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Allgemeine Vorlage (Kommunale Vorfinanzierung für Maßnahmen des Landes NRW; hier: Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio Euro)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,8 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kommunale Vorfinanzierung für Maßnahmen des Landes NRW;
hier: Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio Euro) Allgemeine Vorlage (Kommunale Vorfinanzierung für Maßnahmen des Landes NRW;
hier: Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio Euro)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl/641-05 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 147/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 22.11.2001 04.12.2001 17.12.2001 TOP: Kommunale Vorfinanzierung für Maßnahmen des Landes NRW; hier: Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3 Mio Euro I. Sach- und Rechtslage: Die Landesregierung hat in einem 12 Punkte-Programm beschlossen, ergänzend zum Haushaltstitel 77712 die Möglichkeit einer Vorfinanzierung von Maßnahmen des Um- und Ausbaus von Landesstraßen bis 3 Mio Euro Gesamtkosten je Einzelmaßnahme anzubieten. Über diese Möglichkeit wurde ich mit Schreiben vom 24.10.2001 vom Landesbetrieb Straßenbau NRW, Niederlassung Aachen, informiert. Gleichzeitig wurde ich gebeten, bereits bis zum 02.11.2001 mitzuteilen, ob und für welche Maßnahmen Interesse besteht. Das entsprechende Schreiben ist als Anlage beigefügt. Aus taktischen Erwägungen habe ich fristgerecht die als Anlage beigefügte Stellungnahme abgegeben. Aufgrund der angespannten Finanzlage der meisten Städte und Gemeinden in NRW wird dieses Programm der Landesregierung wohl ins Leere laufen. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die Kommunalaufsicht die Zustimmung bei der Haushaltslage der Gemeinde Kreuzau erteilen wird. Bevor ich hierüber konkrete Gespräche führe, halte ich es für erforderlich, dass zunächst eine grundsätzliche Entscheidung herbeigeführt wird. Damit eine offene und unvoreingenommene Diskussion geführt werden kann, verzichte ich auf einen konkreten Beschlussvorschlag. Dieser sollte in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses erarbeitet werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschluss wird in der Sitzung erarbeitet.“ Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Vorlage: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: Seite - 2 - ________ ________ ________ ________