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Beschlussvorlage (Anlage neu zu HauptA)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
10.10.2017
Erstellt
09.10.17, 15:40
Aktualisiert
09.10.17, 15:40
Beschlussvorlage (Anlage neu zu HauptA)

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Inhalt der Datei

gaup,/ /4.. T6P 7749 Anlage zur Vorlage 613/2016 Synopse Satzung über die Aufwandsentschädigung • Anpassung an die Empfehlungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Funktion Zyklus Bisher Neu Faktor Mitglied der Einsatzabteilung pro Jahr 17,80 € 60 € 3,37 Bei zusätzlicher Atemschutztauglichkeit pro Jahr 0€ 30 € Neu Mitglied der Ehrenabteilung pro Jahr 3,00 € 10 € 3,33 Mitglied der Jugendabteilung pro Jahr 5,70 € 25 € 4,38 Stadtjugendwart Stellv. Stadtjugendwart Jugendwart Einheitsführer Stellv. Einheitsführer Zugführer Verbandführer Pressesprecher Ausbildungsbeauftragter Einsatzleiter vom Dienst pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat pro Monat 33,25 € 0€ 0€ 16,64 € 0€ 16,64 € 33,28 € 0€ 16,64 € 110 € 110 € 82,50 € 66 € 142,75 € 47,58 € 47,58 € entfällt 71,38 € 71,38 € 145 € 3,30 Neu Neu 4,5 Neu 2,86 Neu 4,29 1,31 Einsatzleitwagenbereitschaft Pro Monat 50 € 50 € 1 Leiter der Feuerwehr* pro Monat 233 €** 571 €** 2,45 Stellv. Leiter der Feuerwehr* pro Monat 166,50€ 380,67€** 2,28 *Die Tätigkeit als Leiter der Feuerwehr (bzw. stellv.) beinhaltet in seiner Funktion auch den Einsatzleiter vom Dienst und dieser Betrag in Höhe von 145 € wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist nun in der Aufwandsentschädigung Neu enthalten. **Nach dem gültigen Steuerecht werden Aufwandsentschädigungen, ab 200 € pro Monat, mit Abgaben in Höhe des Einkommensteuersatzes (ca. 30 %) belegt. Basierend auf dieser Tatsache liegt eine Nettoaufwandsentschädigung der Tätigkeit als Leiter der Feuerwehr bisher bei 163,10 € und würde neu bei 399,70 € liegen. Eine Nettoerhöhung der Aufwandsentschädigung als Stellv. Leiter der Feuerwehr liegt somit bei Faktor 1,6 und beträgt künftig 266,47 €.