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Beschlussvorlage (Neuwahl des Musikschulbeirates)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:01
Aktualisiert
12.10.17, 15:01
Beschlussvorlage (Neuwahl des Musikschulbeirates) Beschlussvorlage (Neuwahl des Musikschulbeirates)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 477/2017 Az.: Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 05.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Dezernat 6 Termin 17.10.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Neuwahl des Musikschulbeirates Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: In den gemäß der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt zu bildenden Beirat werden gewählt: Ordentliche Mitglieder: Vertreter/-innen in Reihenfolge ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ……………………………………. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. ………………………………………….. Die Wahl erfolgt - vorbehaltlich der entsprechenden Änderung der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt - für die Dauer der Wahlzeit des Rates. Begründung: Der Beirat der Musikschule besteht aus neun Personen und wird vom Rat der Stadt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt Erftstadt gewählt. Mietglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar. (Erner) -2-