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Beschlussvorlage (4. Abwägungstabelle_A)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
747 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03

Inhalt der Datei

Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB FNP-Änderung Nr. 16, Erftstadt-Erp – Gewerbegebiet Erp-Nord Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung A) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 1. 2. Anonymisiert, gleichlautender 17.05.2016 / Text von 108 16.05.2016 Personen Anonymisiert 17.05.2016 / 13.05.2016 Eine Zunahme an Lärm, Staub und Abgasen wird erwartet insbesondere durch das geplante Logistikzentrum mit einer Abstellfläche für Container, Lkw’s und die Erweiterung der Werkstatthalle. Daher wird mit einer erheblichen Abnahme der Wohnqualität für die Anwohner gerechnet. Zudem fehlt eine Lösung für die Verkehrsführung mit zeitweisen Rückstaus der ankommenden Lkw’s auf die B265 und die den Fahrradweg bei dem Betriebsgelände. 1. Gemäß Abstandserlass muss ein Mindestabstand von 100 m oder mehr gegenüber der Wohnbebauung durch das geplante Logistikzentrum eingehalten werden. Zudem wird mit erhöhten Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen gerechnet. Seite 1 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Sie wurden jedoch durch eine Anpassung des städtebaulichen Entwurfes, der als Grundlage für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 182 dient, weitgehend berücksichtigt. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. 1. Die Bedenken werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Zudem fanden eine Lärmund Staubuntersuchung statt. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Erstellung Inhalt, ggf. zusammengefasst Art und Umfang der Berücksichtigung 2. Das Logistikzentrum soll weiter in den baulichen Außenbereich hinein verlegt werden. 2. Ein Verlegen in den baulichen Außenbereich, das ein Entstehen von einer Splittersiedlung befürchten lässt, ist nicht gewollt. Die nötige Zustimmung der Regionalplanungsbehörde würde versagt werden. Denn das Gewerbe würde einen neuen gewerblichen Ansatz im Außenbereich bilden. 3. Diese Anregung wird im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. 3. Der Pflegeaufwand, der durch Ausgleichsflächen und andere, im Zuge des privaten Vorhabens vorzunehmende Bepflanzungen entsteht, soll vom Verursacher getragen werden. 4. Wegen mitunter zu knapper Parkmöglichkeiten beim Dorfgemeinschaftshaus sollen zusätzliche Parkplätze von der Stadt bereitgestellt werden – unabhängig von Angeboten der Firma Rhiem über die Flächenbereitstellung dafür. Verweis auf den CDU-Antrag vom 20.02.2016. 5. Der durch die Firma Rhiem hervorgerufene Lkw- und PkwVerkehr wird auch als ein Problem für Radfahrer wahrgenommen. Seite 2 von 18 4. Diese Frage ist nicht Gegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. 5. Diese Fragestellung ist kein Gegenstand der bauleitplanerischen Darstellungen und Festsetzungen. Jedoch werden durch ein vorliegendes Verkehrsplanungsgutachten zugunsten der Radfahrer und Fußgänger Umbau-, Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum vorgeschlagen, die zu einer Verbesserung für diese Verkehrsarten führen können. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Erstellung Inhalt, ggf. zusammengefasst Art und Umfang der Berücksichtigung 6. Anstelle eines Radweges nach Lechenich soll der Wirtschaftsweg in seinem jetzigen Zustand verbleiben. 6. Diese Frage ist nicht Gegenstand der aktuellen Bauleitplanverfahren. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Die Standorte für die einzelnen Nutzungen werden durch die Flächennutzungsplanänderung lediglich grob eingegrenzt. Die Konkretisierung erfolgt im Bebauungsplanverfahren, wobei ein Containerplatz nicht mehr angedacht ist. Die zu erwartenden Emissionen wurden bereits für die Aufstellung eines Bebauungsplans untersucht. Alle vorgeschriebenen Grenzwerte werden absehbar auch zukünftig nach der Umsetzung der Planung eingehalten. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Geh- und Radwegplanungen sind nicht Gegenstand des Verfahrens über die FNP-Änderung. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird geprüft, ob sich der Flächenbedarf des Straßenraumes insgesamt durch einen Fuß- und Radweg erhöht. 13.05.2016 / 09.05.2016 3. Anonymisiert, 13.05.2016 / gleichlautender 09.05.2016 Text von vier Personen 11.05.2016/ 09.05.2016 Der Containerplatz und die Halle für Lkw werden zu nahe an den Wohnhäusern geplant. Eine Lärmbelästigung in den frühen Morgenstunden und ganztägige Staubbelastung werden befürchtet. 12.05.2016 / 09.05.2016 4. Anonymisiert 28.04.2016 / 25.04.2016 Die Errichtung eines Geh- und Radweges wird angeregt. Der vorhandene Weg wird als gefährlich angesehen – u. a. für Schulkinder – aufgrund der unklaren Situation in der Örtlichkeit, die einen Fahrbahnwechsel am Erper Ortsausgang erforderlich macht. Mit einer Ausweitung der Gewerbetätigkeit wird eine Gefahrenzunahme erwartet. Seite 3 von 18 Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Erstellung Inhalt, ggf. zusammengefasst 5. Anonymisiert 25.07.2016 / 20.07.2016 Gegen den geplanten Standort des Logistik- und Verwaltungszentrums bestehen Bedenken, da das jetzige Betriebsgelände genügend groß für dessen Unterbringung ist und einer der letzten Grünstreifen durch die Erweiterung sonst verlorengehen könnte. - Öffentliche Versammlung 03.05.2016 Siehe beigefügte Niederschrift Seite 4 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Eine detaillierte Grünflächenplanung erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens, mit dem auch das Ziel einer anteiligen Integration vorhandener Gehölze verfolgt werden kann. Das bisherige Betriebsgelände liegt weiter außerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereiches; somit kann die Zustimmung der Regionalplanungsbehörde bei einer Planung des Standortes für das Logistik- und Verwaltungszentrum weiter außerhalb im baulichen Außenbereich nicht erwartet werden. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Sie fließen in die Abwägung des Bauleitplanverfahrens ein, wobei Art und Umfang der dortigen Berücksichtigung noch offen sind. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB B) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) Datum: Lfd. Absender Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Art und Umfang der Berücksichtigung Nr. Erstellung 6. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Regionalniederlassung Ville-Eifel 20.12.2016 / 16.12.2016 Eines der geplanten Bürogebäude liegt innerhalb der 20,0m-Anbauverbotszone der B 265. Auch die zugehörigen Pflichtstellplätze müssen außerhalb dieser Zone liegen. Einschränkungen für Bepflanzungen und Werbeanlagen bestehen dort zudem. Hingewiesen wurde auf die Zustimmungs-/Genehmigungspflicht in der 40,0-mAnbaubeschränkungszone. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen treffen die Stadt Erftstadt. Oberflächenwasser aus dem Geltungsbereich der Bauleitpläne darf nicht der Entwässerungseinrichtung der B265 zugeführt werden. Ein Hinweis auf Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser bei Nässe) ist vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB); ggf. notwendige Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten der Stadt oder des Vorhabenträgers. Sichtfelder von der Anbindung der Luxemburger Straße an die B265 sind gemäß Abschnitt 6.6 RAL dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freizuhalten. Einer neuen Anbindung an die freie Strecke der B265 wird vom Grundsatz her nicht zugestimmt. Seite 5 von 18 Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Der städtebauliche Entwurf wurde bereits anteilig angepasst. Zudem wird bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes auf die Zurücknahme der Stellplatzanlage aus der Anbauverbotszone und auf einen größeren Abstand der geplanten Bäume von der B265 im Vergleich zu dem städtebaulichen Entwurf geachtet. Festsetzungen zur Beschränkung von Werbeanlagen werden noch getroffen. Aufgrund der Ausweisung eines Gewerbegebietes ist kein Erfordernis für Lärmschutzmaßnahmen gegeben. Hinweise auf das Verbot zur Einleitung in die Entwässerungseinrichtungen der B265 und auf die Verkehrsemissionen werden in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Ein Sichtdreieck wird im Bebauungsplanentwurf vorgesehen. Eine neue Anbindung an die freie Strecke der B265 war und ist ohnehin nicht geplant. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 7. 8. Bezirksregierung Düsseldorf: Kampfmittelbeseitigungsdienst Rhein-Erft-Kreis – Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Datum: Eingang / Erstellung 20.12.2016 / 15.12.2016 29.12.2016 / 22.12.2016 Inhalt, ggf. zusammengefasst Die Luftbildauswertung ergab keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei unverzüglich zu verständigen. Eine Sicherheitsdetektion wird für etwaige Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen empfohlen (Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. – Verweis auf das entsprechende Merkblatt) 3.1 - Naturschutz und Landschaftspflege Gegen den Bebauungsplan (Nr. 182 - Parallelverfahren) bestehen Bedenken, sofern nicht den Anregungen nach Wiederaufforstung für die erfolgte Entfernung von Baumund Strauchbewuchs stattfindet. Bei den Anregungen handelt es sich um Vorschläge konkreter Maßnahmen für das Bebauungsplanverfahren. Die Variante 2 der Fuß- und Radwegeführung der Verkehrsuntersuchung vom 08.12.2016 kann der begrüßten, naturnahen Gestaltung des östlichen Erpa-Abschnitts entgegenstehen. 3.2 – Wasserwirtschaft Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Hinweise: Variante 2 des Verkehrskonzeptes darf nicht mit dem darin vorgesehenen - parallel der Erpa neu anzulegenden - FußSeite 6 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Ein standardmäßiger Hinweis im Bebauungsplanentwurf reicht vollkommen aus. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Die Bedenken, Hinweise und Empfehlungen sind größtenteils im Zuge des Bebauungsplanverfahrens und teilweise (3.4 – Immissionsschutz, hier: Staub) im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen bzw. zu berücksichtigen. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB 9. Amprion GmbH 10. GVG Rhein-Erft 11. Rheinische NETZGesellschaft 19.12.2016 / 19.12.2016 20.12.2016 / 10.10.2016 15.12.2016 / 15.12.2016 /Radweg zu einem Verstoß gegen § 31 Abs. 4 LWG führen im Hinblick auf den festgesetzten Gewässerrandstreifen von 5 m. – Bei Variante 3 des Verkehrskonzeptes wird bzgl. einer dann vorgesehenen Verbreiterung des Brückenbauwerks der B265 über die Erpa um 1,5 m darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung erforderlich wird. Schädliche Gewässerveränderungen und eine Erschwerung der Gewässerunterhaltung sind zu vermeiden. Bislang fehlen Aussagen zur Entwässerung des Plangebietes, die mit dem Rhein-Erft-Kreis insofern noch abzustimmen ist. 3.3 – Bodenschutz Schädliche Bodenverunreinigungen sind zwar im Plangebiet nicht bekannt. Jedoch ist die Prüfung im Bauleitplanverfahren nachzuweisen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. 3.4 – Immissionsschutz Zur dauerhaften Vermeidung von Staubimmissionen in der Nachbarschaft wird empfohlen, im Baugenehmigungsverfahren weitergehende Anforderungen zu prüfen. Höchstspannungsleitungen sind weder vorhanden noch derzeit geplant. Verweisung an die Netzpächterin „Rheinische NETZGesellschaft“ (im offenb. falsch datierten Schreiben). Keine Bedenken. Das Plangebiet kann mit Erdgas versorgt werden. Seite 7 von 18 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bewirkt keine Änderung der Planung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bewirkt keine Änderung der Planung. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bewirkt keine Änderung der Planung. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Datum: Eingang / Erstellung Inhalt, ggf. zusammengefasst Art und Umfang der Berücksichtigung 21.12.2016 / 15.12.2016 Derzeit kann keine adäquate Stellungnahme abgegeben werden mangels genauer Aussagen zur Entwässerung. Die beschriebene Gewässerrenaturierung bedarf der wasserrechtlichen Genehmigung und dem Einvernehmen des Erftverbandes. Ansprechpartner wurden angegeben. Landesbetrieb Straßenbau NRW: Autobahnniederlassung Krefeld 06.01.2017 / 04.01.2017 Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Da sich Berührungspunkte mit externen Ausgleichsflächen ergeben können, wird um die Zusendung eines Übersichtslageplans dafür gebeten. Um Beteiligung der Regionalniederlassung Ville-Eifel wird gebeten wegen der Nähe zur B265 Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Die Hinweise bedürfen der Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Die Regionalniederlassung Ville-Eifel wurde beteiligt. Der gewünschte Übersichtslageplan kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgelegt werden. LVR-Amt für Bodendenkmalpflege Rheinland 27.12.2016 / 20.12.2016 und gleicher Stellungnahmetext: 27.12.2016 / 22.12.2016 Derzeit sind keine Konflikte der Planung mit dem Bodendenkmalschutz zu erkennen. Untersuchungen zur Erkennung etwaiger Bodendenkmälern hat es im Plangebiet noch nicht gegeben. Um Aufnahme des mitgeteilten Hinweistextes in die Planungsunterlagen wird gebeten. Lfd. Absender Nr. 12. 13. 14. Erftverband Seite 8 von 18 Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Der Hinweistext wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 15. 16. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung 27.12.2016 / 22.12.2016 Verbandswasserwerk 23.12.2016 / GmbH 21.12.2016 Die Bundeswehr hat bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage keine Bedenken gegen die geplante Bau-maßnahme. Von baulichen Anlagen mit einer Höhe von max. 30 m wird dabei ausgegangen; bei einer Überschreitung wird um die Zuleitung der Planunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung gebeten. Wegen der Lage des Plangebietes zum Flugplatz ist mit Lärm- und Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen, wofür keine Ersatzansprüche anerkannt werden können. Für die Errichtung von Werkstatt- und Lagerhallen sowie einer Logistikhalle kann die Trinkwasserversorgung über den bestehenden WZ-Schacht im Brühler Graben erfolgen. Für die Errichtung der Verwaltungsgebäude kann die Versorgung über einen Schacht in der Abt-Horchem-Straße sichergestellt und eine private Hausanschlussleitung verlegt werden. In allen mitgeteilten Fällen werden Kosten ausgelöst (Baukostenzuschuss und/oder Herstellkosten). Seite 9 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Die angesprochene Höhe von max. 30 m wird deutlich unterschritten. Ein Hinweis auf den militärischen Fluglärm erübrigt sich auch im Bebauungsplanentwurf, da hier lediglich ein Gewerbegebiet geplant wird. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. (Das etwaige Erfordernis einer Regelung zur Kostenfreistellung kann ggf. im Bebauungsplanverfahren geprüft werden.) Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 17. Bezirksregierung Arnsberg – Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung 23.12.2016 / 20.12.2016 Das Plangebiet liegt über dem Bergwerksfeld „Union 139“ (Braunkohle) der RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power AG. Es ist von Grundwasserabsenkungen aufgrund des Bergbaus betroffen, die noch länger wirksam bleiben. Danach ist ein Wiederanstieg des Grundwassers zu erwarten. Bodenbewegungen sind durch die Absenkungen und den Wiederanstieg möglich, was bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Erdoberfläche führen kann. Änderungen der Grundwasserflurabstände und mögliche Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Zu Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen wird eine Anfrage bei der RWE Power AG in Köln und für Grundwasserdaten an den Erftverband in Bergheim empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte des Landes NRW – Blatt L5306 – in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage blau dargestellt, Böden aufweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. 18. RWE Power AG, Abt. Bergschäden 05.01.2016 / 08.12.2016 Seite 10 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Die etwaige Notwendigkeit von Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen ist auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung und ggf. im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 19. RWE Power AG, Abt. Bergschäden: Fortsetzung 20. Bezirksregierung Köln – Dezernat 33 21. Geologischer Dienst NRW Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Art und Umfang der Berücksichtigung Die Hinweise sind im Bebauungsplanverfahren (und ggf. im Bauantragsverfahren) zu prüfen. 03.01.2017 / 30.12.2016 28.12.2016 / 27.12.2016 Es sind keine Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung berührt. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind im Änderungsbereich nicht vorgesehen. Den Baugrund bilden tiefgründige Lössböden sowie wasserbeeinflusste Lössböden über Ton, Sand und Kies. Der Änderungsbereich liegt im Einflussgebiet der aktuellen Braunkohlesümpfungsmaßnahmen. Baugrundeigenschaften, insbesondere das Tragund Setzungsverhalten, sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten, ebenso die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser. Seite 11 von 18 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bewirkt keine Änderung der Planung. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht relevant sind. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Art und Umfang der Berücksichtigung Die etwaige Notwendigkeit von Anpassungs-, Sicherungs- und anderen Maßnahmen und Hinweisen ist auf der Ebene der Bebauungsplanung (und ggf. des Baugenehmigungsverfahrens) zu prüfen. 21. Geologischer Dienst NRW: Forstsetzung I Seite 12 von 18 Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 21. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Geologischer Dienst NRW: Forstsetzung II Seite 13 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Es wird auf Folgendes Hingewiesen: 22. Landesbetrieb Wald und Holz 27.12.2016 / 23.12.2016 Seite 14 von 18 Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene im Plangebiet nicht relevant sind. Vorgespräche über eine Wiederaufforstung an einem Ersatzstandort im Zuge einer Waldumwandlung und über mögliche Standorte des naturschutzrechtlichen Ausgleichs für Eingriffe aus dem parallel in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wurden bereits geführt. Eine Vereinbarung zur Ersatzaufforstung zeichnet sich zwischen den Beteiligten ab. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 22. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Art und Umfang der Berücksichtigung Zu trennen ist zudem zwischen der nicht im Zuge von Bauleitplanverfahren vorgenommenen Abholzungen und dem bauleitplanerisch zu lösenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele und ermöglichten Nutzungen. Die bauleitplanerisch zukünftig ermöglichten Eingriffe werden bilanziert und sind zu kompensieren, was im Zuge der Bebauungsplanung geregelt wird. Landesbetrieb Wald und Holz: Fortsetzung I Seite 15 von 18 Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. 22. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Der vom Landesbetrieb genannte, vorgegebene Abstand von 35 m bedarf weiterhin der Berücksichtigung oder Beachtung - sowohl bei der von privater Seite vorzunehmenden Ersatzaufforstung als auch bei der Aufstellung des Bebauungsplans. Landesbetrieb Wald und Holz: Fortsetzung II 23. IHK Köln Art und Umfang der Berücksichtigung k. A. / 09.01.2017 Die Änderung des Flächennutzungsplanes (und die Aufstellung des Bebauungsplanes) werden begrüßt, da hiermit die Möglichkeit zur Betriebserweiterung und zur Neuordnung der Betriebsabläufe verbunden ist. Seite 16 von 18 Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bewirkt keine Änderung der Planung. Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Art und Umfang der Berücksichtigung Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene im Plangebiet nicht relevant sind. Die Hinweise werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher geprüft. 24. Telekom Bochum 12.01.2017 / 06.01.2017 25. Wasser- und Bodenverband 03.02.2017 / 30.01.2017 Die Stellungnahme bewirkt keine Änderung der Planung. Keine Bedenken. Seite 17 von 18 Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Lfd. Absender Nr. Datum: Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst Erstellung Art und Umfang der Berücksichtigung „Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord/ 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“ 26. Rheinischer Landwirtschaftsverband 09.05.2016 / 04.05.2016 „in den oben genannten Planverfahren haben sich zahlreiche in der Region wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, vertreten durch den Ortsvorsitzenden, Herrn Robert Odenthal, mit der Sorge an uns gewandt, dass durch die Planungen das vorhandene Wirtschaftswegenetz eingeschränkt wird. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die landwirtschaftlichen Flächen auch weiterhin über die aktuell vorhandenen Wirtschaftswege erreichbar bleiben und angefahren werden können. Dies wäre bei einer Umwidmung einzelner landwirtschaftlicher Wirtschaftswege zu reinen Radwegen nicht mehr gewährleistet. Mit Rücksicht darauf, dass auch nach aktueller Rechtslage landwirtschaftliche Wege von Fußgängern und Radfahrern genutzt werden können, erscheint eine ausdrückliche Ausweisung als Radweg zudem entbehrlich. Darüber hinaus regen wir an, gegebenenfalls erforderliche Ausgleichs/Ersatzmaßnahmen vorrangig durch sogenannte produktionsintegrierte Maßnahmen umzusetzen, wie sie die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft anbietet.“ Seite 18 von 18 Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene im Plangebiet nicht relevant sind. Die Hinweise werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher geprüft.