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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 39/2005
04.08.2005
Az.: 60
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
24.08.2005
Gesamtkonzeption “Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Nordeifel” - Wassertransportleitung Oleftalsperre
hier: Ergänzende Unterlagen
Mit Schreiben vom 08.01.2002 legte die Bezirksregierung Köln den Antrag der Wassergewinnungs- und –aufbereitungsgesellschaft Nordeifel mbh (WAG), Roetgen, vor. Der Antrag beinhaltet die wasserrechtliche Bewilligung, in einer Menge von bis zu 5.000 m³/Stunde (h), 130.000
m³/Tag (d), 20 Mio m³/Jahr (a) Rohwasser aus der Oleftalsperre zu entnehmen. Weiter soll die
wasserrechtliche Erlaubnis erteilt werden, dieses Wasser in die Kalltalsperre, die Dreilägerbachtalsperre, die Wehebachtalsperre und die Trinkwasseraufbereitungsanlage Roetgen zum
Zwecke der Trinkwasserversorgung einzuleiten.
Eine Prüfung durch die einzelnen Fachbereiche hatte ergeben, dass der damals vorgelegte Antrag
unvollständig war und viele offene Fragen aufwarf. Aus diesen Grund bestehen daher gegen die
geplante Entnahme von Wasser aus der Oleftalsperre bis zu 20 Mio m³/a erhebliche Bedenken.
Die Gesamtstellungnahme wurde dem Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV mit Datum vom
29.01.2002 (Antrag 480 mit Z1 bis Z4, sowie Dringlichkeitsentscheidung: Beschluss-Nr. 411) vorgelegt. Der Kreistag beschloss den Bewilligungsantrag der WAG grundsätzlich abzulehnen. Darüber hinaus wurde die Rückstellung des Antrages um 5 Jahre gefordert, um weitere Gutachten,
Verbesserungen der Gewässergüte durch Ausbaumaßnahmen sowie die Bedeutung des Nationalparkes eingehender zu untersuchen. Der Bezirksregierung wurde die Gesamtstellungnahme mit
Schreiben vom 03.04.2002 zugesandt.
Nach erfolgter Bekanntmachung und Auslegung fand am 05., 06. und 13.11.2002 die mündliche
Verhandlung zum v.g. Bewilligungsverfahren in Hellenthal statt. Die Bezirksregierung hat als federführende Verfahrensbehörde eine detaillierte Verhandlungsniederschrift gefertigt, die allen Fraktionen im Dezember 2002 zur Kenntnis gegeben wurde.
Im Anschluss an diese Verhandlung hat die WAG weitere Unterlagen erstellt und der Verfahrensbehörde zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen wurden von der Bezirksregierung mit Datum
vom 09.06.2005 dem Kreis übersandt. Es handelt sich um folgende zusätzliche ergänzende Unterlagen und Gutachten bzw. gutachterliche Stellungnahmen:
Seite - 2 1.
Ergänzende Aussagen zum Wasserrechtsverfahren zur Entnahme von Wasser aus
der Oleftalsperre
2.
Gutachterliche Stellungnahme aus fischereilicher Sicht von Dr. Späh, Bielefeld, vom
21.10.2003
3.
Gutachten zur Ökologie und Umweltverträglichkeit, Erläuterungen zu Fragen der
Verfahrensbehörde, Kompensationskonzept
Ein neuer Aspekt der ergänzenden Unterlagen ist der Ersatz der Pflichtwasserabgabe aus der
Wehebachtalsperre. Die Stadtwerke Düren GmbH haben vorgeschlagen, die Wassermenge in der
Wehebachtalsperre zu erhöhen, indem die Pflichtwasserabgabe aus der Wehebachtalsperre reduziert und durch Rurwasser ersetzt wird. Hierdurch können zusätzlich ca. 4 Mio. m³/a in der Wehebachtalsperre gespeichert und für die Trinkwassergewinnung entnommen werden. Die entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren sind in Gang gesetzt worden. Sollte dieses Verfahren genehmigt werden, kann die Wehebachtalsperre zukünftig stärker für die Trinkwasserversorgung
genutzt werden. Dies wird möglich, da im Rahmen des Tagebaues der Fluss Inde verlegt wurde
und in dieser Zeit die Wasserabgabe der Wehebachtalsperre erhöht werden musste. Die Verlegung der Inde ist seit einiger Zeit fertiggestellt. Da der Jahreswasserbedarf konstant bleibt, würde
eine verstärkte Entnahme aus der Wehebachtalsperre diejenige aus der Oleftalsperre verringern.
Bei Umsetzung dieses Vorhabens reduziert sich die erforderliche Entnahme aus der Oleftalsperre
um 4 Mio. m³/a. Nach Auffassung der Verwaltung ist erst der Ausgang des Verfahrens abzuwarten,
bevor der Antrag für die Olefpipline weiter bearbeitet wird. Durch diese Entlastung der Oleftalsperre müssten die Antragsunterlagen nochmals komplett überarbeitet werden.
Im Gegensatz zu den ersten Unterlagen, die eine Mindestwasserabgabe der Oleftalsperre von 200
l/s beinhalteten, wurde in den ergänzenden Unterlagen die Abgabe von 300 l/s betrachtet. Bei der
Abgabe von 200 l/s bestanden erhebliche Bedenken, dass die Ablaufgrenzwerte der Kläranlage
nicht eingehalten werden können.
In den ergänzenden Unterlagen wurden die Einleitungen von Regenüberlaufbecken und der Kläranlage Schleiden untersucht. Bei der Kläranlage Schleiden werden die Ablaufgrenzwerte, auch bei
einer Mindestwasserabgabe aus der Oleftalsperre von 200 l/s, eingehalten. Dies wurde durch das
StUA Aachen und die Bezirksregierung überprüft. Auch wenn keine Verschlechterung eintritt, ist
durch eine entsprechende Bedingung sicherzustellen, dass, falls bedingt durch den verminderten
Abfluss nachträgliche Anforderungen an die Ablaufwerte der Kläranlage gestellt werden, diese
Kosten von der WAG übernommen werden müssen.
Die ergänzenden Unterlagen wurden den einzelnen Fachbehörden im Hause zur Prüfung weitergeleitet. Diese Prüfung ergab, dass durch die vorgelegten Gutachten und gutachterlichen Stellungnahme kaum Bedenken ausgeräumt werden konnten. Die Unterlagen bestehen überwiegend
aus Annahmen, nur in wenigen Bereichen wurden Feststellungen getroffen.
Wesentliche Grundvoraussetzungen, wie die Abänderung der ursprünglichen Bewilligung der Oleftalsperre und die Änderung des Betriebsplanes zur Steuerung der Abgabe nach Speicherinhalt
wurden nicht berücksichtigt. Weiter wurde für die Nutzungsänderung, für die zuerst ein förmliches
Verfahren zur geänderten Zweckbestimmung erforderlich ist, keine Aussage getroffen. Der Wasserverbrauch ist weiterhin nicht nachvollziehbar. Die vorgelegten Unterlagen können eine Wasserbevorratung nicht entkräften. Ein Großteil der offenen Fragen bleibt weiterhin unbeantwortet.
Seite - 3 Aus diesem Grund wird die Gesamtstellungnahme, bis auf unwesentliche Änderungen, aufrecht
erhalten und der Antrag auf Wasserentnahme weiter abgelehnt.
Die Verwaltung wird die Gesamtstellungnahme mit dem Olefverband, der Stadt Schleiden und der
Gemeinde Hellenthal abstimmen, um sie dann der Bezirksregierung bis zum 30.09.2005 zuzuleiten.
Die abgestimmte Stellungnahme wird dem Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in der
Sitzung am 21.09.2005 zur Beschlussfassung vorgelegt.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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