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Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster -Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kaster- hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kaster-
hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
) Beschlussvorlage (Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kaster-
hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
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hier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP720/2008 4. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 61 26 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.01.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 26.02.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.02.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 31.03.2009 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 09.06.2009 Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Rahmenplan Kaster -Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kasterhier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet Beschlussvorschlag: Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) empfiehlt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet zu fassen. 1. Gebietsfestlegung Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossenen Rahmenplanes /Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, 12. Änderung vom 26.02.2008 sowie auf der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtteilzentrum Kaster wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt. Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach den Richtlinien Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen. 2. Gebietsabgrenzung Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtteilzentrum Kaster wird durch den beigefügten Übersichtsplan sowie den Planentwurf zum Bebauungsplan bestimmt. Diese sind als Anlage zur Niederschrift zu nehmen. 3. Verfahrensziele (1) Im Stadtumbaugebiet soll in Absprache mit den Betroffenen insbesondere Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtteilzentrums von Kaster in den Bereichen Stadtgestalt und öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort, durchgeführt werden. (2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar. Beschlussvorlage WP7-20/2008 4. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) den Aufstellungsbeschluss für die 12.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster (Neuaufstellung) mit dem Planungsziel der Sicherung der Ergebnisse aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Zentrum von Kaster gefasst. Die Plangebietsgrenzen sind aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die wesentlichen Planungsziele wurden durch die aus dem Wettbewerb erfolgten Zielvorstellungen definiert. Es galt, die aus dem Wettbewerb erfolgten Zielvorstellungen im Rahmen der Schaffung des erforderlichen Planungsrechtes städtebaulich zu sichern. Der Sieger des Wettbewerbes wurde mit der Erstellung der Bauleitplanung beauftragt und ein erster Entwurf wurde in der Sitzung durch das Büro Raumplan, Aachen, vertreten durch Herrn Dipl. Ing. Uwe Schnuis, vorgestellt. Bei diesem Bebauungsplanentwurf handelt es sich um eine Flächendarstellung hinsichtlich der Flächennutzung und der Gebietsausweisung . Detailpläne, insbesondere auch hinsichtlich der Flächendarstellung im öffentlichen Raum, bedürfen noch der Erarbeitung. Die Verwaltung hat im September 2008 bereits den ersten Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des Projektes „Aktives Stadtteilzentrum Kaster“ zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für den Rahmenplan in Kaster gestellt bei der Bezirksregierung Köln gestellt. . Der Antrag auf Gewährung einer Förderung wurde im Regionalrat der Bezirksregierung Köln am 12.12.2008 beraten. Da eine Überzeichnung der Mittel bereits erfolgt war und ein weiterer Antrag der Stadt Bedburg für das Zentrum von Bedburg bereits Inhalt weitere Gespräche war, wurde der Antrag in die Kategorie B eingestuft und damit zunächst zurückgestellt. Anlage TOP 11 des Regionalrates vom 12.12.2008 (TOP 11) Mit Schreiben vom 22.04.2009 sendet die Bezirksregierung Köln den Antrag nunmehr zurück, mit dem Verweis darauf, dass ein neuer aktualisierter Antrag – unter Berücksichtigung der durch das Ministerium am 22.10.2008 neu aufgelegten Stadterneuerungsrichtlinien- bis zum 31.07.2009 vorzulegen ist. Vor dem Hintergrund der erneuten Antragstellung bekräftigt die empfohlene Aufstellung eines Stadtumbaugebiets nach § 171 b nochmals die Absicht und den politischen Willen der Stadt Bedburg, entfaltet jedoch keine unmittelbare Finanzwirksamkeit. Beschlussvorlage WP7-20/2008 4. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Die Stadtumbaugebietsfestlegung ist jedoch aufgrund der neu aufgelegten Förderrichtlinien eine Grundvoraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen aus dem Bereich der Stadterneuerung. Über die Höhe der möglichen Zuwendungen können zurzeit keine Aussagen getroffen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 28.05.2009 ----------------------------------(Udo Schmitz) ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Bearbeiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-20/2008 4. Ergänzung Seite 4