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Beschlussvorlage (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,8 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
18.05.17, 15:01
Aktualisiert
18.05.17, 15:01

Inhalt der Datei

\\\ STAD ERFTSTAD\ Jahresabschluss 2015 Stadt Erftstadt Inhalt Seite 1. Bilanz 2 2. Anhang - Allgemein 6 - Anlagenspiegel 30 - Abschreibungstabelle 31 - Forderungsspiegel 33 - Verbindlichkeitenspiegel 34 3. Lagebericht 35 4. Ergebnisrechnung 51 5. Teil-Ergebnisrechnungen 53 6. Finanzrechnung 95 7. Teil-Finanzrechnungen 97 8. Investionsmaßnahmen 139 9. Abrechnung des Produktes Abfallwirtschaft 141 10. Abrechnung des Produktes Rettungsdienst 144 11. Beteiligungsbericht 146 000002 STAD ERFTSTAD\ Bilanz zum 31.12.2015 Stadt Erftstadt GCCCU 6 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 31.12,2014 31.12.2015 AKTIVA 1. Anlagevermögen 28.450,83 12.007,54 12.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 000 1.2.3 Infrastruktuivermögen 0,00 0,00 87.982,68 96.592,94 198.357,00 238.636,00 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.949.332,73 1.802.432,95 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.017.747,02 2.833.746,81 63.243,01 168.508,54 5.316.662,44 5.139.917,24 50.000,00 373.995,00 213A46.668,79 83.392,34 50.000,00 373.995,00 220.873.668,79 61.953,68 150.000,00 500.000,00 565.852,89 0,00 0,00 586.186,39 215.169.909,02 221.945.803,86 220.515.022,29 227.097.728,64 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 12 Sachanlagen 12.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.3 Finanzanlacien 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.3.2 Beteiligungen 1.3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.35 Ausleihungen 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 1.3.5.3 an Sondervermögen — 13.5.4 Sonstige Ausleihungen Zwischensumme: 00000 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 31.12.2015 31.12.2014 220.515.022,29 227.097.728,64 20.683,65 8.825,77 328.996,56 3.013.663,81 21.374,98 421.729,13 961.690,85 3.105.225,50 229.328,87 342.496,54 1258.349,48 721,72 20.141,11 2.346.718,93 355.381,56 30.195,01 5.259,72 0,00 210,15 1.047.503,48 7.767.077,28 5.721.910,12 0,00 0,00 2.4 Liquide Mittel 5.256.067,85 281.741,75 3.Aktive Rechnungsabgrenzung 1.737.263,16 1.684.711,62 235.296.114,23 234.794.917,91 Zwischensumme: 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hills- und Betriebsstoffe 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Öffenlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.1 Gebühren und Beiträge 2.2.1.2 Steuern 2.2.1.3 Forderungen aus Transferleistungen 2.2.1.4 Sonst. öff.-re. Forderungen 222 Privatrechtliche Forderungen 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.2.2.5 gegen Sondervermögen 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 000U Stadt Erftstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 Passiva 31.12.2015 31.12.2014 1. Eigenkapital 1.1 Allgemeine Rücklage 1.3 Ausgleichsrücklage 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 109.351.615,78 0,00 -2.380.705,66 129.757.792,41 0,00 -12.979.176,63 106.970.910,12 116.778.615,78 4.779.526,58 0,00 396.779,38 0,00 4.456.075,73 0,00 999.889,31 0,00 5.176.305,96 5.455.965,04 57.288.239,00 0,00 8.578.740,62 55.075.927,00 0,00 8.417.659,45 65.866.979,62 63.493.586,45 0,00 0,00 8.470.000,00 45.000.000,00 1.220.000,00 43.060.000,00 0,00 1.663.938,59 690.261,79 1.352.382,34 0,00 816.732,18 1.111.599,79 2.765.923,69 57.176.582,72 48.974.255,66 105.335,81 92.494,98 235.296.114,23 234.794.917,91 2. Sonderposten 2.1 Zuwendungen 2.2 Beiträge 2.3 Gebührenausgleich 2.4 Sonstige Sonderposten 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 und 5 Geml-IVO 4. Verbindlichkeiten 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.3.1 gegenüber Sondervermögen 4.3.2 gegenüber dem privaten Kreditmarkt 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzuncl 000006 k\ \ \\\\ \ STAD \\\ ERFTSTAD Anhang zur Bilanz zum 31.12.2015 Stadt Erftstadt Bilanz 31.12.2015 Anhang I. Allgemeine Angaben Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang, aufzustellen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften der GO NRW und der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 37 Abs. 1 in Verbindung mit § 44 Abs. 1 GemHVO sind im Anhang zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben und so zu erläutern, dass sachverständige Dritte die Posten beurteilen können. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Die jeweiligen Posten sind zum 31.12.2015 vorsichtig und überwiegend einzeln bewertet worden. Sämtliche bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt gewordenen Risiken, die zum Stichtag bereits vorlagen, wurden aufgenommen. 1. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bzw. fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 2. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bzw. zu fortgeführ- COGOL8 Bilanz 31.12.2015 Anhang ten Anschaffungskosten angesetzt. 3. Finanzanlagevermögen: Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage bewertet. Die Beteiligungen sind grundsätzlich mit dem anteiligen Unternehmenswert anzusetzen. Da keine Unternehmensbewertungen seitens der Mehrheits-Anteilseigner vorlagen, wurden die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital (EigenkapitalSpiegelbildmethode) angesetzt. Mangels Unternehmenswerten wurde diese bei den Beteiligungen der Stadt Erftstadt angewandt. Die Anteile an den Sondervermögen wurden mit den aktuellen Substanzwerten abgeglichen, und soweit erforderlich, außerplanmäßig abgeschrieben. Die Bewertung der Ausleihungen erfolgte bei Kurzfristigkeit mit dem Nominalwert, bei Langfristigkeit mit dem Barwert. 4. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten. 5. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigung angesetzt. 6. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert ausgewiesen. 7. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden vor dem Bilanzstichtag geleistete Zahlungen ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind auch Investitionszuschüsse an Dritte angesetzt. 8. Die Sonderposten beinhalten zweckgebundene Zuwendungen sowie den Gebührenausgleich für den Rettungsdienst und die Abfallwirtschaft. Zu den zweckgebundenen Zuwendungen zählen Zuschüsse für die immateriellen Vermögensgegenstände, für Bereiche des Sachanlagevermögens sowie für von der Stadt Erftstadt an Dritte geleistete Investiti- UCCOL9 Bilanz 31.12.2015 Anhang onszuwendungen. Im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden erhält die Stadt Erftstadt die allgemeine Investitionspauschale. § 43 Absatz 5 GemHVO regelt den Umgang mit erhaltenen Zuwendungen und Beiträgen für Investitionen, die im Rahmen einer Zweckbindung bewilligt werden. Diese sind als Sonderposten zu passivieren und entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufzulösen. Mit pauschalen Förderbeträgen, wie der allgemeinen Investitionspauschale, werden keine bestimmten Maßnahmen bezuschusst. Die sachgerechte Verwendung der Fördermittel liegt vielmehr in der Verantwortung der Kommune. Die zudem gewährte Feuerschutzpauschale ist für den Feuerwehrbereich zu verwenden und ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erstellen. 9. Die Rückstellungen wurden nach dem Grundsatz der kaufmännischen Vorsicht für sämtliche erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die bis zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz bekannt geworden sind, gebildet. 10.Der Ansatz der Verbindlichkeiten entspricht ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag. Verbindlichkeiten in fremder Währung waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. 11.Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden in Höhe der für Folgejahre vereinnahmten Erträge angesetzt. 000U1 U Bilanz 31.12.2015 Anhang III Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2015 AKTIVSEITE Anlagevermögen Gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO sind die Vermögensgegenstände der Stadt Erftstadt mindestens alle fünf Jahre durch eine körperliche Inventur aufzunehmen. Vom allgemeinen Finanzdienst wurde festgelegt, jedes Jahr Inventuren in Teilbereichen der Verwaltung durchzuführen, um eine gewisse Routine im Umgang mit der Software etc. zu erreichen. Des Weiteren können die Inventuren in Teilbereichen intensiver betreut und im Anschluss bearbeitet werden, als wenn alle fünf Jahre die Inventur in der Gesamtverwaltung durchgeführt werden muss. Im Jahr 2015 wurden Inventuren in folgenden Bereichen durchgeführt: • -10- Haupt-und Personalamt • -20- Allgemeiner Finanzdienst • -14- Rechnungsprüfungsamt • -43-VHS • -63- Bauordnungsamt • -082- Verkehrsförderung und Stabsstelle Wirtschaftsförderung • -61- Umwelt- und Planungsamt • -50- Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren • -40- Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport und Musikschule davon die Grundschulen • -210- Zahlungsabwicklung und Vollstreckung • -032- Öffentliche Ordnung Bilanz 31.12.2015 Anhang Immaterielle Vermögensgegenstände Zu den immateriellen Vermögensgegenständen zählen Software-Lizenzen, die entgeltlich erworben wurden, z. B. Webwasher, StadtCAD oder AutoCAD. In Abstimmung mit -101- wurde eine entsprechende Zuordnung zu diesem Bilanzposten vorgenommen. Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Wert in Höhe von 28.450,83 EUR. Die Bewertung erfolgte zu fortgeschriebenen Anschaffungskosten; die Nutzungsdauer wurde mit 8 Jahren angesetzt. Sachanlagen Im Bereich der Sachanlagen werden die bebauten und unbebauten Grundstücke, das Infrastrukturvermögen, die Bauten auf fremdem Grund und Boden, Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dargestellt. Im Wesentlichen wird das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt auf Grund der Ausgliederungen dieses Vermögens in den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen ausgewiesen. Somit entfällt in der städtischen Bilanz der Ansatz von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie des Infrastrukturvermögens. Bauten auf fremdem Grund und Boden Hier handelt es sich um die Bus-Wartehallen (Glas-Wartehallen). Das wirtschaftliche Eigentum dieser Wartehallen liegt bei der Stadt Erftstadt; der Grund und Boden ist jedoch zum größten Teil dem Eigenbetrieb Straßen zuzuordnen. In Ausnahmefällen wird der Wert des Grund und Bodens auch in der Bilanz des Eigen- 000012 Bilanz 31.12.2015 Anhang betriebes Immobilien ausgewiesen. Die Bewertung erfolgte auf Basis der historischen Anschaffungskosten, vermindert um den bis zum Abschlussstichtag eingetretenen Werteverzehr. Die Nutzungsdauer wurde mit 20 Jahren festgesetzt. Insgesamt ergibt sich ein Wert in Höhe von 87.982,68 EUR. Im Jahr 2015 wurden keine Anschaffungen im Bereich der Wartehallen getätigt, so dass der Vorjahreswert lediglich um die anfallende Abschreibung verringert wurde. Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler Hier werden die Kunstgegenstände der Artothek ausgewiesen. Für die Bewertung ist — gemäß den Handreichungen des Innenministeriums NRW — der Versicherungswert zu Grunde gelegt worden. Die Kunstgegenstände der Artothek sind dauerhaft bei der Provinzial versichert. Im Berichtjahr wurde ein Versicherungswert in Höhe von 198.357,00 EUR ausgewiesen. Der Vorjahreswert H.v. 238.636,00 EUR wurde daher um eine Abschreibung von 40.279,00 EUR verringert. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Hier werden im Wesentlichen die Fahrzeuge im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst ausgewiesen; daneben aber auch weitere Vermögensgegenstände, wie beispielsweise das Schlauchboot oder die Sprungpolster. Zu den technischen Anlagen zählen u. a. die Sirenen. Für den Fuhrpark und die technischen Anlagen der Stadt Erftstadt ist ein Wert in Höhe von 1.949.332,73 EUR angesetzt. Betriebs- und Geschäftsausstattunq Zu dieser Position gehören insbesondere alle Einrichtungsgegenstände von 0 0 0 0 1 ,5 Bilanz 31.12.2015 Anhang Schulen, Kindertagesstätten und Sportstätten (Tische, Stühle, Regale, Schränke, Beamer, Kinderküchen, Werkzeuge etc.). Unter diesem Bilanzposten werden auch EDV-Geräte, wie z. B. Drucker, Monitore, Notebooks etc. ausgewiesen, die ebenfalls mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet worden sind. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist in der Bilanz mit einem Wert in Höhe von 3.017.747,02 EUR ausgewiesen. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Unter diesem Bilanzposten werden Anschaffungs- und Herstellungskosten für Maßnahmen ausgewiesen, die noch im Bau befindlich sind. Nach Fertigstellung werden diese Maßnahmen auf die entsprechende Bilanzposition mit ihren jeweils angefallenen Anschaffungs- und Herstellungskosten umgebucht. Zum Bilanzstichtag sind folgende geleistete Anzahlungen oder Anlagen im Bau zu verzeichnen: Amt Bezeichnung Betrag in € -082- Bushaltestellen im Bau -370- Digitalfunk Feuerwehr (Einbau in 2015) Summe 63.243,01 0,00 63.243,01 Die Anlage im Bau für den Digitalfunk der Feuerwehr ist aufgelöst, da die Digitalfunkanlage im Jahr 2015 fertiggestellt und eingebaut wurde. 000 C14 Bilanz 31.12.2015 Anhang Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen wurde die im Berichtsjahr geleistete Einlage (50.000,00 EUR) in die Energiegesellschaft Erftstadt mbH ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt ist alleiniger Gesellschafter. Die Energiegesellschaft befindet sich noch im Aufbau. Beteiligungen Die Beteiligungen der Stadt Erftstadt setzen sich — wie folgt — zusammen: Eigenkapital Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Euskirchen Wirtschaftsförderung Rhein-Erft GmbH, Frechen Radio Erft GmbH & Co. KG, Bergheim kdvz Rhein-Erft-Rur (Zweckverband), Frechen 1235.197,75 837.163,66 409.033,51 Anteil in % 19,500 1,316 1,250 EUR 357.864 11.017 5.113 1 373.995 Da für die einzelnen Beteiligungsunternehmen keine Unternehmenswerte vorliegen, sind die Ansätze nach der Eigenkapital-Spiegelbildmethode ermittelt worden. Bei der KDVZ wurde mangels Eigenkapital ein Erinnerungswert von 1 EUR angesetzt. Sondervermögen Zu den Sondervermögen der Stadt Erftstadt gehören die wie Eigenbetriebe geführten Einrichtungen (Eigenbetrieb Stadtwerke, Eigenbetrieb Straßen, Eigenbe- 00001b Bilanz 31.12.2015 Anhang trieb Immobilienwirtschaft). Das Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt wird auf Grund der Ausgliederungen vor allem in diesen Einrichtungen ausgewiesen. Die Stadt Erftstadt hat anlässlich der Eröffnungsbilanz für ihre Eigenbetriebe jeweils eine Unternehmensbewertung durchgeführt. Grundsätzlich ist ein Unternehmenswert nach dem Ertragswertverfahren (Zukunftserfolgswert) zu ermitteln. Da jedoch bei einem Unternehmen mit unzureichender Rentabilität nicht finanzielle Zielsetzungen, sondern Gesichtspunkte der Leistungserstellung im Vordergrund stehen, ist bei der Wahl des Bewertungsverfahrens vom Rekonstruktionswert (Substanzwert) auszugehen. Der Unternehmenswert ergibt sich demnach aus der Addition der Substanzwerte. Bei der Bestimmung des Substanzwertes werden alle betriebsnotwendigen Vermögensgegenstände (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva) mit ihren Wiederbeschaffungskosten (Zeitwerten) angesetzt. Es handelt sich um den Teil-Reproduktionswert. Festgestellt werden die Ausgaben, die notwendig werden, um die Vermögensgrundlage des Unternehmens zu reproduzieren. Dabei wird der Saldo aus den neu bewerteten Vermögensgegenständen und den Verbindlichkeiten ermittelt. Dies führt dazu, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden. Die stillen Reserven resultieren vor allem aus dem Anlagevermögen. Das Umlaufvermögen wird I. d. R. mit dem Nominalwert angesetzt. Die Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden abgezogen, wobei etwaige stille Lasten aufgedeckt werden. Das Vermögen der Stadtwerke setzt sich vor allem zusammen aus der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Daneben unterhalten die Stadtwerke auch die Betriebszweige Freibäder, Hallenbad und das Blockheizkraftwerk. Das Infrastrukturvermögen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurde für die Eröffnungsbilanz mittels eines Gutachtens seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet; der Wert der Immobilien — wie das Betriebs- und Geschäftsgebäude Michael-Schiffer-Weg, Wohngebäude Klosterstraße sowie die Bäder - wurde vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelt. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Stadtwerke belief sich zu Beginn des Berichtsjahres auf COOG16 Bilanz 31.12.2015 Anhang 60.827.888,33 EUR. Die seit Jahren andauernde Verlustsituation und die Übertragung der Regenüberlauf- und Regenrückhaltebecken auf den Erftverband haben uns veranlasst, den Wert auf seine Werthaltigkeit hin zu überprüfen. Ein zum 31.12.2014 vorliegendes Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat einen Abschreibungsbedarf von 6.701.000,00 EUR ermittelt. Im Berichtsjahrwurden noch die Regenüberlaufbecken 5 und 13 zum Buchwert auf den Erftverband übertragen. Damit einher ging ein Abgang von stillen Reserven in Höhe 726.000,00 EUR. Somit ergab sich ein Abschreibungsbedarf insgesamt in Höhe von 7.427.000,00 EUR. Danach wurde zum Bilanzstichtag ein Buchwert in Höhe von 53.400.888,33 EUR ausgewiesen. Der Eigenbetrieb Straßen hat für die Eröffnungsbilanz seine Straßen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros bewertet. Dabei wurden alle Straßen in Augenschein genommen. Den verbleibenden nichttechnischen Teil, insbesondere die Grundstücke, wurden mit Unterstützung eines Wirtschaftsprüfers bewertet. Der Substanzwert des Eigenbetriebs Straßen betrug zu Beginn des Berichtsjahres 84.337.698,11 EUR. Auch hier drohte lt. Review des Konsolidierungspakets eine Substanzwertaufzehrung. Das zum 31.12.2013 in Auftrag gegebene Substanzwertgutachten ergab, dass die auf Grund der Neubewertung aufgedeckten stillen Reserven — insbesondere bei den Grün- und Ackerflächen — die aufgelaufenen Substanzwertverluste überkompensierten. Zum Bilanzstichtag des Berichtjahres wurde das für 2013 vorliegende Gutachten hausintern fortgeschrieben. Der Bilanzwert zum Bilanzstichtag in Höhe von 84.337.698,11 EUR wurde erreicht. Somit ergab sich kein Abschreibungsbedarf. Der Eigenbetrieb Immobilien hat seine Immobilien für die Eröffnungsbilanz mit Unterstützung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bewertet. Dazu gehören insbesondere gewerbliche Grundstücke und Wohngrundstücke, Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportstätten, Wohnheime etc.. Der Unternehmenswert des Eigenbetriebs Immobilien beläuft sich auf 75.708.082,35 EUR. Anzeichen für eine Substanzwertminderung bestehen aktuell nicht. Der derzeitige Bilanzansatz des Sonder- Bilanz 31.12.2015 Anhang vermögens vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Vermögenslage. Die Sondervermögen sind nicht dem Beteiligungsbericht (Anlage 11) beigefügt, da diese Jahresabschlüsse bereits dem Rat vorgelegt und vom ihm festgestellt wurden. Wertpapiere des Anlagevermögens Es handelt sich um Anteile am KVR-Fonds. Im Berichtsjahr wurden 21.438,66 EUR gutgeschrieben. Zum Bilanzstichtag weist der KVR-Fonds einen Wert in Höhe von 83.392,34 EUR aus. Ausleihungen Ausleihungen an verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen an die Energiegesellschaft Erftstadt mbH in Höhe von 150.000,00 EUR. Es handelt sich dabei um ein nachrangiges Darlehen, das gewinnabhängig verzinst wird. Unter den Ausleihungen an Sondervermögen ist ein Liquiditätskredit an die Stadtwerke in Höhe von 500.000,00 EUR ausgewiesen. Der Liquiditätskredit wird marktüblich verzinst. Unter den sonstigen Ausleihungen sind langfristige Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Erstattungsansprüche nach § 2 Versorungslastenverteilungsgesetz bilanziert. Bei kurzfristiger Restlaufzeit erfolgt der Ansatz mit dem Nominalwert, bei langfristiger Restlaufzeit mit dem Barwert. Die Wohnungsbaufürsorgedarlehen wurden nach Tilgungen entsprechend auf den Barwert (78.588,89 EUR) aufgezinst. Die Geschäftsanteile an der VR-Bank sind mit der geleisteten Einlage (2.080,00 000018 Bilanz 31.12.2015 Anhang EUR) bewertet. Die Erstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz belaufen sich auf 485.184,00 EUR. Sie sind mit dem Barwert angesetzt. Umlaufvermögen Vorräte Erfasst und bewertet sind Treibstoffe im Bereich Feuerwehr und Rettungsdienst (13.688,16 EUR) sowie Büromaterial und Lagerbestand in der Druckerei (6.995,49 EUR). Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen Die öffentlich-rechtlichen Forderungen und die Forderungen aus Transferleistungen wurden mit dem Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen, angesetzt. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe von Offene-Posten-Listen nachgewiesen werden. Die Wertberichtigung wurde auf der Grundlage des Alters der jeweiligen Forderung ermittelt. Forderungen älter als 3 Jahre wurden mit 100 % wertberichtigt. Bei Forderungen bis 3 Jahre wurde ein entsprechend niedrigerer Abschlagssatz zu Grunde gelegt. Die ausgewiesenen Wertansätze ergeben sich wie folgt: 00001 9 Bilanz 31.12.2015 Anhang Gebühren und Beiträge Steuern Forderungen aus Transferleistungen Sonstige öft-re. Forderungen Nennwert EUR 1.072.996,56 3.917.663,81 442.786,50 610.729,13 6.044.176,00 Wertberichtigung EUR 744.000,00 904.000,00 421.411,52 189.000,00 2.258_411,52 Bilanzansatz EUR 328.996,56 3.013.663,81 21.374,98 421.729,13 3.785.764,48 Privatrechtliche Forderungen Für den Ansatz und die Bewertung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten und gegenüber dem öffentlichen Bereich gelten die vorstehenden Ausführungen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen und den Forderungen aus Transferleistungen entsprechend. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich (2.088.349,48 EUR) wurden mit 830.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 1.258.349,48 EUR. Von den Wertberichtigungen entfallen 295.000,00 EUR auf Säumniszuschläge. In 2013 wurde erstmalig mit Infoma gemahnt. Das frühere Programm AVVISO wurde abgelöst. Dabei wurden Säumniszuschläge über den gesamten Forderungsbestand einschließlich der bereits verjährten Forderungen ermittelt. Vor diesem Hintergrund wurde in 2013 eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1.000.000,00 EUR gebildet, die in 2014 um 490.000,00 EUR und biszum Abschlussstichtag auf 215.000,00 EUR herabgesetzt werden konnte. Somit beläuft sich die Wertberichtigung auf Säumniszuschläge zum Bilanzstichtag auf 295.000,00 EUR. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich (2.721,72 EUR) sind mit 2.000,00 EUR wertberichtigt, netto ausmachend 721,72 EUR. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen gegenüber der Energiegesellschaft Erftstadt mbH sowie die darauf entfallenden Zinsen. 00002u Bilanz 31.12.2015 Anhang Die privatrechtlichen Forderungen gegen Sondervermögen (2.346.718,93 EUR) wurden korrespondierend zu den Eigenbetrieben angesetzt. Die Forderungen wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sämtliche Forderungen können mit Hilfe einer Offene-Posten-Liste nachgewiesen werden. Die Forderungen gegen Sondervermögen betreffen die Eigenbetriebe Immobilien, Straßen und Stadtwerke. Sonstige Vermögensgegenstände Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich um einen Sammelposten. Forderungen, die nicht bereits unter den vorstehenden Bilanzpositionen des Umlaufvermögens ausgewiesen sind, sind hier zuzuordnen. Diese betreffen auch Kindergartengirokonten. Da es sich bei den Kindergartengirokonten um Essensgeld handelt, sind diese bilanzverlängernd ausgewiesen. Unter „4.7 Sonstige Verbindlichkeiten" sind in Höhe der Guthaben Verbindlichkeiten angesetzt. Wertpapiere des Umlaufvermögens Hier sind alle Wertpapiere auszuweisen, die nur zur kurzfristigen Liquiditätssicherung gehalten werden. Die Stadt Erftstadt hat keine Wertpapiere des Umlaufvermögens im Bestand. Liquide Mittel Als liquide Mittel werden Giroguthaben und Tagesgelder bei Kreditinstituten bilanziert. Kassenkredite sind unter Passivposten 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ausgewiesen. 000021 Bilanz 31.12.2015 Anhang Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben in 2015, die Aufwand für Folgejahre darstellen. Diese Ausgaben setzen sich — wie folgt — zusammen: GKZ 01 Zuschüsse an den Träger der OGATA Jan. 2016 Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK1+11 Jan. 2016 Pädagogische Übermittagbetreuung SEK I Jan. 2016 Betreuungspauschale OGATA Jan. 2016 Umlage Rhein. Versorgungskasse Jan. 2016 Fraktionszuwendungen 2016 EUR 109.259,93 25.000,00 3.750,00 3.208,31 179.070,00 10.420,00 Sitzungsentschädigungen Pauschale Jan. 2016 22.264,17 Wirtschaftl. Jugendhilfe Jan. 2016 53.042,24 Leistungen nach dem UVG Jan. 2016 32.312,00 Asyl Datenträgeraustausch Jan. 2016 80.014,00 Zwischensumme 518.340,65 Beamtenbezüge Jan. 2016 470.310,62 Sozialhilfehaushalt GKZ 02 SGB XII Jan. 2016 204.210,59 1.192.861,86 Darüber hinaus sind hier Zuschusszahlungen der Stadt Erftstadt für Investitionen Dritter (544,401,30 EUR) ausgewiesen. Diese betreffen Investitionszuschüsse an Sportvereine, Kindergärten und den Jugendbereich. Bilanz 31.12.2015 Anhang PASSIVSEITE Eigenkapital Insgesamt ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Eigenkapital in Höhe von 106.970.910,12 EUR. Im Berichtsjahr hat sich das Eigenkapital — wie folgt — entwickelt: Stand Allgemeine Rücklage Außerplanm. Abschr. Ausgleichsrücklage Jahresfehlbetrag Auflösung 01.01.2015 € 129.757.792,41 2015 € - 12.979.176,63 0,00 -12.979.176,63 116.778.615,78 0,00 12.979.176,63 Zugang (+) Abgang (-) 2015 € 0,00 -7.427.000,00 0,00 - 2.380.705,66 - 9.807.705,66 Stand 31.12.2015 € 116.778.615,78 7.427.000,00 0,00 2.380.705,66 106.970.910,12 Allgemeine Rücklage Als Allgemeine Rücklage wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Vermögen der Stadt ErFtstadt (= Aktiva), dem Jahresfehlbetrag, den Sonderposten, den Rückstellungen, den Verbindlichkeiten sowie den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden erstmalig außerplanmäßige Abschreibungen auf die Finanzanlagen in Höhe von 7.427.000,00 EUR mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage wurde bereits in 2013 vollständig aufgelöst. 000023 Bilanz 31.12.2015 Anhang Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.380.705,66 EUR zu verzeichnen. Für den Ausgleich des Vorjahresfehlbetrags (-12.979.176,63 EUR) wurde die Allgemeine Rücklage entsprechend aufgelöst. Die folgende Übersicht stellt die mittelfristige Entwicklung des Eigenkapitals dar: Jahr Eigen- Jahres- Außerplan- Allgemeine kapital Ergebnis mäßige Abschreibung Rücklage EUR EUR EUR Anfangsbestand EUR 2015 116.778.615,78 - 2.380.705,66 2016 106.970.910,12 - 15.198.848,00 - 7.427.000,00 2017 91.772.062,12 - 15.754.939,00 2018 76.017.123,12 7.233.939,00 - 68.783.184,12 2019 68.783.184,12 4.704.810,00 - 64.078.374,12 2020 64.078.374,12 3.162.547,00 - 106.970.910,12 91.772.062,12 76.017.123,12 60.915.827,12 Sonderposten Sonderposten für Zuwendungen Unter diesem Posten werden Förderbeträge in der Bilanz ausgewiesen, welche die Stadt Erftstadt von Dritten erhalten hat. Im Berichtsjahr erhielt die Stadt Erftstadt folgende Zuwendungen: 000024 Bilanz 31.12.2015 Anhang Zuwendung EUR 1. Allgemeine Investitionspauschale 1.886.569,88 € 2. Schulpauschale 1.252.542,00 € 3. Sportpauschale 135.394,00 € 4. Feuerschutzpauschale 108.507,25€ 5. Sachspenden 3.792,22€ Zu 1.: Von der allgemeinen Investitionspauschale wurden 968.540,00 EUR an den Eigenbetrieb Immobilien weitergeleitet. Der im Kernhaushalt verbleibende Betrag in Höhe von 918.029,88 € wurde zur Förderung von investiven Anschaffungen in Höhe von 922.743,68 € verwendet. Der Differenzbetrag von 4.713,80 € wurde durch entsprechende Auflösung der Rückstellung verwendet. Die Sonderposten werden entsprechend der Nutzungsdauer des durch die Zuwendung finanzierten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Zu 2. +3.: Die Schul- und Sportpauschale (insgesamt 1.387.936,00 €) wurde vereinnahmt und ertragswirksam aufgelöst. Zu 4.: Die Feuerschutzpauschale wurde in voller Höhe zur Förderung von investiven Maßnahmen benötigt. Zu 5.: Sachspenden erhielt die Stadt Erftstadt i.H.v. 3.792,22 €. Unter Berücksichtigung der ertragswirksamen Auflösung sämtlicher Sonderposten ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wertansatz von insgesamt 4.779.526,58 €. Bilanz 31.12.2015 Anhang Sonderposten für Gebührenausqleich Da Gemeinden nach § 6 KAG verpflichtet sind, Kostenüberdeckungen und Kostenunterdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen in die Gebührenkalkulation der folgenden drei Jahre einzustellen, müssen entstandene Kostenüberdeckungen auch in der Bilanz angesetzt werden. Hierfür wird auf der Passivseite der Bilanz ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. Beim Sonderposten Rettungsdienst ist eine Unterdeckung in Höhe von 214.416,88 EUR zu verzeichnen; zusätzlich ist der Sonderposten um Überdeckungen der Vorjahre in Höhe von 56.111,26 EUR und 266.542,95 EUR aufzulösen. Dieser Sonderposten beläuft sich nun auf 283.261,69 EUR. Die Abfallwirtschaft schließt mit einer Unterdeckung in Höhe von 66.038,84 EUR ab; danach beläuft sich dieser Sonderposten auf 113.517,69 EUR. Zur Ermittlung wird auf die Anlagen 9 und 10 verwiesen. Rückstellungen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Gemäß § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften als Rückstellung anzusetzen. Für die Rückstellung ist im Teilwertverfahren der Barwert zu ermitteln. Es ergab sich ein Ruckstellungswert für die aktiv beschäftigten Beamten sowie für die Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt in Höhe von 43.648.958,00 EUR. Im Rahmen der Ermittlung des Wertes der Pensionsrückstellungen wurde auch der Barwert für die Beihilferückstellung der aktiv beschäftigten Beamten sowie der Versorgungsempfänger der Stadt Erftstadt auf der Grundlage versiche- 000026 Bilanz 31.12.2015 Anhang rungsmathematischer Grundsätze unter Beachtung des § 36 Abs. 1 GemHVO ermittelt. Es ergab sich insgesamt ein Wert für die Beihilferückstellung in Höhe von 13.639.281,00 EUR. Mit der Ermittlung des Barwertes wurde die Rheinische Versorgungskasse in Köln beauftragt. Diese hat für die Berechnung der Rückstellung die Software der HEUBECK AG zu Grunde gelegt. Im Berichtsjahr entwickelten sich die Pensions- und Beihilferückstellungen wie folgt: Pensionen Aktive Passive Beihilfe Aktive Passive Stand 01_01.2015 Umgliederung e E 23.586.965 18.640.261 42_227_226 6.811.047 6.037.654 12.848_701 - 1.973.905 1.973.905 437.356 437.356 55.075.927 Zwischensumme E Abgang Auflösung Zuführung Stand 31.12.2015 E e E e 21_613.060 20.614.166 42 227 226 136.806 136.806 6.373.691 6.475.010 12.848.701 49.041 55.075.927 185.847 1.977.228 418.690 418.690 49.041 418.690 1.977_228 23_453.482 20.195.476 43_648.958 702.995 136.626 839.621 7_027.645 6.611.636 13.639.281 2.816.849 57.288.239 Im Berichtsjahr sind zwei aktiv Beschäftigte ausgeschieden. Sonstige Rückstellungen Zu den Pflichtrückstellungen gehören gem. § 36 Abs. 4 GemHVO die Verpflichtungen, die der Höhe und der Fälligkeit nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind. Dabei muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird: 000027 Bilanz 31.12.2015 Anhang Rückstellung für Stand 01.01.2015 Inanspruch- Auflösung nahme Urlaub 798.152,40 75.976,63 geleistete Überstunden 198.262,20 36.852,84 externe Beratung Altersteilzeit GPA-Prüfung Verlustausgleich Bäder Konzessionsabgabe Wasser 3.500,00 103.876,48 162.189,96 12.500,00 37.500,00 285.452,59 1.878.678,20 198.900,00 27.200,00 27.200,00 5.225,65 288.602,52 2.875,01 52.853,66 285.727,51 17.493,57 434.588,77 166.388,81 2.500,00 198.900,00 47.628,01 allg. 1.000,00 1.844.520,40 251.294,79 noch nicht ausgezahlte Beihilfen Umsatzsteuer DSD bis 2010 4.979,45 25.000,00 54.400,00 Stand 31.12.2015 722.175,77 166.467,98 108,154,50 aktive Beamte Feuerwehr drohende Verluste bei ADV Zuführung 17.493,57 4.713,80 429.874,97 Invest. pauschale/Feuerschutz- pauschale Kreisleitstellengebühr 46.319,32 11.765,98 § 2 Versorgunslastenverteilungsgesetz 755.903,00 4.765,00 Regressansprüche Osttangente 600.000,00 600.000,00 Beratung Gesamtabschluss 3.000,00 3.000,00 Ausbau Sirenen Feuerwehr 30.692,83 30.692,72 0,11 Rückstellung REVG 39.510,00 39.510,00 0,00 Windkraftkonzentrationszone 40.000,00 39.769,80 230,20 Masterplan Liblar 2014 50.000,00 50.000,00 0,00 Gewerbesteuerrückerstattung Verzinsung Gewerbesteuererstattung Summe 54.627,00 2.003.876,16 741.229,00 29.613,29 8.417.659,45 636.965,08 805.765,00 2.003.876,16 Umsetzung Tarifvertrag Sozialund Erziehungsdienst Überschuss Sozialhilfe-HH 34.553,34 47.605,99 109.413,00 850.642,00 145.000,00 145.000,00 124.578,07 154.191,36 845.652,24 8.578.740,62 000028 Bilanz 31.12.2015 Anhang Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Unter diesem Bilanzposten werden die Liquiditätskredite (53.470.000,00 EUR) ausgewiesen. Von diesen Liquiditätskrediten wurden 6.320.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Straßen und 2.150.000,00 EUR vom Eigenbetrieb Immobilien gewährt. Ursache für die hohen Liquiditätskredite sind die Fehlbeträge der letzten Jahre. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierbei handelt es sich um Rechnungen für 2015, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig wurden. Sie sind durch Fremdrechnungen nachgewiesen. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen betreffen die Kernverwaltung und den Sozialhilfehaushalt. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten u. a. Gehaltsverbindlichkeiten einschließlich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, noch nicht zugeordnete Zahlungseingänge sowie Verbindlichkeiten aus dem Verwahr- und Vorschussbuch. 000029 Bilanz 31.12.2015 Anhang Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Abschlussstichtag eingegangene Einnahmen anzusetzen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Mittels der passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird gewährleistet, dass die Erträge periodengerecht zugeordnet werden. Trägerpauschale OGATA Mr Grund- und Förderschulen Betreuungspauschale für Grund- und Förderschulen Übermittagsbetreuung SEK I (auch Gym Lechenich) Kapitalisierter Stellenzuschlag erweiterte Ganztagstag SEK I, HS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK l, RS Lechenich Kapitalisierter Stellenzuschlag gebundener Ganztag SEK, Gymnasium Liblar Inklusion EUR 70.377,50 3.208,31 3.750,00 10.000,00 6.666,67 8.333,33 3.000,00 105235,81 Finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Leasing- (71.223,07 EUR) und Wartungsverträgen (47.096,78 EUR). Der Ermittlung wurde die verbleibende Laufzeit der Verträge zu Grunde gelegt. IV. Behandlung des Jahresfehlbetrages Im Berichtsjahr ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.380.705,66 EUR zu verzeichnen. Die Verwaltung schlägt vor, die Allgemeine Rücklage in Höhe des Jahresfehlbetrages aufzulösen. Anlagenspiegel der Stadt Erftstadt gemäß Anlage 23 GemHVO 01.01.2015 OUR 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 75,639,67 Anscheffungs- Lind Herstellungskosten Abgang Zugang OUR OUR 24.35 81 - 5.367 00 - 40.279,00 - 54.729,52 01.01.2015 OUR 31.12.2015 OUR Umbuchungen EUR Abschreibungen Zuschreibungen OUR Zupana EUR 31.12.2015 OUR _5,357 32 - Buchwerte 31.12.2015 EUR Abgang OUR 31.12.2014 OUR 12.007,54 1.2 Sachanlagen 1.2,1 Unbebaute Grundstücke und grundstlicksolelche Rechte 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 145.571,17 1.2,5 Kunstgenenstände und Kulturdenkmäler 238.6313,00 . 145,571,17 1.2,6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3,397,646,34 435,355.98 1,2.7 Betriebs- und Geschättsausstattunp 5.696.213,90 575.329.513 1,2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 168.608,54 - 105.265.53 9 040 575 5 1 010 685 54 60.000,00 373,995.00 220.873.668,79 61.953,68 , 21438.66 5136,186,39 150.000,00 500.000,00 45.001.68 65.335,19- 221.045.903,99 710.449,34 .95,335,18 - 1.751.483 49 .105.710,70 . 105.265 53 -09.000,52 - 48.978,23 0.610.26 198,357.00 -105 265 53 57.588,49 67.992.60 96.592,94 „ 190.357.00 238,636.00 3.933.002,32 - 1,595,213.39 - 208,456,20 _ - 1.893.669,59 1,949,332.73 1,802,432.95 6,216,813,94 - 2.862,467,09 - 385.941.83 49.342,00 - 3.199.086.92 3.017.747,02 2.1333.746.131 63.24101 168.506.54 -5.140.329,00 6.318.602,44 24 50.000.00 50.000.00 7,427,000.00 373,995,00 213.440.659,79 53.302,34 373.995.00 220.973.660,79 61.953.65 150,000,00 600,000,00 595.952,99 506.186,38 215.199.909 02 221.045,592,00 63.243.01 . .99,212,71 10.406.087,44 ..__J4.5 403.500,29 0,90 49.342,00 1.3 Finanzanlagen 1.3.1 Anteile an verbundenen Untemehmen 1.3.2 Beteiligungen 1,3.3 Sondervermögen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.5 Ausleihungen 1.3,5.3 verbundene Unternehmen 1,3.5,3 an Sondervermögen 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen __221,298.0 50,000,00 373.995,00 220.873,666,79 03.392.34 7,427.000,09 150.000.00 500.000.00 565.952,09 222,596.509,52 233,148.525 74 . 0,00 4.427.000,09 9,09 0,00 -7.427.509,80 4.570.290,84 . -0.117.822,81 0,00 54.709,00 .12.633.50 45 15.02/39. ...... __21.1 227.097.720,04 Abschreibunqstabelle Haupt- Untertyp typ imm EDV IMM COM DRU MON NOT PC ND Sachkonten Rahmentabelle Nr. / ND I. J. Afasätze nach NKF 8 4 4 4 4 4 0111000 Imm.VG 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro-u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 4 4 8 4 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 0811200 EDV 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Software 5-10 Jahre 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Computer u. Zubehör 3-5 Jahre ABF Lizenzen Computer Drucker jeglicher Art Bildschirme jeglicher Art Notebook, Laptop komplette Computereinheit mit Rechner, Bildschirm sowie Tastatur und Maus Scanner Server Software Zubehör, wie: Tastatur u. Maus allein betrachtet, Festplatte, Fritz-Card, Switch, Router, Mainboard, Arbeitsspeicher; Brenner Abfallbehälter von -70- 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre 4.01 Abfallbehäter und -körbe/ 10 - 12 Jahre AUS , BÜE Außengeräte, Gartenmöbel, Pavillons, starre Außenspielgeräte Büroeinrichtung wie: Schreibtisch, Schränke.... 10 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. / 10-20 Jahre 5.13 Büromöbel!/ 13 Jahre BUR Bürogeräte wie: FAX, Aktenvernichter, Telefon 8 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge und Geräte 0811150 Büroausstattung 0811150 Büroausstattung 5.00 Büro- u. Geschäfts.ausst. / Büromaschinen, etc. 5-10 Jahre 5.02 Aktenvernichter 8-10 Jahre 5.21 Faxgeräte 6-7 Jahre 5.36 Kopiergeräte 7 Jahre 4.139 Schneidemaschinen (mobil) 8 Jahre 5.66 Registrierkassen 6-8 Jahre 5.32 Handy 5 Jahre EKL Dienst- Schutz- und Einsatzkleidung, Schläuche 8 FUK Handfunkgeräte, Hörer 8 HAU Haushaltsgeräte wie: Waschmaschinen, Trockner, Mikrowelle, Herd, Wärmegeräte 9 INS Instrumente alter Art und Zubehör wie Koffer, Notenständer u. ä. 10 0811300 sonstige BGA 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre KUG künstlerische Gestaltung wie: Brennofen, Töpferscheibe 10 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre LEH Lehr- und Lernmittel, Ausstattung Klassen- und Fachräume - 5 keine MöbelLiteratur aller Art: Gesetze, Kommentare, Fachbücher ect. „ 4 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA 0811300 sonstige BGA, SCA SER SOF ZUB BGA Inventargüter LIT Kai/Inventargut-Typen-konten 15 0811300 sonstige 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre BGA 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre und Geräte 5.00 Büro- und Geschäfts,ausst. 3-20 Jahre 7.17 Geschirrspülmaschinen 7-10 Jahre 7.30 Kühlschränke 10 Jahre 7.45 Staubsauger 7 Jahre 7.55 Wäschetrockner 8 Jahre 7.56 Waschmaschinen 10 Jahre 8.01 Blas- und Schlaginstrumente 10-15 Jahre ' 8.02 Tasteninstrumente 15-20 Jahre 8.03 Streichinstrumente 8-12 Jahre 5.44 Lehr-und Lernmaterial / 3-5 Jahre 5.00 Büro- und Geschäfts.ausst. 3-20 Jahre CD C:D Abschreibunqstabelle Haupt- Untertyp typ BGA Inventargüter ND ---„ Rahmentabelle Nr. / ND I. J. MED Mediengeräte wie: Stereoanlagen, Boxen , TV 7 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte MEL Meldeempfänger der Löschgruppen 8 OPT optische Geräte wie: Beamer, Fotoapparate, Digi-Kameras + 7 Zubehör (Tische), Projektor 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro- und Geschäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte RAU SPI 10 Raumausstattung wie: Vorhänge, Deko, Einrichtungsggegenstände auch Schulen und Kindergärten sicherheitstechnische Geräte wie: Feuerlöscher, Erste Hilfe, 10 Tresore 8 Spielzeug SPO Sport- und Spielgeräte 12 RDG Rettungsdienstgeräte Ausstattung 10 WER 8 20 SIC INF FRE Werkzeuge aller Art wie: Schrauber, Bohrer, Schubkarre, Sackkarre, Schaufeln,Rasenmäher, Sägen etc. Wartehallen FUN RET Fahrzeuge Rettungsdienst 8 FEU Fahrzeuge Feuerschutz 15 BUS Kleinbus 10 8 PKW TA Sachkonten SON Kindersitze 8 TRA Transportwagen, Stuhlkarre 10 BV Telefonanlagen, Sirenen Lastenaufzug, Hebebühne 15 Kai/Inventargut-Typen-konten 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre 0811300 sonstige BGA 0811100 Werkzeuge 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre und Geräte 0811250 Spiel- und 5.00 Büro-und Geshäftsausstattung 3-20 Jahre Sportgeräte 0811250 Spiel- und 4.00 Maschinen und Geräte / Spielgeräte 8-10 Jahre Sportgeräte 0811100 Werkzeuge 4.00 Maschinen und Geräte / medizinisch-technische Geräte und Geräte 8-10 Jahre 0811100 Werkzeuge 4.00 Maschinen und Geräte 5-20 Jahre und Geräte Bohrhammer, Bohrmaschine 5-8 Jahre 0511000 Bauten auf 1.14 Hallen (sonstige Bauweise) 20-40 Jahre fremden Grund 0711150 Fahrzeuge 6.08 Krankentransportwagen, -fahrzeuge, Notarzteinsatzwagen, Rettungs- Rettungsransporter 6-8 Jahre dienst 0711200 Fahrzeuge 6.05 Feuerwehrfahrzeuge, Feuerlöschfahrzeuge 15-20 Jahre Feuerwehr 6.07 Kleintransporter, Mannschaftstransportfahrzeuge 6-10 Jahre 0711250 PKW/ 6.13 Omnisbusse 6-10 Jahre Kleinbus 6.14 Personenkraftwagen 6-10 Jahre 0711250 PKW/ Kleinbus 0711350 Fahrzeugzusätze 6.07 Kleintransporter 6-10 Jhre 0711300 sonstige Fahrzeuge 0711100 Betriebsvor- 3.23 Telekommunikationeinrichtung 10-15 Jahre richtungen 3.03 Aufzüge, Hublifte, Hebebühnen 10-25 Jahre Afasätze nach NKF 5.03 Audiogeräte / 7-10 Jahre 5.14 Cassettenrecorder / 7 Jahre 5.15 CD-Player/7 Jahre 5.20 DVD-Player / 7 Jahre 5.61 Radios / 7 Jahre 5.64 Recorder! 7 Jahre 5.84 Verstärker /7 Jahre 5.86 Videogeräte / 7-10 Jahre 5.28 Funksprechgeräte / 8 Jahre 5.35 Kommunikationsendgeräte / 8 Jahre 5.06 Beamer / 7-8 Jahre 5.18 Diaprojektor / 8 Jahre 5.26 Fotogeräte / 7Jahre 5.51 Overheadprojektoren / 8 Jahre 4.58 Feuerlöschgeräte 8 Jahre 5.82 Tresore 23 - 30 Jahre 4.147 Sportgeräte 10-15 Jahre 4.146 Spielgeräte 8-10 Jahre 4.168 Werkzeuge / 8-11 Jahre 6.21 Kleintransporter 10 Jahre CD Forderungsspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2015 Art der Forderungen Gesamtbetrag des Haushaltsjahres € 1 1. mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr € 2 1 bis 5 Jahre € 3 Gesamtbetrag am 31.12.2014 mehr als 5 Jahre E 4 € 5 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 0,00€ 961.690,85€ 0,00€ 3.105.225,50€ 0,00 € 0,00 € 229.328,87 € 421.729,13€ 0,00€ 0,00€ 342.496,54€ 1.258.349,48€ 1.258.349,48€ 0,00€ 0,00€ 30.195,01€ 721,72 € 721,72 € 0,00 € 0,00 € 5.259,72 € 20.141,11€ 20.141,11€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00 € 0,00 € 2.346.718,93€ 2.346.718,93€ 0,00€ 0,00€ 210,15€ Sonstige Vermögensgegenstände 355.381,56 E 355.381,56 € 0,00 E 0,00 E 1.047.503,48 € 4. Summe aller Forderungen 7.767.077,28€ 7.767.077,28 € 0,00€ 000 € 5.721.910,12€ 1.1 Gebühren und Beiträge 1.2 Steuern 1,3 Forderungen aus Transferleistungen 1.4 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 2. 328.996,56€ 3.013.663,81€ 3.013.663,81€ 21.374,98 E 21.374,98 E 421.729,13€ 0,00€ Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 2.3 gegen verbundene Unternehmen 2.4 gegen Beteiligungen 2.5 gegen Sondervermögen 3. 328.996,56€ CD CD eD Verbindlichkeitenspiegel Stadt Erftstadt zum 31.12.2015 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag des Haushaltsjahres E 1 1. 2. Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 2.2 von Beteiligungen von Sondervermögen 2.3 2.4 vom öffentlichen Bereich vom privaten Kreditmarkt 2.5 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung vom öffentlichen Bereich 3.1 3.2 vom privaten Kreditmarkt 4. Verbindl. aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lief. und Leistungen Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 6. 7. Sonstige Verbindlichkeiten 8. Summe aller Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr E 2 1 bis 5 Jahre E 3 mehr als 5 Jahre E 4 Gesamtbetrag am 31.12.2014 E 5 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00 E 0,00 E 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00 E 0,00€ 0,00 E 0,00€ 53.470.000,00 E 0,00€ 21.470.000,00 E 0,00 E 10.000.000,00 E 0,00€ 22.000.000,00 E 0,00€ 44.280.000,00 E 0,00 e 1.663.938,59€ 690.261,79 E 1.352.382,34 E 0,00 E 1.505.606,73€ 690.261,79 E 1.352.382,34€ 0,00 E 158.331,86€ 0,00 E 0,00 E 0,00 E 0,00€ 0,00 E 0,00 E 0,00 E 816.732,18€ 1.111.599,79 E 2.765.923,69 E 57.176.582,72€ 25.018.250,86 € 10.158.331,86€ 22.000.000,00€ 48.974.255,66€ Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. C) C") CD