Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
18.05.17, 15:01
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Beschlussvorlage (Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2015) Beschlussvorlage (Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2015)

öffnen download melden Dateigröße: 100 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 157/2017 Az.: -20- Amt: - 20 BeschlAusf.: - -20- Datum: 15.03.2017 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Amtsleiter RPA Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM Beratungsfolge Rechnungsprüfungsausschuss Termin 01.06.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 27.06.2017 vorberatend Rat 04.07.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Geprüfter Jahresabschluss zum 31.12.2015 Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Rat stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2015 in der Fassung vom 27. März 2017 fest (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO). 2. Zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages (-2.380.705,66 EUR) beschließt der Rat eine Auflösung der Allgemeinen Rücklage (§ 96 Abs. 1 Satz 4 GO). Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.12.2016 den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Prüfung des Jahresabschluss-Entwurfes 2015 beauftragt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird dabei vom Rechnungsprüfungsamt unterstützt. Das Rechnungsprüfungsamt prüfte die einzelnen Posten der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage und untersuchte, ob der Jahresabschluss einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt. In der vorliegenden Fassung des Jahresabschlusses 2015 sind alle wesentlichen Prüfungsfeststellungen berücksichtigt. Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.380.705,66 EUR. Da die Ausgleichsrücklage bereits in Vorjahren in voller Höhe aufgelöst worden ist, steht nun nur noch die Allgemeine Rücklage zum Ausgleich zur Verfügung. Hierzu ist die Zustimmung des Rates erforderlich. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde liegt bereits mit Genehmigung der Haushaltssatzung 2015 vom 17.04.2015 und des Haushaltssicherungskonzeptes 2015-2025 vor. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wird mittelfristig ein ausgeglichenes Jahresergebnis angestrebt. In Vertretung (Knips) -2-