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Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Auf den Brechen; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich "Auf den Brechen;
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00-E 9 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 23. April 2008 Vorlagen-Nr.: 25/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 13.03.2003 25.03.2003 03.04.2003 TOP: 10. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Auf den Brechen; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Mit beigefügtem Schriftsatz vom 10. März 2003 beantragt Herr Dipl.-Ing. Küntzler im Auftrag von Frau Ulla Wiesbrock-Schmidt die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9 im Bereich des Grundstückes Gemarkung Kreuzau, Flur 16, Parzelle Nr. 200. Es ist beabsichtigt, die auf dem Grundstück befindliche Kinderarztpraxis durch einen Anbau von ca. 6 x 10 m zu erweitern. Der Standort des geplanten Anbaus ist in der beiliegenden Lageplanablichtung gekennzeichnet. Der geplante Anbau wird die hintere Baugrenze um ca. 1 m überschreiten. Das Bauordnungsamt des Kreises Düren ist nicht bereit, dies im Wege einer Befreiung nach § 31 BauGB zu genehmigen, sodass nunmehr ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt wird. Seitens der Verwaltung bestehen hiergegen städtebaulich keine Bedenken. Von der beabsichtigten Planänderung sind Träger öffentlicher Belange nicht berührt. Private Belange angrenzender Grundstückseigentümer werden ebenfalls nicht berührt. Unabhängig davon haben die beiden unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer ihr schriftliches Einverständnis zur Bebauungsplanänderung bereits erteilt. Das B-Plan-Verfahren kann aus den vorstehend genannten Gründen als vereinfachtes Änderungsverfahren durchgeführt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 10. Änderung -vereinfachte Änderung- des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, Teilbereich „Auf dem Brechen“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister i.A. - Schmühl -Anlage- IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________