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Beschlussvorlage (Synopse Änderungen Vertrag SKFM e.V.)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
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Inhalt der Datei

Änderung des Vertrages mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) über das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und deren Personensorgeberechtigte im Rahmen von Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe, Sozialpädagogischer Familienhilfe sowie Betreutem Wohnen gem. §§ 27, 30, 31 und 34 SGB VIII. Bisherige Regelung Vorschlag zur Änderung Begründung §4 §4 1. Zur Durchführung des „Pädagogischen Familiendienstes“ beschäftigt das Amt für Jugend, Familie und Soziales zwei Mitarbeiter/innen mit 38,5 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Darüber hinaus wird eine pädagogische Fachkraft im Anerkennungsjahr beschäftigt. 1. Zur Durchführung des Die Wochenarbeitszeit „Pädagogischen Familiendienstes“ hat sich erhöht. beschäftigt das Amt für Jugend und Familie zwei Mitarbeiter/innen mit 39 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit. Darüber hinaus wird eine pädagogische Fachkraft im Anerkennungsjahr beschäftigt. 2. Der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) beschäftigt im Rahmen einer vom Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt bezuschussten Planstelle Mitarbeiter/innen auf der Grundlage der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarung. Das Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt bezuschusst die Personalkosten zu 90 %. Zugrunde gelegt wird der für den SKFM e. V. gültige Tarifvertrag (Arbeitsrichtlinien des Deutschen Caritas-Verbandes AVR). 2. Der Sozialdienst Siehe Vorlage. Katholischer Frauen und Männer e. V. (SKFM e. V.) beschäftigt Fachkräfte auf 2 Vollzeitstellen, auf der Grundlage der getroffenen Vereinbarung. Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt bezuschusst die Personalkosten der beiden Planstellen zu 95 %. Zugrunde gelegt wird der für den SKFM e. V. gültige Tarifvertrag (Arbeitsrichtlinien des Deutschen Caritas-Verbandes - AVR). Außerdem beschäftigt der SKFM e. V. eine männliche Fachkraft ganztägig. Das Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt bezuschusst die Personalkosten zu 95 %. Zugrunde gelegt wird der für den SKFM e. V. gültige Tarifvertrag (Arbeitsrichtlinien des Deutschen Caritas-Verbandes AVR). 1 3. Das Amt für Jugend, Familie und Soziales ist verpflichtet, mögliche Zuschüsse zu erwirken. Zuschüsse Dritter, die erreichbar gewesen wären, vom Amt für Jugend, Familie und Soziales aber nicht in Anspruch genommen werden, gehen nicht zu Lasten des SKFM e. V. 3. Das Amt für Jugend und Familie sowie der SKFM e.V. sind verpflichtet, mögliche Zuschüsse zu erwirken. Zuschüsse Dritter, die erreichbar gewesen wären, vom Amt für Jugend und Familie bzw. dem SKFM e.V. aber nicht in Anspruch genommen werden, gehen nicht zu Lasten des SKFM e. V. bzw. der Stadt Erftstadt. 4. Weitergehende Sachkosten für Supervision Gruppenarbeit Gemeinwesenarbeit Büro- und Telefonkosten 4. für - werden vom Amt für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Erftstadt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel getragen. Basis ist hierbei der zur Verfügung gestellte Betrag im Jahr 2010. Zu Lasten des jeweiligen Trägers gehen weitergehende Kosten für Fortbildung, Dienstreisen und Dienstgänge. werden vom Amt für Jugend und Familie der Stadt Erftstadt im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel getragen. Basis ist hierbei der zur Verfügung gestellte Betrag im Jahr 2010. Zu Lasten des jeweiligen Trägers gehen weitergehende Kosten für Fortbildung, Dienstreisen und Dienstgänge. Weitergehende Sachkosten Unverändert Supervision Gruppenarbeit Gemeinwesenarbeit Büro- und Telefonkosten 2