Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
26.10.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Örtliche Rechnungsprüfung
V 365/2017
Az.: 14 PB 2016 EB 65 ö.
Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 10.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Walter
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
07.11.2017
zur Kenntnis
Rechnungsprüfungsausschuss
28.11.2017
zur Kenntnis
Rat
12.12.2017
zur Kenntnis
Betrifft:
Bemerkungen
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen
2016 - öffentlicher Teil
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu Führung des Eigenbetriebs Straßen 2016 –
öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilien jeweils § 8) sowie aufgrund der Vorschriften
der Rechnungsprüfungsordnung und der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt.
Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere:
1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle
2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich
3. Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes
4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle
Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten.
Im Ergebnis liegen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Mängel vor, die einer Entlastung der Betriebsleitung entgegenstehen würden. Für die Entlastung ist weiterhin erforderlich,
dass seitens des Wirtschaftsprüfers für den bilanziellen Abschluss 2016 ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt wird; dieser war bei Fertigstellung des Prüfberichtes avisiert, lag
aber noch nicht in Schriftform vor.
(Walter)
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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