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Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2016 - öffentlicher Teil)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
57 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
26.10.17, 15:01
Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2016 - öffentlicher Teil) Beschlussvorlage (RPA) (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2016 - öffentlicher Teil)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Örtliche Rechnungsprüfung V 365/2017 Az.: 14 PB 2016 EB 65 ö. Amt: - 14 BeschlAusf.: - 14 Datum: 10.10.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Walter Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 07.11.2017 zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 28.11.2017 zur Kenntnis Rat 12.12.2017 zur Kenntnis Betrifft: Bemerkungen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Führung des Eigenbetriebs Straßen 2016 - öffentlicher Teil Beschlussentwurf: Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zu Führung des Eigenbetriebs Straßen 2016 – öffentlicher Teil – wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gemäß der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe (Stadtwerke § 10, Eigenbetrieb Straßen sowie Eigenbetrieb Immobilien jeweils § 8) sowie aufgrund der Vorschriften der Rechnungsprüfungsordnung und der Gemeindeordnung NRW unterliegen die Betriebe unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt. Die Prüftätigkeiten umfassen insbesondere: 1. Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visa-Kontrolle 2. Vergaben im VOL-/VOB-Bereich 3. Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebes 4. Wechselnde Prüfthemen / Einzelfälle Die Erläuterungen und Feststellungen zu den einzelnen Prüfhandlungen sind gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erftstadt nichtöffentlich zu beraten. Im Ergebnis liegen seitens der örtlichen Rechnungsprüfung keine Mängel vor, die einer Entlastung der Betriebsleitung entgegenstehen würden. Für die Entlastung ist weiterhin erforderlich, dass seitens des Wirtschaftsprüfers für den bilanziellen Abschluss 2016 ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt wird; dieser war bei Fertigstellung des Prüfberichtes avisiert, lag aber noch nicht in Schriftform vor. (Walter) Leiter Rechnungsprüfungsamt -2-