Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
18.05.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 157/2017
Az.: -20-
Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 15.03.2017
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Beratungsfolge
Rechnungsprüfungsausschuss
Termin
01.06.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
27.06.2017
vorberatend
Rat
04.07.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2015
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum
31.12.2015 in der Fassung vom 27. März 2017 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO).
2. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (-2.380.705,66 EUR) beschließt der Rat eine Auflösung
der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO).
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung
des Jahresabschluss-Entwurfes 2015 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird dabei
vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen Posten
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss
einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses 2015 sind
alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen berücksichtigt.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.380.705,66 EUR. Da
die Ausgleichsrücklage bereits in Vorjahren in voller Höhe aufgelöst worden ist, steht nun nur noch
die Allgemeine Rücklage zum Ausgleich zur Verfügung. Hierzu ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde liegt bereits mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 vom 17.04.2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2015-2025 vor.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird mittelfristig ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt.
In Vertretung
(Knips)
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