Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,1 MB
Datum
10.07.2017
Erstellt
18.05.17, 15:01
Aktualisiert
18.05.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
000035
STAD
ERFrSTAD\\
Lagebericht
zum Jahresabschluss
31.12.2015
Stadt Erftstadt
000036
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
Die Stadt Erftstadt ist gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) verpflichtet, einen Lagebericht zu erstellen.
Der Lagebericht soll einen Überblick über die wichtigen Ergebnisse des Jahresabschlusses geben und so gefasst sein, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune
vermittelt wird. Über Vorgänge von besonderer Bedeutung, auch solche, die nach dem
Bilanzstichtag eingetreten sind, ist zu berichten. Außerdem hat der Lagebericht eine
ausgewogene und umfassende, dem Umfang der kommunalen Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse des Jahresabschlusses zu enthalten. Auch ist auf die Chancen
und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Die hierbei zu
Grunde liegenden Annahmen sind anzugeben.
1.
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) bei der Stadt Erftstadt
Nach dem „Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden
im Land Nordrhein-Westfalen" (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW— NKFG
NRW) müssen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Geschäftsvorfälle spätestens seit dem 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung („Doppik") erfassen.
Die Stadt Erftstadt hat das NKF zum 01.01.2008 umgesetzt und erfasst seitdem ihre
Geschäftsvorfälle ausnahmslos nach dem System der doppelten Buchführung. Auf
Grund der Besonderheit, dass das wesentliche Sachanlagevermögen der Stadt Erftstadt in drei Eigenbetriebe ausgelagert wurde (Eigenbetrieb Straßen, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft sowie Eigenbetrieb Stadtwerke), weist die städtische Bilanz eine für
Kommunalverwaltungen atypische Struktur auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist der achte Abschluss, den die Stadt Erftstadt nach
dem NKF aufstellt.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
00003'i
Die Struktur der Bilanz
2.
Bilanzkennzahlen:
31122014
31.12.2015
Aktiva
EUR
EUR
1.
2.
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagevermögen
1.3
Finanzanlagevermögen
3.
0,01
12.008
2,26
5,139.917
2,19
215.169.909
91,45
221.945.804
94,53
220.515.022
93,72
227.097.729
96,72
20.684
0,01
8.826
0,00
7.767.077
3,30
5,721910
2,44
-
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
22
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
0,01
28.451
5,316.662
-
-
-
5.256.068
2,23
281.742
0,12
13.043.829
5,54
6.012.478
2,56
1.737.263
0,74
1.684.711
0,72
235.296.114
100,00
234.794.918
100,00
106.970.910
45,46
116.778.616
49,74
5.176.306
2,20
5.455.965
2,32
57.288.239
24,35
55.075.927
23,46
3,59
Passiva
1.
Eigenkapital
2.
Sonderposten
3.
Rückstellungen
2.1
Pensionsrückstellungen
2.2
Instandhaltungsrückstellungen
2.3
Sonstige Rückstellungen
4.
Verbindlichkeiten
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
8.578.741
3,65
8.417.659
65.866.980
27,99
63.493.586
27,04
57.176.582
24,30
48.974.256
20,86
105.336
0,04
92.495
0,04
235.296.114
100,00
234.794.918
100,00
Die Bilanzsumme beläuft sich auf 235.296.114 EUR (31.12.2014: 234.794.918 EUR).
Das Eigenkapital hat einen Anteil von 45,46% (31.12.2014: 49,74%) an der Bilanzsumme (Eigenkapitalquote).
Der Anlagendeckungsgrad gibt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig
finanziert sind. Er beträgt 86,63 % (31.12.2014: 77,64 %). Anzustreben ist hier sicherlich ein Wert von 100 %, so dass das Anlagevermögen komplett durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Diese Kennzahl lässt sich nicht auf Anhieb aus der Struktur der Bilanz
ablesen, da im Posten „Verbindlichkeiten" sowohl langfristige als auch kurzfristige Verbindlichkeiten enthalten sind und für den Anlagendeckungsgrad nur die langfristigen
Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen sind.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
000038
Die Anlagenintensität stellt ein Verhältnis zwischen dem Anlagevermögen und dem
Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz her (Anlagevermögen/Bilanzsumme x
100). Sie beträgt 93,83 % (31.12.2014: 96,72 %).
Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital belastet wird, kann mit Hilfe der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden (10,63 %;
31.12.2014: 20,79 %). Auch diese Kennzahl lässt sigh nicht direkt aus der Struktur der
Bilanz ablesen. Die Begründung ist auch hier, dass beim Posten Verbindlichkeiten sowohl lang- als auch kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen sind. Zur Ermittlung der
Kennzahl „Kurzfristige Verbindlichkeitsquote" sind jedoch nur die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu Grunde zu legen.
3.
Die Vermöqensstruktur der Bilanz (Aktiva)
Die Aktivseite der Bilanz ist geprägt durch das Anlagevermögen (93,72 %; 31.12.2014:
96,72 %). Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die der Verwaltung längerfristig (in der Regel länger als ein Jahr) zur Verfügung stehen. Hierzu
gehören
•
•
•
immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen sowie
Finanzanlagen.
Der Anteil des Sachanlagevermögens (2,26 %; 31.12.2014: 2,19 %) fällt im Vergleich
zum Finanzanlagevermögen (91,45 %; 31.12.2014: 94,53%) gering aus. Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sachanlagevermögen in den Bilanzen der drei Eigenbetriebe ausgewiesen wird.
Wertmäßig von Bedeutung sind bei den Sachanlagen lediglich die Bilanzposten „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sowie „Betriebs- und Geschäftsausstattung".
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen entstehen Aufwendungen in Form von bilanziellen Abschreibungen, die den Haushalt belasten. Angefallen sind insgesamt 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR). Dem stehen
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Zuwendungen gegenüber.
Die Finanzanlagen setzen sich zusammen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen,
Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapieren des Anlagevermögens und Ausleihungen.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind in Höhe der geleisteten Einlage ausge-
Stadt Erftstadt
000039
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
wiesen.
Mangels Unternehmenswerten sind die Beteiligungen mit dem anteiligen Eigenkapital
angesetzt.
Das Sondervermögen (Eigenbetriebe) ist mit dem für die Eröffnungsbilanz ermittelten
Substanzwert bewertet und korrigiert um außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe
der Pensionsrückstellungen für Altzusagen. Gemäß § 22 Absatz 3 EigV0 hat der Eigenbetrieb Immobilien in seiner Handelsbilanz zum 31.12.2011 Rückstellungen für Altzusagen gebildet. Bei den Eigenbetrieben Stadtwerke und Straßen ist dies zum
31.12.2012 geschehen. Die Substanzwerte werden im Rahmen der Jahresabschlussaufstellung überprüft. Beim Eigenbetrieb Immobilien und Straßen sind bislang keine
Substanzwertminderungen festzustellen. Bei den Stadtwerken entstanden auf Grund
der andauernden Verlustsituation Substanzwertverluste, in deren Höhe eine außerplanmäßige Abschreibung von 7.427.000,00 EUR erforderlich war.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen ein an die Energiegesellschaft ausgereichtes, nachrangiges Darlehen.
Die Ausleihungen an Sondervermögen resultieren aus einem den Stadtwerken gewährten Liquiditätskredit.
Die „sonstigen Ausleihungen" umfassen langfristige Forderungen aus Wohnungsbaufürsorge-Darlehen, Geschäftsanteile an der VR-Bank sowie Pensionserstattungsansprüche gemäß § 2 Versorgungslastenverteilungsgesetz.
Der Anteil des Umlaufvermögens am gesamten Vermögen beträgt 5,54 % (31.12.2014:
2,56 %). Hierzu zählen das Vorratsvermögen (31.12.2015: 0,01 %; 31.12.2014: 0,00
%), die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (31.12.2015: 3,30 %;
31.12.2014: 2,44 %), die Wertpapiere des Umlaufvermögens (31.12.2015: 0,00 %;
31.12.2014: 0,00 %) sowie die liquiden Mittel (31.12.2015: 2,23%; 31.12.2014: 0,12
%).
Hinsichtlich der Fristigkeit der Forderungen wird auf den Forderungsspiegel verwiesen,
der dem Anhang beigefügt ist.
4.
Die Kapitalstruktur der Bilanz (Passiva)
Die Passivseite der Bilanz gibt darüber Auskunft, wie das Vermögen finanziert wurde.
Hierbei wird grundsätzlich unterschieden zwischen Eigen- und Fremdkapital.
Eine Gegenüberstellung der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten
sowie der passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit der Summe der Vermö-
00004u
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
genswerte auf der Aktivseite ergibt das Eigenkapital. In der Bilanz wird ein Eigenkapital
in Höhe von 106.970.910 EUR (31.12.2014: 116.778.616 EUR) bilanziert.
Das Eigenkapital gliedert sich in der Bilanz in die Posten „Allgemeine Rücklage", „Ausgleichsrücklage" und in „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag".
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW wurde in der Eröffnungsbilanz zusätzlich zur Allgemeinen Rücklage eine Ausgleichsrücklage bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals
gebildet, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Umlage und der
allgemeinen Zuweisungen.
Berechnung der Ausgleichsrücklage:
Höhe des Eigenkapitals zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2008
85.831.318 €
Maximalbetrag (1/3 des Eigenkapitals)
28.610.439€
Höhe der Steuereinn. und allgemeinen Zuweisungen der drei vorausgegangenen Jahre
RE 2007 54.743.651 €
RE 2006 49.003.084€
RE 2005 44.139.599€
147.886.334€
Durchschnitt der drei Jahre
49.295.445 €
Höchstbetrag (113 des Durchschnitts)
16.431.815€
Höhe der Ausgleichsrücklage
16.431.816
Ein Teil der Ausgleichsrücklage wurde zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2009
(9.946.8717 99 EUR) und 2011 (2.695.614,56 EUR) verwendet. Zugeführt wurde der
Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 104.510,36 EUR. Nach Artikel 8 §§ 1 bis 3 NKFWG konnte der Jahresüberschuss 2008(468.422,05 EUR) von der Allgemeinen Rücklage in die Ausgleichsrücklage umgebucht werden, da Zuführungen bis zu einem Drittel
des Eigenkapitals vorgenommen werden dürfen. Der sich daraus ergebende Betrag
von 4.362.260,86 EUR wurde für den Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2012 verwendet.
Der Jahresfehlbetrag belief sigh im Berichtsjahr auf -2.380.705,66 EUR.
Als Sonderposten werden insbesondere Landeszuwendungen passiviert, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen bewilligt bzw. gezahlt werden und
night frei verwendet werden dürfen. Hierzu zählen auch Mittel, die im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes gewährt werden, sofern eine investive Mittelverwendung
erfolgt. Die Bilanz weist für Zuwendungen einen Wert von 4.779.526,58 EUR
(31.12.2014: 4.456.075,73 EUR) aus.
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Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
000041
In der Bilanz wurden Rückstellungen in Höhe von 65.866.980 EUR = 27.99 %
(31.12.2014: 63.493.586 = 27,04 %) gebildet. Rückstellungen wirken sich wirtschaftlich
wie Fremdkapital aus, da sie in der Regel zukünftig zu einem Abfluss liquider Mittel führen.
Bei den Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 57.176.582 EUR = 24,30 %
(31.12.2014: 48.974.256 EUR = 20,86%) fallen insbesondere die Verbindlichkeiten
aus Krediten zur Liquiditätssicherung (31.12.2015: 53.470.000,00 EUR; 31.12.2014:
44.280.000,00 EUR) ins Gewicht.
5.
Erläuterung der Ergebnisrechnunq
Die Gesamtergebnisrechnung und die Teilergebnisrechnungen sind in Anlage 4 und
5 abgedruckt. Im Folgenden werden die Plan-Ist-Abweichungen erläutert. Anschließend werden wichtige Kennzahlen zusammengestellt.
Erläuterung der Plan-Ist-Abweichungen
Bei den Steuern und ähnlichen Abgaben sind Ertragssteigerungen in Höhe von
-2.745.851,59 zu verzeichnen. Davon entfallen allein 1.986.395,86 EUR auf die Gewerbesteuer.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bewegen sich nahezu auf Planungsniveau.
Die sonstigen Transfererträge lagen um 1.698.518,38 EUR über den Planansätzen.
Mehr-Erträge konnten insbesondere auf Grund der Zunahme der Asylanten
(1.169.080,05 EUR) und bei der Hilfe zur Erziehung (311.135,81 EUR) vereinnahmt
werden.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten ist ein Mehr-Ertrag in Höhe von
426.070,22 EUR zu verzeichnen. Abgebildet werden hier auch die kostenrechnenden
Einheiten Rettungsdienst und Abfallwirtschaft. Auf die Erträge aus der Auflösung der
Sonderposten entfallen Mehr-Erträge von insgesamt 232.341,74, deren Auflösung erforderlich war, um im Berichtsjahr entstandene Mehr-Aufwendungen auszugleichen.
Die privat-rechtlichen Leistungsentgelte entwickelten sich nahezu plangemäß.
Bei den Kostenerstattungen und Umlagen werden — bedingt durch die Abbildung des
Sozialhilfe-Haushaltes in Infoma - auch die Kostenerstattungen für die Sozialhilfe
(2.414.963,99 EUR) ausgewiesen. Diesen stehen unter dem Posten 15 der Ergebnisrechnung Transferaufwendungen gegenüber. Im Übrigen sind Minder-Erträge in Höhe
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Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
von insgesamt 13.923,60 EUR zu verzeichnen. Diese resultieren vor aus gegenläufigen Entwicklungen.
Die sonstigen ordentlichen Erträge liegen in Höhe von 755.632708 EUR unter dem
Planansatz. Ausschlaggebend waren hier u. a. Minder-Erträge bei der Konzessionsabgabe für die Durchleitung von Strom (481.867775 EUR). Auch die Wasserversorgung
der Stadtwerke konnte den Planansatz (192.600700 EUR) nicht an den Kernhaushalt
abführen, da sie den steuerlichen Mindestgewinn nicht erwirtschaftete.
Die Personalaufwendungen liegen um 153.167716 EUR über dem Planansatz. Aufwandssteigerungen sind insbesondere bei der Zuführung zur Pensionsrückstellung für
aktive Beamte (343.9307 00 EUR) sowie bei Zuführung zur Beihilferückstellung
(192.9237 00 EUR) zu verzeichnen. Dieser Entwicklung wirkten diverse Aufwandsminderungen entgegen.
Die Versorgungsaufwendungen liegen um 315.851,00 EUR über dem Planansatz. Ursache dafür sind vor allem die höheren Zuführungen zur Pensions- (107.607,00 EUR)
und Beihilferückstellung (208.244,00 EUR) für Versorgungsempfänger.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind um 1.086.6847 50 EUR niedriger als geplant. Ausschlaggebend dafür sind insbesondere niedrigere Bewirtschaftungskosten und gesunkene Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen. Eingespart
werden konnte hauptsächlich bei der Informationstechnischen Infrastruktur und bei der
Schülerbeförderung.
Die bilanziellen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen waren leicht rückläufig. Im Umlaufvermögen wurden Forderungen in Höhe von
657.177,38 EUR niedergeschlagen. Von den Wertberichtigungen auf Forderungen
wurden 1.043.403,15 EUR aufgelöst.
Bereinigt um den Sozialhilfe-Haushalt (2.426.159,35 EUR) sind die Transferaufwendungen um 826.595,71 EUR gesunken. Es sind Aufwandssteigerungen und Aufwandsminderungen zu verzeichnen. Auf die Kreisumlage entfielen 23.383.348,00 EUR,
auf die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutscher Einheit 1.019.778,30 EUR und
auf die Gewerbesteuerumlage 1.049.771,77 EUR.
Die sonstigen Aufwendungen lagen um 475.399,28 EUR unter dem Planansatz. Die
größte Einsparung war bei den Geschäftsaufwendungen (298.416,27 EUR) zu verzeichnen.
Die Finanzerträge entwickelten sigh überplanmäßig. Die Zinserträge aus Gewerbesteuerforderungen überstiegen den Planansatz um 458.434,00 EUR.
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind durch Erstattungszinsen für Gewerbe-
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Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
L0C04
steuerforderungen gestiegen. Die Zinsen für Liquiditätskredite sind zinssatzbedingt
niedriger ausgefallen.
Insgesamt ist ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2280.705,66 EUR zu verzeichnen. Gegenüber dem Planansatz ergibt sich eine Ergebnisverbesserung um 7.091.739,38
EUR.
Kennzahlen der Erqebnisrechnunq
Für das Berichtsjahr konnten folgende wichtige Kennzahlen ermittelt werden:
Die Steuerquote (Anteil der Steuererträge an den ordentlichen Erträgen) beträgt
56,55 % (2014: 56,25 %).
Die Zuwendunqsquote (Anteil der Zuwendungen an den ordentlichen Erträgen) beläuft
sich auf 22,88 % (2014: 22,82 %). Diese Quote gibt an, inwieweit die Stadt ErFtstadt
von den Zuwendungen und damit von den Leistungen Dritter abhängig ist.
Die Personalintensität stellt das Verhältnis der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen dar. Sie beträgt im Berichtsjahr 24,39 % (2014: 24,06 %).
Die Sach- und Dienstleistungsintensität gibt den Anteil der Sach- und Dienstleistungen
an den ordentlichen Aufwendungen an. Sie ist in Höhe von 9,87 % (2014: 9,65 %) zu
verzeichnen.
Die Abschreibunqslastquote stellt den Anteil der bilanziellen Abschreibungen an den
Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten dar. Von den bilanziellen Abschreibungen entfallen 696.310,13 EUR (2014: 608.378,38 EUR) auf das Anlagevermögen. Die
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen, die das Anlagevermögen betreffen, betragen 663.797,30 EUR (2014: 568.749,93 EUR). Daraus ergibt
sich eine Abschreibungslastquote von 104,90 % (2014: 106,97 %).
Die Transferaufwandsquote gibt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen an. Hier ergeben sich 50,90 % (2014: 48,59 %).
Die Zinslastquote zeigt den Anteil der Finanzaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen. Sie beträgt 3,96 % (2014: 0,96 %).
Die Ergebnisquote der laufenden Verwaltunqstätigkeit vergleicht das Ergebnis aus der
laufenden Verwaltungstätigkeit mit dem Jahresergebnis. Der Anteil beläuft sich auf
273,40 % (2014: 130,04 %).
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
6.
000014
Erläuterung der Finanzrechnunq
In der Finanzrechnung sind die im Haushaltsjahr eingegangenen Einzahlungen und
geleisteten Auszahlungen abgebildet. Sie ist untergliedert in laufende Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit. Die Gesamtfinanzrechnung und
Teilfinanzrechnungen sind in der Anlage 6 und 7 abgedruckt.
Die liquiden Mittel betrugen zum Bilanzstichtag 5.256.067,85 EUR (31.12.2014:
281.741,76 EUR).
Ausführungen zu den Finanzströmen der Investitionsmaßnahmen werden in Anlage 8
gemacht. Da das Infrastrukturvermögen in den Bilanzen der Eigenbetriebe ausgewiesen ist, sind die Investitionen im Kernhaushalt von untergeordneter Bedeutung. Wertgrenzen sind nicht formuliert.
7.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag
eingetreten sind
Mit Beschluss vom 25. Oktober 2016 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Eigenbetriebe Straßen und Immobilien wieder in den Kernhaushalt einzugliedern. Die Wiedereingliederung des EB Straßen wird zum 01.01.2018 angestrebt, des EB Immobilien
zum 01.01.2019. Mit der Aufbereitung der Daten des EB Straßen wurde bereits begonnen.
Im Übrigen gibt es keine erläuterungsbedürftigen Vorgänge.
8.
Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung der Stadt Erftstadt
Soweit erkennbar, wurden die bestehenden Risiken bereits durch die Bildung entsprechender Rückstellungen berücksichtigt.
Die aktuellen Steuerschätzungen (November 2016) sehen höhere Einnahmen vor. Vor
dem Hintergrund der Erfahrungen aus Vorjahren kann die Stadt Erftstadt mit höheren
mittel- und unmittelbaren Steuereinnahmen rechnen. Insbesondere ein Anstieg des
Einkommen- und Umsatzsteueranteils sowie höhere Einnahmen aus der Gewerbesteuer können erwartet werden.
In 2015 hat der Bund den Kommunalen Investitionsförderfonds für die Jahre 2015 bis
2018 (3,5 Mrd. EUR) gebildet. Zwischenzeitlich ist der Förderungszeitraum bis 2020
verlängert worden. Die Zuteilung der Investitionsmittel orientiert sich an der Höhe der
Schlüsselzuweisung. Nach dem Investitionsförderungsgesetz sind Investitionen nach
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
dem 01.07.2015 förderungsfähig. Dies ermöglicht der Stadt Erftstadt und ihren Eigenbetrieben den Investitionsstau teilweise aufzulösen. Die Stadt Erftstadt wird diese Mittel
hauptsächlich für die Umsetzung des Masterplans Liblar einsetzen.
Für den Bereich der Schulen hat das Land im Juli 2016 ein gesondertes Investitionsprogramm in Höhe von 2 Mrd. EUR aufgelegt. Danach nimmt das Land für die Renovierung einen Investitionskredit bei der NRW. Bank ab 2017 von je 500 Mio. EUR p.a. auf,
den es über 20 Jahre gestreckt zurückzahlt. Um die Schulen zu renovieren, will das
Land die historische Nullzinsphase nutzen, um diese fit für die Zukunft zu machen. Die
2 Mrd. EUR erhalten die Kommunen somit zins- und tilgungsfrei.
Das Berichtsjahr war stark geprägt durch den Zustrom der Flüchtlinge. Für die Erstaufnahme im Wege der Amtshilfe konnten die Aufwendungen in voller Höhe mit der Bezirksregierung abgerechnet werden. Nach der Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes und des Asylbeschleunigungsgesetzes hat die Bezirksregierung eine höhere
Asyl-Leistungspauschale 2015 geleistet, so dass das Defizit bei diesem Produkt abgemildert werden konnte. Hinsichtlich der Integrationskosten wurde im Rahmen des BundLändergipfels eine Pauschale von 2 Mrd. EUR für die Jahre 2016 bis 2018 vereinbart.
Auf Grund der hohen Verschuldung der Stadt Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe tickt
hinsichtlich der Zinsaufwendungen eine Zeitbombe. Allein die Kassenkredite (Kredite
zur Liquiditätssicherung) belaufen sich zum 31.12.2015 auf 53,470 Mio. EUR. Die
Kassenkredite — eigentlich als kurzfristige Liquiditätshilfe gedacht — entwickeln sich
damit mehr und mehr zu einem Instrument der dauerhaften Schuldenfinanzierung. Zugleich stellen diese Kredite den zinsempfindlichen Teil der kommunalen Kredite dar mit
entsprechenden Auswirkungen auf die zukünftigen Zinszahlungen. Derzeit profitiert die
Stadt Erftstadt aber noch von dem historisch niedrigen Zinsniveau. Um dieses Risiko
zu reduzieren, hat die Stadt Erftstadt Liquiditätskredite in Höhe von 10 Mio. EUR mittelfristig und in Höhe von 22 Mio. EUR langfristig festgeschrieben.
Die Kommunalaufsicht hat den Haushalt 2016 sowie das Haushaltssicherungskonzept
genehmigt. Die Stadt Erftstadt ist seit 2013 nicht mehr im Nothaushaltsrecht. Entscheidend waren hier der Haushaltsplanaufstellungsprozess und die mittelfristige Finanzplanung. Der Haushalt 2017 wurde im Dezember 2016 verabschiedet und am
16.03.2017 ohne Auflagen genehmigt. Auf Grund des nun verlängerten Zeitraumes bis
zum Erreichen des Haushaltsausgleichs (statt 4 nun 10 Jahre) ist es möglich geworden, ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Jedoch muss
bedacht werden, dass die Allgemeine Rücklage innerhalb des 10-jährigen Zeitraumes
nicht vollständig verbraucht werden darf.
Der im Berichtsjahr entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -2.380.705,66 EUR ist
durch die Auflösung der Allgemeinen Rücklage auszugleichen. Die Ausgleichsrücklage
wurde für den Verlustausgleich in Vorjahren bereits vollständig aufgezehrt. Sofern bei
der Aufstellung von zukünftigen Haushaltssatzungen eine Verringerung der Allgemei-
000046
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lag eberi cht
nen Rücklage vorgesehen ist, bedarf dies gemäß § 75 Abs. 4 GO der Genehmigung
der Aufsichtsbehörde.
9. Angaben nach § 95 Abs. 2 GO NRW
Mitglieder des Verwaltungsvorstandes
Name
Beruf
Erner, Volker
Bürgermeister
Lüngen, David
Hallstein, Monika
Knips, Dirk
Erster Beigeordneter
Techn. Beigeordnete
Kämmerer
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen Mitgliedvon verselbstständigten
schaft in
Aufgabenbereichen der
Organen
Gemeinde in öffentlicher
sonstiger
privatrechtoder privatrechtlicher
Form
licher Unternehmen
Verbandswasserwerk Euskir- Energiegesellschaft Erftstadt
chen,
GmbH,
Erftverband,
Radio Erft GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW,
KSK Köln —Regionalbeirat,
HMV/
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Laqebericht
Mitglieder des Rates der Stadt Erftstadt:
Beruf
Name
Andres, Dagmar
Arens, Heinz
Bohlen, Bernd
Mitglied des Landtages
Rentner
Referent für Öffentlichkeitsarbeit, Angestellter
Bohlen, Lisa
Studentin
Busch, Axel
DiplomVerwaltungswirt
Eckhoff, Ulrich
Diplom-Ingenieur
Engelhardt,
Matthias
Angestellter
Erhard, Axel
Verwaltungswirt
Esser, Ulrike
Sekretärin
Selbstständig
Foken-Brock,
Birgit
Heerz,Lisa-Maria Verwaltungsbeamtin
Verwaltungsbeamter
Heiken, Horst
Herwartz, Michael Bewährungshelfer
Dr. Hille, Hans- Rechtsanwalt
Eduard
Holtz, Franz
Lehrer
lber, Miriam
Controllerin
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
MitgliedMitgliedschaft in Orgaschaft in
nen von verselbständigten Aufgabenbereichen
Organen
der Gemeinde in Went- sonstiger
licher oder privatrechtli- privatrechtlicher Uncher Form
ternehmen
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH (SteIN),
KSK Köln —Regionalbeirat,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Rat der Gemeinden Europas
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, NordrheinWestfälischer Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH,
Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund
Nordrhein-Westfälischer Gemeindebund, Städte- und Gemeindebund NRW
Städte- und Gemeindebund
NRW
VR-Bank
Rhein-Erft
e.G.
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
Name
Beruf
Isakeit, Peter
Rechtsanwalt
Junker, Ute
Hausfrau
Jüssen, Frank
Jütebock, Jutta
000048
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d. § 125
Abs. 1 S. 3 Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form
Mitgliedschaff in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH,
Rat der Gemeinden Europas
Stellv.
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH --Stellv.-,
Rat der Gemeinden Europas —
Stellv.-
Legal Investigator
Kesting, Christiane Diplom-Pädagogin
Kircharz, Christian Angestellter
Kolbe, Martin
KSK Köln —Regionalbeirat VilleStellv.
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH, Verbandswasserwerk
Euskirchen
Krankenpfleger
Loosen, Susanne Bürokauffrau
Mechernich, Theo Beamter, Stadt Köln
Molitor, Gabriele
PR-Journalistin
Morgen, Patrick
Maurer
Mörs, Heinz
Pensionär
NeisseHommelsheim ,
Carla
Dipl.-Wirtschaftsjuristin
Peppel, Brigitte
Petschellies, Ralf
Rentnerin
Dipl.-Wirtschaftsjurist
Städte- und Gemeindebund
NRW,Nordrhein-Westfälischer
Städteund Gemeindebund
Schöffe am Landgericht Köln;
Erftverband;
Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses,
Verbandswasserwerk Euskirchen
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
(REVG), Kreisverkehrsgesellschaft REVG
Städte- und Gemeindebund
NRW
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH,
Erftverband —Stellv.-,
Umweltnetzwerk Erftstadt
,Wirtschaftförderungsgesellschaft Rhein-Erft GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
VR-Bank
Rhein-Erft e.
G.
Immobilien
Burg Konradsheim
GmbH
000049
Stadt Erftstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Laqebericht
Name
Beruf
Pieper, Raymond
Rechtsanwalt
Sand, Marion
Film- und Projektionsleiterin
Schmalen, Michael Unternehmensberater
Schmalen,
Thomas
Student
Schmidt, Franz
Immobilienmakler
Schmidt,
Hans- Rentner
Joachim
Schmitz, Fred
Rentner
SchnatbaumDiplom-Ingeneur
Laumann, Lars
Schreiber, Jürgen Diplom-Ingenieur
Siebolds, Claudia
Beamtin
Vianden, Norbert
Immobilienverwalter
Walther, Knut
Weber, Friedrich
Dipl.-Ingenieur
Agrarbetriebswirt
Wintz, Reiner
Wintz, Renate
Diplom Agrar- und
Wirtschaftsingenieur
Hausfrau
Zerres, Alfred
Rentner
Zimmermann, Alf- Kfm. Angestellter
red
Zimmermann,
Helmut
Rentner
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in Wentlicher oder privatrechtlicher Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH
Städte- und Gemeindebund
NRW
Rhein-ErftVerkehrsgesellschaft mbH
Städte- und Gemeindebund
AWO, Helios
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte- und Gemeindebund,
Erftverband
Städte- und Gemeindebund
Städte- und Gemeindebund
NRW,
Unterausschuss „Revier Hambach" des Braunkohleausschusses, NordrheinWestfälischer Städte-und Gemeindebund
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH
Energiegesellschaft GmbH,
Verbandswasserwerk Euskirchen GmbH
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
Energiegesellschaft Erftstadt
mbH
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
KSK Köln — Regionalbeirat-,
Wirtschaftsförderung RheinErft-Ruhr (stellv.),
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
KSK Köln —Regionalbeirat-,
Energiegesellschaft Erftstadt
GmbH
VR-Bank
Stadt Etitstadt
Bilanz zum 31.12.2015
Lagebericht
Name
Dr. Zoll,
Rüdiger
Beruf
Wolf- Arzt im Ruhestand
0005U
Mitgliedschaft in Aufsichtsräten i.S.d.
§ 125 Abs. 1 S. 3
Aktiengesetz
Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen
der Gemeinde in öffentlicher oder privatrechtlicher Form
Mitgliedschaft in
Organen
sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen
Städte- und Gemeindebund
NRW, Nordrhein-Westfälischer
Städte-und Gemeindebund
Erftstadt, 27. März 2017
aufgestellt:
(Knips, Kämmerer)
bes
, Bürgermeister)
CCCC5
STAD
ERFTSTAD
Ergebnisrechnung 2015
Stadt Erftstadt
Seite 1 von 1
KOEH490
Stadt Erftstadt prod
Stadt Erftstadt
Köhler, Marianne
000(
13.03.2017 13:54
Kontenschema
Filter: Kontenschemazeile Datumsfilter: 01.01.15..31.12.15
Optionen: Fehler anzeigen: Keine
Periode
01.01.15..31.12.15
Geschäftsjahr Startdatum
01_01.15
Kontenschema
ERGEBNIS04
Gesamtergebnisrechnung nach Gliederung (KOEH)
Spaltenlayout
ERGEBNIS3
Rundungsfaktor Rund. aus Spaltenlayout
Alle Beträge sind in EUR.
Fortgeschr.
Ansatz des
Jahresergebnis Rechn. -Jahres
2015
2014
ist Ergebnis
des Rechn. Jahres 2015
Vergl.
Ansatz/Ist
(Sp.3 - Sp. 2)
2015
-2.745.851,59
Rubriken
Beschreibung
01
Steuern und ähnliche Abgaben
-48.230.573,57
-52.575.809,00
-55.321.660,59
02
+ Zuwendungen und allgemeine U
-19.565.905,40
-22.372.127,00
-22.388.319,81
-16.192,81
03
+ Sonstige Transfererträge
-1.780.119,22
-2.028.402,00
-3.726.920,38
-1.698.518,38
-10245.665,47
-10.158.771,00
-10.584.841,22
-426.070,22
-75.329,50
-75.125,00
-84.585,12
-9.460,12
-2.401.040,39
04
+ Öffentlich-rechtliche Leistu
05
+ Privatrechtliche Leistungsen
06
+ Kostenerstattungen und Koste
-3.411.646,93
-1.272.961,00
-3.674.001,39
07
+ Sonstige ordentliche Erträge
-2.441.646,35
-2.812.232,00
-2.056.599,92
755.632,08
10
= Ordentliche Erträge
-85.750.886,
44
-91.295.427,
00
-97.836.928,
-6.541.501,43
11
- Personalaufwendungen
24.687.578,80
25.293.637,24
43
25.446.804,40
153.167,16
12
- Versorgungsaufwendungen
2.654.116,00
1.690.570,00
2.006.421,00
315.851,00
13
- Aufwendungen für Sach- und D
9.903.299,19
11.380.956,47
10.294.271,97
-1.086.684,50
14
- Bilanzielle Abschreibungen
720.608,90
721.176,00
310.084,36
-411.091,64
15
- Transferaufwendungen
49.870.939,55
51.514.065,00
53.113.628,64
1.599.563,64
16
- Sonstige Aufwendungen
14.792.202,17
13.650.030,88
13.174.631,60
-475.399,28
17
= Ordentliche Aufwendungen
102.628.744,
104.250.435,
59
104.345.841,
97
6.508.913,54
95.406,38
-6.446.095,05
-459.237,01
18
= Ergebnis der laufenden Verwa
61
16.877.858,17 12.955.008,59
(=Zeilen 10 und 17)
19
+ Finanzerträge
20
- Zinsen und sonstige Finanzau
-4887.082,71
-4.082.568,00
-4.541.805,01
988.401,17
600.000,00
413.597,13
21
-186.402,87
= Finanzergebnis (Zeilen 19 un
-3.898.681,54
-3.482.568,00
-4.128.207,88
-645.639,88
22
= Ordentliches Jahresergebnis
12.979.176,63
9.472.440,59
2.380.705,66
-7.091.734,93
25
= Außerordentliches Ergebnis
12.979.176,63
9.472.440,59
2.380.705,66
-7.091.734,93
-399.490,47
-449.113,00
-459.117,45
-10.004,45
399.490,47
449.117,45
459.117,45
10.000,00
12.979.176,63
9.472.445,04
2.380.705,66
-7.091.739,38
26
= Jahresergebnis
27
+ Erträge aus internen Leistun
28
- Aufwendungen aus internen Le
29
= Ergebnis (Zeilen 26, 27, 28)
30
Nachrichtlich: Verrechnung mit
31
Verrechnete Erträge bei Vermög
32
Verrechnete Erträge bei Finanz
33
Verrechnete Aufwendungen bei V
34
Verrechnete Aufwendungen bei F
7.427.000,00
7.427.000,00
35
Verrechnungssaldo (Zeilen 31 b
7.427.000,00
7.427.000,00
ID 25