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Beschlussvorlage (Änderung des Vertrages mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) über das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Beschlussvorlage (Änderung des Vertrages mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) über das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe) Beschlussvorlage (Änderung des Vertrages mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) über das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 560/2017 Az.: 51 Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 25.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Feldmann Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 22.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Änderung des Vertrages mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) über das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 3000-4000 Folgekosten in €: 3000-4000 jährlich Kostenträger: Sachkonto: 060 363 040 5317000 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: ab 2018 Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Vertrag mit dem SKFM e.V. wird in § 4, wie in der beigefügten Synopse dargestellt, abgeändert. Begründung: In dem der Beschlussvorlage beigefügten Schreiben, hatte der SKFM e.V. eine Anpassung der Refinanzierung der Stellenanteile des SKFM e.V. sowie neue Regelungen zur Dienst- und Fachaufsicht angeregt. Der Pädagogische Familiendienst führt als Trägerverbund des SKFM e.V. und der Stadt Erftstadt Hilfen nach den §§ 27 ff. SGB VIII durch. Der Personalbedarf im pädagogischen Familiendienst wurde zuletzt mit Ratsbeschluss V 692/2009 verändert. Es folgten in 2013 noch Vereinbarungen bezogen auf den Kinderschutz § 8a SGB VIII sowie in 2014 die Vorstellung der erweiterten Konzeption im JHA. Sehr intensiv geprüft wurde von der Verwaltung die Fragestellung einer Veränderung der Dienstund Fachaufsicht. Im aktuellen Vertrag ist dazu in § 2 folgendes vereinbart: §2 Die Dienst- und Fachaufsicht sowie die erforderliche Fachberatung obliegen den jeweiligen Trägern. Die Koordination stellt das Amt für Jugend, Familie und Soziales sicher. Problematisiert hat das Amt für Jugend und Familie die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und anderen Formen drittbezogenen Personaleinsatzes bei einer Abänderung dieser Regelung. Gem. § 1 Abs. 1 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz AÜG bedürfen Arbeitgeber, die als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüberlassung) wollen, der Erlaubnis. Arbeitnehmer werden zur Arbeitsleistung überlassen, wenn sie in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und seinen Weisungen unterliegen. Die Verwaltung hat den Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen (KAV) um eine Einschätzung gebeten. Diese weicht von der im Schreiben des SKFM e.V. zitierten Einschätzung des Diözesan-Caritasverbandes ab. Der KAV hat der Verwaltung davon abgeraten, den aktuellen § 2 (Dienst- und Fachaufsicht) zu verändern bzw. aufzuweichen. Dies insbesondere auf Grundlage der Kriterien und Rechtsprechung zur wirtschaftlichen Tätigkeit, Tätigwerden in einer fremden Betriebsorganisation sowie der Ausübung des Weisungsrechts. Die Verwaltung schlägt vor, den § 4 (4) “Weitergehende Sachkosten“ unverändert zu lassen aber eine Anpassung der Re-Finanzierung der zweiten Stellen auf 95 % vorzunehmen. Bisher werden ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) mit 95 % und ein weiteres VZÄ mit 90 % städtischer Mittel finanziert. Die Anpassung wird von der Verwaltung als sinnvoll betrachtet, um zu einen das vielfältige soziale Engagement des SKFM e.V. in Erftstadt zu würdigen, dem Anliegen des SKFM e.V. in Teilen gerecht zu werden sowie das Konzept in dem sich äußerst bewährten Trägerverbund fortzuführen. (Erner) -2-