Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
09.10.17, 15:40
Aktualisiert
09.10.17, 15:40
Stichworte
Inhalt der Datei
gaup,/ /4..
T6P
7749
Anlage zur Vorlage 613/2016
Synopse Satzung über die
Aufwandsentschädigung
•
Anpassung an die Empfehlungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und
den Katastrophenschutz (BHKG)
Funktion
Zyklus
Bisher
Neu
Faktor
Mitglied der Einsatzabteilung
pro Jahr
17,80 €
60 €
3,37
Bei zusätzlicher Atemschutztauglichkeit
pro Jahr
0€
30 €
Neu
Mitglied der Ehrenabteilung
pro Jahr
3,00 €
10 €
3,33
Mitglied der Jugendabteilung
pro Jahr
5,70 €
25 €
4,38
Stadtjugendwart
Stellv. Stadtjugendwart
Jugendwart
Einheitsführer
Stellv. Einheitsführer
Zugführer
Verbandführer
Pressesprecher
Ausbildungsbeauftragter
Einsatzleiter vom Dienst
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
pro Monat
33,25 €
0€
0€
16,64 €
0€
16,64 €
33,28 €
0€
16,64 €
110 €
110 €
82,50 €
66 €
142,75 €
47,58 €
47,58 €
entfällt
71,38 €
71,38 €
145 €
3,30
Neu
Neu
4,5
Neu
2,86
Neu
4,29
1,31
Einsatzleitwagenbereitschaft
Pro Monat
50 €
50 €
1
Leiter der Feuerwehr*
pro Monat
233 €**
571 €**
2,45
Stellv. Leiter der Feuerwehr*
pro Monat
166,50€
380,67€**
2,28
*Die Tätigkeit als Leiter der Feuerwehr (bzw. stellv.) beinhaltet in seiner Funktion auch den
Einsatzleiter vom Dienst und dieser Betrag in Höhe von 145 € wird nicht einzeln
ausgewiesen, sondern ist nun in der Aufwandsentschädigung Neu enthalten.
**Nach dem gültigen Steuerecht werden Aufwandsentschädigungen, ab 200 € pro Monat,
mit Abgaben in Höhe des Einkommensteuersatzes (ca. 30 %) belegt.
Basierend auf dieser Tatsache liegt eine Nettoaufwandsentschädigung der Tätigkeit als Leiter
der Feuerwehr bisher bei 163,10 € und würde neu bei 399,70 € liegen.
Eine Nettoerhöhung der Aufwandsentschädigung als Stellv. Leiter der Feuerwehr liegt somit
bei Faktor 1,6 und beträgt künftig 266,47 €.