Daten
Kommune
Bedburg
Größe
79 kB
Datum
09.06.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP720/2008 4. Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.01.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
26.02.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.02.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
31.03.2009
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
09.06.2009
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Rahmenplan Kaster
-Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, Stadtteilzentrum Kasterhier: Festlegung des Gebietes als Stadtumbaugebiet
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 171b BauGB, neugefasst durch Bek. v. 23.9.2004 BGBl. I S. 2414; zuletzt
geändert durch Art. 4 G v. 24.12.2008 BGBl. I S. 3018 i.V.m. § 41 Abs. 1
f der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 24.06.2008 (GV. NRW. S514) empfiehlt der Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung dem Rat der Stadt Bedburg, den Beschluss zu einem Stadtumbaugebiet
zu fassen.
1. Gebietsfestlegung
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Auf der Grundlage des vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschlossenen
Rahmenplanes /Bebauungsplanes Nr. 15/Kaster, 12. Änderung vom 26.02.2008 sowie auf
der Grundlage des städtebaulichen Realisierungswettbewerbes für das Stadtteilzentrum
Kaster wird das in der beigefügten Planzeichnung umgrenzte Gebiet gemäß § 171 b
BauGB als Stadtumbaugebiet festgelegt.
Die Gebietsfestlegung dient als Grundlage für die Antragsstellung auf Zuwendungen nach
den Richtlinien Stadterneuerung des Landes Nordrhein-Westfalen.
2. Gebietsabgrenzung
Die Stadtumbaumaßnahme für das Stadtteilzentrum Kaster wird durch den beigefügten
Übersichtsplan sowie den Planentwurf zum Bebauungsplan bestimmt. Diese sind als
Anlage zur Niederschrift zu nehmen.
3. Verfahrensziele
(1) Im Stadtumbaugebiet soll in Absprache mit den Betroffenen insbesondere Maßnahmen
zur Aufwertung des Stadtteilzentrums von Kaster in den Bereichen Stadtgestalt und
öffentlicher Raum sowie als Wohn- und Einzelhandelsstandort, durchgeführt werden.
(2) Stadterneuerungsmittel sind einsetzbar.
Beschlussvorlage WP7-20/2008 4. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat gem. § 2 Abs. 1 und § 13 a des
Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006
(BGBl. I S. 3316) den Aufstellungsbeschluss für die 12.Änderung des Bebauungsplanes Nr.
15/Kaster (Neuaufstellung) mit dem Planungsziel der Sicherung der Ergebnisse aus dem
städtebaulichen Realisierungswettbewerb für das Zentrum von Kaster gefasst. Die
Plangebietsgrenzen sind aus dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Die wesentlichen
Planungsziele wurden durch die aus dem Wettbewerb erfolgten Zielvorstellungen definiert.
Es galt, die aus dem Wettbewerb erfolgten Zielvorstellungen im Rahmen der Schaffung des
erforderlichen Planungsrechtes städtebaulich zu sichern.
Der Sieger des Wettbewerbes wurde mit der Erstellung der Bauleitplanung beauftragt und ein
erster Entwurf wurde in der Sitzung durch das Büro Raumplan, Aachen, vertreten durch Herrn Dipl.
Ing. Uwe Schnuis, vorgestellt.
Bei diesem Bebauungsplanentwurf handelt es sich um eine Flächendarstellung hinsichtlich der
Flächennutzung und der Gebietsausweisung . Detailpläne, insbesondere auch hinsichtlich der
Flächendarstellung im öffentlichen Raum, bedürfen noch der Erarbeitung.
Die Verwaltung hat im September 2008 bereits den ersten Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung im Rahmen des Projektes „Aktives Stadtteilzentrum Kaster“ zur Umsetzung der
Maßnahmen aus dem städtebaulichen Realisierungswettbewerb für den Rahmenplan in Kaster
gestellt bei der Bezirksregierung Köln gestellt. .
Der Antrag auf Gewährung einer Förderung wurde im Regionalrat der Bezirksregierung Köln am
12.12.2008 beraten. Da eine Überzeichnung der Mittel bereits erfolgt war und ein weiterer Antrag
der Stadt Bedburg für das Zentrum von Bedburg bereits Inhalt weitere Gespräche war, wurde der
Antrag in die Kategorie B eingestuft und damit zunächst zurückgestellt.
Anlage TOP 11 des Regionalrates vom 12.12.2008 (TOP 11)
Mit Schreiben vom 22.04.2009 sendet die Bezirksregierung Köln den Antrag nunmehr zurück, mit
dem Verweis darauf, dass ein neuer aktualisierter Antrag – unter Berücksichtigung der durch das
Ministerium am 22.10.2008 neu aufgelegten Stadterneuerungsrichtlinien- bis zum 31.07.2009
vorzulegen ist.
Vor dem Hintergrund der erneuten Antragstellung bekräftigt die empfohlene Aufstellung eines
Stadtumbaugebiets nach § 171 b nochmals die Absicht und den politischen Willen der Stadt
Bedburg, entfaltet jedoch keine unmittelbare Finanzwirksamkeit.
Beschlussvorlage WP7-20/2008 4. Ergänzung
Seite 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Die Stadtumbaugebietsfestlegung ist jedoch aufgrund der neu aufgelegten Förderrichtlinien eine
Grundvoraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen aus dem Bereich der
Stadterneuerung. Über die Höhe der möglichen Zuwendungen können zurzeit keine Aussagen
getroffen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 28.05.2009
----------------------------------(Udo Schmitz)
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-20/2008 4. Ergänzung
Seite 4