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Allgemeine Vorlage (Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove) Allgemeine Vorlage (Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Frau Steffens/ BE: Frau Steffens/ Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 115/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 04.09.1997 17.09.1997 25.09.1997 TOP: Festsetzung eines Straßennamens im Ortsteil Drove I. Sach- und Rechtslage: Die Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland eG errichtet in Drove, Drovestraße (Gemarkung Drove, Flur 29, Parz.-Nr. 9, 11, 12, 38) 20 Einfamilienhäuser. Das Areal, auf dem die Häuser entstehen, ist im Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Aus dem beigefügten Plan der RWZ (Anlage 2) ist die Anordnung der Häuser ersichtlich. Bei den Wegen innerhalb dieses Baugeländes handelt es sich um Privatwege. Die Häuser 9 - 13 können der Drovestraße und die Häuser 14 - 20 der Wewordenstraße zugeordnet werden. Die Häuser 1 - 8 sind weder zur Drovestraße noch zur Wewordenstraße hin orientiert, sondern befinden sich an einem Stichweg im hinteren Teil des Areals. Dieser Stichweg ist neu zu benennen. Da sich im angrenzenden Gelände zwei Weiher befinden, allerdings ohne Wasser, schlägt die Verwaltung in Absprache mit Bürgermeister Zens vor, diesem Stichweg die Bezeichnung „Am Drover Weiher“ zu geben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: in 1997 keine III. Beschlußvorschlag Verwaltung: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen: „Für den Stichweg auf dem Baugelände der Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland eG in Drove wird die Bezeichnung „Am Drover Weiher“ festgesetzt.“ III. Beschlußvorschlag Bau- und Planungsausschusses: Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen: „Für den Stichweg auf dem Baugelände der Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland eG in Drove wird die Bezeichnung "An den Weihern" festgesetzt.“ III. Beschlußvorschlag: „Für den Stichweg auf dem Baugelände der Raiffeisen-Waren-Zentrale Rheinland eG in Drove wird die Bezeichnung "An den Weihern" festgesetzt.“ Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: 2 Nein: Enthaltungen: