Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 24.02.2003
Vorlagen-Nr.:
18/2003
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.03.2003
25.03.2003
03.04.2003
TOP: Finanzierung der offenen mobilen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Seit dem 01.01.2002 wird die bei der Gemeinde Kreuzau eingerichtete Stelle einer Fachkraft für
die offene Jugendarbeit zu 100% durch den Kreis Düren bezuschusst. Hierzu besteht eine
„Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der Offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“, die
bereits im Juli 2001 mit dem Landrat des Kreises Düren abgeschlossen worden ist (s. Anlage 1).
Diese Vereinbarung ist zum 01.01.2001 in Kraft getreten und zunächst für eine Laufzeit von 5
Jahren abgeschlossen. In der Vereinbarung ist als Beginn zwar der 01.12.2001 angegeben,
jedoch konnte zu diesem Datum die Fachkraft noch nicht eingestellt werden. Das spätere Datum
war mit dem Kreisjugendamt abgestimmt.
Mit Schreiben vom 24.10.2002 (s. Anlage 2) hat das Kreisjugendamt mitgeteilt, es sei „davon
auszugehen, dass die entsprechenden Landesmittel ab dem Jahr 2003 gekürzt werden. Das
bedeutet, dass die verminderten Landesmittel entsprechend der Vereinbarung durch Kreismittel
ausgeglichen werden müssten.“ Verbunden mit dieser Darstellung war die dringende Bitte zu
prüfen, ob seitens der Träger 7% des zu leistenden Kreiszuschusses zusätzlich zum Trägeranteil
übernommen werden könnten. Bei Bruttopersonalkosten in Höhe von derzeit 45.690,65 € jährlich
würde dies einen zusätzlichen Betrag von 3.198,35 € ausmachen. Die Trägerschaft konnte aber
durch die Gemeinde Kreuzau nur übernommen werden, da der Kreis Düren als Kommunalaufsicht
der Veranschlagung von zusätzlichen freiwilligen Mitteln für Sachkosten in Höhe von 2.556,46 € (=
5.000,00 DM) zugestimmt hat, ohne dass dieser Betrag auf die Höchstgrenze der freiwilligen
Ausgaben angerechnet werden muss. Aus haushaltsrechtlicher Sicht können zusätzliche freiwillige
Personalausgaben nicht veranschlagt werden.
Am 18.11.2002 hat daraufhin beim Kreis Düren ein gemeinsames Gespräch der Träger Offener
Jugendarbeit mit dem Landrat stattgefunden. Hierbei sollten die Irritationen, die durch das
Schreiben vom 24.10.2002 entstanden waren, ausgeräumt werden. Bei diesem Termin hat der
Landrat versichert, dass keine bestehenden Verträge gekündigt werden sollen. Vielmehr sei es die
Absicht des Kreises Düren, schon frühzeitig über Einsparmöglichkeiten zu diskutieren, ohne aber
die Substanz in der Jugendarbeit zu verschlechtern.
Auf Einladung der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses beim Kreis Düren, Frau Helga
Conzen, fand am 16.01.2003 nochmals ein Gespräch mit Trägern offener Jugendarbeit statt. Auch
hier sollten Gedanken gesammelt werden, wie es seitens des Kreises Düren möglich sei,
langfristig Kosten zu senken, ohne die erreichte Qualität der Jugendarbeit zu verschlechtern. Frau
Conzen bestätigte nochmals, dass es nicht beabsichtigt sei, bestehende Vereinbarungen vor
Ablauf der Befristung von 5 Jahren zu kündigen. Es soll aber intensiv überlegt werden, wie bei
weiteren Vertragsabschlüssen (z. B. nach Ablauf der jetzt gültigen Verträge) verfahren werden
-2kann. Bei diesem Gespräch machten alle Vertreter/-innen klar, dass Kürzungen bei den laufenden
Vereinbarungen nicht hingenommen werden können, da man an bestehende Arbeitsverträge
gebunden ist. Die Niederschrift dieser Gesprächsrunde ist als Anlage 3 beigefügt. Frau Conzen
bat zum Abschluss, in den jeweiligen örtlichen Gremien über weitere Möglichkeiten zu beraten.
Wie bereits oben ausgeführt, läuft die Vereinbarung mit dem Kreis Düren vom 01.01.2002 bis zum
31.12.2007. Auf dieser Basis wurde ebenfalls der Arbeitsvertrag mit Frau Palm abgeschlossen.
Zusätzliche Mittel für Personalkosten können aufgrund der schlechten Haushaltssituation nicht
bereit gestellt werden. Ob sich diese Situation bis zum Ende der Vertragslaufzeit ändert, ist jetzt
noch nicht abzusehen. Eine nennenswerte Verbesserung ist aber nicht zu erwarten. Auf Nachfrage
haben die beteiligten Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim bestätigt, dass auch aus
dortiger Sicht keine weiteren Beiträge geleistet werden können.
Seitens der Verwaltung wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, die laufenden Personalkosten vor
Ablauf der Vereinbarung mit dem Kreis Düren zu senken. Ob eine Senkung der Kosten für den
Kreis Düren ab dem 01.01.2008 durch Beteiligung an den Personalkosten möglich sein wird, kann
noch nicht eingeschätzt werden. Aus heutiger Sicht wäre allerdings dahin gehend zu urteilen, dass
dies nicht der Fall sein wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich derzeit keine, da noch keine Kürzung des
Zuschusses erfolgen soll.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landrat des Kreises Düren gegenüber nochmals deutlich zu
machen, dass eine Eigenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau an den Personalkosten der Fachkraft
für die offene Jugendarbeit aufgrund der schlechten Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht
möglich sein wird.“
Der Bürgermeister
I. V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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