Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
12.10.17, 15:01
Aktualisiert
12.10.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 477/2017
Az.:
Amt: - 100 BeschlAusf.: - 100 Datum: 05.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
17.10.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
beschließend
Neuwahl des Musikschulbeirates
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
In den gemäß der Satzung für die Musikschule der Stadt Erftstadt zu bildenden Beirat werden gewählt:
Ordentliche Mitglieder:
Vertreter/-innen in Reihenfolge
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………….
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
…………………………………………..
Die Wahl erfolgt - vorbehaltlich der entsprechenden Änderung der Satzung für die Musikschule der
Stadt Erftstadt - für die Dauer der Wahlzeit des Rates.
Begründung:
Der Beirat der Musikschule besteht aus neun Personen und wird vom Rat der Stadt für die Dauer
der Wahlzeit des Rates der Stadt Erftstadt gewählt.
Mietglieder des Rates und an der Schule tätige Lehrkräfte sind nicht wählbar.
(Erner)
-2-