Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
72 kB
Datum
05.12.2017
Erstellt
09.11.17, 15:03
Aktualisiert
09.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung des Vertrages mit dem Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer e. V.
(SKFM e. V.)
über das Erbringen von Leistungen der Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und deren
Personensorgeberechtigte im Rahmen von Erziehungsbeistandschaft /
Betreuungshilfe, Sozialpädagogischer Familienhilfe sowie Betreutem Wohnen gem. §§
27, 30, 31 und 34 SGB VIII.
Bisherige Regelung
Vorschlag zur Änderung
Begründung
§4
§4
1.
Zur Durchführung des
„Pädagogischen
Familiendienstes“ beschäftigt das
Amt für Jugend, Familie und
Soziales zwei Mitarbeiter/innen
mit 38,5 Stunden wöchentlicher
Arbeitszeit. Darüber hinaus wird
eine pädagogische Fachkraft im
Anerkennungsjahr beschäftigt.
1.
Zur Durchführung des
Die Wochenarbeitszeit
„Pädagogischen Familiendienstes“ hat sich erhöht.
beschäftigt das Amt für Jugend und
Familie zwei Mitarbeiter/innen mit
39 Stunden wöchentlicher
Arbeitszeit. Darüber hinaus wird
eine pädagogische Fachkraft im
Anerkennungsjahr beschäftigt.
2.
Der Sozialdienst
Katholischer Frauen und Männer
e. V. (SKFM e. V.) beschäftigt im
Rahmen einer vom Amt für
Jugend, Familie und Soziales der
Stadt Erftstadt bezuschussten
Planstelle Mitarbeiter/innen auf
der Grundlage der zwischen
ihnen getroffenen Vereinbarung.
Das Amt für Jugend, Familie und
Soziales der Stadt Erftstadt
bezuschusst die Personalkosten
zu 90 %. Zugrunde gelegt wird
der für den SKFM e. V. gültige
Tarifvertrag (Arbeitsrichtlinien des
Deutschen Caritas-Verbandes AVR).
2.
Der Sozialdienst
Siehe Vorlage.
Katholischer Frauen und Männer e.
V. (SKFM e. V.) beschäftigt
Fachkräfte auf 2 Vollzeitstellen, auf
der Grundlage der getroffenen
Vereinbarung.
Das Amt für Jugend und Familie
der Stadt Erftstadt bezuschusst die
Personalkosten der beiden
Planstellen zu 95 %. Zugrunde
gelegt wird der für den SKFM e. V.
gültige Tarifvertrag
(Arbeitsrichtlinien des Deutschen
Caritas-Verbandes - AVR).
Außerdem beschäftigt der SKFM
e. V. eine männliche Fachkraft
ganztägig.
Das Amt für Jugend, Familie und
Soziales der Stadt Erftstadt
bezuschusst die Personalkosten
zu 95 %. Zugrunde gelegt wird
der für den SKFM e. V. gültige
Tarifvertrag (Arbeitsrichtlinien des
Deutschen Caritas-Verbandes AVR).
1
3.
Das Amt für Jugend,
Familie und Soziales ist
verpflichtet, mögliche Zuschüsse
zu erwirken. Zuschüsse Dritter,
die erreichbar gewesen wären,
vom Amt für Jugend, Familie und
Soziales aber nicht in Anspruch
genommen werden, gehen nicht
zu Lasten des SKFM e. V.
3.
Das Amt für Jugend und
Familie sowie der SKFM e.V. sind
verpflichtet, mögliche Zuschüsse zu
erwirken. Zuschüsse Dritter, die
erreichbar gewesen wären, vom
Amt für Jugend und Familie bzw.
dem SKFM e.V. aber nicht in
Anspruch genommen werden,
gehen nicht zu Lasten des SKFM e.
V. bzw. der Stadt Erftstadt.
4.
Weitergehende
Sachkosten für
Supervision
Gruppenarbeit
Gemeinwesenarbeit
Büro- und Telefonkosten
4.
für
-
werden vom Amt für
Jugend, Familie und Soziales der
Stadt Erftstadt im Rahmen der
zur Verfügung gestellten
Haushaltsmittel getragen. Basis
ist hierbei der zur Verfügung
gestellte Betrag im Jahr 2010. Zu
Lasten des jeweiligen Trägers
gehen weitergehende Kosten für
Fortbildung, Dienstreisen und
Dienstgänge.
werden vom Amt für
Jugend und Familie der Stadt
Erftstadt im Rahmen der zur
Verfügung gestellten
Haushaltsmittel getragen. Basis ist
hierbei der zur Verfügung gestellte
Betrag im Jahr 2010. Zu Lasten des
jeweiligen Trägers gehen
weitergehende Kosten für
Fortbildung, Dienstreisen und
Dienstgänge.
Weitergehende Sachkosten Unverändert
Supervision
Gruppenarbeit
Gemeinwesenarbeit
Büro- und Telefonkosten
2