Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
212 kB
Datum
10.07.2017
Erstellt
11.04.17, 15:02
Aktualisiert
05.07.17, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Ratsbüro
Holzdamm 10
Herr Thanner
0 22 35 / 409-205
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
15.03.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 22.03.2017
Rat
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 165/2017
28.03.2017
04.07.2017
Anfrage bgzl. papierloser Sitzungsdienst
Sehr geehrter Herr Pieper,
in Ergänzung des im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 21.03.2017 abgegebenen
Berichtes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Zu 1.
Alle Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sowie der Rhein-Erft-Kreis nutzen das Sitzungsdienstprogramm SD-Net der Firma Sternberg. Die Nutzung erfolgt freiwillig. In der Regel nehmen über
50 % der Ratsmitglieder am papierlosen Sitzungsdienst teil.
Zu 2.
Die Erfahrungen sind überall positiv. Es gab, wie in Erftstadt, im Frühjahr Probleme mit der Übertragung von Daten und der Aktualisierung einzelner Dokumente. Diese Probleme wurden mit der
Bereitstellung eines Software-Update behoben.
Zu 3.
Weitere Anbieter von Sitzungsdienstprogrammen sind die Firma cc-eGov mit dem Programm
ALLRIS sowie die Firma Somacos mit dem Programm Session. Die Programme SD-Net, ALLRIS
und Session haben gemeinsam einen Marktanteil von über 75 %.
Zu 4.
Wichtigste Maßnahme ist die erneute Schulung aller Ersteller von Vorlagen. Fehler. Die Schulung
der fast 100 Nutzer des Sitzungsdienstprogrammes erfolgt bis Ende Juni 2017.
Das größte Potential für Fehler liegt bei der Erstellung von Sitzungsunterlagen. Mit dem Abschluss
Schulung erfolgt auch veraltungsintern eine Umstellung des Verfahrensablaufes auf eine ausschließlich digitale Vorlagenerstellung und –bearbeitung innerhalb der Verwaltung.
Die Ausgabe an die Mitglieder des Rats und seiner Gremien erfolgt dann weiterhin in Papier oder
digitaler Form, wie vom Gremienmitglied individuell gewünscht.
Zu 5.
Regressansprüche gegenüber dem Hersteller bestehen nach meiner Rechtsauffassung nicht, da
die Mehrheit der Fehler in nicht vom Hersteller zu vertretenden Gründen liegen.
Ergänzend weise ich auf das aktuelle Software-Update hin, mit dem weitere Ergänzungen vorgenommen wurden.
(Erner)
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