksgröße
~ 4.300 m²
Grundstückseigentümer
Stadt Jülich
Grundstückswert (Bilanz 2014)
88.398,00 €
Nutzungsvertrag mit Verein seit
28.09.1993
521
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
4 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Aschenplätze
Tennishalle
-
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
Nutzer
Verein
Tennisanlage Tennisverein Grün-Weiß Welldorf-Güsten e.V.
gegr. 29.06.1988
Logo:
2010
Alter/Geschlecht
0-6
7-14
15-18
19-26
27-40
41-60
61 und älter
m
2011
w
m
w
2012
m
w
2013
m
w
15
23
17
26
21
32
21
30
50
36
47
31
55
30
59
26
2014
m
1
17
7
1
17
26
17
Mitglieder
124
121
138
136
136
- davon Junioren (U 19)
- davon Erwachsene
- davon weiblich
38
86
59
43
78
57
53
85
62
51
85
56
48
88
50
522
w
0
12
11
1
8
9
9
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 9.9
Tennishalle TennisIn, Koslar
Allgemein
Anschrift
Steffensrott 10
52428 Jülich
Ansicht
TennisIn
Grundstück, Lage
Lage
Stadtteil Koslar
Gelegen am östlichen Ortsrand des Stadtteils Koslar im Gewerbegebiet
Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz)
~ 2.400 m
Grundstückseigentümer
Privatbesitz
Sportanlagen und Sportflächen
Freianlagen
-
Tennishalle
2 Plätze, 23,77 x 10,97 m
Barrierefreiheit
Die Spielfelder sind nicht ebenerdig zu erreichen.
Anmerkungen
-
523
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
524
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 10.
Sport- und Fitnessstudios in Jülich
•
•
•
•
•
•
•
•
Gesundheits-Kompetenzzentrum POWER POINT
Fitness- und Tanzstudio Nina Romm
Athletic Body Shop
InMotion – Fitness and More
Ladies weight & healthcare – med sports
Fight Club Jülich
Mrs. Sporty Club Jülich
FitGym24 Jülich
POWER POINT
Athletic Body Shop
Fight Club Jülich
Mrs. Sporty
Club Jülich
FitGym24 Jülich
Fitness- und
Tanzstudio Nina Romm
InMotion
Fitness and More
Ladies weight &
healthcare – med sports
525
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 Allgemein
Fitnessclubs verzeichnen in der Bundesrepublik rasante Zuwächse.Neuen Zahlen zufolge
haben die rund 6000 größeren Studios erstmals mehr als sieben Millionen Mitglieder, rund
eine halbe Million mehr als im Vorjahr.1
Das entspricht einem Mitgliederwachstum von 8,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fitness
ist damit die teilnehmerstärkste Trainingsform in Deutschland, noch vor den Fußballvereinen
mit insgesamt 6,8 Millionen Mitgliedern. Das geht aus der Studie "Der deutsche Fitnessmarkt
2014" hervor, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, dem Arbeitgeberverband
deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) und der Deutschen Hochschule für
Prävention und Gesundheitsmanagement herausgegeben wurde.
"Damit trainierte jeder zehnte Deutsche in einer von bundesweit 7940 Fitnessanlagen",
erläutert Karsten Hollasch, Leiter der Sport Business Gruppe bei Deloitte in Deutschland. Die
große Mehrheit nutzt Anlagen mit einer Studiofläche von mehr als 200 Quadratmetern, hier
stieg die Mitgliederzahl zwischen 2008 und 2013 von 6,1 Millionen auf 8,1 Millionen, also
um rund 5,9 Prozent pro Jahr.2
Sport- und Fitnessstudios in Jülich
Gesundheits-Kompetenzzentrum POWER POINT
Betreiber
Geschäftsführer: Robert Geuenich
Anschrift
Römerstraße 19b, 52428 Jülich
Studio besteht seit
15.09.1987
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
650 m
Öffnungszeiten
Mo.,Mi.,Fr.:
Di., Do.:
Sa.:
So.:
Angebot
8:30 – 21:00 Uhr
9:00 – 21:00 Uhr
11:00 – 18:00 Uhr
10:00 – 15:00 Uhr
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
und betreute Kurse
Reha-Sport
Kurse
Fitnesskurse (Functional Training, Fit in the morning, Hot Iron, Indoor
Cycling, Energy Dancing, Fighting Fit, Body-Styling)
Gesundheitskurse (Wirbelsäulengymnastik, Bauch und Rücken, Fatburner)
Yoga, Pilates, Zumba
1
2
Quelle: Spiegel Online - Fitnessclub-Boom: Bauch-Beine-Po-Republik Deutschland, 13.05.2015
Quelle: Tagesspiegel, Deutscher Fitnessmarkt: Fitness schlägt Fußball, Seite 1, 19.03.2014
526
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Fitness- und Tanzstudio Nina Romm
Betreiber
Sport und Spaß Romm GbR
Anschrift
Wiesenstraße 7
52428 Jülich
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
1.500 m
Studio besteht seit
01.01.1991
Öffnungszeiten
Mo.:
14:30 – 21:30 Uhr
Di.:
15:30 – 22:00 Uhr
Mi.:
14:30 – 22:00 Uhr
Do.:
14:30 – 22:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 11:00 & 15:00 – 20:00 Uhr
Sa.:
8:30 – 12:00 Uhr
So.: 11:00 – 13:30 & 16:30 – 19:30 Uhr
Angebot
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
und betreute Kurse
Kurse
Fitnesskurse (Functional Training, Barre Fitness, , Kick Fit, Muscle Attak,
Pump Fit, Fit in the morning, Hot Iron, Indoor Cycling, Fighting Fit, Step,
TRX Rip Power)
Gesundheitskurse (Body-Shape, BauchExpress,
Rücken/Bauch/Beckenboden, Schmerzfreier Rücken, Circle Session)
Zumba, Dance Aerobic, Energy Dancing
Athletic Body Shop
Betreiber
Jürgen Harrichhausen
Anschrift
Römerstraße 73
52428 Jülich
Studio besteht seit
01.07.1993
Öffnungszeiten
Mo. – Do.:
Fr.:
Sa.:
So.:
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
1.300 m
9:30 – 23:00 Uhr
9:30 – 21:30 Uhr
10:00 – 18:00 Uhr
10:00 – 15:00 Uhr
527
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Angebot
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
und betreute Kurse
Kurse
Fitnesskurse (Betreutes Muskeltraining, Bodybuilding, Bodyforming)
Gesundheitskurse (Cardiotraining, Ernährungsberatung, Meta Check
(genetische Stoffwechselanalyse), Gesunde Gewichtsreduktion)
InMotion – Fitness and More
Betreiber
InMotion – Fitness and More
D&S fit4you GmbH & Co. KG
Anschrift
Helmholtzstraße 16
52428 Jülich
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
2.200 m
Studio besteht seit
01.08.2001
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.:
Sa. + So.:
Angebot
9:00 – 22:00 Uhr
10:00 – 18:00 Uhr
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
und betreute Kurse
Reha-Sport
Sauna
Kurse
Fitnesskurse (Fighting Fit, Workout Step, Dance Aerobic, Body Toning,
deepWork, Hot Iron, Workout Bauch & Rücken, Functional Workout)
Gesundheitskurse (Workout 50 plus, Rücken Fit, Streching, Body Flows)
Zumba, Pilates, Yoga
Ladies weight & healthcare – med sports
Betreiber
Alfred Schraeger
Anschrift
An der Vogelstange 192
52428 Jülich
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
1.600 m
Studio besteht seit
01.08.2006
528
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Öffnungszeiten
Angebot
Mo.:
Di.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
9:00 – 12:00 & 16:00 – 20:00 Uhr
9:00 – 12:00 & 15:00 – 19:00 Uhr
9:00 – 12:00 & 16:00 – 20:00 Uhr
9:00 – 12:00 & 16:00 – 20:00 Uhr
9:00 – 12:00 & 15:00 – 19:00 Uhr
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
und betreute Kurse, Stoffwechselmessung, Leistungsdiagnostik
med. Massage
Kurse
Circuit-Training, Rolle-Band, Vibrations-Training, Bioimpedanzanalyse, ,
Fight Club Jülich
Betreiber
Fight Club Jülich e.V.
Anschrift
Steffensrott 6
52428 Jülich
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
2.500 m
Studio besteht seit
01.02.2010
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.:
Angebot
Kampfsportschule für Erwachsene und Kinder
Kurse
Fitnessboxen
10:00 – 21:00 Uhr
Fitnessboxen Kinder 5 – 7 Jahre
Kick- und Thaiboxen
Kinderboxen 8 – 12 Jahre
Selbstverteidigung für Frauen, Zirkeltraining und Intensivbauchtraining
Classic Boxen
Mixed Martial Arts & Grappling
Mrs. Sporty Club Jülich
Betreiber
Birgit Kieven
Anschrift
Galeria Juliacum 1. OG, Poststraße 1-3
52428 Jülich
529
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
250 m
Studio besteht seit
15.10.2011
Öffnungszeiten
Mo.:
Di.:
Mi.:
Do.:
Fr.:
Sa.:
9:00 – 13:00 & 16:00 – 20:00 Uhr
9:00 – 13:00 & 15:00 – 19:00 Uhr
9:00 – 13:00 & 16:00 – 19:30 Uhr
9:00 – 13:00 & 15:00 – 18:30 Uhr
9:00 – 13:00 & 16:00 – 19:00 Uhr
11:00 – 14:00 Uhr
Angebot
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
Kurse
-
FitGym24 Jülich
Betreiber
FitGym24 Jülich GmbH & Co. KG
Anschrift
Poststraße 1
(im EKZ Galeria Juliacum)
52428 Jülich
Entfernung vom Zentrum (Marktplatz)
250 m
Studio besteht seit
04.11.2013
Öffnungszeiten
Mo. – So.:
Angebot
0:00 – 24:00 Uhr
Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten
und betreute Kurse
Sauna
Kurse
Fitnesskurse (BodyStyling, Butt Attack, Pump, Easy Step, Ultimate
Workout, Sixpack Attack, BBP Fatburner)
Gesundheitskurse (RückenFit)
Pilates, Zumba, Bokwa
530
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
11.
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich
(Fassung laut Ratsbeschluss vom 06.12.2012)
1.
Grundsätze der Sportförderung
Die Stadt Jülich gewährt den in Jülich ansässigen Sportvereinen nach Maßgabe der
finanziellen Möglichkeiten der Stadt Zuschüsse sowie die Benutzung städtischer
Sportanlagen.
2.
Bereitstellung von Sportstätten
2.1
Den Jülicher Sportvereinen werden die stadteigenen Sportplätze und Sporthallen unter
vorrangiger Berücksichtigung des Schulsportes auf Antrag zur Verfügung gestellt.
“Sportvereine“ im Sinne dieser Richtlinien sind alle im Deutschen Sportbund organisierten
Vereine.
Die Vereine beteiligen sich anteilig an den Betriebskosten der städtischen Sportanlagen
gemäß Beschluss des Rates vom 15.05.1996, zuletzt geändert am 25.01.2001. Die
Fußballvereine werden vertraglich mit der Pflege der Nebenanlagen der Plätze beauftragt
und zahlen lediglich für die Nutzung einer Sporthalle durch eine Seniorenmannschaft
anteilige Betriebskosten.
2.2
Freizeitsportgruppen sind auf die für den Freizeitsport vorgesehenen Spielfelder zu
verweisen.
Für die Nutzung städtischer Sportanlagen in Ausnahmefällen zahlen Freizeitsportgruppen
eine Kostenbeteiligung gemäß Beschluss des Rates vom 15.05.1996, zuletzt geändert am
25.01.2001.
2.3
Für die Benutzung des Hallenbades durch die Sportvereine JWSV, DLRG,
Behindertensportgemeinschaft und Betriebssportgemeinschaft Forschungsanlage wird zur
Zeit ein Benutzungsentgelt erhoben, das den Vereinen aus den Sportförderungsmitteln
erstattet wird.
2.4
Für die Sportlerheime und die Umkleiden in ehemaligen Schulen und Bürgerhallen trägt die
Stadt die Betriebskosten.
2.5
Für vereinseigene Sportanlagen werden z. Z. Investitionszuschüsse gezahlt und/oder
Grundstücke durch Pachtvertrag bereitgestellt, sofern die Haushaltslage bzw. das städtische
Grundeigentum dies zulässt (s. Ziff. 5 dieser Richtlinien). Dies gilt auch für
Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen mit Ausnahme der Sportanlagen
der Tennisvereine.
Über Investitionskostenzuschüsse für die Sportanlagen der Schützenbruderschaften, die
nicht dem DSB angehören, wird von Fall zu Fall entschieden.
531
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
3.
Grundbetrag
Jeder Verein, der 20 % jugendliche Mitglieder hat, erhält einen festen Grundbetrag, der sich
zurzeit wie folgt staffelt:
► 1 – 250 Mitglieder
► für jede weiteren 50 Mitglieder (nicht angefangen)
125,-- €
25,-- € zusätzlich
Die Behindertensportgemeinschaft erhält unabhängig von der Mitgliederzahl einen
Pauschalzuschuss in Höhe von 250,-- €.
4.
Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit
Ziel dieser städtischen Zuschussgewährung ist die methodisch zu leistende
Sportjugendförderung in den Vereinen.
Die Sportförderungsmittel sollen überwiegend die Jugendarbeit der Sportvereine
unterstützen. Diesem Grundsatz liegt der Gedanke zugrunde, dass die Kosten für den
Seniorensport in den Vereinen auch von denen getragen werden sollten, die im Sport ihr
Freizeitvergnügen finden. Da Sportler über 18 Jahre größtenteils über Einkommen verfügen,
sind sie hierzu finanziell auch in der Lage.
Mit ihrer Jugendarbeit leisten die Vereine einen wesentlichen sozialen Beitrag, indem sie den
Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbetätigung bieten und sie damit vielfältigen schädlichen
Einflüssen entziehen.
Die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit werden grundsätzlich den im
Landessportbund organisierten, im Stadtgebiet ansässigen Sportvereinen gewährt.
Voraussetzung ist, dass die Vereine mindestens einen Anteil von 20 % jugendliche Mitglieder
haben.
Die BSG Forschungsanlage erhält in Anerkennung ihrer Jugendarbeit unabhängig von der
Anzahl der jugendlichen Mitglieder einen Pauschalzuschuss in Höhe von 600,-- €.
Die Vereine werden verpflichtet, die Zuschüsse für die Anzahl der gemeldeten Jugendlichen
und für die Jugendmannschaften in voller Höhe tatsächlich der Jugendabteilung zur
Verfügung zu stellen. Die diesbezügliche Zuschusssumme wird den Vereinen gesondert
mitgeteilt.
Die Stadt behält sich eine Prüfung der Verwendung der Mittel vor.
Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind die überzahlten Beträge zurückzuzahlen. Ggf.
ist auch ein vorübergehender Ausschluss von der städt. Förderung möglich (Beschluss
Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport).
4.1
-3-
Zuschüsse bewertet nach Punktsystem
Die Höhe der über den Grundbetrag hinausgehenden Zuschüsse wird nach einem
Punktesystem bemessen, das sowohl die Anzahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre als
auch die Anzahl der Jugendmannschaften und den Einsatz von Übungsleitern berücksichtigt.
532
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
4.2
Punktezuteilung nach Mitgliedern
Die Sportvereine weisen die Zahl der jugendlichen Mitglieder anhand der jährlich
notwendigen Bestandsmeldung an die Sporthilfe des LSB nach.
Mitglieder bis einschließlich 18 Jahren
4.3
8 Punkte
Punktzuteilung nach Anzahl der Jugendmannschaften
Pro Mannschaftsmitglied einer Jugendmannschaft 10 Punkte, wobei folgende
Mannschaftsstärken zugrunde gelegt werden:
Badminton
Basketball
Fußball
Jugend A, B, C, D
Jugend E, F , G
Schwimmen
Tischtennis
Turner
Turnerinnen
Volleyball
Tennis
Handball
Judo
4.4
5 Spieler/innen
10 Spieler/innen
15Spieler/innen
10Spieler/innen
16 Sportler/innen
7 Spieler/innen
9 Sportler
8 Sportlerinnen
10 Spieler/innen
6 Spieler/innen
12 Spieler/innen
8 Kämpfer/innen
Punktezuteilung für die Anzahl der Übungsleiter
Für Übungsleiter mit einer vom LSB und den Fachverbänden anerkannten Qualifikation
werden jeweils 80 Punkte angesetzt.
Darüber hinaus wird auch die Anzahl der Trainingseinheiten der Übungsleiter für den
jeweiligen Verein bewertet. Für jede über eine Übungs-/Trainingseinheit hinausgehende
Einheit werden zusätzlich 80 Punkte angerechnet.
Unter Übungs-/Trainingseinheiten wird das Üben bzw. Trainieren mit einer Mannschaft oder
Gruppe an einem Tag unabhängig von der Anzahl der Übungs-/Trainingsstunden verstanden.
Wenn mehrere Mannschaften zu einer Übungsgruppe zusammengefasst sind, wird die
Übungsgruppe als Bewertungsmerkmal zugrunde gelegt. Bei Tennisvereinen wird die Arbeit
der Übungsleiter nur für das Training mit Mannschaften angerechnet. Privates Gruppen- bzw.
Einzeltraining wird nicht berücksichtigt.
Je Übungs-/Trainingsgruppe wird ein Übungsleiter angerechnet. Die Angaben der Vereine
sind hinsichtlich der Qualifikation der Übungsleiter nachzuweisen und werden hinsichtlich der
Anzahl der Übungsgruppen überprüft (Nutzungszeiten in Sportanlage).
Bei allen Sportarten werden mindestens 10 Teilnehmer für 1 Übungsgruppe zugrunde gelegt,
es sei denn, eine Mannschaft besteht, bedingt durch die Sportart, aus weniger als 10
Sportlern.
Mit dieser Bezuschussung sollen die Vereine unterstützt werden, die durch den Einsatz
ausgebildeter Übungsleiter ihren jugendlichen Mitgliedern einen regelmäßigen und
fachgerechten Übungsbetrieb ermöglichen.
533
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 5–
5.
Bezuschussung von Sportbauvorhaben
Die Stadt Jülich gewährt den Vereinen auf Antrag vorbehaltlich der Verfügbarkeit
entsprechender Haushaltsmittel einen Zuschuss zu Neubau-, Erweiterungs- und
Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von Vereinsanlagen. Entsprechende
Anträge müssen der Verwaltung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr vorliegen. Die Anträge
müssen eine entsprechende Planung, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie einen
Finanzierungsplan beinhalten. Der Finanzierungsplan muss die Gesamtfinanzierung des
Vorhabens nachweisen und absichern.
Die Sportbauvorhaben werden nur dann bezuschusst, wenn vor dem Baubeginn das
zuständige politische Gremium der Stadt den Bedarf anerkannt und die Bewilligung eines
Zuschusses aus städt. Mitteln beschlossen oder aber die Zustimmung zu einem vorzeitigen
Baubeginn gegeben hat.
Hierbei sind Gegenstand der Förderung die Kosten für die Dusch- und Umkleideräume und
die notwendigen Nebenräume nach Raumprogramm gemäß den Sportförderungsrichtlinien
des Landes und entsprechender Empfehlung des Bundesinstitutes für Sportwissenschaften.
Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 25% der zuschussfähigen Kosten. Als
zuschussfähig gelten die von den städt. Bauämtern anerkannten Kosten.
Die Zuschusszahlung erfolgt in drei Raten:
-
50 % nach Baubeginn
40 % nach Vorlage des Rohbauabnahmescheines
10 % nach Fertigstellung
Ein Projekt ist nicht förderungsfähig, wenn der Verein es mit nicht von der Stadt zu
fördernden Bauteilen verbindet, die das Bauvolumen um ein Drittel übersteigen.
Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre für diesen Verwendungszweck zu erhalten, sonst
anteilige Rückzahlungsverpflichtungen des Zuschusses.
6.
Sonderzuschüsse
6.1
Spitzen- Mannschaften und Einzelsportler können Sonderzuschüsse erhalten, sofern die
Haushaltslage der Stadt dies zulässt.
6.2
-66.3
Ferner können Sonderzuschüsse für errungene Meistertitel gewährt werden.
Für überregionale Sportveranstaltungen (nicht Meisterschaften, Pokalspiele) können die
Sportvereine Zuschüsse erhalten.
6.4
Über die Zuteilung nach Ziff. 7.1, 7.2 und 7.3 beschließt der Ausschuss für Sport und
Freizeitgestaltung im Einzelfall.
6.5
Für aus dem üblichen Rahmen herausragende Sportveranstaltungen können von der
Verwaltung Pokale, Preise oder Urkunden bereitgestellt werden.
534
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
6.6
Jedes Jahr kann ein Projekt zur Förderung der Integration mit 500,-- € gefördert werden.
Sportvereine können formlos bis zum 15.10. für das Folgejahr einen entsprechenden Antrag
stellen, der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport entscheidet dann in der letzten
Sitzung eines jeden Jahres über eine Förderung. Vor einer Auszahlung hat der Verein die
zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch einen schriftlichen Bericht nachzuweisen.
7.
Inkrafttreten
Diese Sportförderungsrichtlinien treten am 15.12.2012 in Kraft.
Gleichzeitig werden die Richtlinien von 1991 in der Fassung vom 01.08.1991
aufgehoben.
Jülich, den 15.12.2012
Bürgermeister
gez.: Stommel
535
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
536
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 12.
Maßnahmeempfehlungen
Sportfreianlagen
Die Maßnahmeempfehlungen stützen sich im Wesentlichen auf die Bewertungen der
Sportanlagen, die Zustände der jeweiligen Anlagen und der Anliegen der Vereine.
Darüber hinaus sind bei den Maßnahmeempfehlungen und anschließenden Planungen
Handlungsfelder und -empfehlungen des Demografie- und Sozialberichts der Stadt Jülich zu
berücksichtigen, die das Sportstättenentwicklungskonzept direkt oder indirekt betreffen:
•
Infrastruktur: Zentrenbildung / Siedlungsschwerpunkte stärken, möglichst
vielfältige/flexible Nutzungsmöglichkeiten (auch Individualsportarten), Kooperationen
anstoßen (z.B. mit FH).
•
Alter: wohnortnah, barrierefreie Gestaltung.
•
Intergenerativer Austausch: generationenübergreifende Maßnahmen / Sportprojekte.
•
Integration: Sportvereine in ihrer integrativen Wirkung fördern.
•
Ehrenamt: Sportvereine mit einem hohen Maß an Eigenleistungen honorieren.
•
Familie, Kinder & Jugendliche: Sportstätten in den „Familienorten“
(Siedlungsschwerpunkte) auf einem bedarfsgerechten Niveau aufrechterhalten.
Zusammenfassend ergeben sich folgende Maßnahmeempfehlungen der Verwaltung:
Sportplatz Barmen
Bei dem Ortstermin ist von Seiten des Vereins auf den schlechten Zustand des
Unterstanddaches hingewiesen worden.
Die Kosten für die Erneuerung des Daches am Unterstand belaufen sich nach Angaben des
Vereins auf 2.449,67 €. Auf Grund der Einwendungen des Vereins hinsichtlich der Sicherheit
des Daches wurde der Unterstand verwaltungsseitig in Augenschein genommen. Eine
unmittelbare Gefährdung und damit eine Notwendigkeit zur Abdeckung des Daches wird zum
jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Grundsätzlich ist zu klären, wer die Kosten trägt.
Sportplatz Bourheim
Die zu nah am Spielfeldrand stehenden Bäume beeinträchtigen den Trainings- und
Spielbetrieb. Um die Beeinträchtigung zu beseitigen, ist eine Entfernung der Bäume
notwendig. Eine entsprechende Beratung im Ausschuss ist bereits erfolgt.
537
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Die Beleuchtung ist insgesamt sanierungsbedürftig. Der Verein hat beantragt, die
Beleuchtungsanlage auf eigene Kosten modernisieren zu dürfen.
Sportplatz Broich
Ein Flutlichtmast wurde durch einen Lkw angefahren und umgeknickt. Dieser müsste
instandgesetzt und wiederaufgerichtet werden. Da von Seiten der Versicherung nur der
Zeitwert ersetzt wird, verbleibt ein Eigenanteil bei der Stadt Jülich. Im Haushaltsentwurf 2015
sind Haushaltsmittel in Höhe von 11.000 € vorgesehen.
Sportplatz Kirchberg
Das Großspielfeld der Sportanlage Kirchberg An der Rur befindet sich in einem schlechten
Zustand. Das Spielfeld hat wegen der Rurnähe Entwässerungsprobleme und ist daher feucht.
Durch Verdichtungen sind Platzabsenkungen mit stehendem Wasser bei stärkerem Regen
entstanden.
Die Beschaffenheit des Platzes und erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind von einer
Fachfirma zu untersuchen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.
Sportplatz Lich-Steinstraß
Das Kleinspielfeld der Sportanlage Lich-Steinstraß wird vom Verein nicht mehr genutzt. Das
Kleinspielfeld ist zwar uneben und abgespielt, verfügt jedoch über eine 6-MastTrainingsbeleuchtungsanlage.
Es ist zu überlegen, was mit dem Kleinspielfeld passiert.
Allgemein für alle Plätze
Bei den Begehungen sind bei einigen Flutlichtmasten schadhafte Stellen aufgefallen, die
Anlass zu Bedenken geben. Es ist daher für alle Flutlichtmasten eine Überprüfung der Statik
vorzunehmen.
Sporthallen, Schulsportfreianlagen
Während der Betrieb von Sportplätzen eine freiwillige kommunale Aufgabe ist, gehört die
Bereitstellung und Unterhaltung von Sporthallen bzw. Schulsportfreianlagen (für den
Schulsport) zu den kommunalen Pflichtaufgaben.
§ 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Schulträger, die für
einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und
Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige
Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte
538
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; daher sind hier auch andere Kriterien zu
berücksichtigen als bei den Sportplätzen.
Die Bedarfsermittlung bei den Sporthallen anhand der Entwicklung der Schüler- und
Klassenzahlen zeigt, dass der Bedarf an Sporthallen durch die vorhandenen abgedeckt werden
kann. Lediglich bei der Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Nord, Standort Nord, ist ein
Zusatzbedarf vorhanden, der jedoch durch eine Mitnutzung der Nordhalle des Gymnasiums
Zitadelle in Teilen kompensiert werden kann.
Wesentliches Kriterium ist also die ordnungsgemäße Bereitstellung einer
Sportshalleninfrastruktur laut Schulgesetz NRW. Für die Sporthallen und
Schulsportfreianlagen ergeben sich zusammenfassend folgende Maßnahmeempfehlungen der
Verwaltung:
Gymnasium Zitadelle
Die Bewehrung an der Außenfassade oxidiert und ist sanierungsbedürftig (Betonsanierung).
Außerdem müssten hier die Fensterfronten erneuert werden.
Unter der Bastion, auf der die Sportfreianlage liegt, verläuft eine tektonische Störlinie. Auf
Grund von Bodenabsenkungen weist die Sportanlage insgesamt erhebliche Schäden auf. Die
Sanierung ist für 2016 vorgesehen. Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden eingeplant.
Gymnasium – Westgebäude
Die Hallenbeleuchtung soll erneuert werden. Ein Antrag auf Bezuschussung aus
entsprechenden Fördermitteln des Landes ist gestellt.
Die Sanitäranlagen sind veraltet und befinden sich insgesamt in einem sanierungsbedürftigen
Zustand
Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Nord, Standort Ost
Der nicht mehr zeitgemäße Dusch-/ Waschraum sowie die Umkleiden sind
sanierungsbedürftig.
Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Süd
Die Heizungs-/Lüftungsanlage ist veraltet und z.T. defekt. In der kalten Jahreszeit ist die
Sporthalle zu kalt. Die Lüftungsanlage ist zudem ziemlich laut. Die Anlage müsste somit
saniert bzw. erneuert werden.
Gemeinschaftsgrundschule Jülich-West
Die Hallenbeleuchtung soll erneuert werden. Ein Antrag auf Bezuschussung aus
entsprechenden Fördermitteln des Landes ist gestellt.
539
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 Allgemein für alle Schulsportfreianlagen
Im Rahmen der Begehungen war der Zustand der Schulsportfreianlagen auf Grund der
Terminierung der Begehungen nach der Winterpause noch auffällig. Zwischenzeitlich ist der
Zustand aufgrund von Pflegemaßnahmen verbessert worden. Insgesamt sollte die Nutzung der
Anlagen überprüft werden.
Über den Erhalt des Standorts an der Realschule als einzige öffentliche und zentrumsnahe
Schulsportfreianlage sollte ebenfalls beraten werden.
Weitere Sportanlagen
Die zwei Tennisplätze der Tennisanlage des Tennisvereins Blau-Weiß Jülich e.V., die auf der
gegenüberliegenden Straßenseite der Rurauenstraße am Karl-Knipprath Stadion liegen, sind
in einem unbrauchbaren und unansehlichen Zustand.
Tennisanlage
TV Blau-Weiß
Von Seiten des Tennisvereins Blau-Weiß Jülich e.V wurde mitgeteilt, dass die Plätze nicht
mehr genutzt werden und für sie keine weitere Verwendung gesehen wird.
Es ist zu überlegen, ob für die vom TV Blau-Weiß Jülich nicht mehr genutzten Tennisplätze
eine andere Verwendung gefunden werden kann.
540
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
13.
Literatur-/Quellenverzeichnis
Literatur:
Sportentwicklungskonzept der Stadt Jülich 2011
ad-hoc-Ausschuss
Sportentwicklungsplanung
der
Deutschen
Vereinigung
für
Sportwissenschaft (dvs) e.V., Memorandum zu kommunalen Sportentwicklungsplanung,
Hamburg 2010
Botho Rienäcker, Dipl.-Sportwissenschaftler und Journalist „Der Sport im Wandel“, Juli 2013
Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Hrsg., 2000): Leitfaden für die
Sportstättenentwicklungsplanung. Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft,
Band 103. Schorndorf: Karl Hofmann, S. 22
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Ansprache anlässlich des Gründungsfestaktes des
Deutschen Olympischen Sportbundes, 20. Mai 2006
Demografie- und Sozialbericht der Stadt Jülich, 1. Fortschreibung, Dezember 2012
Deutscher Fußballbund e.V., DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze - Fragen und
Antworten, Frankfurt 2006, S. 11
Deutscher Olympischer Sportbund, „Inklusion leben – gemeinsam und gleichberechtigt Sport
treiben“
Deutscher Olympischer Sportbund, Projektgruppe „Demographischer Wandel“,
Projektbericht „Demographische Entwicklung in Deutschland: Herausforderung für die
Sportentwicklung“, 2005 bis 2007
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen,
Aktionsplan der NRW Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“,
September 2012
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V, „Sport für Alle“ in Nordrhein-Westfalen
Breitensportprogramm der Landesregierung und des Landessportbundes NordrheinWestfalen, Januar 2012
Ministerium für Schule und Weiterbildung, Grundsätze für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen, RdERl. vom
19.10.1995 (GABl. NW. I S. 229 - BASS 10-21 Nr. 1)
Projektgruppe Bildung und Region, Bonn-Bad Godesberg, Anlassbezogener gemeinsamer
Schulentwicklungsplan für die Stadt Jülich und die Gemeinde Titz, 2013
541
Sportstättenentwicklungskonzept
- Fortschreibung 2015 -
Steinbach, Dirk und Hartmann, Stephan, Demografischer Wandel und organisierter Sport –
Projektionen der Mitgliederentwicklung des DOSB für den Zeitraum bis 2030, Sport und
Gesellschaft – Sport and Society Jahrgang 4 (2007), Heft 3, S. 223-242
Datenquellen
Einwohnerzahlen und demografische Daten
Stadt Jülich, Kommunale
Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur
Schülerzahlen, Vereinsdaten
Stadt Jülich, Schulverwaltungs- und
Sportamt
Übersichtspläne
Stadt Jülich, Planungsamt
Ansichten, Kartenmaterial
Topografisches Informationsmanagement
Nordrhein-Westfalen, Land NordrheinWestfalen
Betriebskosten
Schulverwaltungs-, und Sportamt,
Immobilienmanagement- kaufmännische
Abteilung, Bauhof
Bilanz- und Haushaltsdaten
Stadt Jülich, Kämmerei und Steueramt
Baudaten, Baukosten, Investitionen
Stadt Jülich Bauverwaltungsamt,
Immobilienmanagement - technische
Abteilung
Daten Hallen- und Freibad
Stadtwerke Jülich GmbH
Sporthallenbedarf Schulsport
Grundsätze für die Aufstellung von
Raumprogrammen für allgemein bildende
Schulen und Förderschulen - RdERl. Des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung
vom 19.10.1995 (GABl. NW. I S. 229 BASS 10-21 Nr. 1)
Spielzeiten Mannschaften,
Spielklassenzugehörigkeiten
FUSSBALL:DE - DFB-Wirtschaftsdienste
GmbH Consulting & Sales Services
Spielzeiten Spielklassen
Deutscher Fußballbund e.V., Fédération
Internationale de Football Association
Trainingszeiten
Sportvereine, Schulverwaltungs- und
Sportamt
542