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Beschlussvorlage (Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
24.08.17, 15:04
Aktualisiert
09.10.17, 15:40
Beschlussvorlage (Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 389/2017 Az.: Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 15.08.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Kern Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 05.09.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 10.10.2017 vorberatend Rat 17.10.2017 beschließend Betrifft: Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: a. Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat den unter b) und c) genannten Beschluss zu fassen. b. Der Rat der Stadt Erftstadt beschließt die Neufassung der „Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt“. c. Die bisherige „Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt“ vom 20.11.2001 wird aufgehoben Begründung: Die seit dem 20.11.2001 gültige Benutzungs- und Gebührenordnung für den Rettungsdienst der Stadt Erftstadt wurde am 18.09.2001 durch den Rat der Stadt Erftstadt beschlossen. Für Krankenbeförderungsfahrten und Rettungseinsätze gemäß dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer, werden von der Stadt Erftstadt Gebühren nach Maßgabe einer Satzung und des beiliegenden Gebührentarifs, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben. In dieser Gebühr werden neben den Kosten des operativen Rettungsdiensts die Leitstellenanteile des Rhein-Erft-Kreises aufgenommen. Berücksichtigung fanden auch die gestiegenen Kosten für u.a. die Bereitstellung des Notarztes, sowie die grundsätzliche Unterhaltung des Rettungsdienstes. Die nordrheinischen Krankenkassenverbände haben mit Schreiben vom 05. April 2017 das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 2 Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen erklärt. In Vertretung (Lüngen) -2-