Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-E 9
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 23. April 2008
Vorlagen-Nr.:
25/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
13.03.2003
25.03.2003
03.04.2003
TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9,
Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Auf den Brechen;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Mit beigefügtem Schriftsatz vom 10. März 2003 beantragt Herr Dipl.-Ing. Küntzler im Auftrag von
Frau Ulla Wiesbrock-Schmidt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9 im
Bereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 16, Parzelle Nr. 200. Es ist beabsichtigt, die
auf dem Grundstück befindliche Kinderarztpraxis durch einen Anbau von ca. 6 x 10 m zu
erweitern. Der Standort des geplanten Anbaus ist in der beiliegenden Lageplanablichtung
gekennzeichnet.
Der geplante Anbau wird die hintere Baugrenze um ca. 1 m überschreiten. Das Bauordnungsamt
des Kreises Düren ist nicht bereit, dies im Wege einer Befreiung nach § 31 BauGB zu
genehmigen, sodass nunmehr ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt wird.
Seitens der Verwaltung bestehen hiergegen städtebaulich keine Bedenken. Von der
beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. Private Belange
angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt. Unabhängig davon haben
die beiden unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis zur
Bebauungsplanänderung bereits erteilt.
Das B-Plan-Verfahren kann aus den vorstehend genannten Gründen als vereinfachtes
Änderungsverfahren durchgeführt werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 10. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Auf dem Brechen“, wird gemäß
§ 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.A.
- Schmühl -Anlage-
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________