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Beschlussvorlage (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
18.05.17, 15:01
Aktualisiert
18.05.17, 15:01

Inhalt der Datei

000035 STAD ERFrSTAD\\ Lagebericht zum Jahresabschluss 31.12.2015 Stadt Erftstadt 000036 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen. Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solche, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben. 1. Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) bei der Stadt Erftstadt Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen" (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen. Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst seitdem ihre Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist der achte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach dem NKF aufstellt. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht 00003'i Die Struktur der Bilanz 2. Bilanzkennzahlen: 31122014 31.12.2015 Aktiva EUR EUR 1. 2. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagevermögen 1.3 Finanzanlagevermögen 3. 0,01 12.008 2,26 5,139.917 2,19 215.169.909 91,45 221.945.804 94,53 220.515.022 93,72 227.097.729 96,72 20.684 0,01 8.826 0,00 7.767.077 3,30 5,721910 2,44 - Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 22 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 0,01 28.451 5,316.662 - - - 5.256.068 2,23 281.742 0,12 13.043.829 5,54 6.012.478 2,56 1.737.263 0,74 1.684.711 0,72 235.296.114 100,00 234.794.918 100,00 106.970.910 45,46 116.778.616 49,74 5.176.306 2,20 5.455.965 2,32 57.288.239 24,35 55.075.927 23,46 3,59 Passiva 1. Eigenkapital 2. Sonderposten 3. Rückstellungen 2.1 Pensionsrückstellungen 2.2 Instandhaltungsrückstellungen 2.3 Sonstige Rückstellungen 4. Verbindlichkeiten 5. Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 8.578.741 3,65 8.417.659 65.866.980 27,99 63.493.586 27,04 57.176.582 24,30 48.974.256 20,86 105.336 0,04 92.495 0,04 235.296.114 100,00 234.794.918 100,00 Die Bilanzsumme beläuft sich auf 235.296.114 EUR (31.12.2014: 234.794.918 EUR). Das Eigenkapital hat einen Anteil von 45,46% (31.12.2014: 49,74%) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote). Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert sind. Er beträgt 86,63 % (31.12.2014: 77,64 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht 000038 Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x 100). Sie beträgt 93,83 % (31.12.2014: 96,72 %). Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (10,63 %; 31.12.2014: 20,79 %). Auch diese Kennzahl lässt sigh nicht direkt aus der Struktur der Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen. 3. Die Vermöqensstruktur der Bilanz (Aktiva) Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (93,72 %; 31.12.2014: 96,72 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu gehören • • • immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen sowie Finanzanlagen. Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,26 %; 31.12.2014: 2,19 %) fällt im Vergleich zum Finanzanlagevermögen (91,45 %; 31.12.2014: 94,53%) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird. Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung". Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR). Dem stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber. Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausge- Stadt Erftstadt 000039 Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht wiesen. Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital angesetzt. Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten Substanzwert bewertet und korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe der Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum 31.12.2012 geschehen. Die Substanzwerte werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung überprüft. Beim Eigenbetrieb Immobilien und Straßen sind bislang keine Substanzwertminderungen festzustellen. Bei den Stadtwerken entstanden auf Grund der andauernden Verlustsituation Substanzwertverluste, in deren Höhe eine außerplanmäßige Abschreibung von 7.427.000,00 EUR erforderlich war. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein an die Energiegesellschaft ausgereichtes, nachrangiges Darlehen. Die Ausleihungen an Sondervermögen resultieren aus einem den Stadtwerken gewährten Liquiditätskredit. Die „sonstigen Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorge-Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz. Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 5,54 % (31.12.2014: 2,56 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2015: 0,01 %; 31.12.2014: 0,00 %), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2015: 3,30 %; 31.12.2014: 2,44 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2015: 0,00 %; 31.12.2014: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2015: 2,23%; 31.12.2014: 0,12 %). Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen, der dem Anhang beigefügt ist. 4. Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva) Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde. Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital. Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermö- 00004u Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht genswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital in Höhe von 106.970.910 EUR (31.12.2014: 116.778.616 EUR) bilanziert. Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Ausgleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der allgemeinen Zuweisungen. Berechnung der Ausgleichsrücklage: Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008 85.831.318 € Maximalbetrag (1/3 des Eigenkapitals) 28.610.439€ Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre RE 2007 54.743.651 € RE 2006 49.003.084€ RE 2005 44.139.599€ 147.886.334€ Durchschnitt der drei Jahre 49.295.445 € Höchstbetrag (113 des Durchschnitts) 16.431.815€ Höhe der Ausgleichsrücklage 16.431.816 Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009 (9.946.8717 99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte der Jahresüberschuss 2008(468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet. Der Jahresfehlbetrag belief sigh im Berichtsjahr auf -2.380.705,66 EUR. Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und night frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.779.526,58 EUR (31.12.2014: 4.456.075,73 EUR) aus. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht 000041 In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 65.866.980 EUR = 27.99 % (31.12.2014: 63.493.586 = 27,04 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel führen. Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 57.176.582 EUR = 24,30 % (31.12.2014: 48.974.256 EUR = 20,86%) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2015: 53.470.000,00 EUR; 31.12.2014: 44.280.000,00 EUR) ins Gewicht. 5. Erläuterung der Ergebnisrechnunq Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und 5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt. Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von -2.745.851,59 zu verzeichnen. Davon entfallen allein 1.986.395,86 EUR auf die Gewerbesteuer. Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bewegen sich nahezu auf Planungsniveau. Die sonstigen Transfererträge lagen um 1.698.518,38 EUR über den Planansätzen. Mehr-Erträge konnten insbesondere auf Grund der Zunahme der Asylanten (1.169.080,05 EUR) und bei der Hilfe zur Erziehung (311.135,81 EUR) vereinnahmt werden. Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von 426.070,22 EUR zu verzeichnen. Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten entfallen Mehr-Erträge von insgesamt 232.341,74, deren Auflösung erforderlich war, um im Berichtsjahr entstandene Mehr-Aufwendungen auszugleichen. Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß. Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden — bedingt durch die Abbildung des Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe (2.414.963,99 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Minder-Erträge in Höhe On 042 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht von insgesamt 13.923,60 EUR zu verzeichnen. Diese resultieren vor aus gegenläufigen Entwicklungen. Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 755.632708 EUR unter dem Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a. Minder-Erträge bei der Konzessionsabgabe für die Durchleitung von Strom (481.867775 EUR). Auch die Wasserversorgung der Stadtwerke konnte den Planansatz (192.600700 EUR) nicht an den Kernhaushalt abführen, da sie den steuerlichen Mindestgewinn nicht erwirtschaftete. Die Personalaufwendungen liegen um 153.167716 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung für aktive Beamte (343.9307 00 EUR) sowie bei Zuführung zur Beihilferückstellung (192.9237 00 EUR) zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen. Die Versorgungsaufwendungen liegen um 315.851,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die höheren Zuführungen zur Pensions- (107.607,00 EUR) und Beihilferückstellung (208.244,00 EUR) für Versorgungsempfänger. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.086.6847 50 EUR niedriger als geplant. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere niedrigere Bewirtschaftungskosten und gesunkene Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der Schülerbeförderung. Die bilanziellen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen waren leicht rückläufig. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von 657.177,38 EUR niedergeschlagen. Von den Wertberichtigungen auf Forderungen wurden 1.043.403,15 EUR aufgelöst. Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.426.159,35 EUR) sind die Transferaufwendungen um 826.595,71 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 23.383.348,00 EUR, auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 1.019.778,30 EUR und auf die Gewerbesteuerumlage 1.049.771,77 EUR. Die sonstigen Aufwendungen lagen um 475.399,28 EUR unter dem Planansatz. Die größte Einsparung war bei den Geschäftsaufwendungen (298.416,27 EUR) zu verzeichnen. Die Finanzerträge entwickelten sigh überplanmäßig. Die Zinserträge aus Gewerbesteuerforderungen überstiegen den Planansatz um 458.434,00 EUR. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch Erstattungszinsen für Gewerbe- Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht L0C04 steuerforderungen gestiegen. Die Zinsen für Liquiditätskredite sind zinssatzbedingt niedriger ausgefallen. Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2280.705,66 EUR zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 7.091.739,38 EUR. Kennzahlen der Erqebnisrechnunq Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden: Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt 56,55 % (2014: 56,25 %). Die Zuwendunqsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft sich auf 22,88 % (2014: 22,82 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt ErFtstadt von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist. Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,39 % (2014: 24,06 %). Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,87 % (2014: 9,65 %) zu verzeichnen. Die Abschreibunqslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR) auf das Anlagevermögen. Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 663.797,30 EUR (2014: 568.749,93 EUR). Daraus ergibt sich eine Abschreibungslastquote von 104,90 % (2014: 106,97 %). Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 50,90 % (2014: 48,59 %). Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 3,96 % (2014: 0,96 %). Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltunqstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf 273,40 % (2014: 130,04 %). Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht 6. 000014 Erläuterung der Finanzrechnunq In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesamtfinanzrechnung und Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt. Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 5.256.067,85 EUR (31.12.2014: 281.741,76 EUR). Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8 gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetriebe ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wertgrenzen sind nicht formuliert. 7. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind Mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien wieder in den Kernhaushalt einzugliedern. Die Wiedereingliederung des EB Straßen wird zum 01.01.2018 angestrebt, des EB Immobilien zum 01.01.2019. Mit der Aufbereitung der Daten des EB Straßen wurde bereits begonnen. Im Übrigen gibt es keine erläuterungsbedürftigen Vorgänge. 8. Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt. Die aktuellen Steuerschätzungen (November 2016) sehen höhere Einnahmen vor. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren kann die Stadt Erftstadt mit höheren mittel- und unmittelbaren Steuereinnahmen rechnen. Insbesondere ein Anstieg des Einkommen- und Umsatzsteueranteils sowie höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer können erwartet werden. In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis 2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Zwischenzeitlich ist der Förderungszeitraum bis 2020 verlängert worden. Die Zuteilung der Investitionsmittel orientiert sich an der Höhe der Schlüsselzuweisung. Nach dem Investitionsförderungsgesetz sind Investitionen nach Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht dem 01.07.2015 förderungsfähig. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt und ihren Eigenbetrieben den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Die Stadt Erftstadt wird diese Mittel hauptsächlich für die Umsetzung des Masterplans Liblar einsetzen. Für den Bereich der Schulen hat das Land im Juli 2016 ein gesondertes Investitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR aufgelegt. Danach nimmt das Land für die Renovierung einen Investitionskredit bei der NRW. Bank ab 2017 von je 500 Mio. EUR p.a. auf, den es über 20 Jahre gestreckt zurückzahlt. Um die Schulen zu renovieren, will das Land die historische Nullzinsphase nutzen, um diese fit für die Zukunft zu machen. Die 2 Mrd. EUR erhalten die Kommunen somit zins- und tilgungsfrei. Das Berichtsjahr war stark geprägt durch den Zustrom der Flüchtlinge. Für die Erstaufnahme im Wege der Amtshilfe konnten die Aufwendungen in voller Höhe mit der Bezirksregierung abgerechnet werden. Nach der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Asylbeschleunigungsgesetzes hat die Bezirksregierung eine höhere Asyl-Leistungspauschale 2015 geleistet, so dass das Defizit bei diesem Produkt abgemildert werden konnte. Hinsichtlich der Integrationskosten wurde im Rahmen des BundLändergipfels eine Pauschale von 2 Mrd. EUR für die Jahre 2016 bis 2018 vereinbart. Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2015 auf 53,470 Mio. EUR. Die Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar mit entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt Liquiditätskredite in Höhe von 10 Mio. EUR mittelfristig und in Höhe von 22 Mio. EUR langfristig festgeschrieben. Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist seit 2013 nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2017 wurde im Dezember 2016 verabschiedet und am 16.03.2017 ohne Auflagen genehmigt. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Jedoch muss bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes nicht vollständig verbraucht werden darf. Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.380.705,66 EUR ist durch die Auflösung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage wurde für den Verlustausgleich in Vorjahren bereits vollständig aufgezehrt. Sofern bei der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemei- 000046 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lag eberi cht nen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. 9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW Mitglieder des Verwaltungsvorstandes Name Beruf Erner, Volker Bürgermeister Lüngen, David Hallstein, Monika Knips, Dirk Erster Beigeordneter Techn. Beigeordnete Kämmerer Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbstständigten schaft in Aufgabenbereichen der Organen Gemeinde in öffentlicher sonstiger privatrechtoder privatrechtlicher Form licher Unternehmen Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft Erftstadt chen, GmbH, Erftverband, Radio Erft GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, KSK Köln —Regionalbeirat, HMV/ Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Laqebericht Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt: Beruf Name Andres, Dagmar Arens, Heinz Bohlen, Bernd Mitglied des Landtages Rentner Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter Bohlen, Lisa Studentin Busch, Axel DiplomVerwaltungswirt Eckhoff, Ulrich Diplom-Ingenieur Engelhardt, Matthias Angestellter Erhard, Axel Verwaltungswirt Esser, Ulrike Sekretärin Selbstständig Foken-Brock, Birgit Heerz,Lisa-Maria Verwaltungsbeamtin Verwaltungsbeamter Heiken, Horst Herwartz, Michael Bewährungshelfer Dr. Hille, Hans- Rechtsanwalt Eduard Holtz, Franz Lehrer lber, Miriam Controllerin Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz MitgliedMitgliedschaft in Orgaschaft in nen von verselbständigten Aufgabenbereichen Organen der Gemeinde in Went- sonstiger licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form ternehmen Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (SteIN), KSK Köln —Regionalbeirat, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Rat der Gemeinden Europas Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund Städte- und Gemeindebund NRW, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, NordrheinWestfälischer Gemeindebund Städte- und Gemeindebund NRW, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH, Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund, Städte- und Gemeindebund NRW Städte- und Gemeindebund NRW VR-Bank Rhein-Erft e.G. Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht Name Beruf Isakeit, Peter Rechtsanwalt Junker, Ute Hausfrau Jüssen, Frank Jütebock, Jutta 000048 Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaff in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH, Rat der Gemeinden Europas Stellv. Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH --Stellv.-, Rat der Gemeinden Europas — Stellv.- Legal Investigator Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin Kircharz, Christian Angestellter Kolbe, Martin KSK Köln —Regionalbeirat VilleStellv. Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Verbandswasserwerk Euskirchen Krankenpfleger Loosen, Susanne Bürokauffrau Mechernich, Theo Beamter, Stadt Köln Molitor, Gabriele PR-Journalistin Morgen, Patrick Maurer Mörs, Heinz Pensionär NeisseHommelsheim , Carla Dipl.-Wirtschaftsjuristin Peppel, Brigitte Petschellies, Ralf Rentnerin Dipl.-Wirtschaftsjurist Städte- und Gemeindebund NRW,Nordrhein-Westfälischer Städteund Gemeindebund Schöffe am Landgericht Köln; Erftverband; Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, Verbandswasserwerk Euskirchen Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH (REVG), Kreisverkehrsgesellschaft REVG Städte- und Gemeindebund NRW Energiegesellschaft Erftstadt GmbH, Erftverband —Stellv.-, Umweltnetzwerk Erftstadt ,Wirtschaftförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund VR-Bank Rhein-Erft e. G. Immobilien Burg Konradsheim GmbH 000049 Stadt Erftstadt Bilanz zum 31.12.2015 Laqebericht Name Beruf Pieper, Raymond Rechtsanwalt Sand, Marion Film- und Projektionsleiterin Schmalen, Michael Unternehmensberater Schmalen, Thomas Student Schmidt, Franz Immobilienmakler Schmidt, Hans- Rentner Joachim Schmitz, Fred Rentner SchnatbaumDiplom-Ingeneur Laumann, Lars Schreiber, Jürgen Diplom-Ingenieur Siebolds, Claudia Beamtin Vianden, Norbert Immobilienverwalter Walther, Knut Weber, Friedrich Dipl.-Ingenieur Agrarbetriebswirt Wintz, Reiner Wintz, Renate Diplom Agrar- und Wirtschaftsingenieur Hausfrau Zerres, Alfred Rentner Zimmermann, Alf- Kfm. Angestellter red Zimmermann, Helmut Rentner Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in Wentlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Energiegesellschaft Erftstadt mbH Städte- und Gemeindebund NRW Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH Städte- und Gemeindebund AWO, Helios NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund, Erftverband Städte- und Gemeindebund Städte- und Gemeindebund NRW, Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, NordrheinWestfälischer Städte-und Gemeindebund Energiegesellschaft Erftstadt mbH Energiegesellschaft GmbH, Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund Energiegesellschaft Erftstadt mbH Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund KSK Köln — Regionalbeirat-, Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr (stellv.), Energiegesellschaft Erftstadt GmbH KSK Köln —Regionalbeirat-, Energiegesellschaft Erftstadt GmbH VR-Bank Stadt Etitstadt Bilanz zum 31.12.2015 Lagebericht Name Dr. Zoll, Rüdiger Beruf Wolf- Arzt im Ruhestand 0005U Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125 Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen Städte- und Gemeindebund NRW, Nordrhein-Westfälischer Städte-und Gemeindebund Erftstadt, 27. März 2017 aufgestellt: (Knips, Kämmerer) bes , Bürgermeister) CCCC5 STAD ERFTSTAD Ergebnisrechnung 2015 Stadt Erftstadt Seite 1 von 1 KOEH490 Stadt Erftstadt prod Stadt Erftstadt Köhler, Marianne 000( 13.03.2017 13:54 Kontenschema Filter: Kontenschemazeile Datumsfilter: 01.01.15..31.12.15 Optionen: Fehler anzeigen: Keine Periode 01.01.15..31.12.15 Geschäftsjahr Startdatum 01_01.15 Kontenschema ERGEBNIS04 Gesamtergebnisrechnung nach Gliederung (KOEH) Spaltenlayout ERGEBNIS3 Rundungsfaktor Rund. aus Spaltenlayout Alle Beträge sind in EUR. Fortgeschr. Ansatz des Jahresergebnis Rechn. -Jahres 2015 2014 ist Ergebnis des Rechn. Jahres 2015 Vergl. Ansatz/Ist (Sp.3 - Sp. 2) 2015 -2.745.851,59 Rubriken Beschreibung 01 Steuern und ähnliche Abgaben -48.230.573,57 -52.575.809,00 -55.321.660,59 02 + Zuwendungen und allgemeine U -19.565.905,40 -22.372.127,00 -22.388.319,81 -16.192,81 03 + Sonstige Transfererträge -1.780.119,22 -2.028.402,00 -3.726.920,38 -1.698.518,38 -10245.665,47 -10.158.771,00 -10.584.841,22 -426.070,22 -75.329,50 -75.125,00 -84.585,12 -9.460,12 -2.401.040,39 04 + Öffentlich-rechtliche Leistu 05 + Privatrechtliche Leistungsen 06 + Kostenerstattungen und Koste -3.411.646,93 -1.272.961,00 -3.674.001,39 07 + Sonstige ordentliche Erträge -2.441.646,35 -2.812.232,00 -2.056.599,92 755.632,08 10 = Ordentliche Erträge -85.750.886, 44 -91.295.427, 00 -97.836.928, -6.541.501,43 11 - Personalaufwendungen 24.687.578,80 25.293.637,24 43 25.446.804,40 153.167,16 12 - Versorgungsaufwendungen 2.654.116,00 1.690.570,00 2.006.421,00 315.851,00 13 - Aufwendungen für Sach- und D 9.903.299,19 11.380.956,47 10.294.271,97 -1.086.684,50 14 - Bilanzielle Abschreibungen 720.608,90 721.176,00 310.084,36 -411.091,64 15 - Transferaufwendungen 49.870.939,55 51.514.065,00 53.113.628,64 1.599.563,64 16 - Sonstige Aufwendungen 14.792.202,17 13.650.030,88 13.174.631,60 -475.399,28 17 = Ordentliche Aufwendungen 102.628.744, 104.250.435, 59 104.345.841, 97 6.508.913,54 95.406,38 -6.446.095,05 -459.237,01 18 = Ergebnis der laufenden Verwa 61 16.877.858,17 12.955.008,59 (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 - Zinsen und sonstige Finanzau -4887.082,71 -4.082.568,00 -4.541.805,01 988.401,17 600.000,00 413.597,13 21 -186.402,87 = Finanzergebnis (Zeilen 19 un -3.898.681,54 -3.482.568,00 -4.128.207,88 -645.639,88 22 = Ordentliches Jahresergebnis 12.979.176,63 9.472.440,59 2.380.705,66 -7.091.734,93 25 = Außerordentliches Ergebnis 12.979.176,63 9.472.440,59 2.380.705,66 -7.091.734,93 -399.490,47 -449.113,00 -459.117,45 -10.004,45 399.490,47 449.117,45 459.117,45 10.000,00 12.979.176,63 9.472.445,04 2.380.705,66 -7.091.739,38 26 = Jahresergebnis 27 + Erträge aus internen Leistun 28 - Aufwendungen aus internen Le 29 = Ergebnis (Zeilen 26, 27, 28) 30 Nachrichtlich: Verrechnung mit 31 Verrechnete Erträge bei Vermög 32 Verrechnete Erträge bei Finanz 33 Verrechnete Aufwendungen bei V 34 Verrechnete Aufwendungen bei F 7.427.000,00 7.427.000,00 35 Verrechnungssaldo (Zeilen 31 b 7.427.000,00 7.427.000,00 ID 25