Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
154 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
26.10.17, 15:01
Aktualisiert
26.10.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Rechnungsprüfungsam
Stadt Erftstadt
Prüfbericht zu den Geschäftsvorfällen des Jahres 2016 des Eigenbetriebes
"Straßen"
- öffentlicher Teil -
1.
Das Rechnungsprüfungsamt ist zur Durchführung insbesondere
nachfolgender Prüftätigkeiten verpflichtet:
•
Prüfungen gem. § 8 der Betriebssatzung, § 103 der Gemeindeordnung sowie der
Rechnungsprüfungsordnung
•
Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft; hierbei
insbesondere die Prüfung der Schlussrechnungen nach Beendigung von
Baumaßnahmen und Dienstleistungen vor Auszahlung
•
Prüfung der VOL / VOF — und VOB Vergaben im Tagesgeschäft; hierzu
gehören auch die Vergaben an Ingenieure und Architekten auf HOAI-Basis
•
Prüfung der Sonderkasse im Rahmen der vorgeschriebenen Kassenprüfungen
•
Vorgänge im Bereich Unterhaltung Straßen / Wege / Plätze
•
Sonstige Prüfungen aufgrund von politischen Beschlüssen / Prüfaufträgen oder
prüfungsrelevanten Sachverhalten
2. Zur Prüfung der Vergaben gem. § 103 Abs. 1 Pkt. 6 der Gemeindeordnung
In 2016 unterlagen Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab
2.000,00 C sowie alle Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
einschl. der Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse ab einer Wertgrenze von
10.000,00 C der Visakontrolle / Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Dies entspricht
den gesetzlichen Grundlagen und Regelungen der Rechnungsprüfung auch für die
allgemeine Verwaltung.
•
Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und der Visakontrolle erfolgten u.a. Beratungen
und ggfs. Mithilfen durch das RPA im Bereich der Auftragsvergaben (VOL / VOB /
HOAI); hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie
öffentlicher Ausschreibungen.
•
Die Vorgaben des Tariftreue- Vergabegesetzes (TVgG) werden im Hinblick auf
a) Sicherstellung des Mindestlohns
b) Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (z.B. Herstellung von Waren unter
Ausschluss von Kinderarbeit, Diskriminierung usw.)
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c) Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
seitens der Fachämter grundsätzlich beachtet bzw. seitens der Firmen bestätigt.
Dies ist auch Bestandteil jeder Vergabeprüfung; wenn nötig, werden die
Informationen nachgeliefert.
Zur Förderung des Umweltschutzes allerdings (z.B. Lebenszyklus des Artikels,
Energieeffizienz, Emissionen, usw.), müssen gem. TANG seitens des öffentlichen
Auftraggebers individuell bei jeder einzelnen Beschaffung Kriterien festgelegt
werden. Hier mangelt es weiterhin an einer praktischen Umsetzung. Theorie und
Praxis klaffen im Hinblick auf Festlegung und Bewertung solcher Kriterien - auch
aufgrund des erheblichen Arbeitsaufwandes - auseinander.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment wurden i.d.R. der Stadt
oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei wurden entweder
Preisanfragen durchgeführt oder es wurde auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen
zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen
war und ist bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen kein zeitaufwändiger
Wettbewerb möglich, um den Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw.
Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige
bzw. in der näheren Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden
kann. Für verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen wurden, wie mit den Wertgrenzen ab dem
05.04.2011 beschlossen, bis 10.000,00 C Preisanfragen bei mindestens drei Anbietern
dokumentiert. Darüber hinaus waren beschränkte Ausschreibungen durchzuführen.
Ab 75.000,00 / 150.000,00 / 200.000,00 C (je nach Gewerk) wurden
grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen oder
Dienstleistungen sich in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit wiederholen, wurde und
wird mit den Eigenbetrieben eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart,
um dauerhaft wirtschaftliche Vorgehensweise zu sichern, z.B. im Wege optionaler
Vertragsverlängerungen oder im Hinblick auf die gesetzlichen Schwellenwerte EU - weite
Ausschreibungen bei längeren Zeiträumen.
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Anmerkung RPA :
Etwaige Mängel bei der Vorgangsbearbeitung (z.B. fehlende Aufmaße, Prüfvermerke auf
Angeboten) werden im Regelfall unmittelbar mit den Verantwortlichen abgeklärt und
dann erledigt. Hierzu gehören auch Korrekturen bei den täglichen Ausschreibungen /
Vergaben (das gilt für VOL- /VOF- /VOB- Vergaben wie auch für Aufträge im Rahmen der
HOAI an Ingenieure / Architekten). Ebenso werden durch die VISA - Kontrolle vor
Zahlung der Schlussrechnungen rechtzeitig Korrekturen vorgenommen.
Durch diese bewährte Praxis im Tagesgeschäft werden irreparable Fehler im Regelfall
vermieden.
Eine Auflistung der Prüfungen aus dem laufenden Tagesgeschäft mit einzelnen
Prüffeststellungen ist Bestandteil des nichtöffentlichen Berichtes.
Insgesamt wurden
408
Vorgänge mit einem Gesamtvolumen von
22.062.726,18 C geprüft. Prüffeststellungen wurden soweit möglich jeweils vor
Auftragserteilung bzw. Zahlung der Schlussrechnung ausgeräumt.
3. Prüffeststellungen
Die einzelnen Prüffeststellungen mit etwaigen Hinweisen und Beanstandungen sind
gemäß § 3 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse
nichtöffentlich zu beraten. Auf die entsprechende Vorlage im nichtöffentlichen Teil der
Tagesordnung wird daher verwiesen.
4. Prüfergebnis für den Teilbereich „Eigenbetrieb Straßen"
Schwerwiegende Mängel oder nicht ausgeräumte Prüffeststellungen, die einer Entlastung
der Betriebsleitung entgegenstehen würden, liegen nicht vor.
Erftstadt, den 10.10.2017
Leiter Rechnungsprüfungsamt
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