Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
105 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 538/2017
Az.: 61.20-20 / 16. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.10.2017
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
15.11.2017
vorberatend
12.12.2017
beschließend
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 016, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Beschluss über die 16. Flächennutzungsplanänderung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs. 1 und 2 BauGB wird nach Prüfung und Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange über die vorgebrachten Stellungnahmen zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord entsprechend der beigefügten Abwägungstabellen A und B beschlossen.
II. Die Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord wird entsprechend der in der Sitzung vorgelegten Planzeichnung beschlossen und die Begründung mit dem
Umweltbericht gebilligt. Der Flächennutzungsplanänderung sind die Begründung mit Umweltbericht und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag beigefügt.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 15.12.2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss über
die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 08.12.2016 bis 10.01.2017 sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 26.04.2016 bis 17.05.2016 durchgeführt.
Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 03.05.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1
BauGB) vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen wurden soweit planungsrelevant bei
der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfs berücksichtig. Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
sind der Abwägungstabelle A zu entnehmen.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.07.2017 bis einschließlich 24.08.2017. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und 17 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB eingegangen.
Nach der erfolgten Abwägung sind keine Änderungen oder Ergänzungen der Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
Nach der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander kann
der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Aufgrund des Umfangs der Unterlagen werden der Anlageplan, die Begründung, eine Verkleinerung der Planzeichnung, der Abwägungsvorschlag, die Niederschrift der öffentlichen Versammlung und die Zusammenfassende Erklärung (Entwurf) vervielfältigt und die übrigen Unterlagen im
SD-Net beigefügt. Die Fraktionen erhalten jeweils ein vollständiges Exemplar der Unterlagen. Auf
Wunsch sind weitere Kopien möglich.
Anlagen:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
Abwägungstabelle A und B
Niederschrift der öffentlichen Versammlung vom 03.05.2016
Zusammenfassende Erklärung (Entwurf)
Stellungnahmen A und B (nur im SD-Net)
Umweltbericht (nur im SD-Net)
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (nur im SD-Net)
In Vertretung
(Hallstein)
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