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Allgemeine Vorlage (Anlegung eines kombinierten Rad-/Fußgängerweges entlang der L 249 von der Einmündung Dürener Straße/Hauptstraße bis zum Stadion in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anlegung eines kombinierten Rad-/Fußgängerweges entlang der L 249 von der Einmündung Dürener Straße/Hauptstraße bis zum Stadion in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Anlegung eines kombinierten Rad-/Fußgängerweges entlang der L 249 von der Einmündung Dürener Straße/Hauptstraße bis zum Stadion in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/641-05/L 249 BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 7. April 1997 Vorlagen-Nr. 51/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 24.04.1997 22.05.1997 03.06.1997 TOP: Anlegung eines kombinierten Rad-/Fußgängerweges entlang der L 249 von der Einmündung Dürener Straße/Hauptstraße bis zum Stadion in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 23.03.1992 nach Planvorlage den vorgesehenen baulichen Maßnahmen im Bereich der L 249, OD Kreuzau, zugestimmt. Das RSBA Aachen hat nunmehr mitgeteilt, daß die Durchführung sämtlicher Maßnahmen, wie ursprünglich vorgesehen, jedenfalls kurzfristig aus finanziellen Gründen nicht in einem Zuge erfolgen kann. Ausgegliedert aus der Gesamtumgestaltung der OD Kreuzau beabsichtigt das RSBA jedoch auf jeden Fall den Ausbau der Radweganlage entlang der Dürener Straße vom Reisebüro bis zum Stadion einschließlich der weiterführenden Trasse vom Stadion bis Einmündung "Lohberg". Der vorliegende Planentwurf sieht auf der südwestlichen Seite der L 249 vom Reisebüro bis zum Parkplatz "KurtHoesch-Kampfbahn" einen Radweg neben dem bestehenden Gehweg separat vor. Das gleiche ist für den nordöstlichen Bereich der L 249 ab Reisebüro bis zur Straße "Alte Gasse" vorgesehen. Auf dem Teilstück zwischen "Alte Gasse" und "Niederdrove" ist seitens des RSBA kein separater Radweg mehr vorgesehen. Der Ausbauplan wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses seitens der Verwaltung näher erläutert. Nach Abwägung aller Belange ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gelangt, daß es zweckmäßiger ist, in den genannten Bereichen eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängernutzung mittels VZ 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg) zuzulassen. Dieses erscheint sinnvoll, da der derzeitige Gehwegbereich größtenteils bereits eine Breite von 2,50 m aufweist und diese Breite in den Restbereichen durch nur geringe bauliche Maßnahmen erreicht werden kann. Da der Radweg im Endstadium entlang der L 249 auf der westlichen Seite bis oberhalb von Drove (Abzweig L 250) ausgebaut werden soll, besteht bei der aufgezeigten Lösung für Radfahrer, die aus dem Bereich Boich/Drove kommen, die Möglichkeit, durchgehend bis zum Reisebüro durchzufahren, um von dieser Stelle aus den bereits vorhandenen kombinierten Radfahrer-/Fußgängerweg entlang der L 249 weiter zu benutzen. Eine unter Umständen gefährliche Querung der L 249 innerhalb der OD ist dadurch nicht erforderlich. Das gleiche gilt bis zur "Alten Gasse" auf der nordöstlichen Seite bei kombinierter gegenläufiger Nutzung für Radfahrer, die aus der Ortslage Kreuzau in den Bereich "Kleierde" gelangen wollen. Diese Radfahrer können nämlich an der Ampel am Reisebüro die Fahrbahn gesichert überqueren und alsdann den kombinierten Radfahrer-/Fußgängerweg bis zur "Alten Gasse" auch in Gegenrichtung befahren. Bei dem geplanten separaten Radweg wäre dieses in beiden Fällen nicht möglich, da die Breite des Radweges einen Radfahrer-Gegenverkehr nicht zuläßt. Das Straßenverkehrsamt ist bei der aufgezeigten gemischten Nutzung darüber hinaus bereit, auch den Gehweg zwischen "Alte Gasse" und "Niederdrove" mittels VZ 240 für eine Mischnutzung (auch Radfahrer-Gegenverkehr) freizugeben, da der Gehweg dazu ebenfalls eine genügende Breite aufweist. Die genannten Radfahrer aus der Ortslage könnten gegebenenfalls alsdann sogar nach Querung der Ampelanlage am Reisebüro über die "Alte Gasse" hinaus bis zur Straße "Niederdrove" weiterfahren, ohne die L 249 an einer ungesicherten Stelle queren zu müssen. Im Gegensatz zu den separaten Radwegen wäre es bei der kombinierten Radfahrer-/Fußgängernutzung nicht notwendig, die reine Fahrbahn in Teilbereichen bis auf 6,50 m einzuengen. Dieses würde gegebenenfalls auch dem o.a. Ratsbeschluß vom 23.03.1992 entsprechen. Unter Punkt 2 wurde seinerzeit nämlich beschlossen, daß die Gemeinde Kreuzau der vorgesehenen Reduzierung der Fahrbahn von 7,50 m auf 6,50 m Breite nicht zustimmt. Bei einer ausführlichen Erörterung des Planes sowie der alternativen Möglichkeit einer kombinierten Radfahrer/Fußgängernutzung mit dem RSBA Aachen, dem Straßenverkehrsamt und der Polizei hielten es letztendlich alle 2 Beteiligten für zweckmäßig, der Alternativlösung den Vorzug zu geben. Das RSBA Aachen würde daher die noch erforderlichen baulichen Maßnahmen für eine Mischnutzung durchführen, sofern eine entsprechende Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau abgegeben würde. Um die Maßnahme möglichst kurzfristig durchführen zu können, benötigt das RSBA allerdings so frühzeitig wie möglich diese Stellungnahme. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die angefallenen Baukosten trägt der Landschaftsverband als Träger der Straßenbaulast. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: 1. Ausgegliedert aus der Gesamtplanung "Umgestaltung der OD Kreuzau" stimmt die Gemeinde Kreuzau zu, daß die Gehwege entlang der L 249 vom Reisebüro bis zum Stadion bzw. Niederdrove durch VZ 240 StVO für eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängernutzung freigegeben werden. In erforderlichem Umfange sind die Gehwege in Teilbereichen durch bauliche Maßnahmen auf erforderliche 2,50 m zu verbreitern. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme beim Rheinischen Straßenbauamt Aachen abzugeben. III. Beschlußvorschlag: "1. Ausgegliedert aus der Gesamtplanung "Umgestaltung der OD Kreuzau" stimmt die Gemeinde Kreuzau zu, daß die Gehwege entlang der L 249 vom Reisebüro bis zum Stadion bzw. Niederdrove durch VZ 240 StVO für eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängernutzung freigegeben werden. In erforderlichem Umfange sind die Gehwege in Teilbereichen durch bauliche Maßnahmen auf erforderliche 2,50 m zu verbreitern. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme beim Rheinischen Straßenbauamt Aachen abzugeben. 3. Über eine Querungshilfe ist erneut mit dem RSBA zu verhandeln." Der Gemeindedirektor i.V. - Winter - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: