Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden/641-05/L 249
BE: Herr Linden /Herr Schmühl
Kreuzau, 7. April 1997
Vorlagen-Nr.
51/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
24.04.1997
22.05.1997
03.06.1997
TOP: Anlegung eines kombinierten Rad-/Fußgängerweges entlang der L 249 von der Einmündung Dürener
Straße/Hauptstraße bis zum Stadion in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 23.03.1992 nach Planvorlage den vorgesehenen baulichen
Maßnahmen im Bereich der L 249, OD Kreuzau, zugestimmt. Das RSBA Aachen hat nunmehr mitgeteilt, daß die
Durchführung sämtlicher Maßnahmen, wie ursprünglich vorgesehen, jedenfalls kurzfristig aus finanziellen Gründen
nicht in einem Zuge erfolgen kann. Ausgegliedert aus der Gesamtumgestaltung der OD Kreuzau beabsichtigt das RSBA
jedoch auf jeden Fall den Ausbau der Radweganlage entlang der Dürener Straße vom Reisebüro bis zum Stadion
einschließlich der weiterführenden Trasse vom Stadion bis Einmündung "Lohberg".
Der vorliegende Planentwurf sieht auf der südwestlichen Seite der L 249 vom Reisebüro bis zum Parkplatz "KurtHoesch-Kampfbahn" einen Radweg neben dem bestehenden Gehweg separat vor. Das gleiche ist für den nordöstlichen
Bereich der L 249 ab Reisebüro bis zur Straße "Alte Gasse" vorgesehen. Auf dem Teilstück zwischen "Alte Gasse" und
"Niederdrove" ist seitens des RSBA kein separater Radweg mehr vorgesehen. Der Ausbauplan wird in der Sitzung des
Bau- und Planungsausschusses seitens der Verwaltung näher erläutert.
Nach Abwägung aller Belange ist die Verwaltung zu dem Ergebnis gelangt, daß es zweckmäßiger ist, in den genannten
Bereichen eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängernutzung mittels VZ 240 StVO (gemeinsamer Fuß- und Radweg)
zuzulassen. Dieses erscheint sinnvoll, da der derzeitige Gehwegbereich größtenteils bereits eine Breite von 2,50 m
aufweist und diese Breite in den Restbereichen durch nur geringe bauliche Maßnahmen erreicht werden kann. Da der
Radweg im Endstadium entlang der L 249 auf der westlichen Seite bis oberhalb von Drove (Abzweig L 250) ausgebaut
werden soll, besteht bei der aufgezeigten Lösung für Radfahrer, die aus dem Bereich Boich/Drove kommen, die
Möglichkeit, durchgehend bis zum Reisebüro durchzufahren, um von dieser Stelle aus den bereits vorhandenen
kombinierten Radfahrer-/Fußgängerweg entlang der L 249 weiter zu benutzen. Eine unter Umständen gefährliche
Querung der L 249 innerhalb der OD ist dadurch nicht erforderlich. Das gleiche gilt bis zur "Alten Gasse" auf der
nordöstlichen Seite bei kombinierter gegenläufiger Nutzung für Radfahrer, die aus der Ortslage Kreuzau in den Bereich
"Kleierde" gelangen wollen. Diese Radfahrer können nämlich an der Ampel am Reisebüro die Fahrbahn gesichert
überqueren und alsdann den kombinierten Radfahrer-/Fußgängerweg bis zur "Alten Gasse" auch in Gegenrichtung
befahren. Bei dem geplanten separaten Radweg wäre dieses in beiden Fällen nicht möglich, da die Breite des Radweges
einen Radfahrer-Gegenverkehr nicht zuläßt.
Das Straßenverkehrsamt ist bei der aufgezeigten gemischten Nutzung darüber hinaus bereit, auch den Gehweg zwischen
"Alte Gasse" und "Niederdrove" mittels VZ 240 für eine Mischnutzung (auch Radfahrer-Gegenverkehr) freizugeben, da
der Gehweg dazu ebenfalls eine genügende Breite aufweist. Die genannten Radfahrer aus der Ortslage könnten
gegebenenfalls
alsdann sogar nach Querung der Ampelanlage am Reisebüro über die "Alte Gasse" hinaus bis zur Straße "Niederdrove"
weiterfahren, ohne die L 249 an einer ungesicherten Stelle queren zu müssen.
Im Gegensatz zu den separaten Radwegen wäre es bei der kombinierten Radfahrer-/Fußgängernutzung nicht notwendig,
die reine Fahrbahn in Teilbereichen bis auf 6,50 m einzuengen. Dieses würde gegebenenfalls auch dem o.a.
Ratsbeschluß vom 23.03.1992 entsprechen. Unter Punkt 2 wurde seinerzeit nämlich beschlossen, daß die Gemeinde
Kreuzau der vorgesehenen Reduzierung der Fahrbahn von 7,50 m auf 6,50 m Breite nicht zustimmt.
Bei einer ausführlichen Erörterung des Planes sowie der alternativen Möglichkeit einer kombinierten Radfahrer/Fußgängernutzung mit dem RSBA Aachen, dem Straßenverkehrsamt und der Polizei hielten es letztendlich alle
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Beteiligten für zweckmäßig, der Alternativlösung den
Vorzug zu geben. Das RSBA Aachen würde daher die
noch erforderlichen baulichen Maßnahmen für eine Mischnutzung durchführen, sofern eine entsprechende
Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau abgegeben würde. Um die Maßnahme möglichst kurzfristig durchführen zu
können, benötigt das RSBA allerdings so frühzeitig wie möglich diese Stellungnahme.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die angefallenen Baukosten trägt der Landschaftsverband als Träger der Straßenbaulast.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
1.
Ausgegliedert aus der Gesamtplanung "Umgestaltung der OD Kreuzau" stimmt die Gemeinde Kreuzau zu, daß die Gehwege entlang der L 249 vom Reisebüro bis zum Stadion bzw. Niederdrove
durch VZ 240 StVO für eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängernutzung freigegeben werden. In erforderlichem
Umfange sind die Gehwege in Teilbereichen durch bauliche Maßnahmen auf erforderliche 2,50 m zu
verbreitern.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme beim Rheinischen
Straßenbauamt Aachen abzugeben.
III. Beschlußvorschlag:
"1.
Ausgegliedert aus der Gesamtplanung "Umgestaltung der OD Kreuzau" stimmt die Gemeinde Kreuzau zu, daß die Gehwege entlang der L 249 vom Reisebüro bis zum Stadion bzw. Niederdrove
durch VZ 240 StVO für eine kombinierte Radfahrer-/Fußgängernutzung freigegeben werden. In erforderlichem
Umfange sind die Gehwege in Teilbereichen durch bauliche Maßnahmen auf erforderliche 2,50 m zu
verbreitern.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Stellungnahme beim Rheinischen
Straßenbauamt Aachen abzugeben.
3.
Über eine Querungshilfe ist erneut mit dem RSBA zu verhandeln."
Der Gemeindedirektor
i.V.
- Winter -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: