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Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2017 - 25.09.2017)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
17.10.2017
Erstellt
05.10.17, 13:18
Aktualisiert
05.10.17, 13:18
Beschlussvorlage (Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2017 - 25.09.2017)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 459/2017 Az.: 20 Amt: - 20 BeschlAusf.: - - 20 - Datum: 25.09.2017 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Cöln Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 10.10.2017 zur Kenntnis 17.10.2017 zur Kenntnis Kenntnisnahme der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2017 - 25.09.2017 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die beiliegende Aufstellung der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.07.2017 – 25.09.2017 wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Gem. § 83 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 9 der Haushaltssatzung 2017 sind die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über deren Leistung der Kämmerer bzw. der Bürgermeister entscheidet, dem Rat zur Kenntnis zu geben. In Vertretung (Knips)