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Beschlussvorlage (4. Abwägungstabelle_B)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
390 kB
Datum
12.12.2017
Erstellt
02.11.17, 15:03
Aktualisiert
02.11.17, 15:03

Inhalt der Datei

Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Nr. Behörde 1 Amprion GmbH Eingang Stellungnahme 25.07.2017 mit Schreiben vom 19.12.2016 haben wir im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o. g. Bauleitplanung abgegeben. Abwägung Kenntnisnahme. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt weiterhin ihre Gültigkeit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 2 Stadt Erftstadt: Amt 01.4 - - Wirtschaftsförderung 3 Stadt Erftstadt: Amt 32 Rechts- und Ordnungsamt 10.07.2017 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Daher ist eine Überprüfung des beantragten Bereichs auf Kampfmittel nicht erforderlich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Kenntnisnahme. Der Hinweis wird im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite. 4 Stadt Erftstadt: Amt 370 - - Feuerwache 5 Stadt Erftstadt: Amt 51 Amt für Jugend und Familie 25.07.2017 Der Aufgabenbereich der Jugendhilfeplanung wird zum jetzigen Zeitpunkt im Detail nicht berührt, insofern keine Stellungnahme erforderlich. Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Kenntnisnahme. Seite 1 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 6 Stadt Erftstadt: Amt 61 - - - - - - - - Umwelt- und Planungsamt 7 Stadt Erftstadt: Amt 63 Bauordnungsamt 8 Stadt Erftstadt: Amt 65 Eigenbetrieb Straßen 9 Stadt Erftstadt: Amt 82 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft 10 Bezirksregierung Arnsberg Abt. 8 Bergbau und Energie NRW - - 11 Bezirksregierung Arnsberg Dez. 65 - NL Dortmund - - - - - - Rechtsangelegenheiten, Markscheidewesen 12 Bezirksregierung Köln - Dez. 25 Verkehr, IGVP und ÖPNV 13 Bezirksregierung Köln - Dez. 32 Regionalentwicklung und Braunkohle 14 Bezirksregierung Köln - Dez. 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung 15 21.07.2017 Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden öffent- Kenntnisnahme. lichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. Bezirksregierung Köln - Dez. 35 - - - - - - Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs. und Denkmalangelegenheiten sowie - förderung 16 Bezirksregierung Köln - Dez. 51 Natur- und Landschaftsschutz, Fischerei - (Schutzverordnungen) 17 Bezirksregierung Köln - Dez. 54 Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Seite 2 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Wasserwirtschaft - Obere Wasserbehörde, Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz 18 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 19.07.2017 Von der im Betreff genannten Maßnahme, bei gleichbleibender Sachund Rechtslage, ist die Bundeswehr berührt und betroffen. Der Planungsbereich liegt im Zuständigkeitsbereich des militärischen Flugplatzes Nörvenich und am Verlauf der B265 die zugleich eine Militärstraße (Mil.Str.7392) ist. Kenntnisnahme. Die bisher vorgesehen Bebauung unterschreitet die angesprochene Höhe der baulichen Anlagen von max. Höhe von 30 m deutlich. Hierbei gehe ich davon aus, dass bauliche Anlagen –einschl. untergeordneter Gebäudeteile- eine Höhe von 30 m über Grund nicht überschreiten. Sollte entgegen meiner Einschätzung diese Höhe überschritten werden, bitte ich in jedem Einzelfall mir die Planungsunterlagen –vor Erteilung einer Baugenehmigung- zur Prüfung zuzuleiten. Die B 265 nicht von der Baumaßnahme betroffen, so werden keine militärischen Infrastrukturforderungen seitens der Bundeswehr erhoben. Im Fall der Betroffenheit bitte ich Sie den Beginn und das Ende der Baumaßnahme unter folgender Anschrift anzuzeigen: Landeskommando Hessen Fachbereich Verkehrsinfrastruktur Moltkering 9 65189 Wiesbaden Email: LKdoHEVerkInfra@bundeswehr.org 19 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - - - - Sparte Verwaltungaufgaben 20 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH - NL Köln TI-NL West – PTI 22 Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Seite 3 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 21 Erftverband Körperschaft des öffentlichen Rechts 02.08.2017 Unsere Stellungnahme vom 15.12.2016 ist auch weiterhin inhaltlich zu Kenntnisnahme. Die Anregung ist nicht Regelungsgegenstand des Flächenberücksichtigen. nutzungsplan-Änderungs-Verfahrens. Sie wird in dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan und im RahGrundsätzlich begrüßen wir das Bestreben, Ausgleichmaßnahmen an men der Ausführungsplanung beachtet. die Gewässer zu lenken. In diesem besonderen Fall birgt die Renaturierung der Erpa jedoch mindestens in zweierlei Hinsicht Risiken. Die Sohlschalen in der Erpa dichten das Gewässer ab, damit es nicht vor der Entnahmestelle der Firma Rhiem versickert. Südlich der Entnahmestelle Rhiem würde eine Renaturierung der Erpa — zu der zwangsweise die Beseitigung der Sohlschalen gehören würde — dazu führen, dass diese Abdichtung verloren geht und damit gerechnet werden muss, dass das Wasser die Entnahmestelle nicht mehr erreicht. Zwar ist eine andere, naturnähere Form der Sohlabdichtung denkbar, es ist jedoch zu hinterfragen, wie sinnvoll eine solche (aufwändige) Abdichtung ist, da das Gewässer kurz unterhalb der Entnahmestelle versickert. Wegen dieser Versickerung führt die Renaturierung der Erpa auch nördlich der Entnahmestelle nicht zu einer erheblichen Verbesserung des Gewässers, da dieses in der Regel trockenfällt. 22 Erzbistum Köln - - 23 Evangelische Friedenskirchengemeinde Liblar - - - - Pfarramt 24 Evangelische Kirche im Rheinland Landeskirchenamt 25 Finanzamt Brühl - - 26 Gemeinde Nörvenich - - - - Bauverwaltung, Liegenschaften 27 Gemeinde Vettweiss Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Seite 4 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Amt 61 Gemeindeplanung 28 Geologischer Dienst NordrheinWestfalen Landesbetrieb 29 GVG mbh Rhein-Erft 25.07.2017 Die GVG Rhein-Erft hat ihre Erdgasnetze an die Rheinische NETZGesellschaft mbH (RNG) mittelbar verpachtet, die somit die Belange der GVG in raumplanerischen Abstimmungsverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne etc.) als Träger öffentlicher Belange wahrnimmt. Kenntnisnahme. Wir haben den Vorgang bearbeitet und die Ergebnisse an die RNG weitergeleitet, von der Sie die inhaltliche Antwort erhalten. Bitte beteiligen Sie die GVG mbH Rhein-Erft als Besitzerin des Erdgasnetzes auch weiterhin an allen TÖB-Verfahren der Bauleitplanung. Bei Fragen steht Ihnen der o.g. Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit. 30 Handwerkskammer zu Köln - 31 Industrie- und Handelskammer Köln - Zweigstelle Rhein-Erft 32 Kath. Pfarramt Erp/Borr - - 33 Kreishandwerkerschaft RheinErft - - 34 Landesbetrieb Straßenbau NRW, HS Euskirchen 08.08.2017 Die Industrie- und Handelskammer zu Köln begrüßt die 016. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord“ und die damit verbundene Möglichkeit der Betriebserweiterung und Neuordnung der Betriebsabläufe der Rhiem und Sohn GmbH & Co KG ausdrücklich. 20.07.2017 Insbesondere hinsichtlich der Bepflanzung entlang der B 265 verweise ich auf meine Stellungnahme vom 16.12.2016: Regionalniederlassung Ville-Eifel / Hauptsitz Euskirchen Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Bepflanzung/ Schutzmaßnahmen Für die angestrebte Bepflanzung entlang der B 265 ist Ziffer 7.12 der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen –RAL- zu beachten: Für die Bepflanzung sind die „Richtlinien für die landschaftspflegerische Kenntnisnahme. Kenntnisnahme. Die Anregung und Hinweise sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-ÄnderungsVerfahrens. Sie werden in dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan berücksichtigt. Seite 5 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Begleitplanung im Straßenbau“ -RLBP- und die „Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau“ -ELA- maßgebend. Hilfen für die Einfügung der Straße im Landschaftsraum geben die "Empfehlungen für die Einbindung von Straßen in die Landschaft" -ESLa-. Bei Pflanzungen neben Fahrbahnen sind die Belange der Verkehrssicherheit zu beachten. Die Seitenräume sind deshalb so zu gestalten, dass die Unfallfolgen für von der Fahrbahn abkommende Fahrzeuge gering bleiben. Ebenso sind Unfallfolgen hinsichtlich herabfallender Baumteile usw. Unterhaltungsarbeiten sind nicht von der B 265 aus vorzunehmen. Strauchpflanzungen gelten im Sinne der RPS nicht als gefährliche Hindernisse, sofern sie ausgeschnitten werden, wenn ein Stammdurchmesser von 0,08 m überschritten wird. Sie sollen mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche entfernt stehen und dürfen freizuhaltende Sichtfelder nicht beeinträchtigen. Beim Pflanzen neuer Bäume in Fahrbahnnähe ist zu berücksichtigen, dass diese zu gefährlichen Hindernissen im Sinne der RPS heranwachsen. Bäume sollen deshalb nur in Bereichen gepflanzt werden, die von abkommenden Fahrzeugen nicht erreicht werden können (z. B. hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen oder auf Einschnittsböschungen). Auch hinter Fahrzeug-Rückhaltesystemen sollen sie mindestens 3,00 m vom Rand der befestigten Fläche gepflanzt werden, damit deren Wirkungsweise nicht beeinträchtigt ist. Der Nachweis für Schutzeinrichtung gem. der Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen –RPS- ist vorzulegen. Die Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h erfordert einen Abstand vom Fahrbahnrand von mind. 4,50 m ohne passive Schutzeinrichtung. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt incl. der Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung der zusätzlichen Straßenbestandteile. Bei Anpflanzungen/ Einfriedungen usw. im Einmündungsbereich sind die Sichtdreiecke gem. der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen zu beachten und dauerhaft freizuhalten. 35 Landesbetrieb Wald und Holz NRW - Regionalforstamt RheinSieg-Erft Dienstgebäude Eitorf 21.07.2017 Sofern für die Waldflächen der Parzellen Erp, Flur 6, Nrn. 42 und 46 im Zuge des BPlan-Verfahrens mind. 1:1 im Flächenverhältnis Ersatz geschaffen wird, bestehen von Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen keine Bedenken gegen die vorliegende Änderung Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Kenntnisnahme. Der Hinweis ist nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-ÄnderungsVerfahrens. Er wird in dem parallel im Verfahren befind- Seite 6 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 lichen Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. des FNP. 36 Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NW e.V. Kreisstelle - - 37 Landschaftsverband Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege - - 38 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis - - 39 LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - - 40 NABU Kreisverband Rhein-Erft - - 41 Nahverkehr Rheinland GmbH - - 42 Rhein-Erft-Kreis - Amt 70 Kreisplanung und Naturschutz 29.08.2017 Natur- und Landschaftspflege Einbeziehung der angrenzenden Kompensationsmaßnahmen in das Der Anregung wird nicht gefolgt. FNP-Verfahren Die vorgesehenen ökologischen Ausgleichsflächen im Westen und Südosten des Plangebietes sind bereits im FlächenDas städtebauliche Konzept für den mit der FNP-Änderung verbundenutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ überlagert nen Bebauungsplan stellt als Teil des ökologischen Ausgleichs Einmit „Fläche für eine Anreicherung und Aufwertung im Sinne grünungsflächen und Flächen für die Optimierung des Erpavon Naturschutz und Landschaftspflege“ dargestellt. Damit Auenbereichs dar. Ich rege an diese Flächen in die Flächennutzungsist die planerische Voraussetzung für die Festsetzung im planung aufzunehmen. Damit kann der Erhalt des BiotopverbundsysBebauungsplan gegeben. Die planungsrechtliche Sicherung tems VB-K-5206-006 „Erpa zwischen Ahrem und der Kreisgrenze" und der Maßnahmen erfolgt dann durch die Festsetzung im VB-K-5206-oll „Kiesgruben bei Erp und am Friesheimer Busch" dokuparallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan. mentiert werden. Darstellung des planerischen Umfeldes Um die Einbindung in das Umfeld und die Planungsabsicht nachvollziehbarer darzustellen, rege ich an, die Gewerbeflächen umgebenden Darstellungen des Flächennutzungsplans in den Entwurf aufzuneh- Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Der Stellungnahme wurde gefolgt. Die Darstellungen außerhalb des Geltungsbereichs wurden in der Planzeichnung ergänzt. Seite 7 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 men. Ausgleich des Waldverlustes und Immissionsschutzpflanzung Bis vor einigen Jahren war das Betriebsgelände durch größere Waldflächen und sonstigen Baum- und Strauchbewuchs so eingegrünt, dass eine Schutzwirkung für den Ortsteil Erp bestand. Ich rege an, die Kompensation der nicht genehmigten Rodung der ca.-1,1 ha großen Gehölzflächen, die zum Teil innerhalb der FNP-Änderungsflächen liegen, im weiteren Bauleitverfahren in die Planung einzubeziehen, um den Waldverlust zu kompensieren, um einen ausreichenden Schutz der Ortslage Erp vor den Eimissionen des Abgrabungs-, Aufbereitungs- und Deponiebetriebs sicherzustellen und um den Biotopverbund zu erhalten. Kenntnisnahme. Die Anregung wird zur Kenntnis genommen und in die weiterführende Planung miteinbezogen. Eingriffsbewertung Der in Teil 2 der Begründung in Kapitel 10.1. aufgestellten Eingriffsbewertung kann nicht gefolgt werden. Wie im Abwägungsvorschlag der Stadt Erftstadt zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1, und § 4 Abs. i BauGB unter der Lfd. Nr. 22 aufgeführt, sind die vor der Einleitung des Bauleitplanverfahrens im Plangebiet und in dessen Umfeld vorgenommenen Rodungen getrennt von den durch das Bauleitplanverfahren zulässigen Eingriffen auszugleichen. Eine Doppelverrechnung der wiederherzustellenden Forstfläche ist nicht zulässig. Der Anregung wird durch Änderung des Umweltberichtes gefolgt. Im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan erfolgt dann die planungsrechtliche Sicherung des Ausgleichs. Bei der Einschätzung und Bewertung der durch die Bauleitplanung zukünftig zulässigen Eingriffe sind die Grenzen und Darstellungen im derzeit gültigen FNP als Ausgangspunkt zu berücksichtigen. Wasserwirtschaft Gegen das geplante Bauvorhaben bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde keine Bedenken. Folgende Hinweise sind jedoch zu beachten: 1. Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Entlang des Bauvorhabens verläuft das Gewässer „Erpa". Hiermit weise ich darauf hin, dass gemäß § 38 Wasserhaushaltsgesetz und § 31 Abs. 4 Landeswassergesetz im Außenbereich ein Gewässerrandstreifen von 5 m festgesetzt ist. Kenntnisnahme. Die Hinweise sind nicht Regelungsgegenstand des Flächennutzungsplan-Änderungs-Verfahrens. Sie werden in dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entsprechend beachtet. Seite 8 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 2. Sofern Maßnahmen im Bereich der Erpa Maßnahmen geplant sind (z.B. Verbreiterung von Brückenbauwerken, o.ä.), ist für das Bauen in und an Gewässern ein Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 22 Landeswassergesetz in Verbindung mit § 36 Wasserhaushaltsgesetz beim Rhein-Erft-Kreis zu stellen ist. Anlagen in und an Gewässern sind so zu errichten und zu betreiben, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht erschwert wird. 3. Gemäß § 44 LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem ci.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Die Niederschlagswasserbeseitigung des Plangebietes bzw. des Betriebsgeländes ist daher mit der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. 4. Für einen evtl. vorgesehenen Einbau von Recyclingbaustoffen (z.B. als Untergrund- oder Wegebefestigung) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist rechtzeitig vor Baubeginn beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen. Bodenschutz Schädliche Bodenveränderungen sind für die Planfläche nicht bekannt. Unter Punkt 10.1 des Umweltberichtes wird festgehalten, dass natürliche Bodenstrukturen nicht vorhanden wären, da die verschiedenen vorhandenen Nutzungen den Boden überprägt hätten. Unversiegelte Böden erfüllen die natürlichen Bodenfunktionen des § 2 Abs. 2 Nr.i und 2 des BbodBodSchG weiterhin. Eine natürliche Bodenentwicklung findet weiterhin statt. Dies ist im Rahmen des Umweltberichtes zu berücksichtigen. Der Anregung wird durch die Anpassung des Umweltberichtes gefolgt. Amt für Straßenbau und Verkehr Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Seite 9 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Ich halte meine Stellungnahme vom 20.06.2017 aufrecht. Gegen den o.g. Flächennutzungsplan bestehen im Grundsatz keine Bedenken. Aufgrund der eingereichten Unterlagen ist jedoch keine abschließende Beurteilung möglich. Die technischen Einzelheiten bzgl. der verkehrlichen Anbindung sind mit dem Kreis im weiteren Verfahren zu klären. Kenntnisnahme. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Kenntnisnahme. 43 Rhein-MainRohrleitungstransportgesellschaft m.b.H. 11.07.2017 Von der vorgenannten Maßnahme werden weder unsere vorhandenen Anlagen noch laufende bzw. vorhersehbare Planungen unseres Hauses betroffen. Kenntnisnahme. Die Hinweise werden im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entsprechend beachtet. Falls für Ihre Maßnahme ein Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft gefordert wird, muss sichergestellt sein, dass dieser nicht im Schutzstreifen unserer Leitungen stattfindet. Sollten diese Ausgleichsmaßnahmen vorgenommen werden, bitten wir um erneute Beteiligung. 28.07.2017 Gegen o.g. Verfahren bestehen aus Sicht der öffentlichen Gasversorgung keine Bedenken. Wir weisen darauf hin, dass der Planbereich aus technischer Sicht mit Erdgas versorgt werden kann. Kenntnisnahme. 44 Rheinische NETZGesellschaft mbH 45 Rheinischer Landwirtschaftsverband e.V. - - 46 RWE Deutschland, Euskirchen - - 47 RWE Power AG Abt. GOJ-LN 15.08.2017 Wir weisen darauf hin, dass unser Schreiben vom 02.01.2017 weiterhin Kenntnisnahme. gültig ist. Die Stellungnahme haben wir als Anlage nochmals beigefügt. Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein- Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Die Kennzeichnung der Fläche ist bereits in der Er- Seite 10 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Westfalen, Blatt L5306, in einem Teil des Plangebietes, wie in der Anlage "blau" dargestellt, Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. läuterungskarte zum wirksamen Flächennutzungsplan enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Dieser Teil des Plangebietes ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß §5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB bzw. §9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB durch eine Umgrenzung entsprechend der Nr. 15.11 der Anlage zur Planzeichenverordnung als Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik" DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, die Normblätter der DIN 1054 "Baugrund — Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 48 Stadtwerke Erftstadt - Amt 81 49 Verbandswasserwerk GmbH 20.07.2017 Zu dem Bebauungsplan teilen wir Ihnen mit, dass unsererseits keine grundsätzlichen Bedenken hiergegen bestehen. Kenntnisnahme. Der Hinweis wird in dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt. Kenntnisnahme. Zu 1. Neubau und Errichtung von Werkstatt- und Lagerhallen sowie einer Logistikhalle Die Trinkwasserversorgung kann hier über den bestehenden WZ-Schacht im Brühler Graben erfolgen. Wir bitten zu beachten, dass eine geänderte Nutzung / bauliche Veränderung auf diesem Grundstück einen Baukostenzuschuss auslösen kann. Zu 2. Neubau von Verwaltungsgebäuden Bezüglich der Neuerrichtung von Verwaltungsgebäuden besteht die Möglichkeit, eine Versorgung über einen Schacht an der Abt-Horchern- Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Seite 11 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 Straße sicherzustellen und eine private Hausanschlussleitung zu verlegen. Auch hierbei bitten wir zu berücksichtigen, dass der Neubau eines Hausanschlusses einen Baukostenzuschuss und Herstellkosten auslöst. 50 Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH 51 Vodafone GmbH, NL West - - 11.07.2017 In den von Ihnen angegebenen Planungsbereichen befinden sich KEINE Kenntnisnahme. Glasfaserleitungen und Kabelschutzrohre der: X Vodafone GmbH (ehem. ISIS / ehem. Arcor AG & Co. KG) Darüber hinaus ist zur Zeit seitens Vodafone keine Mitverlegung und kein Ausbau geplant. 52 Wasser- und Bodenverband Bliesheim/ Lechenich - - 53 Wasser- und Bodenverband Dränverband Erp - - 54 Wasser- und Bodenverband Lechenich - - 55 Westnetz GmbH Region RheinSieg - - 56 Westnetz GmbH, DRW-S-LK - - Früher: Westnetz GmbH, Bereich Hochspannung (Hoch- / Höchstspannungsnetz). Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 57 Westnetz GmbH, Regionalzentrum Westliches Rheinland Netzplanung 13.07.2017 Diese Stellungnahme ergeht gleichzeitig im Auftrag und für die innogy Netze Deutschland GmbH als Eigentümerin der Anlagen. Kenntnisnahme. Die Hinweise werden bei den weiteren Planungen entsprechend berücksichtig. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass sich im Bereich des Bebauungsplanes Stromkabel befinden. Zur Orientierung haben wir als Anlage einen aktuellen Bestandsplan Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) Seite 12 von 13 Sie betrachten: Abwägungstabelle zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 16, Erftstadt-Erp, Gewerbegebiet Erp-Nord Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB Zeitraum: 14.07.2017 - 24.08.2017 beigefügt, aus dem die Lage der Kabel hervorgeht. Diese Kabel sollten bei den Planungen unbedingt mit berücksichtigt werden. 58 Zweckverband Naturpark Rheinland Abwägungstabelle (Stand: Oktober 2017) - - Seite 13 von 13