Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
974 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
16. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Erftstadt
Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
- BEGRÜNDUNG Stand: Oktober 2017
Inhalt
Teil A:
1.
Ausgangslage
2.
Zielsetzung
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
4.
Planungsrechtliche Vorgaben
4.1. Regionalplan
4.2.
Flächennutzungsplan
4.3.
Landschaftsplan
5.
Begründung der Darstellungen
Teil B:
Umweltbericht
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
1.
Ausgangslage
Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die Einleitung der 16. Änderung
des Flächennutzungsplanes (FNP der Stadt Erftstadt) erfolgte am 15.12.2015. Die
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) fand in der Zeit vom 08.12.2016 bis 10.01.2017 sowie die Beteiligung der
Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 26.04.2016 bis 17.05.2016 statt. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden
und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom
10.07.2017 bis einschließlich 24.08.2017.
2.
Zielsetzung
Mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt soll die
planungsrechtliche Voraussetzung für die Realisierung des parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplanes Nr. 182, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord,
geschaffen werden.
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16. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt, E.-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Es soll eine Erweiterung der Gewerbefläche in Erftstadt-Erp erfolgen. Die Planung ist
erforderlich, weil das dort bereits vorhandene Kiesabbau- und Tiefbauunternehmen
eine Erweiterung und Zusammenlegungen am Standort Erp plant. Zum einen ist
geplant, die Betriebsfläche im Bereich westlich der Luxemburger Straße nach Süden
hin durch die Einrichtung von einer Lkw-Garage, Rangierflächen, Lkw-Stellplätzen,
Gerätedepot und einer Werkstatthalle zu erweitern. Zum anderen soll der auf dem
bisherigen Betriebsgelände westlich der Luxemburger Straße befindliche
Verwaltungsteil aufgegeben und auf die bisherige Freifläche zwischen Luxemburger
Straße und B265 verlegt und vergrößert werden.
3.
Beschreibung des Änderungsbereiches
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem beilegenden
Anlageplan.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,36 ha.
Die Flächen befinden sich am nördlichen Siedlungsrand des Ortsteils Erp im Südwesten des Stadtgebiets von Erftstadt. Die angrenzende Bebauung besteht im
Süden aus dem Dorfgemeinschaftshaus, einem Regenüberlaufbecken (in der
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Kartengrundlage noch als „Kläranlage“ bezeichnet) und südlich daran anschließend
eine Wohnbebauung meist aus 1-2-geschossigen Einfamilienhäusern. Nördlich und
westlich des Änderungsbereichs befindet sich der Großteil des bestehenden
Betriebsgeländes von der Kiesabbau-, Deponie- und Tiefbaufirma, welche die
Erweiterungsabsichten hegt, samt Abgrabungsbereich der Kiesgrube und die
Deponie. Die angrenzenden Nutzungen im Osten sind landwirtschaftliche Flächen.
Der Änderungsbereich selbst besteht zum Teil aus dem Betriebsgelände des oben
beschriebenen Unternehmens. Der Teil des Änderungsbereiches, der als Erweiterung des Betriebsgeländes vorgesehen ist, liegt derzeit brach. Südöstlich des
Plangebietes fließt der in diesem Bereich stark technisch überformte Bach Erpa.
4.
Planungsrechtliche Vorgaben
4.1.
Regionalplan
Der Gebietsentwicklungsplan stellt für den Änderungsbereich (rote Ellipse) des
Flächennutzungsplanes überwiegend „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (braun) und
zu einem geringen Anteil jeweils „Allgmeinen Freiraum- und Agrarbereich“ sowie
Fläche für „Sicherung und Abbau oberflächennaher Bodenschätze“ dar. Die Fläche
ist nicht von einer Darstellung als Regionaler Grünzug oder Grundwasser- und
Gewässerschutzgebiet betroffen.
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4.2.
Flächennutzungsplan
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan enthält innerhalb des Änderungsbereiches folgende Darstellungen:
1.
2.
Fläche für die Landwirtschaft ca. 14.500 m²
Konzentrationszone für Abgrabungen mit anschließender Deponie und
Renaturierung; ca. 9100 m²
Im räumlichen Kontext stellt sich der Änderungsbereich als Auszug des
rechtswirksamen Flächennutzungsplanes wie folgt dar:
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 182 geändert werden. Es wird für den gesamten
Änderungsbereich die Darstellung Gewerbefläche vorgesehen:
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Die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz liegt vor.
4.3.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt ferner größtenteils innerhalb des Landschaftsplanes Nr. 4
"Zülpicher Börde" des Rhein-Erft-Kreises. Schutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sind nicht ausgewiesen. Für das Plangebiet ist im Landschaftsplan
das Entwicklungsziel 3 „Wiederherstellung einer in ihrer Oberflächenstruktur, ihrem
Wirkungsgefüge oder in ihrem Erscheinungsbild geschädigten oder stark
vernachlässigten Landschaft“ definiert.
5.
Begründung der Darstellungen
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt sieht für Änderungsbereich die Darstellung "Gewerbeflächen" vor. Damit besteht die Möglichkeit,
den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 182 in einem Parallelverfahren zu
entwickeln, über den ein Gewerbegebiet festgesetzt werden soll.
Die Darstellung "Gewerbefläche" im Rahmen des Flächennutzungsplanes bzw. die
Festsetzung "Gewerbegebiet" im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 182 entspricht
somit der angestrebten städtebaulichen Zielsetzung für das Änderungs- / Plangebiet
und erweitert die Gewerbeflächen des Ortsteils Erp in dessen Norden organisch im
Sinne der regionalplanerischen Darstellung bis an die angrenzenden Abgrabungs-
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flächen, welche - vor allem im Zuge der Renaturierung - eingebunden werden in eine
attraktive grüne Übergangszone vom Siedlungsrand zur offenen Landschaft der
Zülpicher Börde. Durch die Bebauung mit einem hochwertigen Verwaltungskomplex
mit begleitender Eingrünung des Bereichs zwischen der Luxemburger Straße und
der B265 wird städtebaulich ein neuer Ortseingang geschaffen und zugleich eine
von Verkehrswegen beeinträchtigte Restfläche aufgewertet.
Eine Alternativenplanung zu der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und
somit gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 182 wäre der Verzicht auf die Schaffung
eines attraktiven Ortseinganges an diesem gegenüber den Verkehrswegen
exponierten, gut einsehbaren Standort und auf die Erweiterung des Gewerbegebiets zur Sicherung des vorhandenen Standortes. Die dort ansässige
Abgrabungs- und Tiefbaufirma könnte ihre Betriebsabläufe auf dem vorhandenen
Firmengelände aus Platzgründen nicht optimieren. Ihre Firmenzentrale müsste auf
firmenfremden, noch nicht erschlossenen Gewerbegrundstücken abseits des
Betriebsstandortes, in einem anderen Ortsteil oder einer anderen Stadt errichtet
werden. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den vorhandenen Betrieb.
Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde außerdem die Möglichkeit der
Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und ortsbildgerechten
Abrundung des Stadtteils Erp in Richtung Norden und die Schaffung einer
markanten Ortseingangssituation an dieser verkehrlich bedeutsamen Stelle entfallen.
6.
Umweltbericht
Der Umweltbericht liegt als Teil B dieser Begründung vor.
Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes Erftstadt – Erp, Gewerbegebiet Erp
Nord hat mit dieser Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
…………2017 bis einschließlich ……………2017 öffentlich ausgelegen.
Erftstadt, den
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Seyfried, Leitung Umwelt- und Planungsamt)