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Allgemeine Vorlage (Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP TA AC); hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau )

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP TA AC);

hier:	Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau

) Allgemeine Vorlage (Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP TA AC);

hier:	Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 119/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.11.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP TA AC); hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Bezirksregierung Köln hat bereits im Jahre 1996 das Verfahren zur generellen Überarbeitung sämtlicher Gebietsentwicklungspläne für den Regierungsbezirk Köln eingeleitet. Das Hoheitsgebiet der Gemeinde Kreuzau wird vom GEP, Teilabschnitt Region Aachen, erfasst. Aufgrund des Beschlusses des Bezirksplanungsrates vom 27. 08. 1999 wurde nunmehr das formelle Erarbeitungsverfahren eingeleitet. Mit Verfügung vom 03. 09. 1999 hat die Bezirksregierung Köln die Entwurfsunterlagen übersandt und gleichzeitig darum gebeten, Bedenken und Anregungen schriftlich, spätestens bis zum 31. März 2.000, mitzuteilen. Vorgebrachte Bedenken und Anregungen werden anschließend mit den Beteiligten erörtert. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in diesem Zusammenhang in seiner Sitzung am 18. 03. 1997 folgenden Beschluss gefasst: Im Rahmen der Neuaufstellung des GEP für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen, beantragt die Gemeinde Kreuzau folgende Darstellungen: „1.) Der ASB Kreuzau/Winden ist unverändert zu übernehmen. 2.) Der ASB/GIB Stockheim ist zu übernehmen und um eine zusätzliche GIB-Fläche in Verlängerung des jetzigen Gewerbegebietes zu erweitern. 3.) Der Ortsteil Drove ist als ASB neu darzustellen, und zwar einschließlich der Erweiterungswünsche gemäß den Lageplänen 1, 2 und 3.“ (Hinweis: Die vorerwähnten Lagepläne sind als Anlage nochmals beigefügt.) Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses wurden in den letzten Monaten mehrere Gespräche mit der Bezirksplanungsbehörde geführt. Nach Durchsicht des vorliegenden Entwurfes ist zu den Wünschen der Gemeinde Kreuzau Folgendes festzustellen: 1.) Der ASB Kreuzau/Winden wird unverändert übernommen. 2.) Der ASB/GIB Stockheim wird unverändert übernommen; eine zusätzliche GIB-Fläche in Verlängerung des jetzigen Gewerbegebietes wird jedoch nicht ausgewiesen. Da die neue Fläche nur 4 ha gross ist, liegt sie unterhalb der Darstellungsgrenze (10 ha). Die beabsichtigte Erweiterung des Gewerbegebietes ist auch ohne Darstellung im GEP unproblematisch möglich, zumal die Bezirksregierung Köln bereits mit Verfügung vom 28. 09. 1998 bestätigt hat, dass die geplante Erweiterung des Gewerbegebietes den Zielen der 2 Raumordnung angepasst ist. (Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das laufende Verfahren zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes.) Ich halte es von daher nicht erforderlich, Bedenken vorzutragen. 3.) Der Ortsteil Drove wird als neuer ASB dargestellt. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Fläche gemäß Lageplan 1 sowie kleinere Teilflächen gemäß Lageplan 3. Aufgrund dieser Einschränkungen stellt sich die Frage, ob gegen die vorgesehene reduzierte Ausweisung Bedenken erhoben werden sollten. Gestatten Sie mir hierzu folgende Ausführungen: Bei der Beschlussfassung wurde bewusst „aus dem Vollen geschöpft“, um gegebenenfalls in den Erörterungsgesprächen Verhandlungsmasse zu haben. Die Fläche gemäß Lageplan 1 soll ohnehin zukünftig keiner Bebauung zugeführt werden, vielmehr ist hier an die Errichtung von Sportanlagen gedacht. Die Anlegung von Sportflächen außerhalb ausgewiesener ASB ist jedoch durchaus möglich (Beispiel: neue Sportplatzfläche im Ortsteil Kreuzau östlich der „Pfarrer-Emunds-Straße“.) Vor diesem Hintergrund sollten hier keine Bedenken geltend gemacht werden. Unverständlich ist allerdings die Reduzierung der Fläche gemäß Lageplan 3 am Ende der Ortslage Drove in der Straße „In der Britz“. Nach der derzeitigen Abgrenzung werden Flächen ausgeklammert, obwohl sie von rechtskräftigen Bebauungsplänen bzw. von rechtskräftigen Innenbereichssatzungen erfasst werden. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen hier vor, im Rahmen der Abgabe der Stellungnahme Bedenken zu erheben. Gegen die sonstigen Darstellungen innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau bestehen aus der Sicht der Verwaltung keine Bedenken. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Stellungnahme zum vorliegenden Entwurf des GEP Bedenken gegen die reduzierte Ausweisung des ASB Drove (Teilbereich Ortsausgang „In der Britz“ ) zu erheben bzw. die Einbeziehung dieser Flächen zu fordern.“ (Hinweis: Mit Schreiben vom 20. 10. 1999 wurden Ihnen bereits Beratungsunterlagen übersandt.) Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: