Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
390 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Nr.
Behörde
1
Amprion GmbH
Eingang
Stellungnahme
25.07.2017 mit Schreiben vom 19.12.2016 haben wir im Rahmen der Beteiligung
Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o. g. Bauleitplanung
abgegeben.
Abwägung
Kenntnisnahme.
Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt weiterhin ihre Gültigkeit.
Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt
vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen
die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
2
Stadt Erftstadt: Amt 01.4
-
-
Wirtschaftsförderung
3
Stadt Erftstadt: Amt 32
Rechts- und Ordnungsamt
10.07.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im
beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu
verständigen.
Kenntnisnahme.
Der Hinweis wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion.
Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für
Baugrundeingriffe.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
4
Stadt Erftstadt: Amt 370
-
-
Feuerwache
5
Stadt Erftstadt: Amt 51
Amt für Jugend und Familie
25.07.2017 Der Aufgabenbereich der Jugendhilfeplanung wird zum jetzigen Zeitpunkt im Detail nicht berührt, insofern keine Stellungnahme erforderlich.
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
Kenntnisnahme.
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
6
Stadt Erftstadt: Amt 61
-
-
-
-
-
-
-
-
Umwelt- und Planungsamt
7
Stadt Erftstadt: Amt 63
Bauordnungsamt
8
Stadt Erftstadt: Amt 65
Eigenbetrieb Straßen
9
Stadt Erftstadt: Amt 82
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
10
Bezirksregierung Arnsberg Abt. 8 Bergbau und Energie
NRW
-
-
11
Bezirksregierung Arnsberg Dez. 65 - NL Dortmund
-
-
-
-
-
-
Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen
12
Bezirksregierung Köln - Dez. 25
Verkehr, IGVP und ÖPNV
13
Bezirksregierung Köln - Dez. 32
Regionalentwicklung und Braunkohle
14
Bezirksregierung Köln - Dez. 33
Ländliche Entwicklung und Bodenordnung
15
21.07.2017 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffent- Kenntnisnahme.
lichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der
Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
Bezirksregierung Köln - Dez. 35
-
-
-
-
-
-
Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs. und Denkmalangelegenheiten
sowie - förderung
16
Bezirksregierung Köln - Dez. 51
Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnungen)
17
Bezirksregierung Köln - Dez. 54
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Wasserwirtschaft - Obere Wasserbehörde, Gewässerentwicklung und
Hochwasserschutz
18
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3
19.07.2017 Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sachund Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen.
Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen
Flugplatzes Nörvenich und am Verlauf der B265 die zugleich eine Militärstraße (Mil.Str.7392) ist.
Kenntnisnahme.
Die bisher vorgesehen Bebauung unterschreitet die angesprochene Höhe der baulichen Anlagen von max. Höhe von
30 m deutlich.
Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen –einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten.
Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden,
bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen –vor Erteilung
einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten.
Die B 265 nicht von der Baumaßnahme betroffen, so werden keine militärischen Infrastrukturforderungen seitens der Bundeswehr erhoben.
Im Fall der Betroffenheit bitte ich Sie den Beginn und das Ende der
Baumaßnahme unter folgender Anschrift anzuzeigen:
Landeskommando Hessen
Fachbereich Verkehrsinfrastruktur
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
Email: LKdoHEVerkInfra@bundeswehr.org
19
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
-
-
-
-
Sparte Verwaltungaufgaben
20
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Köln
TI-NL West – PTI 22
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
21
Erftverband
Körperschaft des öffentlichen Rechts
02.08.2017 Unsere Stellungnahme vom 15.12.2016 ist auch weiterhin inhaltlich zu Kenntnisnahme.
Die Anregung ist nicht Regelungsgegenstand des Flächenberücksichtigen.
nutzungsplan-Änderungs-Verfahrens. Sie wird in dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan und im RahGrundsätzlich begrüßen wir das Bestreben, Ausgleichmaßnahmen an men der Ausführungsplanung beachtet.
die Gewässer zu lenken. In diesem besonderen Fall birgt die Renaturierung der Erpa jedoch mindestens in zweierlei Hinsicht Risiken. Die Sohlschalen in der Erpa dichten das Gewässer ab, damit es nicht vor der
Entnahmestelle der Firma Rhiem versickert. Südlich der Entnahmestelle
Rhiem würde eine Renaturierung der Erpa — zu der zwangsweise die
Beseitigung der Sohlschalen gehören würde — dazu führen, dass diese
Abdichtung verloren geht und damit gerechnet werden muss, dass das
Wasser die Entnahmestelle nicht mehr erreicht. Zwar ist eine andere,
naturnähere Form der Sohlabdichtung denkbar, es ist jedoch zu hinterfragen, wie sinnvoll eine solche (aufwändige) Abdichtung ist, da das
Gewässer kurz unterhalb der Entnahmestelle versickert. Wegen dieser
Versickerung führt die Renaturierung der Erpa auch nördlich der Entnahmestelle nicht zu einer erheblichen Verbesserung des Gewässers,
da dieses in der Regel trockenfällt.
22
Erzbistum Köln
-
-
23
Evangelische Friedenskirchengemeinde Liblar
-
-
-
-
Pfarramt
24
Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
25
Finanzamt Brühl
-
-
26
Gemeinde Nörvenich
-
-
-
-
Bauverwaltung, Liegenschaften
27
Gemeinde Vettweiss
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Amt 61 Gemeindeplanung
28
Geologischer Dienst NordrheinWestfalen Landesbetrieb
29
GVG mbh Rhein-Erft
25.07.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der
GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne,
Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt.
Kenntnisnahme.
Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG
weitergeleitet, von der Sie die inhaltliche Antwort erhalten.
Bitte beteiligen Sie die GVG mbH Rhein-Erft als Besitzerin des Erdgasnetzes auch weiterhin an allen TÖB-Verfahren der Bauleitplanung.
Bei Fragen steht Ihnen der o.g. Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit.
30
Handwerkskammer zu Köln
-
31
Industrie- und Handelskammer
Köln - Zweigstelle Rhein-Erft
32
Kath. Pfarramt Erp/Borr
-
-
33
Kreishandwerkerschaft RheinErft
-
-
34
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, HS Euskirchen
08.08.2017 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln begrüßt die 016. Änderung
des Flächennutzungsplanes „Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“
und die damit verbundene Möglichkeit der Betriebserweiterung und
Neuordnung der Betriebsabläufe der Rhiem und Sohn GmbH & Co KG
ausdrücklich.
20.07.2017 Insbesondere hinsichtlich der Bepflanzung entlang der B 265 verweise
ich auf meine Stellungnahme vom 16.12.2016:
Regionalniederlassung Ville-Eifel /
Hauptsitz Euskirchen
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
Bepflanzung/ Schutzmaßnahmen
Für die angestrebte Bepflanzung entlang der B 265 ist Ziffer 7.12 der
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen –RAL- zu beachten:
Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische
Kenntnisnahme.
Kenntnisnahme.
Die Anregung und Hinweise sind nicht Regelungsgegenstand
des
Flächennutzungsplan-ÄnderungsVerfahrens. Sie werden in dem parallel in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt.
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Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Begleitplanung im Straßenbau“ -RLBP- und die „Empfehlungen für die
landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ -ELA- maßgebend.
Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die
"Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft"
-ESLa-.
Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten,
dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge
gering bleiben. Ebenso sind Unfallfolgen hinsichtlich herabfallender
Baumteile usw. Unterhaltungsarbeiten sind nicht von der B 265 aus
vorzunehmen.
Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom
Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende
Sichtfelder nicht beeinträchtigen.
Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen,
dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von
abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter
Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf Einschnittsböschungen). Auch
hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollen sie mindestens 3,00 m vom
Rand der befestigten Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist.
Der Nachweis für Schutzeinrichtung gem. der Richtlinien für passive
Schutzeinrichtungen –RPS- ist vorzulegen. Die Höchstgeschwindigkeit
von 70 km/h erfordert einen Abstand vom Fahrbahnrand von mind. 4,50
m ohne passive Schutzeinrichtung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten
der Stadt Erftstadt incl. der Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung
der zusätzlichen Straßenbestandteile.
Bei Anpflanzungen/ Einfriedungen usw. im Einmündungsbereich sind die
Sichtdreiecke gem. der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen zu
beachten und dauerhaft freizuhalten.
35
Landesbetrieb Wald und Holz
NRW - Regionalforstamt RheinSieg-Erft
Dienstgebäude Eitorf
21.07.2017 Sofern für die Waldflächen der Parzellen Erp, Flur 6, Nrn. 42 und 46 im
Zuge des BPlan-Verfahrens mind. 1:1 im Flächenverhältnis Ersatz geschaffen wird, bestehen von Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz
Nordrhein-Westfalen keine Bedenken gegen die vorliegende Änderung
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
Kenntnisnahme. Der Hinweis ist nicht Regelungsgegenstand
des
Flächennutzungsplan-ÄnderungsVerfahrens. Er wird in dem parallel im Verfahren befind-
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Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
lichen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt.
des FNP.
36
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NW e.V.
Kreisstelle
-
-
37
Landschaftsverband Rheinland,
Rheinisches Amt für Denkmalpflege
-
-
38
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle
Rhein-Erft-Kreis
-
-
39
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
-
-
40
NABU Kreisverband Rhein-Erft
-
-
41
Nahverkehr Rheinland GmbH
-
-
42
Rhein-Erft-Kreis - Amt 70 Kreisplanung und Naturschutz
29.08.2017 Natur- und Landschaftspflege
Einbeziehung der angrenzenden Kompensationsmaßnahmen in das Der Anregung wird nicht gefolgt.
FNP-Verfahren
Die vorgesehenen ökologischen Ausgleichsflächen im Westen und Südosten des Plangebietes sind bereits im FlächenDas städtebauliche Konzept für den mit der FNP-Änderung verbundenutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert
nen Bebauungsplan stellt als Teil des ökologischen Ausgleichs Einmit „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne
grünungsflächen und Flächen für die Optimierung des Erpavon Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Damit
Auenbereichs dar. Ich rege an diese Flächen in die Flächennutzungsist die planerische Voraussetzung für die Festsetzung im
planung aufzunehmen. Damit kann der Erhalt des BiotopverbundsysBebauungsplan gegeben. Die planungsrechtliche Sicherung
tems VB-K-5206-006 „Erpa zwischen Ahrem und der Kreisgrenze" und
der Maßnahmen erfolgt dann durch die Festsetzung im
VB-K-5206-oll „Kiesgruben bei Erp und am Friesheimer Busch" dokuparallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan.
mentiert werden.
Darstellung des planerischen Umfeldes
Um die Einbindung in das Umfeld und die Planungsabsicht nachvollziehbarer darzustellen, rege ich an, die Gewerbeflächen umgebenden
Darstellungen des Flächennutzungsplans in den Entwurf aufzuneh-
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
Der Stellungnahme wurde gefolgt. Die Darstellungen
außerhalb des Geltungsbereichs wurden in der Planzeichnung ergänzt.
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
men.
Ausgleich des Waldverlustes und Immissionsschutzpflanzung
Bis vor einigen Jahren war das Betriebsgelände durch größere Waldflächen und sonstigen Baum- und Strauchbewuchs so eingegrünt,
dass eine Schutzwirkung für den Ortsteil Erp bestand. Ich rege an, die
Kompensation der nicht genehmigten Rodung der ca.-1,1 ha großen
Gehölzflächen, die zum Teil innerhalb der FNP-Änderungsflächen
liegen, im weiteren Bauleitverfahren in die Planung einzubeziehen, um
den Waldverlust zu kompensieren, um einen ausreichenden Schutz
der Ortslage Erp vor den Eimissionen des Abgrabungs-, Aufbereitungs- und Deponiebetriebs sicherzustellen und um den Biotopverbund zu erhalten.
Kenntnisnahme.
Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und in die weiterführende Planung miteinbezogen.
Eingriffsbewertung
Der in Teil 2 der Begründung in Kapitel 10.1. aufgestellten Eingriffsbewertung kann nicht gefolgt werden. Wie im Abwägungsvorschlag der
Stadt Erftstadt zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, und § 4
Abs. i BauGB unter der Lfd. Nr. 22 aufgeführt, sind die vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens im Plangebiet und in dessen Umfeld
vorgenommenen Rodungen getrennt von den durch das Bauleitplanverfahren zulässigen Eingriffen auszugleichen. Eine Doppelverrechnung der wiederherzustellenden Forstfläche ist nicht zulässig.
Der Anregung wird durch Änderung des Umweltberichtes gefolgt.
Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erfolgt
dann die planungsrechtliche Sicherung des Ausgleichs.
Bei der Einschätzung und Bewertung der durch die Bauleitplanung
zukünftig zulässigen Eingriffe sind die Grenzen und Darstellungen im
derzeit gültigen FNP als Ausgangspunkt zu berücksichtigen.
Wasserwirtschaft
Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren
Wasserbehörde keine Bedenken. Folgende Hinweise sind jedoch zu
beachten:
1.
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
Entlang des Bauvorhabens verläuft das Gewässer „Erpa". Hiermit
weise ich darauf hin, dass gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz
und § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz im Außenbereich ein Gewässerrandstreifen von 5 m festgesetzt ist.
Kenntnisnahme.
Die Hinweise sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderungs-Verfahrens. Sie werden in dem
parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entsprechend beachtet.
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
2.
Sofern Maßnahmen im Bereich der Erpa Maßnahmen geplant
sind (z.B. Verbreiterung von Brückenbauwerken, o.ä.), ist für das
Bauen in und an Gewässern ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz in Verbindung mit §
36 Wasserhaushaltsgesetz beim Rhein-Erft-Kreis zu stellen ist.
Anlagen in und an Gewässern sind so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht erschwert wird.
3.
Gemäß § 44 LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken,
die nach dem ci.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist.
Die Niederschlagswasserbeseitigung des Plangebietes bzw. des
Betriebsgeländes ist daher mit der Unteren Wasserbehörde des
Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
4. Für einen evtl. vorgesehenen Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B.
als Untergrund- oder Wegebefestigung) ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim
Rhein-Erft-Kreis zu beantragen.
Bodenschutz
Schädliche Bodenveränderungen sind für die Planfläche nicht bekannt.
Unter Punkt 10.1 des Umweltberichtes wird festgehalten, dass natürliche Bodenstrukturen nicht vorhanden wären, da die verschiedenen
vorhandenen Nutzungen den Boden überprägt hätten. Unversiegelte
Böden erfüllen die natürlichen Bodenfunktionen des § 2 Abs. 2 Nr.i
und 2 des BbodBodSchG weiterhin. Eine natürliche Bodenentwicklung
findet weiterhin statt. Dies ist im Rahmen des Umweltberichtes zu
berücksichtigen.
Der Anregung wird durch die Anpassung des Umweltberichtes gefolgt.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Ich halte meine Stellungnahme vom 20.06.2017 aufrecht.
Gegen den o.g. Flächennutzungsplan bestehen im Grundsatz keine
Bedenken. Aufgrund der eingereichten Unterlagen ist jedoch keine
abschließende Beurteilung möglich. Die technischen Einzelheiten bzgl.
der verkehrlichen Anbindung sind mit dem Kreis im weiteren Verfahren
zu klären.
Kenntnisnahme.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen
oder Bedenken vorgebracht.
Kenntnisnahme.
43
Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft m.b.H.
11.07.2017 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen
Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres Hauses
betroffen.
Kenntnisnahme.
Die Hinweise werden im parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan entsprechend beachtet.
Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und
Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im
Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet.
Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir
um erneute Beteiligung.
28.07.2017 Gegen o.g. Verfahren bestehen aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung keine Bedenken. Wir weisen darauf hin, dass der Planbereich aus
technischer Sicht mit Erdgas versorgt werden kann.
Kenntnisnahme.
44
Rheinische NETZGesellschaft
mbH
45
Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V.
-
-
46
RWE Deutschland, Euskirchen
-
-
47
RWE Power AG Abt. GOJ-LN
15.08.2017 Wir weisen darauf hin, dass unser Schreiben vom 02.01.2017 weiterhin Kenntnisnahme.
gültig ist. Die Stellungnahme haben wir als Anlage nochmals beigefügt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
Die Kennzeichnung der Fläche ist bereits in der Er-
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Westfalen, Blatt L5306, in einem Teil des Plangebietes, wie in der
Anlage "blau" dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten.
läuterungskarte zum wirksamen Flächennutzungsplan enthalten.
Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten
auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst
bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen
Setzungen reagieren können.
Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur
Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im
Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik" DIN EN
1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 "Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN
18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
48
Stadtwerke Erftstadt - Amt 81
49
Verbandswasserwerk GmbH
20.07.2017 Zu dem Bebauungsplan teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits keine
grundsätzlichen Bedenken hiergegen bestehen.
Kenntnisnahme.
Der Hinweis wird in dem parallel in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.
Kenntnisnahme.
Zu 1. Neubau und Errichtung von Werkstatt- und Lagerhallen sowie
einer Logistikhalle Die Trinkwasserversorgung kann hier über den bestehenden WZ-Schacht im Brühler Graben erfolgen.
Wir bitten zu beachten, dass eine geänderte Nutzung / bauliche Veränderung auf diesem Grundstück einen Baukostenzuschuss auslösen
kann.
Zu 2. Neubau von Verwaltungsgebäuden
Bezüglich der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden besteht die
Möglichkeit, eine Versorgung über einen Schacht an der Abt-Horchern-
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
Straße sicherzustellen und eine private Hausanschlussleitung zu verlegen.
Auch hierbei bitten wir zu berücksichtigen, dass der Neubau eines
Hausanschlusses einen Baukostenzuschuss und Herstellkosten auslöst.
50
Verkehrsverbund Rhein-Sieg
GmbH
51
Vodafone GmbH, NL West
-
-
11.07.2017 In den von Ihnen angegebenen Planungsbereichen befinden sich KEINE Kenntnisnahme.
Glasfaserleitungen und Kabelschutzrohre der:
X Vodafone GmbH (ehem. ISIS / ehem. Arcor AG & Co. KG)
Darüber hinaus ist zur Zeit seitens Vodafone keine Mitverlegung und
kein Ausbau geplant.
52
Wasser- und Bodenverband
Bliesheim/ Lechenich
-
-
53
Wasser- und Bodenverband
Dränverband Erp
-
-
54
Wasser- und Bodenverband
Lechenich
-
-
55
Westnetz GmbH Region RheinSieg
-
-
56
Westnetz GmbH, DRW-S-LK
-
-
Früher: Westnetz GmbH, Bereich
Hochspannung (Hoch- / Höchstspannungsnetz). Rheinlanddamm 24,
44139 Dortmund
57
Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung
13.07.2017 Diese Stellungnahme ergeht gleichzeitig im Auftrag und für die innogy
Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin der Anlagen.
Kenntnisnahme.
Die Hinweise werden bei den weiteren Planungen entsprechend berücksichtig.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass sich im Bereich des
Bebauungsplanes Stromkabel befinden.
Zur Orientierung haben wir als Anlage einen aktuellen Bestandsplan
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord
Verfahrensschritt:
Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Zeitraum:
14.07.2017 - 24.08.2017
beigefügt, aus dem die Lage der Kabel hervorgeht.
Diese Kabel sollten bei den Planungen unbedingt mit berücksichtigt
werden.
58
Zweckverband Naturpark
Rheinland
Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017)
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-
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