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Info GB (Gesamtkonzeption "Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Nordeifel" - Wassertransportleitung Oleftalsperre hier: Ergänzende Unterlagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Gesamtkonzeption "Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Nordeifel" - Wassertransportleitung Oleftalsperre
hier: Ergänzende Unterlagen) Info GB (Gesamtkonzeption "Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Nordeifel" - Wassertransportleitung Oleftalsperre
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hier: Ergänzende Unterlagen)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 39/2005 04.08.2005 Az.: 60 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 24.08.2005 Gesamtkonzeption “Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Nordeifel” - Wassertransportleitung Oleftalsperre hier: Ergänzende Unterlagen Mit Schreiben vom 08.01.2002 legte die Bezirksregierung Köln den Antrag der Wassergewinnungs- und –aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbh (WAG), Roetgen, vor. Der Antrag beinhaltet die wasserrechtliche Bewilligung, in einer Menge von bis zu 5.000 m³/Stunde (h), 130.000 m³/Tag (d), 20 Mio m³/Jahr (a) Rohwasser aus der Oleftalsperre zu entnehmen. Weiter soll die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden, dieses Wasser in die Kalltalsperre, die Dreilägerbachtalsperre, die Wehebachtalsperre und die Trinkwasseraufbereitungsanlage Roetgen zum Zwecke der Trinkwasserversorgung einzuleiten. Eine Prüfung durch die einzelnen Fachbereiche hatte ergeben, dass der damals vorgelegte Antrag unvollständig war und viele offene Fragen aufwarf. Aus diesen Grund bestehen daher gegen die geplante Entnahme von Wasser aus der Oleftalsperre bis zu 20 Mio m³/a erhebliche Bedenken. Die Gesamtstellungnahme wurde dem Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV mit Datum vom 29.01.2002 (Antrag 480 mit Z1 bis Z4, sowie Dringlichkeitsentscheidung: Beschluss-Nr. 411) vorgelegt. Der Kreistag beschloss den Bewilligungsantrag der WAG grundsätzlich abzulehnen. Darüber hinaus wurde die Rückstellung des Antrages um 5 Jahre gefordert, um weitere Gutachten, Verbesserungen der Gewässergüte durch Ausbaumaßnahmen sowie die Bedeutung des Nationalparkes eingehender zu untersuchen. Der Bezirksregierung wurde die Gesamtstellungnahme mit Schreiben vom 03.04.2002 zugesandt. Nach erfolgter Bekanntmachung und Auslegung fand am 05., 06. und 13.11.2002 die mündliche Verhandlung zum v.g. Bewilligungsverfahren in Hellenthal statt. Die Bezirksregierung hat als federführende Verfahrensbehörde eine detaillierte Verhandlungsniederschrift gefertigt, die allen Fraktionen im Dezember 2002 zur Kenntnis gegeben wurde. Im Anschluss an diese Verhandlung hat die WAG weitere Unterlagen erstellt und der Verfahrensbehörde zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden von der Bezirksregierung mit Datum vom 09.06.2005 dem Kreis übersandt. Es handelt sich um folgende zusätzliche ergänzende Unterlagen und Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen: Seite - 2 1. Ergänzende Aussagen zum Wasserrechtsverfahren zur Entnahme von Wasser aus der Oleftalsperre 2. Gutachterliche Stellungnahme aus fischereilicher Sicht von Dr. Späh, Bielefeld, vom 21.10.2003 3. Gutachten zur Ökologie und Umweltverträglichkeit, Erläuterungen zu Fragen der Verfahrensbehörde, Kompensationskonzept Ein neuer Aspekt der ergänzenden Unterlagen ist der Ersatz der Pflichtwasserabgabe aus der Wehebachtalsperre. Die Stadtwerke Düren GmbH haben vorgeschlagen, die Wassermenge in der Wehebachtalsperre zu erhöhen, indem die Pflichtwasserabgabe aus der Wehebachtalsperre reduziert und durch Rurwasser ersetzt wird. Hierdurch können zusätzlich ca. 4 Mio. m³/a in der Wehebachtalsperre gespeichert und für die Trinkwassergewinnung entnommen werden. Die entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren sind in Gang gesetzt worden. Sollte dieses Verfahren genehmigt werden, kann die Wehebachtalsperre zukünftig stärker für die Trinkwasserversorgung genutzt werden. Dies wird möglich, da im Rahmen des Tagebaues der Fluss Inde verlegt wurde und in dieser Zeit die Wasserabgabe der Wehebachtalsperre erhöht werden musste. Die Verlegung der Inde ist seit einiger Zeit fertiggestellt. Da der Jahreswasserbedarf konstant bleibt, würde eine verstärkte Entnahme aus der Wehebachtalsperre diejenige aus der Oleftalsperre verringern. Bei Umsetzung dieses Vorhabens reduziert sich die erforderliche Entnahme aus der Oleftalsperre um 4 Mio. m³/a. Nach Auffassung der Verwaltung ist erst der Ausgang des Verfahrens abzuwarten, bevor der Antrag für die Olefpipline weiter bearbeitet wird. Durch diese Entlastung der Oleftalsperre müssten die Antragsunterlagen nochmals komplett überarbeitet werden. Im Gegensatz zu den ersten Unterlagen, die eine Mindestwasserabgabe der Oleftalsperre von 200 l/s beinhalteten, wurde in den ergänzenden Unterlagen die Abgabe von 300 l/s betrachtet. Bei der Abgabe von 200 l/s bestanden erhebliche Bedenken, dass die Ablaufgrenzwerte der Kläranlage nicht eingehalten werden können. In den ergänzenden Unterlagen wurden die Einleitungen von Regenüberlaufbecken und der Kläranlage Schleiden untersucht. Bei der Kläranlage Schleiden werden die Ablaufgrenzwerte, auch bei einer Mindestwasserabgabe aus der Oleftalsperre von 200 l/s, eingehalten. Dies wurde durch das StUA Aachen und die Bezirksregierung überprüft. Auch wenn keine Verschlechterung eintritt, ist durch eine entsprechende Bedingung sicherzustellen, dass, falls bedingt durch den verminderten Abfluss nachträgliche Anforderungen an die Ablaufwerte der Kläranlage gestellt werden, diese Kosten von der WAG übernommen werden müssen. Die ergänzenden Unterlagen wurden den einzelnen Fachbehörden im Hause zur Prüfung weitergeleitet. Diese Prüfung ergab, dass durch die vorgelegten Gutachten und gutachterlichen Stellungnahme kaum Bedenken ausgeräumt werden konnten. Die Unterlagen bestehen überwiegend aus Annahmen, nur in wenigen Bereichen wurden Feststellungen getroffen. Wesentliche Grundvoraussetzungen, wie die Abänderung der ursprünglichen Bewilligung der Oleftalsperre und die Änderung des Betriebsplanes zur Steuerung der Abgabe nach Speicherinhalt wurden nicht berücksichtigt. Weiter wurde für die Nutzungsänderung, für die zuerst ein förmliches Verfahren zur geänderten Zweckbestimmung erforderlich ist, keine Aussage getroffen. Der Wasserverbrauch ist weiterhin nicht nachvollziehbar. Die vorgelegten Unterlagen können eine Wasserbevorratung nicht entkräften. Ein Großteil der offenen Fragen bleibt weiterhin unbeantwortet. Seite - 3 Aus diesem Grund wird die Gesamtstellungnahme, bis auf unwesentliche Änderungen, aufrecht erhalten und der Antrag auf Wasserentnahme weiter abgelehnt. Die Verwaltung wird die Gesamtstellungnahme mit dem Olefverband, der Stadt Schleiden und der Gemeinde Hellenthal abstimmen, um sie dann der Bezirksregierung bis zum 30.09.2005 zuzuleiten. Die abgestimmte Stellungnahme wird dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in der Sitzung am 21.09.2005 zur Beschlussfassung vorgelegt. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)