Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
18.10.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 377/2017
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2-/-82.1- Datum: 10.08.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
05.10.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
10.10.2017
vorberatend
Rat
17.10.2017
beschließend
Betriebsausschuss Immobilien
08.11.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
05.12.2017
vorberatend
Rat
12.12.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
801.579,- €
Verlust
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
1.1.2
1.1.3
1.1.4
15.806.047,- €
14.666.817,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
8.700.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
1.061.900,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
757.277,- €
Gewinn
1.2.2
1.2.3
6.983.950,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
7.089.700,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
6.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
2. Erfolgs- und Vermögenspläne
2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau
und Gebäudewirtschaft wird beschlossen.
2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen.
3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen.
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Begründung:
Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen.
Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2018 folgende Schwerpunkte gesetzt werden:
- Durchführung der im Jahr 2018 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den
Nutzerinnen und Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Sanierung des Altbaus der
ehemaligen Hauptschule Liblar, Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Schulzentrum
Lechenich und Errichtung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau.
- Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim,
- Umsetzung der Beschlüsse zum Wohnbauflächenentwicklungskonzept durch Ankauf von geeigneten Flächen und Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen.
In den vergangenen Jahren wurden durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in erheblichem
Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung, auf die Sanierung des Neubaus der
ehem. Hauptschule Liblar und auf die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung
von Asylbewerbern verwiesen. Mit der Sanierung des Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar
und mit weiteren umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sind auch in
den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen.
Die Unterbringung von Asylbewerbern hat die Stadt Erftstadt den vergangenen Jahren stark in Anspruch genommen. Die Aktivitäten in diesem Bereich werden sich jetzt auf den Bau von Mietwohnungen verlagern. Das in diesem Bereich vorgesehene umfangreiche Bauprogramm kann nur umgesetzt werden, wenn die Baumaßnahmen an Generalunternehmer vergeben werden.
Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde,
einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung
des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden
seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen
die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Aufgrund des umfangreichen Bauprogramms im Bereich der Schulen und Kindergärten ist es auch im Jahr 2018 noch nicht möglich, die
dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren.
Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen
verwiesen.
In Vertretung
(Hallstein)
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