Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
119/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.11.1999
07.12.1999
16.12.1999
TOP: Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP TA
AC);
hier:
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Bezirksregierung Köln hat bereits im Jahre 1996 das Verfahren zur generellen Überarbeitung
sämtlicher Gebietsentwicklungspläne für den Regierungsbezirk Köln eingeleitet.
Das Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau wird vom GEP, Teilabschnitt Region Aachen, erfasst.
Aufgrund des Beschlusses des Bezirksplanungsrates vom 27. 08. 1999 wurde nunmehr das formelle
Erarbeitungsverfahren eingeleitet. Mit Verfügung vom 03. 09. 1999 hat die Bezirksregierung Köln die
Entwurfsunterlagen übersandt und gleichzeitig darum gebeten, Bedenken und Anregungen schriftlich, spätestens bis
zum 31. März 2.000, mitzuteilen.
Vorgebrachte Bedenken und Anregungen werden anschließend mit den Beteiligten erörtert.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in diesem Zusammenhang in seiner Sitzung am 18. 03. 1997 folgenden Beschluss
gefasst:
Im Rahmen der Neuaufstellung des GEP für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, beantragt die Gemeinde
Kreuzau folgende Darstellungen:
„1.)
Der ASB Kreuzau/Winden ist unverändert zu übernehmen.
2.)
Der ASB/GIB Stockheim ist zu übernehmen und um eine zusätzliche GIB-Fläche in Verlängerung des jetzigen
Gewerbegebietes zu erweitern.
3.)
Der Ortsteil Drove ist als ASB neu darzustellen, und zwar einschließlich der Erweiterungswünsche gemäß den
Lageplänen 1, 2 und 3.“
(Hinweis:
Die vorerwähnten Lagepläne sind als Anlage nochmals beigefügt.)
Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses wurden in den letzten Monaten mehrere
Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde geführt.
Nach Durchsicht des vorliegenden Entwurfes ist zu den Wünschen der Gemeinde Kreuzau Folgendes festzustellen:
1.)
Der ASB Kreuzau/Winden wird unverändert übernommen.
2.)
Der ASB/GIB Stockheim wird unverändert übernommen; eine zusätzliche GIB-Fläche in Verlängerung des
jetzigen Gewerbegebietes wird jedoch nicht ausgewiesen.
Da die neue Fläche nur 4 ha gross ist, liegt sie unterhalb der Darstellungsgrenze (10 ha).
Die beabsichtigte Erweiterung des Gewerbegebietes ist auch ohne Darstellung im GEP
unproblematisch möglich, zumal die Bezirksregierung Köln bereits mit Verfügung vom 28.
09. 1998 bestätigt hat, dass die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes den Zielen der
2
Raumordnung
angepasst
ist.
(Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das
laufende Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes.)
Ich halte es von daher nicht erforderlich, Bedenken vorzutragen.
3.)
Der Ortsteil Drove wird als neuer ASB dargestellt.
Hiervon ausgenommen ist jedoch die Fläche gemäß Lageplan 1 sowie kleinere Teilflächen
gemäß Lageplan 3.
Aufgrund dieser Einschränkungen stellt sich die Frage, ob gegen die vorgesehene
reduzierte Ausweisung Bedenken erhoben werden sollten. Gestatten Sie mir hierzu
folgende Ausführungen:
Bei der Beschlussfassung wurde bewusst „aus dem Vollen geschöpft“, um gegebenenfalls
in den Erörterungsgesprächen Verhandlungsmasse zu haben. Die Fläche gemäß Lageplan
1 soll ohnehin zukünftig keiner Bebauung zugeführt werden, vielmehr ist hier an die
Errichtung von Sportanlagen gedacht. Die Anlegung von Sportflächen außerhalb
ausgewiesener ASB ist jedoch durchaus möglich (Beispiel: neue Sportplatzfläche im
Ortsteil Kreuzau östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“.)
Vor diesem Hintergrund sollten hier keine Bedenken geltend gemacht werden.
Unverständlich ist allerdings die Reduzierung der Fläche gemäß Lageplan 3 am Ende der
Ortslage Drove in der Straße „In der Britz“. Nach der derzeitigen Abgrenzung werden
Flächen ausgeklammert, obwohl sie von rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. von
rechtskräftigen Innenbereichssatzungen erfasst werden. Aus diesem Grunde schlage ich
Ihnen hier vor, im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme Bedenken zu erheben.
Gegen die sonstigen Darstellungen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau bestehen aus der
Sicht der Verwaltung keine Bedenken.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf
des GEP Bedenken gegen die reduzierte Ausweisung des ASB Drove (Teilbereich
Ortsausgang „In der Britz“ ) zu erheben bzw. die Einbeziehung dieser Flächen zu fordern.“
(Hinweis: Mit Schreiben vom 20. 10. 1999 wurden Ihnen bereits Beratungsunterlagen übersandt.)
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: