Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
415 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Zusammenfassende Erklärung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 16
Erftstadt-Erp
Gewerbegebiet Erp-Nord
Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB)
Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
5.
Verfahrensablauf
Planzielsetzung
Prüfung der Planungs- bzw. Standortalternativen
Berücksichtigung der Umweltbelange
Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
- Zusammenfassende Erklärung -
1. Verfahrensablauf
In seiner Sitzung vom 15.12.2015 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Aufstellungsbeschluss
über die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB wurde vom 08.12.2016 bis 10.01.2017
sowie die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 26.04.2016 bis 17.05.2016
durchgeführt. Zusätzlich wurde die Öffentlichkeit in einer öffentlichen Versammlung am
03.05.2016 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadt Erftstadt hat in
seiner Sitzung vom 20.06.2017 den Beschluss über die Offenlage gefasst. Die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte in der Zeit vom 10.07.2017 bis
einschließlich 24.08.2017.
Der Satzungsbeschluss wurde am …………… und die Bekanntmachung
Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB erfolgte am …………… .
2.
des
Planungszielsetzung
Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
für gewerbliche Bauflächen am nördlichen Ortsrand von Erftstadt-Erp. Diese sollen dem
bestehenden Gewerbebetrieb, dem dort bereits vorhandenen Kiesabbau- und
Tiefbauunternehmen, die Möglichkeit der Bestandssicherung und Erweiterung am jetzigen
Standort geben.
Zum einen ist geplant, die Betriebsfläche im Bereich westlich der Luxemburger Straße nach
Süden hin durch die Einrichtung von Rangierflächen, Lkw- und Containerstellplätzen einer
Werkstatthalle zu erweitern. Zum anderen soll der auf dem bisherigen Betriebsgelände
westlich der Luxemburger Straße befindliche Verwaltungsteil aufgegeben und auf die
bisherige Freifläche zwischen Luxemburger Straße und B265 verlegt und vergrößert
werden.
Der Flächennutzungsplan wurde im Parallelverfahren mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 182 geändert. Es ist für den gesamten Änderungsbereich die
Darstellung Gewerbefläche vorgesehen.
3. Prüfung der Planungs- und Standortalternativen
Eine Alternativenplanung zu der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und somit
gegenüber dem Bebauungsplan Nr. 182 wäre der Verzicht auf die Schaffung eines
attraktiven Ortseinganges an diesem gegenüber den Verkehrswegen exponierten, gut
einsehbaren Standort und auf die Erweiterung des Gewerbe-gebiets zur Sicherung des
vorhandenen Standortes. Die dort ansässige Abgrabungs- und Tiefbaufirma könnte ihre
Betriebsabläufe auf dem vorhandenen Firmengelände aus Platzgründen nicht optimieren.
Ihre Firmenzentrale müsste auf firmenfremden, noch nicht erschlossenen
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Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
- Zusammenfassende Erklärung -
Gewerbegrundstücken abseits des Betriebsstandortes, in einem anderen Ortsteil oder einer
anderen Stadt errichtet werden. Dies hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den
vorhandenen Betrieb. Mit dem Verzicht auf die FNP-Änderung würde außerdem die
Möglichkeit der Verbesserung der bisherigen städtebaulichen Situation und
ortsbildgerechten Abrundung des Stadtteils Erp in Richtung Norden und die Schaffung
einer markanten Ortseingangssituation an dieser verkehrlich bedeutsamen Stelle entfallen.
4. Berücksichtigung der Umweltbelange
Das Baugesetzbuch sieht vor, dass für die Belange des Umweltschutzes im Rahmen der
Aufstellung eines Bauleitplanes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung
durchgeführt wird, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Im Rahmen der Umweltprüfung fand eine
Bewertung der Planung unter Berücksichtigung der in einschlägigen Fachgesetzen
formulierten Ziele statt. Es wurden die bewährten Prüfverfahren eingesetzt, die eine
weitgehend abschließende Bewertung ermöglichen. Weitere umweltbezogene
Informationen wurden durch die Fachdienste der Stadt sowie die am Aufstellungsverfahren
beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Verfügung gestellt.
Der Umweltbericht wurde von Ute Rebstock (Büro für Landschaftsplanung) und der
landschaftspflegerische Fachbeitrag vom Institut für Vegetationskunde, Ökologie und
Raumplanung Düsseldorf erstellt. Anhand der ermittelten Bestandssituation im Plangebiet
wurden die Umweltauswirkungen, die vom Vorhaben ausgehen, prognostiziert und der
Umfang und die Erheblichkeit dieser Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter
abgeschätzt. Durch den Bebauungsplan sind die Schutzgüter „Tiere und Pflanzen,
biologische Vielfalt“, „Boden (Altlasten)“, „Wasser“, „Mensch (Verkehrslärm)“ und
„Schutzgebiete (Landschaftsschutzgebiet)“ betroffen. Die Beschreibung der Planung und
ihre Auswirkungen lassen jedoch erkennen, dass unter Berücksichtigung geplanter
Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen oder
nachhaltigen Beeinträchtigungen verbleiben.
Darüber hinaus wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet, der zu dem
Ergebnis kommt, dass unter Einhaltung der genannten Vorgaben für planungsrelevante
Arten bei der Realisierung des Vorhabens bzw. der Bebauung keine Verstöße gegen die
Zugriffsverbote § 44 Abs. 1 BNatSchG zu erwarten sind. Die artenschutzrechtlichen
Bestimmungen stehen der Planung nicht entgegenstehen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen durch
die Gewerbegebietsentwicklung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu
erwarten sind und im Rahmen sachgerechter Abwägung die Gewerbegebietsentwicklung
als hinnehmbar anzusehen ist.
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- Zusammenfassende Erklärung -
5. Berücksichtigung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (gem. § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch) vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen
wurden wie folgt aufgenommen und gewertet:
In der Öffentlichen Versammlung sowie im Zuge der Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1)
BauGB wurden Fragen und Anregungen sowie Bedenken vorgetragenen, die im
Wesentlichen
-
Lärm
Luftqualität
Staub
Verkehr (Aufkommen, Verkehrsführung)
Abstände zwischen den unterschiedlichen Nutzungen (vor allem zwischen der
vorhandenen Wohnbebauung und der geplanten gewerblichen Nutzung)
- Vorschläge zu alternativen Flächeninanspruchnahme
- Ausgleichsmaßnahmen
- Landschaftsschutz
betreffen.
Bei den vorgetragenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen handelt es sich weitestgehend
um Anregungen, die nicht Regelungsgegenstand der Flächennutzungsplanänderung sind,
sondern im parallel befindlichen Bebauungsplanverfahren sowie im Rahmen der
Ausführungsplanung zu berücksichtigen sind.
Dies gilt auch für die von den Behörden und Sonstigen Trägern öffentlicher Belange im
Planverfahren (Beteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen
und Hinweise.
Lediglich der Rhein-Erft-Kreis hat Anregungen
Flächennutzungsplanänderung relevant sind:
vorgetragen,
die
für
die
- Der Einbeziehung der angrenzenden Kompensationsmaßnahmen in das FNPVerfahren wurde nicht gefolgt, da im Flächennutzungsplan auf bereits ausgewiesene
Flächen für eine Anreicherung im Sinne von Naturschutz und Landschaftspflege
zurückgegriffen wird und somit die planungsrechtliche Voraussetzung für die
Festsetzung im Bebauungsplan gegeben ist.
- Der Darstellung des planerischen Umfeldes wurde gefolgt.
- Den Anregungen bezüglich der Eingriffsbewertung wurde durch Änderung des
Umweltberichtes gefolgt.
- Den Anregungen bezüglich des Bodenschutzes wurde durch Anpassung des
Umweltberichtes gefolgt.
Erftstadt, den ………….
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