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Allgemeine Vorlage (Beratung über eine Bürgeranregung des Arbeitskreises "Das bessere Müllkonzept")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 25.02.2003 Vorlagen-Nr.: 125/2002 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 11.03.2003 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Beratung über eine Bürgeranregung des Arbeitskreises "Das bessere Müllkonzept" I. Sach- und Rechtslage: Dem Umweltausschuss war mit Vorlage Nr.125/2002 in seiner Sitzung am 14.01.2003 eine Anregung des Arbeitskreises „Das bessere Müllkonzept“ vorgelegt worden, durch welche vorgeschlagen wurde, bei einem Neuabschluss der Abstimmungsvereinbarungen mit dem Dualen System Deutschland (DSD) Öffnungsklauseln zu vereinbaren, die es den Gemeinden zukünftig erlauben würden, Recyclinghöfe zu betreiben. Diese Klausel müsste nach dem Wortlaut der Anregung sicherstellen, dass das DSD verpflichtet wird, diese Dienstleistung der Gemeinde in üblicher Weise zu vergüten und darüber hinaus für eine sortenreine Erfassung eine erhöhte Vergütung der Sortierleistung zu erbringen. Weiterhin war in der Anregung mitgeteilt worden, dass der Kreis Düren gebeten wurde, eine Verankerung von Recyclinghöfen im Abfallwirtschaftskonzept des Kreises sicherzustellen. Da während der Beratungen zur Vorlage Nr. 125/2002 deutlich wurde, dass Informationsbedarf zu den vertraglichen Regelungen der Gemeinde Kreuzau mit dem Dualen System besteht, wurde die Bürgeranregung lediglich zur Kenntnis genommen und die Beschlussfassung zurückgestellt. Zu den vertraglichen Regelungen der Gemeinde Kreuzau mit dem Dualen System wird auf die der Einladung beiliegende Sitzungsvorlage Nr. 15/2003 verwiesen. Zwischenzeitlich hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 04.02.2003 in dieser Angelegenheit folgenden Beschluss gefasst: „Der Kreisausschuss hat sich mit der Bürgeranregung zur „Verankerung von Recyclinghöfen im Abfallwirtschaftskonzept“ befasst. Eine Aufnahme von Recyclinghöfen in das Abfallwirtschaftskonzept des Kreises wird abgelehnt, weil der Kreis Düren in seinem Abfallwirtschaftskonzept keine Sammelsysteme gegenüber den Städten und Gemeinden vorgeben kann. Die Einrichtung von Recyclinghöfen wird bei der Fortschreibung des AWK als Anregung für die Gemeinden aufgenommen. Die Bürgeranregung und der Text der Vorlage wird den Städten und Gemeinden zu Kenntnisnahme gegeben.“ -2- Eine Kopie der Vorlage für den Kreisausschuss sowie der Benachrichtigung des Arbeitskreises „Das bessere Müllkonzept“ über den gefassten Beschluss des Kreisausschusses durch den Landrat des Kreises Düren ist der Sitzungsvorlage als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Da in der Sitzung des Umweltausschusses am 14.01.2003 keine Beschlussfassung erfolgt ist und sich die Mitglieder darauf einigten, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut zu beraten, wird die Vorlage wiederum zur Beratung vorgelegt. Bei der Bürgeranregung handelt es sich um eine Anregung im Sinne des § 24 GO bzw. § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Kreuzau. Nach diesen Bestimmungen hat jeder das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden, die die Angelegenheiten der Gemeinde Kreuzau betreffen, an den Rat zu wenden. Die durch den Arbeitskreis „Das bessere Müllkonzept“ vorgeschlagene Vereinbarung einer Öffnungsklausel wäre jedoch nur dann sinnvoll, wenn die Errichtung eines Recyclinghofes tatsächlich vorgesehen wäre. Die Errichtung eines derartigen Recyclinghofes würde zunächst voraussetzen, dass die Gemeinde über ein geeignetes Grundstück verfügt oder ein solches erwirbt, welches nach den gesetzlichen Vorgaben (Baurecht, Umweltrecht etc.) hergerichtet und unterhalten werden müsste; bei der Standortwahl müssten insbesondere mögliche Emissionen und Immissionen berücksichtigt werden. Als weiterer Punkt wäre die Personalfrage zu klären; mit dem bisherigen Personalbestand der Gemeinde Kreuzau wäre der Betrieb eines Recyclinghofes sicherlich nicht zu gewährleisten, so dass Neueinstellungen erforderlich werden könnten. Weiterhin müssten an einer derartigen Annahmestelle weitere Wertstoffe und Abfälle angenommen werden, deren Entsorgung durch die Gemeinde zu finanzieren wäre. Es ist somit für den Betrieb eines Recyclinghofes mit einem erheblichen Kostenaufwand zu rechnen, der eine Mehrbelastung des Bürgers bedeuten würde und der bei der derzeitigen Entwicklung der Entsorgungsgebühren nicht vertretbar ist, zumal bereits ein funktionierendes Holsystem existiert, welches die größtmögliche Bequemlichkeit für den Bürger darstellt. Da das Duale System die Bereitschaft signalisiert hat, den Abfuhrrhythmus möglicherweise zu verkürzen, würde dies zu einer weiteren Verbesserung des bisher bestehenden Entsorgungsangebotes führen. Aus diesem Grunde lehnt die Verwaltung die Errichtung eines Recyclinghofes generell ab. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. -3III. Beschlussvorschlag: „Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Von der Vereinbarung von Öffnungsklauseln mit dem Dualen System kann abgesehen werden, da ein funktionierendes Holsystem existiert, so dass die Errichtung eines Recyclinghofes nicht erforderlich ist.“ Der Bürgermeister I.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________