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Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg") Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Hackhausen BE: Herr Hackhausen /Herr Schmühl 621-00 Kreuzau, 12. Januar 1998 Vorlagen-Nr. 2/98 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 29.01.1998 12.02.1998 26.02.1998 TOP: 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg" I. Sach- und Rechtslage: Mit Datum vom 9.01.1998 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Drove, Flur 3, Parz. Nr. 286, Herr Karl-Heinz Schön, eine vereinfachte Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg". Der Antrag mit den dazugehörigen Planunterlagen ist als Anlage beigefügt. Seitens der Verwaltung bestehen gegen eine vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes keine Bedenken. Private Belange und Belange Träger öffentlicher Belange werden nicht berührt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, sämtliche mit der Änderung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten zu übernehmen. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: "Dem Antrag des Herrn Karl-Heinz Schön, Kommweg 98, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg", wird stattgegeben." III. Beschlußvorschlag: "Dem Antrag des Herrn Karl-Heinz Schön, Kommweg 98, 52372 Kreuzau, auf Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. D 7, Ortsteil Drove, "Kommweg", wird wie folgt stattgegeben: Die im B-Plan zur eventuellen Erschließung der nördlich gelegenen Feldmark geplante Straße wird auf 6 m Breite festgelegt, und der Abstand der überbaubaren Fläche zu dieser Straße beträgt 3 m." Der Gemeindedirektor - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 2