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Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
28.09.17, 13:14
Aktualisiert
18.10.17, 15:01
Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 377/2017 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.2-/-82.1- Datum: 10.08.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 05.10.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.10.2017 vorberatend Rat 17.10.2017 beschließend Betriebsausschuss Immobilien 08.11.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 05.12.2017 vorberatend Rat 12.12.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebes immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2018 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird wie folgt festgestellt: 1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft: 1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 1.1.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 801.579,- € Verlust im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 1.1.2 1.1.3 1.1.4 15.806.047,- € 14.666.817,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 8.700.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 1.061.900,- € 1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung 1.2.1 Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt im Erfolgsplan in Ertrag und Aufwand auf 757.277,- € Gewinn 1.2.2 1.2.3 6.983.950,- € im Vermögensplan in Einnahme und Ausgabe auf 7.089.700,- € Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf 6.000.000,- € Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 500.000,- € 2. Erfolgs- und Vermögenspläne 2.1 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft wird beschlossen. 2.2 Der als Anlage beigefügte Erfolgs- und Vermögensplan des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung wird beschlossen. 3. Die als Anlage beigefügte Stellenübersicht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird beschlossen. -2- Begründung: Gemäß § 4 in Verbindung mit § 5 Eigenbetriebsverordnung sind die Wirtschaftspläne, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss, vom Rat der Stadt festzustellen. Hinsichtlich der im Eigenbetrieb vorgesehenen Maßnahmen sollen im Wirtschaftsjahr 2018 folgende Schwerpunkte gesetzt werden: - Durchführung der im Jahr 2018 geplanten Sanierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Nutzerinnen und Nutzern der städtischen Gebäude, insbesondere Sanierung des Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar, Erstellung eines Sanierungskonzeptes für das Schulzentrum Lechenich und Errichtung von Wohnungen im Geschosswohnungsbau. - Vermarktung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 165, Erftstadt-Bliesheim, - Umsetzung der Beschlüsse zum Wohnbauflächenentwicklungskonzept durch Ankauf von geeigneten Flächen und Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in erheblichem Umfang Sanierungs- und Neubaumaßnahmen umgesetzt. Dazu wird auf die Erweiterung zahlreicher Kindergärten im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung, auf die Sanierung des Neubaus der ehem. Hauptschule Liblar und auf die Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern verwiesen. Mit der Sanierung des Altbaus der ehemaligen Hauptschule Liblar und mit weiteren umfangreichen Sanierungsmaßnahmen in verschiedenen Schulen sind auch in den kommenden Jahren umfangreiche Aufgaben zu bewältigen. Die Unterbringung von Asylbewerbern hat die Stadt Erftstadt den vergangenen Jahren stark in Anspruch genommen. Die Aktivitäten in diesem Bereich werden sich jetzt auf den Bau von Mietwohnungen verlagern. Das in diesem Bereich vorgesehene umfangreiche Bauprogramm kann nur umgesetzt werden, wenn die Baumaßnahmen an Generalunternehmer vergeben werden. Bereits im Jahr 2012 hatte ich darauf hingewiesen, dass in Verbindung mit dem „UrsprungsHaushaltssicherungskonzept“, welches die Stadt Erftstadt aufstellen musste, beschlossen wurde, einen erheblichen Teil der Einnahmen aus der Vermietung des Wohnungsbestandes zur Sanierung des Haushalts zu verwenden. Größere Investitionen zur Verbesserungen der Wohnungen wurden seither nicht mehr getätigt. Zur Sicherung der Einnahmen aus dem Mietwohnungsbestand müssen die Objekte in einem vermietbaren Zustand gehalten werden. Aufgrund des umfangreichen Bauprogramms im Bereich der Schulen und Kindergärten ist es auch im Jahr 2018 noch nicht möglich, die dazu erforderlichen Investitionen in diesem Bereich zu realisieren. Zu den konkreten Maßnahmen wird auf die beigefügte Wirtschaftsplanung nebst Erläuterungen verwiesen. In Vertretung (Hallstein) -3-