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Allgemeine Vorlage (Finanzierung der offenen mobilen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.02.2003 Vorlagen-Nr.: 18/2003 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss Hauptausschuss Rat 19.03.2003 25.03.2003 03.04.2003 TOP: Finanzierung der offenen mobilen Jugendarbeit in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Seit dem 01.01.2002 wird die bei der Gemeinde Kreuzau eingerichtete Stelle einer Fachkraft für die offene Jugendarbeit zu 100% durch den Kreis Düren bezuschusst. Hierzu besteht eine „Vereinbarung über Gegenstand und Förderung der Offenen Jugendarbeit im Kreis Düren“, die bereits im Juli 2001 mit dem Landrat des Kreises Düren abgeschlossen worden ist (s. Anlage 1). Diese Vereinbarung ist zum 01.01.2001 in Kraft getreten und zunächst für eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. In der Vereinbarung ist als Beginn zwar der 01.12.2001 angegeben, jedoch konnte zu diesem Datum die Fachkraft noch nicht eingestellt werden. Das spätere Datum war mit dem Kreisjugendamt abgestimmt. Mit Schreiben vom 24.10.2002 (s. Anlage 2) hat das Kreisjugendamt mitgeteilt, es sei „davon auszugehen, dass die entsprechenden Landesmittel ab dem Jahr 2003 gekürzt werden. Das bedeutet, dass die verminderten Landesmittel entsprechend der Vereinbarung durch Kreismittel ausgeglichen werden müssten.“ Verbunden mit dieser Darstellung war die dringende Bitte zu prüfen, ob seitens der Träger 7% des zu leistenden Kreiszuschusses zusätzlich zum Trägeranteil übernommen werden könnten. Bei Bruttopersonalkosten in Höhe von derzeit 45.690,65 € jährlich würde dies einen zusätzlichen Betrag von 3.198,35 € ausmachen. Die Trägerschaft konnte aber durch die Gemeinde Kreuzau nur übernommen werden, da der Kreis Düren als Kommunalaufsicht der Veranschlagung von zusätzlichen freiwilligen Mitteln für Sachkosten in Höhe von 2.556,46 € (= 5.000,00 DM) zugestimmt hat, ohne dass dieser Betrag auf die Höchstgrenze der freiwilligen Ausgaben angerechnet werden muss. Aus haushaltsrechtlicher Sicht können zusätzliche freiwillige Personalausgaben nicht veranschlagt werden. Am 18.11.2002 hat daraufhin beim Kreis Düren ein gemeinsames Gespräch der Träger Offener Jugendarbeit mit dem Landrat stattgefunden. Hierbei sollten die Irritationen, die durch das Schreiben vom 24.10.2002 entstanden waren, ausgeräumt werden. Bei diesem Termin hat der Landrat versichert, dass keine bestehenden Verträge gekündigt werden sollen. Vielmehr sei es die Absicht des Kreises Düren, schon frühzeitig über Einsparmöglichkeiten zu diskutieren, ohne aber die Substanz in der Jugendarbeit zu verschlechtern. Auf Einladung der Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses beim Kreis Düren, Frau Helga Conzen, fand am 16.01.2003 nochmals ein Gespräch mit Trägern offener Jugendarbeit statt. Auch hier sollten Gedanken gesammelt werden, wie es seitens des Kreises Düren möglich sei, langfristig Kosten zu senken, ohne die erreichte Qualität der Jugendarbeit zu verschlechtern. Frau Conzen bestätigte nochmals, dass es nicht beabsichtigt sei, bestehende Vereinbarungen vor Ablauf der Befristung von 5 Jahren zu kündigen. Es soll aber intensiv überlegt werden, wie bei weiteren Vertragsabschlüssen (z. B. nach Ablauf der jetzt gültigen Verträge) verfahren werden -2kann. Bei diesem Gespräch machten alle Vertreter/-innen klar, dass Kürzungen bei den laufenden Vereinbarungen nicht hingenommen werden können, da man an bestehende Arbeitsverträge gebunden ist. Die Niederschrift dieser Gesprächsrunde ist als Anlage 3 beigefügt. Frau Conzen bat zum Abschluss, in den jeweiligen örtlichen Gremien über weitere Möglichkeiten zu beraten. Wie bereits oben ausgeführt, läuft die Vereinbarung mit dem Kreis Düren vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2007. Auf dieser Basis wurde ebenfalls der Arbeitsvertrag mit Frau Palm abgeschlossen. Zusätzliche Mittel für Personalkosten können aufgrund der schlechten Haushaltssituation nicht bereit gestellt werden. Ob sich diese Situation bis zum Ende der Vertragslaufzeit ändert, ist jetzt noch nicht abzusehen. Eine nennenswerte Verbesserung ist aber nicht zu erwarten. Auf Nachfrage haben die beteiligten Pfarrgemeinden Drove, Kreuzau und Stockheim bestätigt, dass auch aus dortiger Sicht keine weiteren Beiträge geleistet werden können. Seitens der Verwaltung wird derzeit keine Möglichkeit gesehen, die laufenden Personalkosten vor Ablauf der Vereinbarung mit dem Kreis Düren zu senken. Ob eine Senkung der Kosten für den Kreis Düren ab dem 01.01.2008 durch Beteiligung an den Personalkosten möglich sein wird, kann noch nicht eingeschätzt werden. Aus heutiger Sicht wäre allerdings dahin gehend zu urteilen, dass dies nicht der Fall sein wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich derzeit keine, da noch keine Kürzung des Zuschusses erfolgen soll. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landrat des Kreises Düren gegenüber nochmals deutlich zu machen, dass eine Eigenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau an den Personalkosten der Fachkraft für die offene Jugendarbeit aufgrund der schlechten Haushaltslage in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird.“ Der Bürgermeister I. V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________