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Sitzungsvorlage (Teile 9 - 13)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
2,4 MB
Datum
25.01.2016
Erstellt
15.01.16, 13:06
Aktualisiert
15.01.16, 13:06

Inhalt der Datei

Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 9. Tennisanlagen Übersicht: 505 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 9. Tennisanlagen Vereinsanlagen 9.1 Tennisanlage TV Blau-Weiß Jülich 9.2 Tennisanlage TC Rot-Weiß Jülich 9.3 Tennisanlage TC Grün-Weiß Barmen 9.4 Tennisanlage Kirchberger Tennisclub 9.5 Tennisanlage TC Blau-Weiß Lich-Steinstraß 9.6 Tennisanlage Turnverein Pattern 1896 e.V., Abteilung Tennis 9.7 Tennisanlage TV Stetternich 9.8 Tennisanlage TV Grün-Weiß Welldorf-Güsten Gewerbliche Anlagen 9.9 Tennishalle TennisIn, Koslar 506 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.1 Tennisanlage Tennisvereinigung Blau-Weiß Jülich e.V. Allgemein Anschrift Stadionweg 3 52428 Jülich Ansicht TV Blau-Weiß Jülich Grundstück, Lage Lage Stadtgebiet Jülich – Kernstadt Gelegen am westlichen Ortsrand; vom Stadtkern aus auf der gegenüberliegenden Rurseite. Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 1.000 m Grundstücksgröße ~ 9.200 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich (nur die Tennisplätze) Grundstückswert (Bilanz 2014) 53.788,00 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 13.06.1961, 28.10.1970, 01.06.1990 507 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 9 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle 3 Plätze, 23,77 x 10,97 m Holzschwingboden mit Teppichbelag Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Tennisvereinigung Blau-Weiß Jülich e.V. gegr. 1952 Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m 0 50 27 22 33 83 64 2011 w 0 13 10 18 23 53 38 m 0 43 40 26 30 89 0 2012 w 0 8 14 17 21 45 0 m 1 56 41 26 21 93 59 2013 w 0 6 11 15 18 46 32 m 4 58 39 31 27 89 55 2014 w 0 3 12 13 15 45 30 m 5 57 36 31 32 88 57 Mitglieder 434 333 425 421 421 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 100 334 155 105 228 105 115 310 128 116 305 118 115 306 115 508 w 0 3 14 12 15 43 28 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.2 Tennisanlage Tennisclub Rot-Weiß Jülich e.V. Allgemein Anschrift Stadionweg 9 52428 Jülich Ansicht TC Rot-Weiß Jülich Grundstück, Lage Lage Stadtgebiet Jülich – Kernstadt Gelegen am westlichen Ortsrand; vom Stadtkern aus auf der gegenüberliegenden Rurseite. Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 1.200 m Grundstücksgröße ~ 18.000 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich (nur die Tennisplätze) Grundstückswert (Bilanz 2014) 185.798,87 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 01.09.1965 509 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 13 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle 2 Plätze, 23,77 x 10,97 m Teppichbodenbelag Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Tennisclub Rot-Weiß Jülich e.V. gegr. 1952 Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m 0 31 29 9 19 72 77 2011 w 0 19 19 8 9 60 43 m 0 28 29 13 16 64 74 2012 w 1 16 19 9 6 52 45 m 2013 w m 2014 w 53 33 54 30 172 107 167 101 m 0 26 20 21 10 56 71 Mitglieder 395 372 365 352 333 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 98 297 158 93 279 148 86 279 140 84 268 131 79 254 129 510 w 3 7 23 6 2 46 42 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.3 Tennisanlage Tennisclub Grün-Weiß Barmen e.V. Allgemein Anschrift Seestraße 66 52428 Jülich Ansicht TC Grün-Weiß Barmen Grundstück, Lage Lage Stadtteil Barmen Gelegen am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Barmen in unmittelbarer Nähe der Sportplätze und des Barmener Badesees Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 5.400 m Grundstücksgröße ~ 4.800 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich Grundstückswert (Bilanz 2014) 153.119,20 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 31.01.1977 511 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 4 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle - Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Tennisclub Grün-Weiß Barmen e.V. Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m 0 28 4 10 16 41 24 2011 w 0 13 4 2 4 21 21 m 0 28 4 10 16 41 24 2012 w 0 15 5 1 4 21 21 m 2013 w m 2014 w m w 28 31 27 24 25 20 64 84 63 56 75 51 Mitglieder 188 190 207 170 171 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 49 139 65 52 138 67 59 148 115 51 119 80 45 126 71 512 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.4 Tennisanlage Kirchberger Tennisclub e.V Allgemein Anschrift An der Rur 52428 Jülich Ansicht Kirchberger Tennisclub Grundstück, Lage Lage Stadtteil Kirchberg Gelegen am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Kirchberg Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 2.700 m Grundstücksgröße ~ 7.600 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich Grundstückswert (Bilanz 2014) 19.090,40 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 05.05.1982 513 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 5 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle - Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Kirchberger Tennisclub e.V. gegr. 1977 Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m 0 1 1 10 8 32 20 2011 w 0 19 20 11 6 30 10 m 0 15 18 9 12 29 17 2012 w 0 9 5 4 8 38 8 m 2013 w m 2014 w 50 15 40 20 70 45 70 50 m 0 15 7 19 8 32 17 Mitglieder 168 172 180 180 159 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 41 127 96 47 125 72 65 115 60 60 120 70 34 125 61 514 w 0 8 4 3 6 24 16 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.5 Tennisanlage Tennisclub Blau-Weiß Lich-Steinstraß e.V. Allgemein Anschrift Süsskind-Weg 52428 Jülich Ansicht TC Blau-Weiß Lich-Steinstraß Grundstück, Lage Lage Stadtteil Lich-Steinstraß Gelegen am östlichen Ortsrand des Stadtteils Lich-Steinstraß Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 2.400 m Grundstücksgröße ~ 3.600 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich Grundstückswert (Bilanz 2014) 230.800,00 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 29.03.1989 515 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 3 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle - Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Tennisclub Blau-Weiß Lich-Steinstraß e.V. Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m w 2011 m w 2012 m w 2013 m w 2014 m w 32 32 0 0 0 148 148 148 148 148 Mitglieder 180 180 148 148 148 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 32 148 32 148 0 148 0 148 0 148 516 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.6 Tennisanlage Turnverein Pattern 1896 e.V., Abteilung Tennis Allgemein Anschrift Serrester Weg 52428 Jülich Ansicht Turnverein Pattern Grundstück, Lage Lage Stadtteil Pattern Gelegen am nordöstlichen Ortsrand des Stadtteils Pattern Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 5.100 m Grundstücksgröße ~ 6.200 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich Grundstückswert (Bilanz 2014) 19.427,60 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 16.09.1986 517 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 3 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle - Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Turnverein Pattern 1896 e.V. gegr. 1896 Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m w 83 131 2011 m 7 24 10 7 9 48 22 w 11 18 3 3 10 27 5 2012 m 6 32 8 10 9 42 25 2013 w 6 20 6 4 7 29 5 m 5 26 10 7 8 41 27 2014 w 4 17 7 4 5 29 6 m 5 25 10 3 10 41 24 Mitglieder 214 204 209 196 195 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 83 131 - 73 131 77 78 131 77 69 127 72 70 125 77 518 w 8 16 6 4 6 30 7 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.7 Tennisanlage Tennisvereinigung Stetternich 1975 e.V Allgemein Anschrift Buschacker 52428 Jülich Ansicht TV Stetternich Grundstück, Lage Lage Stadtteil Stetternich Gelegen am südwestlichen Ortsrand des Stadtteils Stetternich, außerhalb des Ortes Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 3.400 m Grundstücksgröße ~ 9.200 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich Grundstückswert (Bilanz 2014) 7.463,00 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 16.03.1989 519 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 4 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle - Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Tennisvereinigung Stetternich 1975 e.V. gegr. 11.02.1976 Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m 0 17 8 9 6 38 15 2011 w 1 11 8 3 10 27 10 m 2 17 7 6 5 29 11 2012 w 3 15 6 4 9 23 12 m 1 16 9 4 3 35 15 2013 w 1 14 9 4 6 25 10 m 0 17 7 5 3 33 18 2014 w 0 13 9 7 5 26 9 m 0 13 9 8 2 34 17 Mitglieder 163 149 152 152 146 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 45 118 70 50 99 72 50 102 69 46 106 69 40 106 63 520 w 0 10 8 10 3 25 7 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.8 Tennisanlage Tennisverein Grün-Weiß Welldorf-Güsten e.V. Allgemein Anschrift Sandweg 17 52428 Jülich Ansicht TV Grün-Weiß Welldorf-Güsten Grundstück, Lage Lage Stadtteil Güsten Gelegen am nordwestlichen Ortsrand des Stadtteils Güsten Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 7.100 m Grundstücksgröße ~ 4.300 m² Grundstückseigentümer Stadt Jülich Grundstückswert (Bilanz 2014) 88.398,00 € Nutzungsvertrag mit Verein seit 28.09.1993 521 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen 4 Plätze, 23,77 x 10,97 m Aschenplätze Tennishalle - Barrierefreiheit Die Spielfelder sind ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - Nutzer Verein Tennisanlage Tennisverein Grün-Weiß Welldorf-Güsten e.V. gegr. 29.06.1988 Logo: 2010 Alter/Geschlecht 0-6 7-14 15-18 19-26 27-40 41-60 61 und älter m 2011 w m w 2012 m w 2013 m w 15 23 17 26 21 32 21 30 50 36 47 31 55 30 59 26 2014 m 1 17 7 1 17 26 17 Mitglieder 124 121 138 136 136 - davon Junioren (U 19) - davon Erwachsene - davon weiblich 38 86 59 43 78 57 53 85 62 51 85 56 48 88 50 522 w 0 12 11 1 8 9 9 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 9.9 Tennishalle TennisIn, Koslar Allgemein Anschrift Steffensrott 10 52428 Jülich Ansicht TennisIn Grundstück, Lage Lage Stadtteil Koslar Gelegen am östlichen Ortsrand des Stadtteils Koslar im Gewerbegebiet Entfernung zum Stadtzentrum (Marktplatz) ~ 2.400 m Grundstückseigentümer Privatbesitz Sportanlagen und Sportflächen Freianlagen - Tennishalle 2 Plätze, 23,77 x 10,97 m Barrierefreiheit Die Spielfelder sind nicht ebenerdig zu erreichen. Anmerkungen - 523 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 524 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 10. Sport- und Fitnessstudios in Jülich • • • • • • • • Gesundheits-Kompetenzzentrum POWER POINT Fitness- und Tanzstudio Nina Romm Athletic Body Shop InMotion – Fitness and More Ladies weight & healthcare – med sports Fight Club Jülich Mrs. Sporty Club Jülich FitGym24 Jülich POWER POINT Athletic Body Shop Fight Club Jülich Mrs. Sporty Club Jülich FitGym24 Jülich Fitness- und Tanzstudio Nina Romm InMotion Fitness and More Ladies weight & healthcare – med sports 525 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 Allgemein Fitnessclubs verzeichnen in der Bundesrepublik rasante Zuwächse.Neuen Zahlen zufolge haben die rund 6000 größeren Studios erstmals mehr als sieben Millionen Mitglieder, rund eine halbe Million mehr als im Vorjahr.1 Das entspricht einem Mitgliederwachstum von 8,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Fitness ist damit die teilnehmerstärkste Trainingsform in Deutschland, noch vor den Fußballvereinen mit insgesamt 6,8 Millionen Mitgliedern. Das geht aus der Studie "Der deutsche Fitnessmarkt 2014" hervor, die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte, dem Arbeitgeberverband deutscher Fitness- und Gesundheits-Anlagen (DSSV) und der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement herausgegeben wurde. "Damit trainierte jeder zehnte Deutsche in einer von bundesweit 7940 Fitnessanlagen", erläutert Karsten Hollasch, Leiter der Sport Business Gruppe bei Deloitte in Deutschland. Die große Mehrheit nutzt Anlagen mit einer Studiofläche von mehr als 200 Quadratmetern, hier stieg die Mitgliederzahl zwischen 2008 und 2013 von 6,1 Millionen auf 8,1 Millionen, also um rund 5,9 Prozent pro Jahr.2 Sport- und Fitnessstudios in Jülich Gesundheits-Kompetenzzentrum POWER POINT Betreiber Geschäftsführer: Robert Geuenich Anschrift Römerstraße 19b, 52428 Jülich Studio besteht seit 15.09.1987 Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 650 m Öffnungszeiten Mo.,Mi.,Fr.: Di., Do.: Sa.: So.: Angebot 8:30 – 21:00 Uhr 9:00 – 21:00 Uhr 11:00 – 18:00 Uhr 10:00 – 15:00 Uhr Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten und betreute Kurse Reha-Sport Kurse Fitnesskurse (Functional Training, Fit in the morning, Hot Iron, Indoor Cycling, Energy Dancing, Fighting Fit, Body-Styling) Gesundheitskurse (Wirbelsäulengymnastik, Bauch und Rücken, Fatburner) Yoga, Pilates, Zumba 1 2 Quelle: Spiegel Online - Fitnessclub-Boom: Bauch-Beine-Po-Republik Deutschland, 13.05.2015 Quelle: Tagesspiegel, Deutscher Fitnessmarkt: Fitness schlägt Fußball, Seite 1, 19.03.2014 526 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Fitness- und Tanzstudio Nina Romm Betreiber Sport und Spaß Romm GbR Anschrift Wiesenstraße 7 52428 Jülich Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 1.500 m Studio besteht seit 01.01.1991 Öffnungszeiten Mo.: 14:30 – 21:30 Uhr Di.: 15:30 – 22:00 Uhr Mi.: 14:30 – 22:00 Uhr Do.: 14:30 – 22:00 Uhr Fr.: 9:00 – 11:00 & 15:00 – 20:00 Uhr Sa.: 8:30 – 12:00 Uhr So.: 11:00 – 13:30 & 16:30 – 19:30 Uhr Angebot Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten und betreute Kurse Kurse Fitnesskurse (Functional Training, Barre Fitness, , Kick Fit, Muscle Attak, Pump Fit, Fit in the morning, Hot Iron, Indoor Cycling, Fighting Fit, Step, TRX Rip Power) Gesundheitskurse (Body-Shape, BauchExpress, Rücken/Bauch/Beckenboden, Schmerzfreier Rücken, Circle Session) Zumba, Dance Aerobic, Energy Dancing Athletic Body Shop Betreiber Jürgen Harrichhausen Anschrift Römerstraße 73 52428 Jülich Studio besteht seit 01.07.1993 Öffnungszeiten Mo. – Do.: Fr.: Sa.: So.: Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 1.300 m 9:30 – 23:00 Uhr 9:30 – 21:30 Uhr 10:00 – 18:00 Uhr 10:00 – 15:00 Uhr 527 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Angebot Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten und betreute Kurse Kurse Fitnesskurse (Betreutes Muskeltraining, Bodybuilding, Bodyforming) Gesundheitskurse (Cardiotraining, Ernährungsberatung, Meta Check (genetische Stoffwechselanalyse), Gesunde Gewichtsreduktion) InMotion – Fitness and More Betreiber InMotion – Fitness and More D&S fit4you GmbH & Co. KG Anschrift Helmholtzstraße 16 52428 Jülich Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 2.200 m Studio besteht seit 01.08.2001 Öffnungszeiten Mo. – Fr.: Sa. + So.: Angebot 9:00 – 22:00 Uhr 10:00 – 18:00 Uhr Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten und betreute Kurse Reha-Sport Sauna Kurse Fitnesskurse (Fighting Fit, Workout Step, Dance Aerobic, Body Toning, deepWork, Hot Iron, Workout Bauch & Rücken, Functional Workout) Gesundheitskurse (Workout 50 plus, Rücken Fit, Streching, Body Flows) Zumba, Pilates, Yoga Ladies weight & healthcare – med sports Betreiber Alfred Schraeger Anschrift An der Vogelstange 192 52428 Jülich Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 1.600 m Studio besteht seit 01.08.2006 528 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Öffnungszeiten Angebot Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: 9:00 – 12:00 & 16:00 – 20:00 Uhr 9:00 – 12:00 & 15:00 – 19:00 Uhr 9:00 – 12:00 & 16:00 – 20:00 Uhr 9:00 – 12:00 & 16:00 – 20:00 Uhr 9:00 – 12:00 & 15:00 – 19:00 Uhr Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten und betreute Kurse, Stoffwechselmessung, Leistungsdiagnostik med. Massage Kurse Circuit-Training, Rolle-Band, Vibrations-Training, Bioimpedanzanalyse, , Fight Club Jülich Betreiber Fight Club Jülich e.V. Anschrift Steffensrott 6 52428 Jülich Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 2.500 m Studio besteht seit 01.02.2010 Öffnungszeiten Mo. – Fr.: Angebot Kampfsportschule für Erwachsene und Kinder Kurse Fitnessboxen 10:00 – 21:00 Uhr Fitnessboxen Kinder 5 – 7 Jahre Kick- und Thaiboxen Kinderboxen 8 – 12 Jahre Selbstverteidigung für Frauen, Zirkeltraining und Intensivbauchtraining Classic Boxen Mixed Martial Arts & Grappling Mrs. Sporty Club Jülich Betreiber Birgit Kieven Anschrift Galeria Juliacum 1. OG, Poststraße 1-3 52428 Jülich 529 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 250 m Studio besteht seit 15.10.2011 Öffnungszeiten Mo.: Di.: Mi.: Do.: Fr.: Sa.: 9:00 – 13:00 & 16:00 – 20:00 Uhr 9:00 – 13:00 & 15:00 – 19:00 Uhr 9:00 – 13:00 & 16:00 – 19:30 Uhr 9:00 – 13:00 & 15:00 – 18:30 Uhr 9:00 – 13:00 & 16:00 – 19:00 Uhr 11:00 – 14:00 Uhr Angebot Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten Kurse - FitGym24 Jülich Betreiber FitGym24 Jülich GmbH & Co. KG Anschrift Poststraße 1 (im EKZ Galeria Juliacum) 52428 Jülich Entfernung vom Zentrum (Marktplatz) 250 m Studio besteht seit 04.11.2013 Öffnungszeiten Mo. – So.: Angebot 0:00 – 24:00 Uhr Sportstudio zum gezielten Kraft- oder Ausdauertraining an Fitnessgeräten und betreute Kurse Sauna Kurse Fitnesskurse (BodyStyling, Butt Attack, Pump, Easy Step, Ultimate Workout, Sixpack Attack, BBP Fatburner) Gesundheitskurse (RückenFit) Pilates, Zumba, Bokwa 530 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 11. Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich (Fassung laut Ratsbeschluss vom 06.12.2012) 1. Grundsätze der Sportförderung Die Stadt Jülich gewährt den in Jülich ansässigen Sportvereinen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Stadt Zuschüsse sowie die Benutzung städtischer Sportanlagen. 2. Bereitstellung von Sportstätten 2.1 Den Jülicher Sportvereinen werden die stadteigenen Sportplätze und Sporthallen unter vorrangiger Berücksichtigung des Schulsportes auf Antrag zur Verfügung gestellt. “Sportvereine“ im Sinne dieser Richtlinien sind alle im Deutschen Sportbund organisierten Vereine. Die Vereine beteiligen sich anteilig an den Betriebskosten der städtischen Sportanlagen gemäß Beschluss des Rates vom 15.05.1996, zuletzt geändert am 25.01.2001. Die Fußballvereine werden vertraglich mit der Pflege der Nebenanlagen der Plätze beauftragt und zahlen lediglich für die Nutzung einer Sporthalle durch eine Seniorenmannschaft anteilige Betriebskosten. 2.2 Freizeitsportgruppen sind auf die für den Freizeitsport vorgesehenen Spielfelder zu verweisen. Für die Nutzung städtischer Sportanlagen in Ausnahmefällen zahlen Freizeitsportgruppen eine Kostenbeteiligung gemäß Beschluss des Rates vom 15.05.1996, zuletzt geändert am 25.01.2001. 2.3 Für die Benutzung des Hallenbades durch die Sportvereine JWSV, DLRG, Behindertensportgemeinschaft und Betriebssportgemeinschaft Forschungsanlage wird zur Zeit ein Benutzungsentgelt erhoben, das den Vereinen aus den Sportförderungsmitteln erstattet wird. 2.4 Für die Sportlerheime und die Umkleiden in ehemaligen Schulen und Bürgerhallen trägt die Stadt die Betriebskosten. 2.5 Für vereinseigene Sportanlagen werden z. Z. Investitionszuschüsse gezahlt und/oder Grundstücke durch Pachtvertrag bereitgestellt, sofern die Haushaltslage bzw. das städtische Grundeigentum dies zulässt (s. Ziff. 5 dieser Richtlinien). Dies gilt auch für Betriebskostenzuschüsse für vereinseigene Sportanlagen mit Ausnahme der Sportanlagen der Tennisvereine. Über Investitionskostenzuschüsse für die Sportanlagen der Schützenbruderschaften, die nicht dem DSB angehören, wird von Fall zu Fall entschieden. 531 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 3. Grundbetrag Jeder Verein, der 20 % jugendliche Mitglieder hat, erhält einen festen Grundbetrag, der sich zurzeit wie folgt staffelt: ► 1 – 250 Mitglieder ► für jede weiteren 50 Mitglieder (nicht angefangen) 125,-- € 25,-- € zusätzlich Die Behindertensportgemeinschaft erhält unabhängig von der Mitgliederzahl einen Pauschalzuschuss in Höhe von 250,-- €. 4. Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit Ziel dieser städtischen Zuschussgewährung ist die methodisch zu leistende Sportjugendförderung in den Vereinen. Die Sportförderungsmittel sollen überwiegend die Jugendarbeit der Sportvereine unterstützen. Diesem Grundsatz liegt der Gedanke zugrunde, dass die Kosten für den Seniorensport in den Vereinen auch von denen getragen werden sollten, die im Sport ihr Freizeitvergnügen finden. Da Sportler über 18 Jahre größtenteils über Einkommen verfügen, sind sie hierzu finanziell auch in der Lage. Mit ihrer Jugendarbeit leisten die Vereine einen wesentlichen sozialen Beitrag, indem sie den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitbetätigung bieten und sie damit vielfältigen schädlichen Einflüssen entziehen. Die Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit werden grundsätzlich den im Landessportbund organisierten, im Stadtgebiet ansässigen Sportvereinen gewährt. Voraussetzung ist, dass die Vereine mindestens einen Anteil von 20 % jugendliche Mitglieder haben. Die BSG Forschungsanlage erhält in Anerkennung ihrer Jugendarbeit unabhängig von der Anzahl der jugendlichen Mitglieder einen Pauschalzuschuss in Höhe von 600,-- €. Die Vereine werden verpflichtet, die Zuschüsse für die Anzahl der gemeldeten Jugendlichen und für die Jugendmannschaften in voller Höhe tatsächlich der Jugendabteilung zur Verfügung zu stellen. Die diesbezügliche Zuschusssumme wird den Vereinen gesondert mitgeteilt. Die Stadt behält sich eine Prüfung der Verwendung der Mittel vor. Werden Unregelmäßigkeiten festgestellt, sind die überzahlten Beträge zurückzuzahlen. Ggf. ist auch ein vorübergehender Ausschluss von der städt. Förderung möglich (Beschluss Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport). 4.1 -3- Zuschüsse bewertet nach Punktsystem Die Höhe der über den Grundbetrag hinausgehenden Zuschüsse wird nach einem Punktesystem bemessen, das sowohl die Anzahl der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre als auch die Anzahl der Jugendmannschaften und den Einsatz von Übungsleitern berücksichtigt. 532 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 4.2 Punktezuteilung nach Mitgliedern Die Sportvereine weisen die Zahl der jugendlichen Mitglieder anhand der jährlich notwendigen Bestandsmeldung an die Sporthilfe des LSB nach. Mitglieder bis einschließlich 18 Jahren 4.3 8 Punkte Punktzuteilung nach Anzahl der Jugendmannschaften Pro Mannschaftsmitglied einer Jugendmannschaft 10 Punkte, wobei folgende Mannschaftsstärken zugrunde gelegt werden: Badminton Basketball Fußball Jugend A, B, C, D Jugend E, F , G Schwimmen Tischtennis Turner Turnerinnen Volleyball Tennis Handball Judo 4.4 5 Spieler/innen 10 Spieler/innen 15Spieler/innen 10Spieler/innen 16 Sportler/innen 7 Spieler/innen 9 Sportler 8 Sportlerinnen 10 Spieler/innen 6 Spieler/innen 12 Spieler/innen 8 Kämpfer/innen Punktezuteilung für die Anzahl der Übungsleiter Für Übungsleiter mit einer vom LSB und den Fachverbänden anerkannten Qualifikation werden jeweils 80 Punkte angesetzt. Darüber hinaus wird auch die Anzahl der Trainingseinheiten der Übungsleiter für den jeweiligen Verein bewertet. Für jede über eine Übungs-/Trainingseinheit hinausgehende Einheit werden zusätzlich 80 Punkte angerechnet. Unter Übungs-/Trainingseinheiten wird das Üben bzw. Trainieren mit einer Mannschaft oder Gruppe an einem Tag unabhängig von der Anzahl der Übungs-/Trainingsstunden verstanden. Wenn mehrere Mannschaften zu einer Übungsgruppe zusammengefasst sind, wird die Übungsgruppe als Bewertungsmerkmal zugrunde gelegt. Bei Tennisvereinen wird die Arbeit der Übungsleiter nur für das Training mit Mannschaften angerechnet. Privates Gruppen- bzw. Einzeltraining wird nicht berücksichtigt. Je Übungs-/Trainingsgruppe wird ein Übungsleiter angerechnet. Die Angaben der Vereine sind hinsichtlich der Qualifikation der Übungsleiter nachzuweisen und werden hinsichtlich der Anzahl der Übungsgruppen überprüft (Nutzungszeiten in Sportanlage). Bei allen Sportarten werden mindestens 10 Teilnehmer für 1 Übungsgruppe zugrunde gelegt, es sei denn, eine Mannschaft besteht, bedingt durch die Sportart, aus weniger als 10 Sportlern. Mit dieser Bezuschussung sollen die Vereine unterstützt werden, die durch den Einsatz ausgebildeter Übungsleiter ihren jugendlichen Mitgliedern einen regelmäßigen und fachgerechten Übungsbetrieb ermöglichen. 533 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 5– 5. Bezuschussung von Sportbauvorhaben Die Stadt Jülich gewährt den Vereinen auf Antrag vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel einen Zuschuss zu Neubau-, Erweiterungs- und Verbesserungsarbeiten sowie Instandsetzungen von Vereinsanlagen. Entsprechende Anträge müssen der Verwaltung bis zum 1. Oktober für das Folgejahr vorliegen. Die Anträge müssen eine entsprechende Planung, eine detaillierte Kostenaufstellung sowie einen Finanzierungsplan beinhalten. Der Finanzierungsplan muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweisen und absichern. Die Sportbauvorhaben werden nur dann bezuschusst, wenn vor dem Baubeginn das zuständige politische Gremium der Stadt den Bedarf anerkannt und die Bewilligung eines Zuschusses aus städt. Mitteln beschlossen oder aber die Zustimmung zu einem vorzeitigen Baubeginn gegeben hat. Hierbei sind Gegenstand der Förderung die Kosten für die Dusch- und Umkleideräume und die notwendigen Nebenräume nach Raumprogramm gemäß den Sportförderungsrichtlinien des Landes und entsprechender Empfehlung des Bundesinstitutes für Sportwissenschaften. Die Stadt gewährt einen Zuschuss in Höhe von 25% der zuschussfähigen Kosten. Als zuschussfähig gelten die von den städt. Bauämtern anerkannten Kosten. Die Zuschusszahlung erfolgt in drei Raten: - 50 % nach Baubeginn 40 % nach Vorlage des Rohbauabnahmescheines 10 % nach Fertigstellung Ein Projekt ist nicht förderungsfähig, wenn der Verein es mit nicht von der Stadt zu fördernden Bauteilen verbindet, die das Bauvolumen um ein Drittel übersteigen. Das Gebäude ist mindestens 20 Jahre für diesen Verwendungszweck zu erhalten, sonst anteilige Rückzahlungsverpflichtungen des Zuschusses. 6. Sonderzuschüsse 6.1 Spitzen- Mannschaften und Einzelsportler können Sonderzuschüsse erhalten, sofern die Haushaltslage der Stadt dies zulässt. 6.2 -66.3 Ferner können Sonderzuschüsse für errungene Meistertitel gewährt werden. Für überregionale Sportveranstaltungen (nicht Meisterschaften, Pokalspiele) können die Sportvereine Zuschüsse erhalten. 6.4 Über die Zuteilung nach Ziff. 7.1, 7.2 und 7.3 beschließt der Ausschuss für Sport und Freizeitgestaltung im Einzelfall. 6.5 Für aus dem üblichen Rahmen herausragende Sportveranstaltungen können von der Verwaltung Pokale, Preise oder Urkunden bereitgestellt werden. 534 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 6.6 Jedes Jahr kann ein Projekt zur Förderung der Integration mit 500,-- € gefördert werden. Sportvereine können formlos bis zum 15.10. für das Folgejahr einen entsprechenden Antrag stellen, der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport entscheidet dann in der letzten Sitzung eines jeden Jahres über eine Förderung. Vor einer Auszahlung hat der Verein die zweckentsprechende Verwendung der Mittel durch einen schriftlichen Bericht nachzuweisen. 7. Inkrafttreten Diese Sportförderungsrichtlinien treten am 15.12.2012 in Kraft. Gleichzeitig werden die Richtlinien von 1991 in der Fassung vom 01.08.1991 aufgehoben. Jülich, den 15.12.2012 Bürgermeister gez.: Stommel 535 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 536 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 12. Maßnahmeempfehlungen Sportfreianlagen Die Maßnahmeempfehlungen stützen sich im Wesentlichen auf die Bewertungen der Sportanlagen, die Zustände der jeweiligen Anlagen und der Anliegen der Vereine. Darüber hinaus sind bei den Maßnahmeempfehlungen und anschließenden Planungen Handlungsfelder und -empfehlungen des Demografie- und Sozialberichts der Stadt Jülich zu berücksichtigen, die das Sportstättenentwicklungskonzept direkt oder indirekt betreffen: • Infrastruktur: Zentrenbildung / Siedlungsschwerpunkte stärken, möglichst vielfältige/flexible Nutzungsmöglichkeiten (auch Individualsportarten), Kooperationen anstoßen (z.B. mit FH). • Alter: wohnortnah, barrierefreie Gestaltung. • Intergenerativer Austausch: generationenübergreifende Maßnahmen / Sportprojekte. • Integration: Sportvereine in ihrer integrativen Wirkung fördern. • Ehrenamt: Sportvereine mit einem hohen Maß an Eigenleistungen honorieren. • Familie, Kinder & Jugendliche: Sportstätten in den „Familienorten“ (Siedlungsschwerpunkte) auf einem bedarfsgerechten Niveau aufrechterhalten. Zusammenfassend ergeben sich folgende Maßnahmeempfehlungen der Verwaltung: Sportplatz Barmen Bei dem Ortstermin ist von Seiten des Vereins auf den schlechten Zustand des Unterstanddaches hingewiesen worden. Die Kosten für die Erneuerung des Daches am Unterstand belaufen sich nach Angaben des Vereins auf 2.449,67 €. Auf Grund der Einwendungen des Vereins hinsichtlich der Sicherheit des Daches wurde der Unterstand verwaltungsseitig in Augenschein genommen. Eine unmittelbare Gefährdung und damit eine Notwendigkeit zur Abdeckung des Daches wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesehen. Grundsätzlich ist zu klären, wer die Kosten trägt. Sportplatz Bourheim Die zu nah am Spielfeldrand stehenden Bäume beeinträchtigen den Trainings- und Spielbetrieb. Um die Beeinträchtigung zu beseitigen, ist eine Entfernung der Bäume notwendig. Eine entsprechende Beratung im Ausschuss ist bereits erfolgt. 537 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Die Beleuchtung ist insgesamt sanierungsbedürftig. Der Verein hat beantragt, die Beleuchtungsanlage auf eigene Kosten modernisieren zu dürfen. Sportplatz Broich Ein Flutlichtmast wurde durch einen Lkw angefahren und umgeknickt. Dieser müsste instandgesetzt und wiederaufgerichtet werden. Da von Seiten der Versicherung nur der Zeitwert ersetzt wird, verbleibt ein Eigenanteil bei der Stadt Jülich. Im Haushaltsentwurf 2015 sind Haushaltsmittel in Höhe von 11.000 € vorgesehen. Sportplatz Kirchberg Das Großspielfeld der Sportanlage Kirchberg An der Rur befindet sich in einem schlechten Zustand. Das Spielfeld hat wegen der Rurnähe Entwässerungsprobleme und ist daher feucht. Durch Verdichtungen sind Platzabsenkungen mit stehendem Wasser bei stärkerem Regen entstanden. Die Beschaffenheit des Platzes und erforderliche Sanierungsmaßnahmen sind von einer Fachfirma zu untersuchen und die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln. Sportplatz Lich-Steinstraß Das Kleinspielfeld der Sportanlage Lich-Steinstraß wird vom Verein nicht mehr genutzt. Das Kleinspielfeld ist zwar uneben und abgespielt, verfügt jedoch über eine 6-MastTrainingsbeleuchtungsanlage. Es ist zu überlegen, was mit dem Kleinspielfeld passiert. Allgemein für alle Plätze Bei den Begehungen sind bei einigen Flutlichtmasten schadhafte Stellen aufgefallen, die Anlass zu Bedenken geben. Es ist daher für alle Flutlichtmasten eine Überprüfung der Statik vorzunehmen. Sporthallen, Schulsportfreianlagen Während der Betrieb von Sportplätzen eine freiwillige kommunale Aufgabe ist, gehört die Bereitstellung und Unterhaltung von Sporthallen bzw. Schulsportfreianlagen (für den Schulsport) zu den kommunalen Pflichtaufgaben. § 79 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Schulträger, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte 538 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Sachausstattung zur Verfügung zu stellen; daher sind hier auch andere Kriterien zu berücksichtigen als bei den Sportplätzen. Die Bedarfsermittlung bei den Sporthallen anhand der Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen zeigt, dass der Bedarf an Sporthallen durch die vorhandenen abgedeckt werden kann. Lediglich bei der Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Nord, Standort Nord, ist ein Zusatzbedarf vorhanden, der jedoch durch eine Mitnutzung der Nordhalle des Gymnasiums Zitadelle in Teilen kompensiert werden kann. Wesentliches Kriterium ist also die ordnungsgemäße Bereitstellung einer Sportshalleninfrastruktur laut Schulgesetz NRW. Für die Sporthallen und Schulsportfreianlagen ergeben sich zusammenfassend folgende Maßnahmeempfehlungen der Verwaltung: Gymnasium Zitadelle Die Bewehrung an der Außenfassade oxidiert und ist sanierungsbedürftig (Betonsanierung). Außerdem müssten hier die Fensterfronten erneuert werden. Unter der Bastion, auf der die Sportfreianlage liegt, verläuft eine tektonische Störlinie. Auf Grund von Bodenabsenkungen weist die Sportanlage insgesamt erhebliche Schäden auf. Die Sanierung ist für 2016 vorgesehen. Haushaltsmittel in Höhe von 70.000 € werden eingeplant. Gymnasium – Westgebäude Die Hallenbeleuchtung soll erneuert werden. Ein Antrag auf Bezuschussung aus entsprechenden Fördermitteln des Landes ist gestellt. Die Sanitäranlagen sind veraltet und befinden sich insgesamt in einem sanierungsbedürftigen Zustand Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Nord, Standort Ost Der nicht mehr zeitgemäße Dusch-/ Waschraum sowie die Umkleiden sind sanierungsbedürftig. Gemeinschaftsgrundschule Jülich-Süd Die Heizungs-/Lüftungsanlage ist veraltet und z.T. defekt. In der kalten Jahreszeit ist die Sporthalle zu kalt. Die Lüftungsanlage ist zudem ziemlich laut. Die Anlage müsste somit saniert bzw. erneuert werden. Gemeinschaftsgrundschule Jülich-West Die Hallenbeleuchtung soll erneuert werden. Ein Antrag auf Bezuschussung aus entsprechenden Fördermitteln des Landes ist gestellt. 539 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 Allgemein für alle Schulsportfreianlagen Im Rahmen der Begehungen war der Zustand der Schulsportfreianlagen auf Grund der Terminierung der Begehungen nach der Winterpause noch auffällig. Zwischenzeitlich ist der Zustand aufgrund von Pflegemaßnahmen verbessert worden. Insgesamt sollte die Nutzung der Anlagen überprüft werden. Über den Erhalt des Standorts an der Realschule als einzige öffentliche und zentrumsnahe Schulsportfreianlage sollte ebenfalls beraten werden. Weitere Sportanlagen Die zwei Tennisplätze der Tennisanlage des Tennisvereins Blau-Weiß Jülich e.V., die auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Rurauenstraße am Karl-Knipprath Stadion liegen, sind in einem unbrauchbaren und unansehlichen Zustand. Tennisanlage TV Blau-Weiß Von Seiten des Tennisvereins Blau-Weiß Jülich e.V wurde mitgeteilt, dass die Plätze nicht mehr genutzt werden und für sie keine weitere Verwendung gesehen wird. Es ist zu überlegen, ob für die vom TV Blau-Weiß Jülich nicht mehr genutzten Tennisplätze eine andere Verwendung gefunden werden kann. 540 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - 13. Literatur-/Quellenverzeichnis Literatur: Sportentwicklungskonzept der Stadt Jülich 2011 ad-hoc-Ausschuss Sportentwicklungsplanung der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) e.V., Memorandum zu kommunalen Sportentwicklungsplanung, Hamburg 2010 Botho Rienäcker, Dipl.-Sportwissenschaftler und Journalist „Der Sport im Wandel“, Juli 2013 Bundesinstitut für Sportwissenschaft (Hrsg., 2000): Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung. Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft, Band 103. Schorndorf: Karl Hofmann, S. 22 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Ansprache anlässlich des Gründungsfestaktes des Deutschen Olympischen Sportbundes, 20. Mai 2006 Demografie- und Sozialbericht der Stadt Jülich, 1. Fortschreibung, Dezember 2012 Deutscher Fußballbund e.V., DFB-Empfehlungen für Kunststoffrasenplätze - Fragen und Antworten, Frankfurt 2006, S. 11 Deutscher Olympischer Sportbund, „Inklusion leben – gemeinsam und gleichberechtigt Sport treiben“ Deutscher Olympischer Sportbund, Projektgruppe „Demographischer Wandel“, Projektbericht „Demographische Entwicklung in Deutschland: Herausforderung für die Sportentwicklung“, 2005 bis 2007 Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Aktionsplan der NRW Landesregierung „Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv“, September 2012 Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V, „Sport für Alle“ in Nordrhein-Westfalen Breitensportprogramm der Landesregierung und des Landessportbundes NordrheinWestfalen, Januar 2012 Ministerium für Schule und Weiterbildung, Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen, RdERl. vom 19.10.1995 (GABl. NW. I S. 229 - BASS 10-21 Nr. 1) Projektgruppe Bildung und Region, Bonn-Bad Godesberg, Anlassbezogener gemeinsamer Schulentwicklungsplan für die Stadt Jülich und die Gemeinde Titz, 2013 541 Sportstättenentwicklungskonzept - Fortschreibung 2015 - Steinbach, Dirk und Hartmann, Stephan, Demografischer Wandel und organisierter Sport – Projektionen der Mitgliederentwicklung des DOSB für den Zeitraum bis 2030, Sport und Gesellschaft – Sport and Society Jahrgang 4 (2007), Heft 3, S. 223-242 Datenquellen Einwohnerzahlen und demografische Daten Stadt Jülich, Kommunale Datenverarbeitungszentrale Rhein-Erft-Rur Schülerzahlen, Vereinsdaten Stadt Jülich, Schulverwaltungs- und Sportamt Übersichtspläne Stadt Jülich, Planungsamt Ansichten, Kartenmaterial Topografisches Informationsmanagement Nordrhein-Westfalen, Land NordrheinWestfalen Betriebskosten Schulverwaltungs-, und Sportamt, Immobilienmanagement- kaufmännische Abteilung, Bauhof Bilanz- und Haushaltsdaten Stadt Jülich, Kämmerei und Steueramt Baudaten, Baukosten, Investitionen Stadt Jülich Bauverwaltungsamt, Immobilienmanagement - technische Abteilung Daten Hallen- und Freibad Stadtwerke Jülich GmbH Sporthallenbedarf Schulsport Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein bildende Schulen und Förderschulen - RdERl. Des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10.1995 (GABl. NW. I S. 229 BASS 10-21 Nr. 1) Spielzeiten Mannschaften, Spielklassenzugehörigkeiten FUSSBALL:DE - DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services Spielzeiten Spielklassen Deutscher Fußballbund e.V., Fédération Internationale de Football Association Trainingszeiten Sportvereine, Schulverwaltungs- und Sportamt 542