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Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, Teilbereich "Apollinarisstraße"; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, Teilbereich "Apollinarisstraße";
hier:	Satzungsbeschluss)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00/ O 4, 1. Änd. Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 123/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, „Teilbereich Apollinarisstraße“; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 16. 12. 1999 die 1. Änderung -vereinfachte Änderung - des o. a. Bebauungsplanes gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschließen. Ich verweise hierzu auf den Inhalt der Sitzungsvorlage Nr. 122/99 vom 28. 10. 1999. Da von der Planänderung weder öffentliche noch private Belange berührt sind, schlage ich Ihnen zur Vermeidung zeitlicher Verzögerungen vor, in der gleichen Sitzung bereits den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Antragsteller haben sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des B-Planes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlussvorschlag: "Die 1. Änderung - vereinfachte Änderung - des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. O 4, Ortsteil Obermaubach, "Teilbereich Apollinarisstraße", wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: