Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
747 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
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Inhalt der Datei
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
FNP-Änderung Nr. 16, Erftstadt-Erp – Gewerbegebiet Erp-Nord
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Datum:
Eingang /
Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
A) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
1.
2.
Anonymisiert,
gleichlautender 17.05.2016 /
Text von 108
16.05.2016
Personen
Anonymisiert
17.05.2016 /
13.05.2016
Eine Zunahme an Lärm, Staub und Abgasen wird erwartet insbesondere durch das geplante Logistikzentrum mit einer
Abstellfläche für Container, Lkw’s und die Erweiterung der
Werkstatthalle. Daher wird mit einer erheblichen Abnahme
der Wohnqualität für die Anwohner gerechnet. Zudem fehlt
eine Lösung für die Verkehrsführung mit zeitweisen Rückstaus
der ankommenden Lkw’s auf die B265 und die den
Fahrradweg bei dem Betriebsgelände.
1. Gemäß Abstandserlass muss ein Mindestabstand von
100 m oder mehr gegenüber der Wohnbebauung durch
das geplante Logistikzentrum eingehalten werden. Zudem
wird mit erhöhten Lärm-, Staub- und Abgasimmissionen
gerechnet.
Seite 1 von 18
Art und Umfang der Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Sie wurden jedoch durch eine
Anpassung des städtebaulichen Entwurfes, der als
Grundlage für die Erarbeitung des
Bebauungsplanentwurfes Nr. 182 dient, weitgehend
berücksichtigt.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind.
1. Die Bedenken werden im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Zudem fanden eine Lärmund Staubuntersuchung statt.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang /
Erstellung
Inhalt, ggf. zusammengefasst
Art und Umfang der Berücksichtigung
2. Das Logistikzentrum soll weiter in den baulichen
Außenbereich hinein verlegt werden.
2. Ein Verlegen in den baulichen Außenbereich, das
ein Entstehen von einer Splittersiedlung
befürchten lässt, ist nicht gewollt. Die nötige
Zustimmung der Regionalplanungsbehörde würde
versagt werden. Denn das Gewerbe würde einen
neuen gewerblichen Ansatz im Außenbereich
bilden.
3. Diese Anregung wird im Bebauungsplanverfahren
berücksichtigt.
3. Der Pflegeaufwand, der durch Ausgleichsflächen und
andere, im Zuge des privaten Vorhabens vorzunehmende
Bepflanzungen entsteht, soll vom Verursacher getragen
werden.
4. Wegen mitunter zu knapper Parkmöglichkeiten beim
Dorfgemeinschaftshaus sollen zusätzliche Parkplätze von
der Stadt bereitgestellt werden – unabhängig von Angeboten der Firma Rhiem über die Flächenbereitstellung
dafür. Verweis auf den CDU-Antrag vom 20.02.2016.
5. Der durch die Firma Rhiem hervorgerufene Lkw- und PkwVerkehr wird auch als ein Problem für Radfahrer
wahrgenommen.
Seite 2 von 18
4. Diese Frage ist nicht Gegenstand der aktuellen
Bauleitplanverfahren.
5. Diese Fragestellung ist kein Gegenstand der
bauleitplanerischen Darstellungen und
Festsetzungen. Jedoch werden durch ein
vorliegendes Verkehrsplanungsgutachten
zugunsten der Radfahrer und Fußgänger Umbau-,
Beschilderungs- und Markierungsmaßnahmen im
öffentlichen Straßenraum vorgeschlagen, die zu
einer Verbesserung für diese Verkehrsarten
führen können.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang /
Erstellung
Inhalt, ggf. zusammengefasst
Art und Umfang der Berücksichtigung
6. Anstelle eines Radweges nach Lechenich soll der
Wirtschaftsweg in seinem jetzigen Zustand verbleiben.
6. Diese Frage ist nicht Gegenstand der aktuellen
Bauleitplanverfahren.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Die Standorte für die einzelnen
Nutzungen werden durch die Flächennutzungsplanänderung lediglich grob eingegrenzt. Die
Konkretisierung erfolgt im Bebauungsplanverfahren,
wobei ein Containerplatz nicht mehr angedacht ist.
Die zu erwartenden Emissionen wurden bereits für
die Aufstellung eines Bebauungsplans untersucht. Alle
vorgeschriebenen Grenzwerte werden absehbar auch
zukünftig nach der Umsetzung der Planung
eingehalten.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Geh- und Radwegplanungen sind nicht
Gegenstand des Verfahrens über die FNP-Änderung.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird
geprüft, ob sich der Flächenbedarf des Straßenraumes
insgesamt durch einen Fuß- und Radweg erhöht.
13.05.2016 /
09.05.2016
3.
Anonymisiert,
13.05.2016 /
gleichlautender
09.05.2016
Text von vier
Personen
11.05.2016/
09.05.2016
Der Containerplatz und die Halle für Lkw werden zu nahe an
den Wohnhäusern geplant. Eine Lärmbelästigung in den
frühen Morgenstunden und ganztägige Staubbelastung
werden befürchtet.
12.05.2016 /
09.05.2016
4.
Anonymisiert
28.04.2016 /
25.04.2016
Die Errichtung eines Geh- und Radweges wird angeregt. Der
vorhandene Weg wird als gefährlich angesehen – u. a. für
Schulkinder – aufgrund der unklaren Situation in der
Örtlichkeit, die einen Fahrbahnwechsel am Erper Ortsausgang
erforderlich macht. Mit einer Ausweitung der Gewerbetätigkeit wird eine Gefahrenzunahme erwartet.
Seite 3 von 18
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang /
Erstellung
Inhalt, ggf. zusammengefasst
5.
Anonymisiert
25.07.2016 /
20.07.2016
Gegen den geplanten Standort des Logistik- und
Verwaltungszentrums bestehen Bedenken, da das jetzige
Betriebsgelände genügend groß für dessen Unterbringung
ist und einer der letzten Grünstreifen durch die
Erweiterung sonst verlorengehen könnte.
-
Öffentliche
Versammlung
03.05.2016
Siehe beigefügte Niederschrift
Seite 4 von 18
Art und Umfang der Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Eine detaillierte Grünflächenplanung
erfolgt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens,
mit dem auch das Ziel einer anteiligen Integration
vorhandener Gehölze verfolgt werden kann. Das
bisherige Betriebsgelände liegt weiter außerhalb
des Allgemeinen Siedlungsbereiches; somit kann
die Zustimmung der Regionalplanungsbehörde bei
einer Planung des Standortes für das Logistik- und
Verwaltungszentrum weiter außerhalb im
baulichen Außenbereich nicht erwartet werden.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Sie fließen in die Abwägung des
Bauleitplanverfahrens ein, wobei Art und Umfang
der dortigen Berücksichtigung noch offen sind.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
B) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und anderer Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
Datum:
Lfd.
Absender
Eingang /
Inhalt, ggf. zusammengefasst
Art und Umfang der Berücksichtigung
Nr.
Erstellung
6.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW:
Regionalniederlassung Ville-Eifel
20.12.2016 /
16.12.2016
Eines der geplanten Bürogebäude liegt innerhalb der 20,0m-Anbauverbotszone der B 265. Auch die zugehörigen
Pflichtstellplätze müssen außerhalb dieser Zone liegen.
Einschränkungen für Bepflanzungen und Werbeanlagen
bestehen dort zudem. Hingewiesen wurde auf die
Zustimmungs-/Genehmigungspflicht in der 40,0-mAnbaubeschränkungszone. Ggf. erforderliche Lärmschutzmaßnahmen treffen die Stadt Erftstadt.
Oberflächenwasser aus dem Geltungsbereich der
Bauleitpläne darf nicht der Entwässerungseinrichtung der
B265 zugeführt werden. Ein Hinweis auf
Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abgase, Sprühfahnen
und Spritzwasser bei Nässe) ist vorzunehmen (§ 9 Abs. 1
Ziff. 24 BauGB); ggf. notwendige Schutzmaßnahmen gehen
zu Lasten der Stadt oder des Vorhabenträgers. Sichtfelder
von der Anbindung der Luxemburger Straße an die B265
sind gemäß Abschnitt 6.6 RAL dauerhaft von Bewuchs und
Baukörpern freizuhalten. Einer neuen Anbindung an die
freie Strecke der B265 wird vom Grundsatz her nicht
zugestimmt.
Seite 5 von 18
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Der städtebauliche Entwurf wurde
bereits anteilig angepasst. Zudem wird bei der
Erstellung des Bebauungsplanentwurfes auf die
Zurücknahme der Stellplatzanlage aus der
Anbauverbotszone und auf einen größeren Abstand
der geplanten Bäume von der B265 im Vergleich zu
dem städtebaulichen Entwurf geachtet.
Festsetzungen zur Beschränkung von
Werbeanlagen werden noch getroffen. Aufgrund
der Ausweisung eines Gewerbegebietes ist kein
Erfordernis für Lärmschutzmaßnahmen gegeben.
Hinweise auf das Verbot zur Einleitung in die
Entwässerungseinrichtungen der B265 und auf die
Verkehrsemissionen werden in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Ein
Sichtdreieck wird im Bebauungsplanentwurf vorgesehen. Eine neue Anbindung an die freie Strecke
der B265 war und ist ohnehin nicht geplant.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
7.
8.
Bezirksregierung
Düsseldorf:
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Rhein-Erft-Kreis –
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Datum:
Eingang /
Erstellung
20.12.2016 /
15.12.2016
29.12.2016 /
22.12.2016
Inhalt, ggf. zusammengefasst
Die Luftbildauswertung ergab keine Hinweise auf das
Vorhandensein von Kampfmitteln. Sofern Kampfmittel
gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei
unverzüglich zu verständigen. Eine Sicherheitsdetektion
wird für etwaige Erdarbeiten mit erheblichen
mechanischen Belastungen empfohlen (Rammarbeiten,
Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. – Verweis auf das
entsprechende Merkblatt)
3.1 - Naturschutz und Landschaftspflege
Gegen den Bebauungsplan (Nr. 182 - Parallelverfahren)
bestehen Bedenken, sofern nicht den Anregungen nach
Wiederaufforstung für die erfolgte Entfernung von Baumund Strauchbewuchs stattfindet. Bei den Anregungen
handelt es sich um Vorschläge konkreter Maßnahmen für
das Bebauungsplanverfahren. Die Variante 2 der Fuß- und
Radwegeführung der Verkehrsuntersuchung vom
08.12.2016 kann der begrüßten, naturnahen Gestaltung
des östlichen Erpa-Abschnitts entgegenstehen.
3.2 – Wasserwirtschaft
Grundsätzlich bestehen keine Bedenken. Hinweise:
Variante 2 des Verkehrskonzeptes darf nicht mit dem darin
vorgesehenen - parallel der Erpa neu anzulegenden - FußSeite 6 von 18
Art und Umfang der Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Ein standardmäßiger Hinweis im
Bebauungsplanentwurf reicht vollkommen aus.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind.
Die Bedenken, Hinweise und Empfehlungen sind
größtenteils im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
und teilweise (3.4 – Immissionsschutz, hier: Staub)
im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen bzw. zu
berücksichtigen.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
9.
Amprion GmbH
10.
GVG Rhein-Erft
11.
Rheinische
NETZGesellschaft
19.12.2016 /
19.12.2016
20.12.2016 /
10.10.2016
15.12.2016 /
15.12.2016
/Radweg zu einem Verstoß gegen § 31 Abs. 4 LWG führen
im Hinblick auf den festgesetzten Gewässerrandstreifen
von
5 m. – Bei Variante 3 des Verkehrskonzeptes wird bzgl.
einer dann vorgesehenen Verbreiterung des
Brückenbauwerks der B265 über die Erpa um 1,5 m darauf
hingewiesen, dass ein Antrag auf wasserrechtliche
Genehmigung erforderlich wird. Schädliche
Gewässerveränderungen und eine Erschwerung der
Gewässerunterhaltung sind zu vermeiden. Bislang fehlen
Aussagen zur Entwässerung des Plangebietes, die mit dem
Rhein-Erft-Kreis insofern noch abzustimmen ist.
3.3 – Bodenschutz
Schädliche Bodenverunreinigungen sind zwar im
Plangebiet nicht bekannt. Jedoch ist die Prüfung im
Bauleitplanverfahren nachzuweisen, ob vorrangig eine
Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich
veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
3.4 – Immissionsschutz
Zur dauerhaften Vermeidung von Staubimmissionen in der
Nachbarschaft wird empfohlen, im Baugenehmigungsverfahren weitergehende Anforderungen zu prüfen.
Höchstspannungsleitungen sind weder vorhanden noch
derzeit geplant.
Verweisung an die Netzpächterin „Rheinische
NETZGesellschaft“ (im offenb. falsch datierten Schreiben).
Keine Bedenken. Das Plangebiet kann mit Erdgas versorgt
werden.
Seite 7 von 18
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und bewirkt keine Änderung der Planung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und bewirkt keine Änderung der Planung.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
und bewirkt keine Änderung der Planung.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Datum:
Eingang /
Erstellung
Inhalt, ggf. zusammengefasst
Art und Umfang der Berücksichtigung
21.12.2016 /
15.12.2016
Derzeit kann keine adäquate Stellungnahme abgegeben
werden mangels genauer Aussagen zur Entwässerung. Die
beschriebene Gewässerrenaturierung bedarf der wasserrechtlichen Genehmigung und dem Einvernehmen des
Erftverbandes. Ansprechpartner wurden angegeben.
Landesbetrieb
Straßenbau NRW:
Autobahnniederlassung Krefeld
06.01.2017 /
04.01.2017
Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken. Da sich Berührungspunkte mit
externen Ausgleichsflächen ergeben können, wird um die
Zusendung eines Übersichtslageplans dafür gebeten. Um
Beteiligung der Regionalniederlassung Ville-Eifel wird
gebeten wegen der Nähe zur B265
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Die Hinweise bedürfen der
Berücksichtigung im Bebauungsplanverfahren.
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Die Regionalniederlassung Ville-Eifel
wurde beteiligt. Der gewünschte Übersichtslageplan kann im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgelegt werden.
LVR-Amt für
Bodendenkmalpflege
Rheinland
27.12.2016 /
20.12.2016
und gleicher
Stellungnahmetext:
27.12.2016 /
22.12.2016
Derzeit sind keine Konflikte der Planung mit dem
Bodendenkmalschutz zu erkennen. Untersuchungen zur
Erkennung etwaiger Bodendenkmälern hat es im
Plangebiet noch nicht gegeben. Um Aufnahme des
mitgeteilten Hinweistextes in die Planungsunterlagen wird
gebeten.
Lfd.
Absender
Nr.
12.
13.
14.
Erftverband
Seite 8 von 18
Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Sie bewirken keine Änderung des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie auf dieser Ebene nicht
relevant sind. Der Hinweistext wird in den
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
15.
16.
Bundesamt für
Infrastruktur, Umweltschutz und
Dienstleistungen der
Bundeswehr
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
27.12.2016 /
22.12.2016
Verbandswasserwerk 23.12.2016 /
GmbH
21.12.2016
Die Bundeswehr hat bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage keine Bedenken
gegen die geplante Bau-maßnahme. Von baulichen Anlagen mit einer Höhe von
max. 30 m wird dabei ausgegangen; bei einer Überschreitung wird um die
Zuleitung der Planunterlagen vor Erteilung einer Baugenehmigung gebeten.
Wegen der Lage des Plangebietes zum Flugplatz ist mit Lärm- und
Abgasemissionen durch den militärischen Flugbetrieb zu rechnen, wofür keine
Ersatzansprüche anerkannt werden können.
Für die Errichtung von Werkstatt- und Lagerhallen sowie einer Logistikhalle kann
die Trinkwasserversorgung über den bestehenden WZ-Schacht im Brühler
Graben erfolgen. Für die Errichtung der Verwaltungsgebäude kann die Versorgung über einen Schacht in der Abt-Horchem-Straße sichergestellt und eine
private Hausanschlussleitung verlegt werden. In allen mitgeteilten Fällen werden
Kosten ausgelöst (Baukostenzuschuss und/oder Herstellkosten).
Seite 9 von 18
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser
Ebene nicht relevant sind.
Die angesprochene Höhe von
max. 30 m wird deutlich
unterschritten. Ein Hinweis auf
den militärischen Fluglärm
erübrigt sich auch im
Bebauungsplanentwurf, da hier
lediglich ein Gewerbegebiet
geplant wird.
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser
Ebene nicht relevant sind.
(Das etwaige Erfordernis einer
Regelung zur Kostenfreistellung kann ggf. im Bebauungsplanverfahren geprüft werden.)
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
17.
Bezirksregierung
Arnsberg – Abt. 6
Bergbau und
Energie in NRW
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
23.12.2016 /
20.12.2016
Das Plangebiet liegt über dem Bergwerksfeld „Union 139“ (Braunkohle) der RV
Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH, vertreten durch die RWE Power
AG. Es ist von Grundwasserabsenkungen aufgrund des Bergbaus betroffen, die
noch länger wirksam bleiben. Danach ist ein Wiederanstieg des Grundwassers zu
erwarten. Bodenbewegungen sind durch die Absenkungen und den Wiederanstieg
möglich, was bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der
Erdoberfläche führen kann. Änderungen der Grundwasserflurabstände und
mögliche Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Zu Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen wird eine Anfrage bei der RWE
Power AG in Köln und für Grundwasserdaten an den Erftverband in Bergheim
empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bodenkarte des Landes NRW – Blatt L5306 –
in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage blau dargestellt, Böden aufweist,
die humoses Bodenmaterial enthalten.
18.
RWE Power AG,
Abt. Bergschäden
05.01.2016 /
08.12.2016
Seite 10 von 18
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser
Ebene nicht relevant sind.
Die etwaige Notwendigkeit
von Anpassungs- und
Sicherungsmaßnahmen ist auf
der Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung und ggf. im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen.
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser
Ebene nicht relevant sind.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
19.
RWE Power AG,
Abt. Bergschäden:
Fortsetzung
20.
Bezirksregierung
Köln – Dezernat
33
21.
Geologischer
Dienst NRW
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Die Hinweise sind im Bebauungsplanverfahren (und ggf.
im Bauantragsverfahren) zu
prüfen.
03.01.2017 /
30.12.2016
28.12.2016 /
27.12.2016
Es sind keine Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung berührt.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind im Änderungsbereich nicht
vorgesehen.
Den Baugrund bilden tiefgründige Lössböden sowie wasserbeeinflusste Lössböden
über Ton, Sand und Kies. Der Änderungsbereich liegt im Einflussgebiet der aktuellen
Braunkohlesümpfungsmaßnahmen. Baugrundeigenschaften, insbesondere das Tragund Setzungsverhalten, sind objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten, ebenso
die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser.
Seite 11 von 18
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen und
bewirkt keine Änderung der
Planung.
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung
des Planentwurfes zur
Änderung des FNP, da sie
auf dieser Ebene nicht
relevant sind.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Die etwaige Notwendigkeit von
Anpassungs-, Sicherungs- und
anderen Maßnahmen und
Hinweisen ist auf der Ebene der
Bebauungsplanung (und ggf.
des Baugenehmigungsverfahrens) zu prüfen.
21.
Geologischer
Dienst NRW:
Forstsetzung I
Seite 12 von 18
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
21.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Geologischer
Dienst NRW:
Forstsetzung II
Seite 13 von 18
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Es wird auf Folgendes Hingewiesen:
22.
Landesbetrieb
Wald und Holz
27.12.2016 /
23.12.2016
Seite 14 von 18
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser Ebene
im Plangebiet nicht relevant
sind. Vorgespräche über eine
Wiederaufforstung an einem
Ersatzstandort im Zuge einer
Waldumwandlung und über
mögliche Standorte des
naturschutzrechtlichen
Ausgleichs für Eingriffe aus dem
parallel in der Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan
wurden bereits geführt. Eine
Vereinbarung zur Ersatzaufforstung zeichnet sich zwischen
den Beteiligten ab.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
22.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Zu trennen ist zudem zwischen
der nicht im Zuge von Bauleitplanverfahren vorgenommenen
Abholzungen und dem
bauleitplanerisch zu lösenden
Eingriff in Natur und Landschaft
durch die mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele und
ermöglichten Nutzungen.
Die bauleitplanerisch zukünftig
ermöglichten Eingriffe werden
bilanziert und sind zu kompensieren, was im Zuge der
Bebauungsplanung geregelt
wird.
Landesbetrieb
Wald und Holz:
Fortsetzung I
Seite 15 von 18
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
22.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Der vom Landesbetrieb
genannte, vorgegebene
Abstand von 35 m bedarf
weiterhin der Berücksichtigung
oder Beachtung - sowohl bei
der von privater Seite
vorzunehmenden Ersatzaufforstung als auch bei der
Aufstellung des Bebauungsplans.
Landesbetrieb
Wald und Holz:
Fortsetzung II
23.
IHK Köln
Art und Umfang der
Berücksichtigung
k. A. /
09.01.2017
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (und die Aufstellung des Bebauungsplanes)
werden begrüßt, da hiermit die Möglichkeit zur Betriebserweiterung und zur
Neuordnung der Betriebsabläufe verbunden ist.
Seite 16 von 18
Die Stellungnahme wird zur
Kenntnis genommen und
bewirkt keine Änderung der
Planung.
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Art und Umfang der
Berücksichtigung
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser Ebene
im Plangebiet nicht relevant
sind. Die Hinweise werden im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher geprüft.
24.
Telekom
Bochum
12.01.2017 /
06.01.2017
25.
Wasser- und
Bodenverband
03.02.2017 /
30.01.2017
Die Stellungnahme bewirkt
keine Änderung der Planung.
Keine Bedenken.
Seite 17 von 18
Abwägungsvorschlag zu den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Lfd.
Absender
Nr.
Datum:
Eingang / Inhalt, ggf. zusammengefasst
Erstellung
Art und Umfang der
Berücksichtigung
„Bürgerbeteiligung Bebauungsplan Nr. 182 Gewerbegebiet Erp-Nord/
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erftstadt Erftstadt-Erp,
Gewerbegebiet Erp-Nord“
26.
Rheinischer
Landwirtschaftsverband
09.05.2016 /
04.05.2016
„in den oben genannten Planverfahren haben sich zahlreiche in der Region
wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe, vertreten durch den
Ortsvorsitzenden, Herrn Robert Odenthal, mit der Sorge an uns gewandt,
dass durch die Planungen das vorhandene Wirtschaftswegenetz
eingeschränkt wird. Es muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass die
landwirtschaftlichen Flächen auch weiterhin über die aktuell vorhandenen
Wirtschaftswege erreichbar bleiben und angefahren werden können. Dies
wäre bei einer Umwidmung einzelner landwirtschaftlicher Wirtschaftswege
zu reinen Radwegen nicht mehr gewährleistet. Mit Rücksicht darauf, dass
auch nach aktueller Rechtslage landwirtschaftliche Wege von Fußgängern
und Radfahrern genutzt werden können, erscheint eine ausdrückliche
Ausweisung als Radweg zudem entbehrlich.
Darüber hinaus regen wir an, gegebenenfalls erforderliche Ausgleichs/Ersatzmaßnahmen vorrangig durch sogenannte produktionsintegrierte
Maßnahmen umzusetzen, wie sie die Stiftung Rheinische Kulturlandschaft
anbietet.“
Seite 18 von 18
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Sie
bewirken keine Änderung des
Planentwurfes zur Änderung
des FNP, da sie auf dieser Ebene
im Plangebiet nicht relevant
sind. Die Hinweise werden im
Rahmen des Bebauungsplanverfahrens näher geprüft.