Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 25.02.2003
Vorlagen-Nr.: 125/2002
1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
11.03.2003
25.03.2003
03.04.2003
TOP: Beratung über eine Bürgeranregung des Arbeitskreises "Das bessere Müllkonzept"
I. Sach- und Rechtslage:
Dem Umweltausschuss war mit Vorlage Nr.125/2002 in seiner Sitzung am 14.01.2003 eine
Anregung des Arbeitskreises „Das bessere Müllkonzept“ vorgelegt worden, durch welche
vorgeschlagen wurde, bei einem Neuabschluss der Abstimmungsvereinbarungen mit dem Dualen
System Deutschland (DSD) Öffnungsklauseln zu vereinbaren, die es den Gemeinden zukünftig
erlauben würden, Recyclinghöfe zu betreiben. Diese Klausel müsste nach dem Wortlaut der
Anregung sicherstellen, dass das DSD verpflichtet wird, diese Dienstleistung der Gemeinde in
üblicher Weise zu vergüten und darüber hinaus für eine sortenreine Erfassung eine erhöhte
Vergütung der Sortierleistung zu erbringen.
Weiterhin war in der Anregung mitgeteilt worden, dass der Kreis Düren gebeten wurde, eine
Verankerung von Recyclinghöfen im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises sicherzustellen.
Da während der Beratungen zur Vorlage Nr. 125/2002 deutlich wurde, dass Informationsbedarf zu
den vertraglichen Regelungen der Gemeinde Kreuzau mit dem Dualen System besteht, wurde die
Bürgeranregung lediglich zur Kenntnis genommen und die Beschlussfassung zurückgestellt.
Zu den vertraglichen Regelungen der Gemeinde Kreuzau mit dem Dualen System wird auf die der
Einladung beiliegende Sitzungsvorlage Nr. 15/2003 verwiesen.
Zwischenzeitlich hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 04.02.2003 in dieser Angelegenheit
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Kreisausschuss hat sich mit der Bürgeranregung zur „Verankerung von Recyclinghöfen im
Abfallwirtschaftskonzept“ befasst.
Eine Aufnahme von Recyclinghöfen in das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises wird abgelehnt,
weil der Kreis Düren in seinem Abfallwirtschaftskonzept keine Sammelsysteme gegenüber den
Städten und Gemeinden vorgeben kann. Die Einrichtung von Recyclinghöfen wird bei der
Fortschreibung des AWK als Anregung für die Gemeinden aufgenommen.
Die Bürgeranregung und der Text der Vorlage wird den Städten und Gemeinden zu
Kenntnisnahme gegeben.“
-2-
Eine Kopie der Vorlage für den Kreisausschuss sowie der Benachrichtigung des Arbeitskreises
„Das bessere Müllkonzept“ über den gefassten Beschluss des Kreisausschusses durch den
Landrat des Kreises Düren ist der Sitzungsvorlage als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Da in der Sitzung des Umweltausschusses am 14.01.2003 keine Beschlussfassung erfolgt ist und
sich die Mitglieder darauf einigten, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut zu
beraten, wird die Vorlage wiederum zur Beratung vorgelegt.
Bei der Bürgeranregung handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 24 GO bzw. § 8 der
Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau.
Nach diesen Bestimmungen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen
mit Anregungen oder Beschwerden, die die Angelegenheiten der Gemeinde Kreuzau betreffen, an
den Rat zu wenden.
Die durch den Arbeitskreis „Das bessere Müllkonzept“ vorgeschlagene Vereinbarung einer
Öffnungsklausel wäre jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Errichtung eines Recyclinghofes
tatsächlich vorgesehen wäre.
Die Errichtung eines derartigen Recyclinghofes würde zunächst voraussetzen, dass die Gemeinde
über ein geeignetes Grundstück verfügt oder ein solches erwirbt, welches nach den gesetzlichen
Vorgaben (Baurecht, Umweltrecht etc.) hergerichtet und unterhalten werden müsste; bei der
Standortwahl müssten insbesondere mögliche Emissionen und Immissionen berücksichtigt
werden.
Als weiterer Punkt wäre die Personalfrage zu klären; mit dem bisherigen Personalbestand der
Gemeinde Kreuzau wäre der Betrieb eines Recyclinghofes sicherlich nicht zu gewährleisten, so
dass Neueinstellungen erforderlich werden könnten.
Weiterhin müssten an einer derartigen Annahmestelle weitere Wertstoffe und Abfälle
angenommen werden, deren Entsorgung durch die Gemeinde zu finanzieren wäre.
Es ist somit für den Betrieb eines Recyclinghofes mit einem erheblichen Kostenaufwand zu
rechnen, der eine Mehrbelastung des Bürgers bedeuten würde und der bei der derzeitigen
Entwicklung der Entsorgungsgebühren nicht vertretbar ist, zumal bereits ein funktionierendes
Holsystem existiert, welches die größtmögliche Bequemlichkeit für den Bürger darstellt.
Da das Duale System die Bereitschaft signalisiert hat, den Abfuhrrhythmus möglicherweise zu
verkürzen, würde dies zu einer weiteren Verbesserung des bisher bestehenden
Entsorgungsangebotes führen.
Aus diesem Grunde lehnt die Verwaltung die Errichtung eines Recyclinghofes generell ab.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
-3III. Beschlussvorschlag:
„Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen.
Von der Vereinbarung von Öffnungsklauseln mit dem Dualen System kann abgesehen
werden, da ein funktionierendes Holsystem existiert, so dass die Errichtung eines
Recyclinghofes nicht erforderlich ist.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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